Während der Kontrolle fiel den Beamten auf, dass der Deutsche nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hatte. Außerdem bestand für sein Gefährt keine Pflichtversicherung. Damit war die Fahrt zunächst beendet. Die Polizisten erstatteten die entsprechenden Anzeigen und beschlagnahmten das Zweirad als Beweismittel.