Am frühen Sonntagmorgen stellte eine Streife einen Suzuki fest, dessen amtliche Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben waren. Bei der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch bei dem 50-jährigen Fahrer fest. Ein Atemalkoholtest lehnte er ab, deshalb ordneten die Polizisten eine Blutentnahme an. Außerdem lag gegen den Mann ein offener Haftbefehl von einem Tag Erzwingungshaft vor. Der Beschuldigte widersetzte sich zudem aktiv gegen jegliche polizeiliche Maßnahmen, weshalb diese mit einfacher körperlicher Gewalt vollzogen werden mussten. Die Beamten stellten die Kennzeichen sicher und fertigten Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Kennzeichendiebstahl.