In Höhe des Ortseingangs Trebendorf unterzogen sie den Mann einer Kontrolle. Die Beamten stellten fest, dass an dem Fahrrad Umbauten vorgenommen worden waren: Es war mit einem Elektromotor sowie einem Akku ausgestattet. Außerdem befand sich am Lenker ein Gasdrehgriff. Eine Fortbewegung mit dem Gefährt war auch möglich, ohne die Tretfunktion zu nutzen. Somit handelt es sich um ein versicherungspflichtiges E-Bike. Der Versicherungsschutz bestand jedoch nicht. Das Fahrrad wurde beschlagnahmt, eine Anzeige wurde gefertigt.