Die Polizeidirektion Dresden sicherte das Ereignis ab. Es kam zu keinen Vorkommnissen. Einzig zwei Drohnen wurden festgestellt, die über der Altstadt flogen. Die Polizisten fingen diese ab und leiteten Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz gegen einen 22-jährigen Inder und einen 34-jährigen Deutschen ein, die die Drohnen geflogen sind. Die Fluggeräte wurden sichergestellt. Für den Besuch des belgischen Königspaares galten besondere Sicherheitsvorkehrungen insbesondere in der Dresdner Innenstadt. Dazu gehörte die Einrichtung eines weiträumigen Gebietes mit Flugbeschränkungen für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme. In dieser Zone konnten Drohnen nur mit Ausnahmegenehmigung aufsteigen. Die eingesetzten Polizisten überwachten das Gebiet technisch, konnten jeden Drohnenaufstieg erkennen, die Fluggeräte abfangen und die Piloten ermitteln. Insgesamt 600 Polizisten waren im Einsatz.