Der Fahrzeuglenker konnte den Beamten keinen deutschen Führerschein aushändigen. Vielmehr wollte er seine Fahrerlaubnis mit einem Führerschein aus Österreich vorweisen. Die skeptischen Beamten überprüften die Angaben des Fahrers und ermittelten, dass dieser aufgrund einer Trunkenheit im Straßenverkehr in der Vergangenheit der deutsche Führerschein entzogen wurde. Den 57-jährigen Deutschen wurde die Weiterfahrt untersagt und gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet.