Falschmeldungen zu Messerangriff im Internet
Dies stimmt so nicht. Richtig ist, dass der junge Mann eine Schere gestohlen hat und dass wir wegen Diebstahls von geringwertigen Sachen ermitteln. Der Rest ist wohl böswillige Unterstellung.
Da der 20-Jährige kein unbeschriebenes Blatt ist, ordnete ein Richter am Amtsgericht nun Untersuchungshaft an.
Er steht im dringenden Verdacht, seit Anfang August mehrere Straftaten wie bspw. Leistungserschleichung, Körperverletzung, Bedrohung, Einbruchsdiebstahl und versuchte Erpressung begangen zu haben. Zwar wurde er in jedem Fall durch die Polizei am Tatort oder in dessen unmittelbarem Umfeld gestellt und die entsprechenden Anzeigen aufgenommen. Jedoch belegten seine Handlungen, dass er sich davon relativ unbeeindruckt zeigte. Nun reichten dem Richter die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Ermittlungsergebnisse gegen den Heranwachsenden aus und er folgte dem Haftantrag.
Der Beschuldigte steht u. a. im Verdacht, am 28. August die Angestellte einer Plauener Tankstelle bedroht zu haben sowie am Dienstag in eine Plauener Wohnung eingebrochen zu sein und später dessen Bewohner unter Messervorhalt erpresst zu haben.
Neben den im Haftbefehlsantrag dargelegten Taten in Plauen wird dem 20-Jährigen weiterhin vorgeworfen, am Montag in einem Reichenbacher Supermarkt einen Ladendiebstahl begangen und dabei eine Schere entwendet zu haben. Hierbei war es nicht zu der gerüchteweise im Umlauf befindlichen Verletzung einer Kassiererin gekommen.
Die polizeilichen Ermittlungen zu den vorgeworfenen Straftaten dauern an.
Foto: Polizei Sachsen