Eingesetzte Polizisten des Reviers Zittau-Oberland und des Einsatzzuges stellten den Mann. Sie fanden heraus, dass der deutsche Beschuldigte keinen Waffenschein hatte. Sie stellten zwei Schreckschusswaffen und die dazugehörige Munition sicher und fertigten eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Kriminaldienst übernahm die weiteren Ermittlungen.