Ohne Fahrerlaubnis und mit offenem Haftbefehl
11. Februar 2021, 7:00
Die Überprüfung des Tatverdächtigen ergab, dass sein Führerschein zur Einziehung ausgeschrieben war. Die Beamten stellten das Dokument sicher. Außerdem lag gegen den Mann ein Haftbefehl vor. Diesen wandte der Säumige gegen die Zahlung der offenen Geldstrafe ab. Die Uniformierten untersagten ihm die Weiterfahrt und nahmen den Autoschlüssel in Verwahrung. Seinen weiteren Weg setzte er zu Fuß fort. Es folgte eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.