Richtlinien für Unternehmen, die kaum jemand kennt
Sie reichen von Verhaltens-Kodizes (Code of Conduct) über Qualitätsansprüche bis hin zur datenschutzkonformen Behandlung von personenbezogenen Informationen. Dieser Artikel beleuchtet einige eher unbekannte Vorgaben näher.
Nachhaltigkeit
Die Richtlinien der UN Sustainable Development Goals (SDG) sind vielen Entscheidungsträgern in deutschen Unternehmen kein Begriff, woraus sich schließen lässt, dass sie allenfalls im Rahmen anderer Nachhaltigkeitsmaßnahmen indirekt an ihrer Umsetzung arbeiten. Die SDGs nehmen neben der Politik auch die Wirtschaft explizit in die Verantwortung. Sie soll ihren Teil dazu beitragen, Ziele für Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und Innovation zu erreichen. Eigeninitiative in puncto Nachhaltigkeit ist wichtig, eine Orientierung an den SDGs kann Firmen jedoch die Formulierung von Zielen erleichtern und neue Denkanstöße geben. Börsennotierte Betriebe sind diesbezüglich eher auf dem aktuellen Stand, da sie ansonsten Anleger verlieren und nicht in Nachhaltigkeitsfonds aufgenommen werden können.
Datenschutz und Sicherheit
Compliance, also die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, wird in internen Regelwerken festgelegt. Allein mit der Ausgabe des Regelwerks sichern sich Unternehmen zwar rechtlich ab, sie müssen aber dennoch auf die Einhaltung der Vorschriften achten. Neue Entwicklungen wie Homeoffice und Digitalisierung stellen zudem neue Anforderungen an die Compliance und ihre tagtägliche Umsetzung, was Firmen vor große Herausforderungen stellen kann.
Die IT-Sicherheit beispielsweise mag innerhalb des Unternehmens gegeben sein, die PCs der Mitarbeiter im Homeoffice sind von Datenschutzverordnungen und Schutzmaßnahmen jedoch nicht ausgenommen. Da viele Firmen das Risiko nicht erkannt zu haben scheinen, konnten durch den Anstieg der Arbeit im heimischen Umfeld 2020 und 2021 vermehrt erfolgreiche Cyberattacken ausgeführt werden. Im schlimmsten Fall hat der Arbeitgeber die Datenschutzverordnung verletzt, wenn er für einen Mitarbeiter keinen sicheren Zugang zum Intranet eingerichtet hat und dadurch Kundendaten gestohlen wurden.
Verantwortung als Hersteller
Einen besonderen Teilbereich des gesetzeskonformen Handelns stellt die Umwelt-Compliance dar, die aufgrund ihrer Verknüpfung mit EU-Recht besonders anspruchsvoll ist und von Seiten der Unternehmen eine fortwährende Überprüfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordert. Diese betreffen nicht nur die ressourcenschonende Konzeption eines Produkts und die Übernahme sozialer Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette, sondern auch eine umweltverträgliche Entsorgung der Altgeräte. Unternehmen, die insbesondere die zeit- und kostenintensive Auseinandersetzung mit den Recyclingvorgaben vermeiden wollen, können auf Full-Service-Recycling zurückgreifen. Dadurch lagern sie die Sammlung, Verarbeitung und Entsorgung der Produkte aus und haben sie darüber hinaus die Gewissheit, allen rechtlichen Vorschriften Genüge zu tun.
Code of Conduct
Durch diesen Code gibt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern vor, welche Verhaltensweisen unerwünscht sind und an welchen Werten und Leitlinien sie sich orientieren sollen. Durch einen Code of Conduct wird eine konstruktive Zusammenarbeit gefördert, die auf gegenseitiger Wertschätzung basiert. Wichtig ist dabei, dass Vorgesetze die Verhaltensregeln vorleben, da ihnen eine ethische Vorbildfunktion zukommt. Können sich Führungskräfte nicht mit den Leitbildern des Unternehmens identifizieren, kann dies früher oder später auf die Mitarbeiter abfärben, was den Code of Conduct untergräbt.