Die Rentnerin begab sich fußläufig mit ihrem Einkaufstrolley in einen nah gelegenen Einkaufsmarkt und tätigte ihren Wochenendeinkauf. Auf dem Rückweg begab sie sich noch zum Bäcker und ließ ihren Trolley samt Einkauf vor der Tür stehen. Diesen Moment nutzten unbekannte Täter und entwendeten den mit Katzenmuster auffällig versehenen dreirädrigen Trolley der Geschädigten. Der Stehlschaden wird insgesamt mit 100 Euro beziffert.