Der 32-Jährige hatte eine kleine Tüte mit kristallinen Anhaftungen dabei. Die Beamten stellten sie sicher und fertigten eine Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den Deutschen.
Der 32-Jährige hatte eine kleine Tüte mit kristallinen Anhaftungen dabei. Die Beamten stellten sie sicher und fertigten eine Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den Deutschen.
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