Dabei stellte sich heraus, dass der Mann den Pkw führte, ohne im Besitz der dazu erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Zudem stellten die Ordnungshüter fest, dass für das Fahrzeug keine gültige Haftpflichtversicherung bestand und die Kennzeichen bereits zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben waren. Daher zogen die Beamten die Zulassungsbescheinigung ein und entstempelten die Kennzeichentafeln.
In Bischofswerda war ein 18-Jähriger am Donnerstagnachmittag mit einer Vollcrossmaschine auf der Bautzener Straße unterwegs. Eine Kontrolle durch Polizeibeamte ergab, dass die Maschine nicht pflichtversichert
war und der junge Mann keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Der Deutsche erhielt eine entsprechende Anzeige.