Bei der Kontrolle auf der BAB4, Parkplatz Rödertal, kam der Strafbefehl des gesuchten Mannes zum Vorschein. Demnach wurde er im Juli 2017 wegen Betruges verurteilt und war seither unbekannten Aufenthaltes. Durch die sofortige Zahlung von 300,- EUR konnte der Russe, der inzwischen in Hessen wohnhaft ist, die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen Gefängnis abwenden und seine Reise fortsetzen.