Schülerbeförderung: neue Satzung ab 1. Januar 2022
Der Kreistag hat am 06.12.2021 eine neue Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Bautzen beschlossen. Zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 wurde im Freistaat Sachsen das Bildungsticket eingeführt. Das Bildungsticket steht allen Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die keine duale Ausbildung absolvieren, für die Bewältigung des Schulweges zur Verfügung. Mit der Einführung des Bildungstickets ändern sich gleichzeitig die Modalitäten für die Kostenerstattung bei der Beförderung von Schülern im öffentlichen Personennahverkehr. Die Inanspruchnahme des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und der damit verbundene Erwerb des Bildungstickets haben Vorrang.
Wie erhalten die Schüler künftig ihre Fahrkarte zur Schule?
Das Bildungsticket ist durch die Schüler bzw. bei minderjährigen Schülern durch deren gesetzliche Vertreter (Eltern/Erziehungsberechtigte) direkt bei einem Verkehrsunternehmen zu erwerben. Der monatliche Abo-Preis beträgt 15,00 €.
Wann muss das Bildungsticket beantragt werden?
Das Bildungsticket kann jederzeit bis zum 10. des Vormonats online beim Verkehrsunternehmen beantragt werden. Es gilt mindestens für 12 Monate.
Was ist mit den jetzt ausgegebenen Fahrkarten?
Alle Schüler, die über das Landratsamt eine Fahrkarte mit einem Bescheid für das Schuljahr 2021/2022 erhalten haben, nutzen diese Fahrkarte weiter bis zum Schuljahresende. Diese Schüler beantragen die neue Fahrkarte (Bildungsticket) ab dem Schuljahr 2022/2023 bis zum 31.03.2022 bei einem Verkehrsunternehmen und erhalten dann ein Direkt-Abo für das Bildungsticket, jeweils für 12 Monate zum Preis von 15,00 €/Monat. Schüler, die im Spezialverkehr befördert werden, da eine Nutzung der öffentlichen Linien nicht möglich ist, zahlen 16,00 € für maximal 11 Beförderungsmonate im Schuljahr.
Wie erfolgt die Kostenerstattung außerhalb des Bildungstickets?
Bis zum Schuljahresende 2021/2022 haben die bisherigen Verfahren (siehe Bescheid) weiter Bestand. Ab Schuljahr 2022/2023 wird es neben dem Bildungsticket
- die Beförderung im vertragsgebundenen Schülerverkehr als Spezialverkehr oder freigestellten Schulbusverkehr
- die Beförderung durch den Schulträger unter Einsatz von schulträgereigenen Fahrzeugen
- in Einzelfällen die Nutzung privater Kraftfahrzeuge, wenn die Inanspruchnahme des öffentlichen Personennahverkehrs nicht zumutbar ist und die Organisation im Spezialverkehr für den Träger der Schülerbeförderung zu wirtschaftlichen Nach- teilen führen würde geben. Der Antrag für diese Beförderungsarten ist wie bisher beim Landratsamt Bautzen, Straßenverkehrsamt zu stellen. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter