Eine Streife des örtlichen Reviers stellte den Schreihals vor Ort. Gegenüber den Polizeibeamten zeigte sich der Tatverdächtige uneinsichtig und wiederholte seine Rufe noch einmal deutlich vernehmbar. Zudem verabschiedete er sich mit dem ausgestreckten rechten Arm. Er wird sich nun wegen des Verdachtes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a des Strafgesetzbuches verantworten müssen. Der Staatsschutz führt die weiteren Ermittlungen
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Verdacht der Brandstiftung in drei Fällen - Zeugenaufruf
1. Juli 2022, 15:00
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen bislang unbekannte Täter wegen des Verdachts der Brandstiftung in drei Fällen.
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