Bei der Überprüfung des am Fahrzeug angebrachten Kennzeichens stellte sich heraus, dass dieses seit März zur Entstempelung ausgeschrieben war. Der 19-jährige Fahrer gab an, die notwendige Kfz-Versicherung regelmäßig zu bezahlen. Da die Fahndungsausschreibung jedoch aktuell war, zogen die Ordnungshüter die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichentafeln ein. Bis zum Abschluss der Überprüfung muss der Fahrzeugführer auf Fahrten mit dem Pkw verzichten.