Der 26-jährige Lenker konnte den Ordnungshütern allerdings keinen Führerschein vorlegen, da er nie eine Fahrerlaubnis erhalten hatte. Die Beamten zeigten ihn wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis an und belehrten ihn nachdrücklich, dass ihm das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt ist.