Der Lenker eines Abfalltransportes hatte offenbar das Verbotszeichen für sein Fahrzeug missachtet. Außerdem trug
der Mann nicht die laut Fahrerlaubnis vorgeschriebene Sehhilfe. Die Beamten fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Der Lenker eines Abfalltransportes hatte offenbar das Verbotszeichen für sein Fahrzeug missachtet. Außerdem trug
der Mann nicht die laut Fahrerlaubnis vorgeschriebene Sehhilfe. Die Beamten fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
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