Schleuser hatte 21 Migranten und kleine Kinder im Transporter - Zweite Schleusergruppe harrte in Kirche aus
Fall 1:
Ein ukrainischer Schleuser wurde am 29. August 2023 durch Einsatzkräfte der Bundespolizei auf der B 178 bei
Großhennersdorf mit einem voll beladenen Transporter gestoppt. Darin befanden sich 21 Menschen, die aus Syrien geflüchtet waren und von ihm aus der Slowakei nach Deutschland gebracht worden waren.
Die Beamten stoppten um 09:50 Uhr den in Polen zugelassenen VW Crafter. Als sie die beiden Hecktüren öffneten, blickten sie in 42 Augen von teils erschöpften Menschen, die zehn Stunden hockend im dunklen Laderaum ausharren mussten. Darunter befanden sich auch zwei 5- und 6-jährige Mädchen, die die Beamten erleichtert
mit großen Augen ansahen. Als sie dann im Streifenfahrzeug zum Abtransport saßen, zeigten sie mit ihren Händen ein Herz und bedankten sich damit wohl bei den Polizisten, dass sie sich nun in Sicherheit befinden.
Die 21 Migranten wurden zur Bearbeitungsstraße im Bundespolizeirevier Zittau gebracht und der 38-jährige Schleuser festgenommen. Da er die Syrer über einen längeren Zeitraum einer erhöhten Gefahr für Leib und Leben im Falle eines Verkehrsunfalles ausgesetzt hat und nur ein erschwertes Atmen möglich war, muss er sich nun wegen des Einschleusens von Ausländern unter lebensbedrohlichen Umständen verantworten. Er wird heute dem Haftrichter vorgeführt, der die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft prüft. Bei den Migranten handelt es sich um zwei Frauen und sieben Männer im Alter zwischen 21 und 46 Jahren sowie um 12 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen fünf und 16 Jahren. Sie stellten ein Schutzersuchen und wurden an Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Einreise
sowie wegen des unerlaubten Aufenthaltes eingeleitet.
Fall 2:
Unbekannte Schleuser haben am Morgen des 30. August 2023 in Burkau 24 Syrer ihrem Schicksal überlassen.
Bundespolizisten kontrollierten um 06:00 Uhr auf der Taucherwaldstraße die Männer und männlichen Jugendliche im Alter zwischen 14 und 32 Jahren. Sie hatten keine Reisedokumente für die Einreise in das Bundesgebiet dabei. Sie wurden in Gewahrsam genommen und mussten bis zum Abtransport zur Dienststelle aufgrund des starken Regens in der Autobahnkirche Uhyst warten.
Sie müssen sich wegen der Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten und stellten ein Schutzersuchen.