Nachlässiger Berufskraftfahrer
25. August 2020, 22:00
Der mit Muldenkippern beladene Auflieger war, statt der zulässigen vier Meter, ganze 22 Zentimeter zu hoch. Durch den 56-jährigen Kraftfahrer konnte keine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorgelegt werden. Die Beamten leiteten ein Bußgeldverfahren gegen den Polen ein und untersagten die Weiterfahrt.