Mutmaßlichem Serieneinbrecher in Haft
Die Polizei fasste den Beschuldigten bereits am 10. April 2018 bei gemeinsamen Fahndungsmaßnahmen des Reviers Zittau-Oberland und der Bundespolizei. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Ermittler ihn bereits wegen 22 Straftaten - unter anderem wegen Einbrüchen und Diebstählen - im Raum Neugersdorf im Verdacht.
Die gründlichen Ersten Angriffe des Streifendienstes an allen Tatorten, die sorgfältigen Untersuchungen der Kriminaltechniker und die genaue Ermittlungsarbeit der Kriminalisten konnten zur Aufklärung weiterer Straftaten führen.
Insgesamt können dem Tatverdächtigen so 46 Straftaten aus dem Bereich der Eigentumskriminalität vorgeworfen werden. Tatorte aller Fälle waren die Gemeinden Neugersdorf, Ebersbach und Leutersdorf im Zeitraum zwischen August des vergangenen Jahres und April 2018. Unter anderem soll es der Beschuldigte in 14 Fällen auf Einkaufsmärkte, in weiteren 13 auf Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie auf acht Gaststätten bzw. Imbissstände abgesehen haben. Nicht wenige Geschädigte sollen mehrmals Opfer des Langfingers geworden sein. In 17 Fällen blieben die Taten im Versuch stecken.
In Summe wird dem Mann zur Last gelegt, einen Gesamtstehlschaden von rund 22.000 Euro und darüber hinaus mehr als 24.000 Euro Sachschaden verursacht zu haben.
Dazu Polizeihauptmeister Uwe Seffert, hauptverantwortlicher Ermittler in diesen Fällen:
„Mit der Festnahme des Beschuldigten und der Aufklärung der Fälle ist der Polizei ein wichtiger Ermittlungserfolg gelungen. Zu verdanken ist das vor allem dem reibungslosen Zusammenwirken und der hohen Einsatzbereitschaft aller daran beteiligter Polizeibeamter.“
Bereits am 11. April 2018 erließ der Haftrichter am Amtsgericht Görlitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr gegen den 34-Jährigen.
Gegen den Beschuldigten wird unter anderem wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls, gewerbsmäßigen Diebstahls und Computerbetrug wird gegen den Beschuldigten ermittelt. Ihm droht eine Gesamtstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zehn Jahren.