Rußbränden vorbeugen: Hinweise zum Heizen mit Kamin und Ofen
Ruß und andere brennbare Rückstände im Schornstein können sich entzünden. Die Gefahr von Rußbränden steigt. Sollte es zu einem Schornsteinbrand kommen, so ist der Notruf 112 zu wählen und die Feuerwehr zu verständigen. Im schlimmsten Fall könnte der Brand auf das eigene oder sogar Nachbargebäude übergreifen.
ACHTUNG: bei Rußbrand niemals mit Wasser löschen!
Die Hitze und der Druck im Inneren können im Falle eines Brandes Schäden am Schornstein entstehen lassen. Dann ist es notwendig, die Feuerungsanlage still zu legen bis zur Instandsetzung des Schornsteins. Abhängig vom Heizverhalten und um Rußbrand zu verhindern, müssen Schornsteine ein- bis viermal jährlich gekehrt werden. Eine veränderte Nutzung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ist unbedingt an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu melden. Wird die Anzahl der Schornsteinkehrungen nicht angepasst, steigt die Gefahr von Rußbrand. Eigentümer sind laut Schornsteinfegerhandwerksgesetz zur Mitteilung verpflichtet. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft nach Eingang der Mitteilung, ob zusätzliche Kehrungen notwendig sind und ändert gegebenenfalls den Feuerstättenbescheid. Bei Fragen zum zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie sich gern an das Ordnungsamt des Landratsamtes Bautzen als Aufsichtsbehörde wenden.