Zwei von ihnen unterschritten den vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 Metern, drei missachteten örtliche Überholverbote für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Die Beamten ahndeten alle Verstöße.
Zwei von ihnen unterschritten den vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 Metern, drei missachteten örtliche Überholverbote für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Die Beamten ahndeten alle Verstöße.
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