Nach Hitlergruß: Einleitung beamtenrechtlicher Schritte gegen einen Studierenden der Polizeihochschule
Ihm wird vorgeworfen, den Hitlergruß gezeigt, die Getränke anderer Gäste des Clubs gestohlen, den Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes gebissen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Er war bei Tatausführung alkoholisiert. Die Handlungen sind im außerdienstlichen Kontext geschehen.
Rektor Dirk Benkendorff positioniert sich unmissverständlich zu dem Vorfall:
»Polizeibeamtinnen und -beamte tragen eine hohe gesellschaftliche Verantwortung und müssen sich dieser stets bewusst sein. Das gilt auch und insbesondere außerhalb der Dienstzeit im privaten Umfeld. Das Verhalten dieses Studierenden meiner Hochschule ist in keinster Weise hinnehmbar. Seiner Verantwortung ist er sich ganz offensichtlich nicht bewusst.«
Beamtenrechtlich hat der Beschuldigte den Status eines
Beamten auf Widerruf inne und kann gemäß § 23 (4) Beamtenstatusgesetz jederzeit
entlassen werden. Der betroffene Polizeikommissaranwärter ist Angehöriger des
diesjährigen Abschlussjahrgangs an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH).
Die Ernennung der Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs zur Kommissarin
bzw. zum Kommissar ist zum 1. Oktober 2023 vorgesehen.