Mehrere Anzeigen nach Verkehrskontrolle
Sie stoppten einen VW an der Hauptstraße. Der 35-jährige Lenker hatte keinen Führerschein. Sein 26-jähriger Beifahrer und Halter des Pkw trug eine Dose mit kristalliner Substanz bei sich. Auf den Deutschen kommt eine Anzeige wegen Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu. Der deutsche Fahrer zeigte zudem körperliche Auffälligkeiten, die auf den Einfluss von Betäubungsmitteln hinwiesen. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an und fertigten Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dem Einfluss unter berauschender Mittel. Die Fahrt der beiden war damit beendet.