Frist für Geltendmachung von Ansprüchen an Western Union verlängert
Nach Ermittlungen der US Federal Trade Commission, dem Department of Justice und des US Postal Service stimmte Western Union zu, Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 586 Millionen Dollar zu leisten. Dies gilt für Delikte, welche im Zeitraum von 01.01.2004 - 19.01.2017 begangen wurden.
Geschädigte werden durch die mit der Verwaltung beauftragte Kanzlei Gilardi&Co, LLC postalisch angeschrieben. Ihnen wird ein teilausgefülltes Formular zur Anspruchgeltendmachung zugesendet.
Hierbei handelt es sich nicht um einen neuerlichen Betrugsversuch.
Auch Geschädigte, die ihre Ansprüche bislang nicht geltend gemacht haben, können dies immer noch tun. Western Union hat die Frist zur Geltendmachung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche vom 12.02.2018 auf den 31.05.2018 verlängert. Die anschließende Prüfung durch das Department of Justice kann bis zu einem Jahr dauern.
Weitere Informationen (in englischer Sprache) und alle notwendigen Formulare finden Sie unter www.westernunionremission.com