Die Überprüfung des Fahrzeugs ergab, dass dafür nicht die erforderliche Haftpflichtversicherung bestand. Die Beamten entstempelten die Kennzeichen, zogen den sogenannten Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ein und untersagten dem 37-jährigen Fahrzeughalter die Weiterfahrt. Zudem erfolgte die Strafanzeige gegen den Deutschen.