Ruhestörung endet in Zelle
Vor Ort zeigte sich der 55-jährige lärmverursachende Deutsche jedoch uneinsichtig und drohte damit, die laute Musik weiter abzuspielen. Um dies zu unterbinden sollte die Musikanlage beschlagnahmt werden. Gegen diese Maßnahme wehrte sich der Betroffene, indem er die fünf vor seiner Wohnung stehenden Beamten durch eine fehlende Fensterscheibe in seiner Haustür unvermittelt mit Reizgas besprühte. Dadurch erlitten die Polizisten Reizungen der Augen und Atemwege und mussten ambulant behandelt werden. Die Geschädigten im Alter von 19 bis 54 Jahren konnten ihren Dienst nach der Behandlung fortsetzen. Nachdem die Beamten Unterstützung des Einsatzzuges und der Bundespolizei erhielten, wurde der Ruhestörer mittels einfacher körperlicher Gewalt überwältigt und verbrachte seine Nacht im Polizeigewahrsam. Das Reizgas und die Musikbox des Täters wurden beschlagnahmt. Der Mann muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Ruhestörung verantworten.