Reichsbürger verurteilt
Selbst kam er jedoch nicht zum anberaumten Termin, zahlreiche Polizisten mussten ihn zu Hause abholen.
Ihm wurde räuberische Erpressung vorgeworfen. Schon zu Beginn der Verhandlung gab er an, er lebe nicht der BRD sondern noch in der DDR und diese Gesetze gelten für ihn.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, er soll im November 2017 einer Gerichtsvollzieherin mit den Worten: "Wie viele Kinder haben sie eigentiich mittlerweile? Und: "Ihre Kinder brauchen doch ihre Mutter..." bedroht zu haben.
Daraufhin ging die Gerichtsvollzieherin wieder und gab ab sofort alle Fälle an einen Kollegen ab. Vor Gericht sagte sie: "Ich hatte das Gefühl hinter dieser Drohung stehe eine ganze Organisation, nicht nur eine Person". Sie überlegte sogar Ihren Job aufzugeben.
Die 65 Euro für die Bundesrepublik konnten so vorerst nicht eingetrieben werden.
Er selbst stritt vor Gericht alles ab. Sein Pflichtverteidiger sah ihn gestern das erste Mal persönlich. Zuvor hatte der Angeklagte ihn schriftlich abgelehnt.
Das Gericht kam zu der Auffassung, dass Ralf H. sich der versuchten räuberischen Erpressung strafbar gemacht hat.
Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Ohne Bewährung, weil einem sogenannten Reichsbürger keine positive Sozialprognose gestellt werden kann. Er lehne den Staat ab und wird es auch in Zukunft machen.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig und er hätte den Saal als noch freier Mann verlassen können.
Doch vor der Tür wartete noch immer die Polizei, mittlerweile mit einem offenen Haftbefehl. Er hat eine Geldstrafe von 300 Euro nicht bezahlt. Ob er dieses gestern noch beibringen konnte oder er für 6 Tage in die JVA musste ist nicht bekannt.