Osterreiten 2022: Weniger Hygienemaßnahmen als im letzten Jahr
4. April 2022, 20:00
Insofern sind die Hygienemaßnahmen gelockert. Das Gesundheitsamt spricht daher Empfehlungen für das Osterreiten aus und folgende Hinweise:
- Die Beteiligten innerhalb einer „Stallgemeinschaft“ als kleinste nachvollziehbare Einheitsollen mit ihren personenbezogenen Daten erfasst werden.
- Osterreiter sollen über die Feiertage zwei Tests durchführen (Freitag/Samstag sowie Sonntag) unddas Ergebnis dokumentieren.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Wo dies im Außenbereich nicht möglich ist, ist zumindest ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Im Innenbereich ist abseits des eigenen Platzes vorzugsweise eine FFP2-Maske zu tragen.
- An der Prozession dürfen nur symptomfreie (klinisch unauffällige) Personen teilnehmen.
- Bei Nutzung von Gastronomie im Innenbereich ist nach jetziger Rechtslage die 3-G-Regel zu beachten. Hierbei können auch die Ergebnisse der unter Aufsicht durchgeführten Selbsttests des Gesundheitsamtes herangezogen werden.
Am 29.03.2022 stimmte das Landratsamt Bautzen diese Regeln gemeinsam mit den Vertretern der Osterreiter-Gemeinschaft ab. Die Prozessions-Verantwortlichen wurden dabei in die Durchführung der Tests eingewiesen. Anders als im vergangenen Jahr war diesmal das Ausreichen separater Genehmigungsbescheide für die Prozessionen nicht erforderlich.