Grund war ein offener Haftbefehl wegen Drogenbesitzes. Der 22-Jährige wurde durch die Beamten um 19:50 Uhr in der Innenstadt kontrolliert. Er besitzt einen gültigen Aufenthaltsstatus. Es stellte sich aber heraus, dass das Amtsgericht Leipzig den Mann im Februar diesen Jahres wegen Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe in Höhe von 420,00 Euro verurteilt hatte und die Staatsanwaltschaft ihn per Haftbefehl sucht. Die Freundin des Mannes konnte bei der Bundespolizei in Leipzig die offene Geldstrafe für ihn einzahlen. Somit entging er einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen und kam wieder auf freien Fuß.