Einer Streife fiel die Honda auf, da sowohl Fahrer als auch die 15 Jahre alte Sozia keinen Helm trugen. Außerdem war die Maschine nicht Haftpflicht versichert. Das angebrachte Versicherungskennzeichen stammte noch aus 2005. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten zudem, dass das Fahrzeug nur zur Beförderung von einer Person zugelassen ist. Die Polizisten untersagten dem Beschuldigten die Weiterfahrt. Über die Konsequenzen der „Schwarzfahrt“, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie der Ordnungswidrigkeiten wird die Staatsanwaltschaft entscheiden. Auch auf die Beifahrerin wird sich auf strafrechtliche Folgen einstellen müssen. Ließ sie doch als Halterin des Krades die Fahrt trotz des Wissens um die fehlende Fahrerlaubnis des Lenkers zu.