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Nach Unfall: Anwalt sorgt für höheren Schadensersatz

19. Oktober 2017, 0:00
Nach Unfall: Anwalt sorgt für höheren Schadensersatz

Ein Unfall im Straßenverkehr mit dem PKW, LKW oder Motorrad ist schnell passiert. Jetzt heißt es schnell handeln. Mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sind Sie auf der sicheren Seite und erhalten alles, was Ihnen zusteht.

Unfall im Straßenverkehr

Das kann unter anderem zu einem deutlich höheren Schadensersatz führen. Welche Möglichkeiten es außerdem gibt, den Schadensersatz zu erhöhen, lesen Sie in diesem Artikel.

1. Anwalt einschalten

Versicherungen kennen sich im Verkehrsrecht und beim Thema Unfälle sehr gut aus, denn damit verdienen sie ihre Brötchen. Um möglichst hohe Gewinne zu machen, ist die Versicherung nicht daran interessiert, Sie wirklich umfangreich über ihre Rechte zu informieren. Das würde finanzielle Einbußen bedeuten. Die Unsicherheit und Unwissenheit der Geschädigten kommt ihnen also zugute und dieses Ungleichgewicht wird nicht selten ausgenutzt. Daher Tipp Nummer 1: Wenden Sie sich bei einem Unfall im Straßenverkehr, bei dem Sie sich im Recht und von Ihrer Versicherung schlecht beraten fühlen, an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, der Sie bei den Verhandlungen mit der Versicherung unterstützt. Auf anwalt-artiisik.de finden Sie weitere Informationen sowie einen passenden Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, allgemeines Strafrecht und allgemeines Zivilrecht.

2. Eigenes Gutachten

Wurde der Gutachter von der Versicherung geschickt, hat das im besten Fall keine Nachteile für Sie. In vielen Fällen jedoch sorgt der Gutachter der Versicherung dafür, dass Sie einen geringeren Schadensersatz erhalten oder höhere Kosten tragen. Sorgen Sie bei Schäden daher für einen eigenen Gutachter, der die Schadenshöhe bestimmt. Das hat mehrere Vorteile. Sie erhalten in der Regel einen höheren Schadensersatz und können bei Schuld oder Teilschuld mit geringeren Kosten rechnen. Wenn Sie keine Schuld am Unfall haben, trägt die Versicherung die vollen Kosten.

3. Nutzungsausfall statt Mietwagen

Wenn Sie nicht auf einen Mietwagen angewiesen sind, sollten Sie sich den Nutzungsausfall von der Versicherung erstatten lassen. Auch bei einem Totalschaden ist die Versicherung in den meisten Fällen dazu verpflichtet. Im Gutachten werden dann in der Regel bis zu zwei Wochen Wiederbeschaffungsdauer angeführt. In dieser Zeit ist Nutzungsausfall zu zahlen. Auch bei einer fiktiven Abrechnung, wenn der Unfallwagen repariert wurde, gilt die Zahlungspflicht der Versicherung. Doch die Zahlung des Nutzungsausfalls erfolgt in der Regel länger als zwei Wochen, da noch fünf Tage Überlegungsfrist und die Tage bis zur Gutachten-Erstellung dazu kommen.

4. Markenwerkstatt statt Billigwerkstatt

Ein Verkehrsrechtsanwalt informiert Sie auch darüber, dass Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Reparatur in einer Markenwerkstatt haben. Sollte die Herstellergarantie noch laufen, können Sie Ihren Wagen auf jeden Fall in einer Markenwerkstatt reparieren lassen, auch wenn Versicherungen die Geschädigten in der Regel in eine freie Werkstatt schicken. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht informiert Sie gern über weitere Einzelheiten.

5. Unfälle vermeiden

Vorsorge ist und war schon immer besser als Nachsorge, daher nutzen Sie den hier wichtigsten Tipp und achten stets darauf, dass ihr Fahrzeug in optimalem Zustand ist. Dabei kann Ihnen zum Beispiel der TÜV SÜD helfen, bei dem Sie nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung durchführen lassen können, um wichtige Prüfzeichen und Zertifikate zu erhalten, sondern auch ein Fahrsicherheitstraining absolvieren können, um Ihre Kenntnisse aufzufrischen. 

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