Privatsphäre im Internet: Bald noch mehr Sicherheit für Verbraucher?
Sprachassistenten - sind sie vertrauenswürdig?
"Alexa, bestell Sekundenkleber nach!" - So einfach kann Einkaufen heutzutage sein. Mit Sprachassistenten wie Alexa, Siri oder Google Assistant müssen Kunden von Online-Shops lediglich ihre Wünsche laut aussprechen, schon wird ihnen das Gewünschte nach Hause geliefert. Zudem spielen die smarten Helfer auf Wunsch Musik, informieren ihren Besitzer über anstehende Termine und versorgen ihn mit allerlei Informationen. Es könnte alles so schön sein, wenn da nicht die Sorge um die persönlichen Daten wäre.
Ist es nicht beklemmend, wenn ein digitales Gerät Wünsche nicht nur versteht, sondern bereits im Vorfeld erkennt? Rund 38 Prozent der Teilnehmer einer von der Unternehmensberatung Accenture durchgeführten Studie beantworteten diese Frage mit "Ja". So seien beispielsweise viele Internetnutzer in Deutschland beim Online-Shoppen generell um ihre Privatsphäre besorgt. Mit der DSGVO, die Mitte Mai 2018 endgültig in Kraft getreten ist, profitieren Verbraucher bereits von mehr Transparenz und einem erweiterten Auskunftsanspruch in Bezug auf die Verwendung ihrer persönlichen Daten im Internet. Dem EU-Parlament und dem EU-Rat scheinen die Regelungen der DSGVO aber noch nicht zu genügen, denn beide Institutionen arbeiten derzeit an einer neuen Verordnung, die die Rechte der Verbraucher weiter stärken soll.
Mit der ePrivacy-Verordnung zu mehr Datensicherheit
Mit der sogenannten ePrivacy-Verordnung (offiziell: Regulation of the European Parliament and of the Council concerning the respect for private life and the protection of personal data in electronic communications) sollen verbindliche Datenschutzregeln formuliert werden, die EU-weit gelten und den Datenschutz intensiver regulieren. Internetnutzer sollen digitalen Kommunikationswegen in der Folge stärker vertrauen können - was sich nicht zuletzt auf den Binnenmarkt positiv auswirken würde.
Konkret würde die ePrivacy-Verordnung zu einer Verschärfung der Cookies-Verwendung führen. Aktuell müssen Website-Betreiber Besucher mit einem einfachen Hinweis auf die Verwendung aufmerksam machen. Sind diese nicht einverstanden, bleibt ihnen kaum etwas anderes übrig, als die Seite zu verlassen. Das soll sich durch die ePrivacy-Verordnung in Zukunft ändern. Vorgesehen ist, dass die Besucher einer Website dem Setzen von Cookies ausdrücklich zustimmen müssen, andernfalls darf der Betreiber diese nicht verwenden. Stimmen die Besucher nicht zu, sollen sie allerdings trotzdem alle Inhalte der Website sehen können. Eines der Ziele der neuen Verordnung ist es, das Abgreifen persönlicher Daten durch Unternehmen zu begrenzen.
Doch auch Eingriffe des Staates sollen zukünftig noch stärker reguliert werden. So soll im Zuge der ePrivacy-Verordnung jede Datenübertragung nur noch komplett verschlüsselt erfolgen. Dann wäre endgültig Schluss mit den Hintertüren, die die Hersteller in ihre Programme einbauen, um staatlichen Institutionen Zugang zu persönlichen Daten der Internetnutzer zu erlauben. Bis die ePrivacy-Verordnung in Kraft tritt, wird es allerdings noch eine Weile dauern. Frühestens Anfang 2019 werden sich die an dem Entwurf Beteiligten wohl einigen - und dann folgt erst einmal eine einjährige Übergangsfrist.
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