Nach Verfolgungsfahrt mehrere Straftaten aufgeklärt
Nachdem die Beamten den Flüchtenden gestellt hatten, erkannten sie schnell den Grund.
Das Kennzeichen an seinem Kraftrad Kawasaki war selbst gefertigt. Dabei handelte es sich um eine Totalfälschung. Der Tatverdächtige hatte das Motorrad außerdem nicht zugelassen. Damit fehlte die notwendige Pflichtversicherung. Auch die am Zweirad angebrachte Abgasanlage war nicht für den öffentlichen Straßenverkehr genehmigt. Darüber hinaus hatte eine Behörde dem Deutschen die Fahrerlaubnis entzogen. Die Uniformierten stellten das Bike sicher und zeigten die Verstöße an. Über die strafrechtlichen Konsequenzen für den Beschuldigten wird die Staatsanwaltschaft Görlitz entscheiden.