Eine Überprüfung des amtlichen Kennzeichens ergab, dass das Fahrzeug über keine gültige Haftpflichtversicherung verfügte. Der 38-jährige Fahrer nutzte die Zeit, in welcher der Streifenwagen wendete, um das Auto in einer Seitenstraße abzuparken und den Weg zu Fuß fortzusetzen. Die Beamten konnten im Rahmen der Nahbereichsfandung das Fahrzeug und den deutschen Fahrer feststellen. Dieser erhielt eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.