Quer durchs Strafgesetzbuch - T 5 bei Nacheile gestoppt
Als sie dem Fahrer jedoch das Anhaltesignal gaben, stoppte dieser nicht. Im Gegenteil, er gab Gas und ergriff die Flucht.
Mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr der Flüchtige auf die B 99 in Richtung Zittau. Die Einsatzkräfte nahmen die Verfolgung auf. Kurz vor Zittau, der T 5-Lenker missachtete weiterhin jegliche Stoppsignale, legten die Ordnungshüter einen Stopstick aus, welchen der Volkswagen auch überfuhr. Trotz zwei beschädigter Reifen setzte der Transporter-Fahrer seine Flucht auf der B 178 nach Polen fort. Drei Funkstreifenwagen verfolgten den Wagen mittlerweile.
Schließlich kam es in der polnischen Ortschaft Turow zum Zusammenstoß zwischen einem Polizeiauto und dem T 5. Alle Beteiligten blieben unverletzt. Jedoch entstand ein Schaden von rund 1.500 Euro am Einsatzfahrzeug. Daraufhin gelang es den Ordnungshütern sowohl den 41-jährigen Fahrer, als auch seinen 32 Jahre alten Beifahrer, beide Polen, festzuhalten. Die Beamten übergaben die Ertappten der polnischen Polizei.
Es stellte sich heraus, dass die Liste der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, welche die Männer offenbar zur Flucht bewogen, nicht gerade kurz war. Sowohl Fahrer als auch Beifahrer standen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, vermutlich Amphetamine. Der Lenker war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Darüber hinaus gehörte das Kennzeichen nicht an den Transporter. Es bestand zudem keine Pflichtversicherung für den Volkswagen. Es folgten diverse Anzeigen für die genannten Delikte sowie eine weitere für die Gefährdung des Straßenverkehrs.