Fremder Mann soll Kind an Bushaltestelle angesprochen haben
Den Schilderungen der Zehnjährigen nach sei der Unbekannte aus einem grünen Pkw mit Löbauer Kennzeichen ausgestiegen und auf das Kind zugegangen. Sie sei nicht auf die Anrede des Mannes eingegangen, davongelaufen und habe sich ihren Eltern anvertraut. Diese informierten die Polizei.
Die Polizei beobachtet derartige Geschehnisse aufmerksam. Geschulte Ermittler haben die Schilderungen des Mädchens untersucht und Anzeichen dafür festgestellt, die vermuten lassen, dass sich die Geschichte so wahrscheinlich nicht zugetragen hat.
Auch wenn das Ansprechen von Erwachsenen oder Kindern grundsätzlich nicht strafbar ist, so sorgen derartige Sachverhalte verständlicherweise schnell für Sorge bei den Angehörigen und Unruhe in der Bevölkerung.
- Bewahren Sie bitte dennoch einen kühlen Kopf. Aus der polizeilichen Erfahrung heraus hat sich nach entsprechenden Ermittlungen gezeigt, dass manche kindliche Schilderung eher der Phantasie entsprang.
- Sprechen Sie bitte mit Ihren Kindern über derartige Sachverhalte und erklären Sie ihnen, wie sie sich richtig verhalten.
- Informieren Sie bitte umgehend die Polizei, wenn Sie Kenntnis davon haben, dass ihr oder ein anderes Kind von Unbekannten angesprochen worden sein soll oder mutmaßlich versucht wurde, dieses in ein Auto zu locken. Teilen Sie möglichst alle Details mit.
- Es kann in keinem Fall der richtige Weg sein, derartige Geschehnisse über soziale Medien mitzuteilen, aber nicht den unmittelbaren und direkten Kontakt zur Polizei zu suchen.
Kriminalpolizisten gehen allen Hinweisen in jedem einzelnen Fall auf den Grund, um zu klären, was sich tatsächlich zugetragen hat.
Foto: Symbolbild