Mit Einhandmesser unterwegs
1. April 2022, 21:00
Die Überprüfung der Personalien verlief negativ, die Frage ob der Mann gefährliche Gegenstände oder ähnliches dabeihabe, bejahte er und zeigte ein Einhandmesser vor. Ihm war bekannt, dass er das Messer nur dann führen dürfte, wenn er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Da er dies nicht konnte wurde das Messer vor Ort sichergestellt und eine Anzeige gefertigt.
Foto: Bundespolizei