Die Männer gaben an, dass sie sich in Deutschland zum Arbeiten aufgehalten haben. Da sie die dafür erforderlichen Dokumente nicht vorweisen konnten wurden sie in Gewahrsam genommen, beanzeigt und im Anschluss aufgefordert Deutschland unverzüglich zu verlassen. Bei dem 53-Jährigen wurden 800,00 Euro unerlaubt erlangter Arbeitslohn beschlagnahmt.
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