28-Jähriger mit gestohlener KTM und ohne Fahrerlaubnis gestellt
Durch eine Prüfung der Individualnummer des Motorrades stellten die Ordnungshüter fest, dass dieses zur Fahndung ausgeschrieben war.
Der rechtmäßige Eigentümer hatte den Diebstahl des Zweirades aus seiner Garage bereits bei der Polizei angezeigt. Doch damit nicht genug. Auch das am Kraftrad angebrachte Kennzeichen fand sich im polizeilichen Fahndungssystem wieder. Es gehörte ursprünglich an ein Quad.
Zu allem Überfluss konnte der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Somit untersagten die Ordnungshüter die Weiterfahrt und stellten das gestohlene Motorrad samt Kennzeichen sicher. Die Kriminalpolizei übernahm die Ermittlungen.
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