Die Polizisten stellten dabei fest, dass die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen offiziell gar nicht existieren. Eine aktuelle Versicherung für das Auto gab es ebenfalls nicht. Des Weiteren konnte der Audifahrer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Der Deutsche muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen des Pflichtversicherungsgesetz verantworten.