Sie stellten fest, dass der 40-jährige Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt. Zudem waren an dem Fahrzeug die Kennzeichen eines anderen Pkw angebracht. Sie informierten eine Streife des Autobahnpolizeireviers. Diese nahmen eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer Urkundenfälschung auf. Dem polnischen Beschuldigten untersagten sie die Weiterfahrt.