Während der Algerier immerhin einen Pass mitführte, fehlte den äthiopischen und dem sri-lankischen Staatsangehörigen gänzlich die Dokumente. Deshalb wurde ihnen die Einreise verweigert bzw. sie wurden nach Polen zurückgewiesen. Zuvor ist Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz erstattet worden.
Aber auch für einen Polen (30), der mit seinem Transporter in die Kontrollspur gelotst wurde, war die Fahrt in Ludwigsdorf zu Ende. Auch er musste umdrehen.
In seinem Fall spielte ein vorliegendes Ein- und Aufenthaltsverbot die entscheidende Rolle. Dieses Verbot hatte sich der 30-Jährige von der Landeshauptstadt Dresden vor reichlich drei Jahren eingehandelt. Verschiedene
Verurteilungen wegen Diebstahls hatten dazu geführt, dass dem Mann das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet entzogen wurde. Er wurde im Übrigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz angezeigt.