Liveblog zum Corona-Virus
Der neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) beginnt sich nun auch deutlich in Sachsen abzuzeichnen. Wir berichten in diesem Liveblog über den aktuellen Ausbreitungsstand, Maßnahmen und Anweisungen von Behörden, sowie neueste Fälle, bis Besserung in Sicht und die Krise abgewendet ist.
Bleiben Sie mit uns immer informiert.
Update – 28. April 2020, 17:02
Aktuell (Stand: 27. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 255 bestätigte Coronavirus-Fälle.
Damit sind keine neuen Fälle zum Vortag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 108 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 259. Insgesamt konnten bereits 491 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. Drei Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person in intensivmedizinischer Betreuung. Der Landkreis Görlitz hat insgesamt 20 Todesfälle zu verzeichnen.
Erreichbarkeit Bürgertelefon:
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist täglich in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter 03581 663-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de zu erreichen.
Update – 28. April 2020, 17:02
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz ist weiter stabil – kumuliert sind 39 Fälle registriert.
Damit gibt es bei der Zahl der bestätigten Fälle seit dem 12.04.2020 keine Zuwächse. Als genesen eingestuft sind aktuell 34 Personen. Insgesamt stehen derzeit 38 Personen unter häuslicher Quarantäne.
Im Carl-Thiem-Klinikum wird derzeit 1 Patient wegen der Corona-Infektion stationär betreut (alle Angaben: Stand 27.04.2020, 12:00 Uhr).
Die moderaten Zahlen werden sowohl auf ein sehr zeitiges und umfangreiches Krisenmanagement im Carl-Thiem-Klinikum sowie in der Stadt als auch auf die noch geltenden Einschränkungen im öffentlichen Leben einschließlich des mehrheitlich vernünftigen und sorgsamen Umgangs der Cottbuserinnen und Cottbuser mit den Vorschriften und Regelungen zurückgeführt. Einhergehend mit den ersten Lockerungen des öffentlichen Lebens sowie der geltenden Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr wird die Entwicklung der Fallzahlen beobachtet.
1174 Kinder in der Notbetreuung
Per 27.04.2020 sind insgesamt 1174 Kinder in der Notbetreuung, davon 1138 im Bereich Kita/Hort. Insgesamt gibt es in Cottbus/Chóśebuz 7.055 Plätze. Das entspricht einer Betreuungsquote von 16,13 Prozent. Im Bereich Kindertagespflege werden per 27.04.2020 insgesamt 36 Kinder in der Notbetreuung versorgt. Das entspricht einer Quote von 17,48 Prozent. Von 48 Kindertagespflegestellen sind 24 geöffnet.
Kontrollen am Wochenende
Insgesamt waren, einhergehend mit den Lockerungen im öffentlichen Leben, deutlich mehr Menschen in der Stadt unterwegs. In Sandow mussten am Wochenende wegen der Nutzung einer Sportanlage insgesamt 7 Platzverweise erteilt werden. Zudem ging und geht das Ordnungsamt mehreren Hinweisen auf illegal geöffnete Vergnügungsstätten nach. Hier sind die Überprüfungen noch nicht abgeschlossen.
Am Sonntag hat eine offenbar betrunkene Frau in einem Backshop in der Innenstadt Pfefferspray versprüht. Hier waren Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst gemeinsam mit dem Ordnungsamt im Einsatz. Mitarbeiter des Ordnungsamtes leisteten Erste Hilfe und hielten die mutmaßliche Täterin bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Hinweise zur Stadtverordnetenversammlung
Besucher der Stadtverordnetenversammlung am kommenden Mittwoch, 29.04.2020, werden ebenso wie die Stadtverordneten gebeten, eine Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und zu nutzen. Zudem sollte jeder Besucher einen eigenen Stift für die Eintragung in die Anwesenheitsliste mitbringen. Hygienestandards wie das Waschen der Hände sowie ein Mindestabstand von 1,50 Meter sind zu beachten. Die Stadtverordnetenversammlung beginnt mit dem öffentlichen Teil um 14:00 Uhr in der Stadthalle, Berliner Platz.
Update – 25. April 2020, 21:55
Aktuell (Stand: 25. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 254 bestätigte Coronavirus-Fälle.
Damit sind zwei neue Fälle zum Vortrag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 99 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 264. Insgesamt konnten bereits 491 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. Drei Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person in intensivmedizinischer Betreuung.
Darüber hinaus hat der Landkreis Görlitz einen weiteren Todesfall zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um eine 90-jährige Frau aus einer Pflegeeinrichtung in Niesky. Landrat Bernd Lange bedauert den Todesfall zutiefst: „Ich spreche den Angehörigen mein herzliches Beileid aus und wünsche ihnen viel Kraft, um den schmerzlichen Verlust zu überwinden.“ Die Anzahl der Todesfälle im Landkreis Görlitz erhöht sich damit auf 20.
Update – 25. April 2020, 21:54
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz ist nach wie vor konstant – kumuliert sind 39 Fälle registriert.
Damit gibt es bei der Zahl der bestätigten Fälle seit dem 12.04.2020 keine Veränderungen. Als genesen eingestuft sind aktuell 33 Personen. Insgesamt stehen derzeit 36 Personen unter häuslicher Quarantäne.
Im Carl-Thiem-Klinikum wird derzeit 1 Patient wegen der Corona-Infektion stationär betreut, einer konnte wieder entlassen werden (alle Angaben: Stand 25.04.2020, 11:00 Uhr).
Die moderaten Zahlen werden sowohl auf ein sehr zeitiges und umfangreiches Krisenmanagement im Carl-Thiem-Klinikum sowie in der Stadt als auch auf die noch geltenden Einschränkungen im öffentlichen Leben einschließlich des mehrheitlich vernünftigen und sorgsamen Umgangs der Cottbuserinnen und Cottbuser mit den Vorschriften und Regelungen zurückgeführt. Einhergehend mit den ersten Lockerungen des öffentlichen Lebens wird die Entwicklung der Fallzahlen beobachtet.
Die rechtlichen Grundlagen für die ab Montag, 27.04.2020, geltenden weiteren Lockerungen sind in Form der aktualisierten Eindämmungsverordnung auf www.cottbus.de/corona einsehbar. Damit ist ab dem 27.04.2020 im Einzelhandel sowie im öffentlichen Nahverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Dieser Verpflichtung schließt sich die Bitte und Empfehlung niedergelassener Ärzte an, eine solche Bedeckung – für die ein Tuch oder ein Schal ausreichend ist – auch beim Aufsuchen von Arztpraxen zu verwenden. Ziel bleib es, mögliche Ansteckungen zu minimieren und Infektionsketten wo möglich zu unterbrechen. Dabei kann eine Mund-Nasen-Bedeckung helfen, gerade weil jetzt wieder mehr Menschen zusammenkommen und der gebotenen Abstand von mindestens 1,50 Meter speziell im Einzelhandel, im Nahverkehr, aber eben auch in Praxen oft nicht oder nur schwer umsetzbar ist.
Update – 25. April 2020, 21:54
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 347 (+ 2 zum Vortrag) gestiegen.
Weitere 13 Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 231 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 279. Insgesamt konnten bislang 1742 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden sechs positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Zurzeit sind 104 Personen im Landkreis Bautzen nachweislich am Coronavirus erkrankt.
Bislang sind 12 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
Update – 25. April 2020, 21:54
Ab Montag, dem 4. Mai dürfen Friseure ihre Salons wieder öffnen und die meisten ihrer Dienstleistungen wieder anbieten.
Voraussetzung für die Lockerung dieser Corona-Schutzmaßnahme ist die Einhaltung von verbindlichen Schutzmaßnahmen. Dazu zählt unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowohl auf Seiten der Friseurinnen und Friseure als auch auf Seiten der Kundschaft. Außerdem soll in den Betrieben ein ausreichender Abstand zwischen den Menschen sichergestellt werden - etwa indem die Anzahl der Arbeitsplätze begrenzt wird. Beim Betreten des Salons müssen sich Kundinnen und Kunden die Hände waschen oder desinfizieren und bei jedem Kunden und jeder Kundin sind die Haare zu waschen. Dienstleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege sind vorerst nicht gestattet. Beschäftigte und Kundschaft mit Symptomen einer Infektion der Atemwege oder Fieber sollen sich generell nicht im Friseursalon aufhalten. Zudem sollen Kunden ihre Kontaktdaten bei den Friseursalons hinterlassen. So könnten Infektionsketten nachvollzogen werden.
»Das ist eine gute Nachricht für die Friseursalons und ganz sicher auch für viele Menschen, die ihren nächsten Friseurbesuch herbeisehnen. Die Betriebe haben jetzt ausreichend Zeit, sich auf diese Bedingungen vorzubereiten«, erklärt Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig.
Die einzuhaltenden Hygienevorschriften ergeben sich aus einem verbindlichen Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft (BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Er basiert auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die BGW berät Friseurinnen und Friseure zu den verbindlichen Regeln und kontrolliert auch deren Einhaltung vor Ort.
Update – 25. April 2020, 21:53
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 345 (+ 4 zum Vortrag) gestiegen.
Ein möglicher Anstieg der Fälle im kritischen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Osterfest ist damit nach Bewertung des Gesundheitsamtes ausgeblieben.
Leider sind zwei weitere Patienten in dem städtischen Radeberger Pflegeheim verstorben. „Ich spreche den Angehörigen und Freunden der beiden Verstorbenen mein tief empfundenes Beileid aus“, sagte Landrat Michael Harig. Damit sind bislang 12 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
Weitere 12 Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 218 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 303. Insgesamt konnten bislang 1710 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden sieben positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Zurzeit sind 115 Personen im Landkreis Bautzen nachweislich am Coronavirus erkrankt.
Update – 25. April 2020, 21:53
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz ist gleich geblieben – kumuliert sind 39 Fälle registriert.
Damit gibt es bei der Zahl der bestätigten Fälle seit dem 12.04.2020 keine Veränderungen. Als genesen eingestuft sind aktuell 33 Personen. Insgesamt stehen derzeit noch 34 Personen unter häuslicher Quarantäne.
Im Carl-Thiem-Klinikum werden derzeit 2 Patienten wegen der Corona-Infektion stationär betreut, einer mehr als am Donnerstag (alle Angaben: Stand 24.04.2020, 12:00 Uhr).
Die moderaten Zahlen werden sowohl auf ein sehr zeitiges und umfangreiches Krisenmanagement im Carl-Thiem-Klinikum sowie in der Stadt als auch auf die noch geltenden Einschränkungen im öffentlichen Leben einschließlich des mehrheitlich vernünftigen und sorgsamen Umgangs der Cottbuserinnen und Cottbuser mit den Vorschriften und Regelungen zurückgeführt. Einhergehend mit den ersten Lockerungen des öffentlichen Lebens wird die Entwicklung der Fallzahlen beobachtet.
692 Kinder in der Notbetreuung
Per 24.04.2020 sind insgesamt 692 Kinder in der Notbetreuung, davon 675 im Bereich Kita/Hort. Das entspricht einer Betreuungsquote von 9.57 Prozent. Im Bereich Kindertagespflege werden per 24.04.2020 insgesamt 17 Kinder in der Notbetreuung versorgt. Das entspricht einer Quote von 7,77 Prozent. Von 48 Kindertagespflegestellen sind 12 geöffnet.
Verwaltungsstab mahnt zu Geduld und Vorsicht
Die weiterhin moderaten bestätigten Infektionszahlen für Cottbus/Chóśebuz dürfen nicht zu Nachlässigkeit und Unaufmerksamkeit führen. „Wir sind nicht angetreten, auf der Basis von Rechtsvorschriften die Menschen zu gängeln, sondern zu verhindern, dass Leute krank werden oder sterben“, sagt der Leiter des Verwaltungsstabes Cottbus/Chóśebuz, Thomas Bergner. Eine zweite Welle mit Infektionen könne auch die Stadt treffen. Bergner: „Wir sollten daher mindestens noch 14 Tage gemeinsam durchhalten und den jetzigen Stand nicht leichtfertig hergeben.“ Für Freitag werden Beschlüsse der Landesregierung zur Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr sowie im Einzelhandel erwartet. Dabei reiche auch ein Schal oder ein Tuch. Dazu seien alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, um sich gegenseitig zu schützen. Niemand muss eine medizinische Maske kaufen. Die Umsetzung obliege dabei den Inhabern des jeweiligen Hausrechts, also den Geschäftsbetreibern und Verkehrsunternehmen.
Sobald die entsprechende Rechtsverordnung vorliegt, wird sie unter www.cottbus.de/corona einsehbar sein. Die Lektüre wird empfohlen, da sich oftmals Pressemitteilungen des Landes und die später veröffentlichten Rechtsverordnungen widersprechen. Basis für Entscheidungen des Verwaltungsstabes können jedoch nur die Rechtsverordnungen sein.
Tierpark begrüßt 1.041 Besucher
Der Tierpark Cottbus/Chóśebuz konnte sich am Donnerstag über 1.041 Besucher freuen. Zudem drückten 76 Gäste ihre besondere Verbundenheit mit dem Tierpark aus und erwarben eine Jahreskarte.
Update – 25. April 2020, 21:52
Aktuell (Stand: 24. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 252 bestätigte Coronavirus-Fälle. Damit sind keine neuen Fälle zum Vortrag zu verzeichnen.
Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 77 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 269. Insgesamt konnten bereits 491 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. Drei Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person in intensivmedizinischer Betreuung.
Darüber hinaus hat der Landkreis Görlitz zwei weitere Todesfälle zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um eine 81-jährige Frau aus einer Pflegeeinrichtung in Niesky und einen 88-jährigen Mann, der nicht in Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung steht. Landrat Bernd Lange bedauert die Todesfälle zutiefst: „Ich spreche den Angehörigen mein herzliches Beileid aus und wünsche ihnen viel Kraft, um den schmerzlichen Verlust zu überwinden.“ Die Anzahl der Todesfälle im Landkreis Görlitz erhöht sich damit auf 19.
Keine Quarantäneverlängerung in Klein Priebus
Am Mittwoch, 22. April 2020 ist die angeordnete Quarantäne in der Pflegeeinrichtung in Klein Priebes abgelaufen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz sah keine Veranlassung für eine Verlängerung, da keine weiteren Infektionsfälle bei Bewohnern festgestellt wurden. Aktuell weisen die Bewohner keine Symptome auf.
Hochschule Zittau/Görlitz unterstützt den Landkreis Görlitz
Die Fakultät Natur- und Umweltwissenschaften der Hochschule Zittau/Görlitz unterstützt den Landkreis Görlitz bei der Umfüllung von Händedesinfektionsmittel aus 5-Liter-Großbehältern in kleinere Gebinde. Der Umgang mit Gefahrenstoffen und Bioziden – insbesondere bei größeren Mengen – erfordert besondere Maßnahmen. Dank der Nutzung des Labors Organische Chemie der Fakultät N konnten am Mittwoch, 22. April 2020 die ersten 50 Liter in handliche 1-Liter-Gebinde umgefüllt werden. Am heutigen Tag, 23. April 2020 erfolgte die Verteilung an berufsmäßige Verwender (u.a. an die Landespolizei). Darüber hinaus sicherte die Hochschule Zittau/Görlitz ihre weitere Unterstützung im Bedarfsfall zu.
Hinweis zum traditionellen Hexenbrennen
Aus aktuellem Anlass verweist das Landratsamt Görlitz auf die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020. Diese regelt das Verbot von Ansammlungen von Menschen, dazu zählt auch das traditionelle Hexenbrennen.
Geschwindigkeitskontrollen finden wieder statt
Die zwischenzeitlich eingestellten Geschwindigkeitskontrollen im Landkreis Görlitz werden ab Montag, 27. April 2020 wieder aufgenommen.
Update – 23. April 2020, 17:47
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz bleibt konstant – kumuliert sind 39 Fälle registriert.
Als genesen eingestuft sind aktuell 33 Personen. Insgesamt stehen derzeit noch 35 Personen unter häuslicher Quarantäne.
Im Carl-Thiem-Klinikum wird derzeit 1 Patient wegen der Corona-Infektion stationär betreut. Dieser Patient wurde neu aufgenommen und stammt nicht aus Cottbus/Chóśebuz. Zwei Patienten konnten am Dienstag entlassen werden (alle Angaben: Stand 22.04.2020, 12:00 Uhr).
Die moderaten Zahlen werden sowohl auf ein sehr zeitiges und umfangreiches Krisenmanagement im Carl-Thiem-Klinikum sowie in der Stadt als auch auf die noch geltenden Einschränkungen im öffentlichen Leben einschließlich des mehrheitlich vernünftigen und sorgsamen Umgangs der Cottbuserinnen und Cottbuser mit den Vorschriften und Regelungen zurückgeführt. Einhergehend mit den ab heute möglichen Lockerungen des öffentlichen Lebens wird die Entwicklung der Fallzahlen beobachtet.
712 Kinder in der Notbetreuung
Per 22.04.2020 sind insgesamt 712 Kinder in der Notbetreuung, davon 694 im Bereich Kita/Hort. Das entspricht einer Betreuungsquote von 9,84 Prozent. Im Bereich Kindertagespflege werden per 22.04.2020 insgesamt 18 Kinder in der Notbetreuung versorgt. Das entspricht einer Quote von 8,74 Prozent. Von 48 Kindertagespflegestellen sind 13 geöffnet.
Die aktualisierten Allgemeinverfügungen zum Notbetrieb von Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen für Kinder sind am Dienstag auf www.cottbus.de/corona eingestellt worden. Dort sind ebenfalls die Antragsformulare zu finden, die den jeweiligen Einrichtungsleitungen vorzulegen sind.
Ab 29.04.2020 wieder Schuleingangsuntersuchungen
Ab dem 29.04.2020 werden die Schuleingangsuntersuchungen wieder aufgenommen. Familien, die für ihr Kind ab dem 29.04.2020 bereits einen Termin für diese Untersuchung haben, nehmen diesen bitte wahr.
Voraussetzung ist, dass keine Infektionssymptome im Sinne einer klassischen Erkältung vorliegen. Aus Infektionsschutzgründen erfolgt der Einlass am Eingang in der Puschkinpromenade 25; dort werden die Eltern mit ihrem Kind ca. 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin abgeholt. Das Kind sollte derzeit zu diesen Termin nur von einem Erwachsenen begleitet werden. Geschwisterkinder sollten, wenn irgendwie möglich, nicht mitgebracht werden.
Alle ausgefallenen Termine werden voraussichtlich in den Monaten Juni und Juli nachgeholt. Sie werden von uns informiert. Für Rückfragen steht das Gesundheitsamt telefonisch unter 0355 612 3234 zur Verfügung.
Jugendamt hat Netz-Broschüre erweitert
Das Jugendamt hat seine Internet-Broschüre mit Tipps gegen die Langeweile in Corona-Zeiten erweitert. Eine zweite Folge ist auf www.cottbus.de/corona zu finden. Dort gibt es Tipps zur sinnvollen und abwechslungsreichen Beschäftigung sowie weiter viele Kontaktdaten und Telefonnummern, wenn es häusliche Sorgen oder Fragen gibt.
Ab 04.05. wieder Trauungen im kleinsten Kreis
Trauungen sind in Cottbus/Chóśebuz ab dem 04.05.2020 wieder möglich – allerdings nur im Stadthaus am Erich Kästner Platz und nur im kleinsten Kreis der Eheleute, ggf. mit Kindern. Derzeit liegen dem Standesamt, dessen Trausaal mit einer Plexiglasscheibe ausgestattet worden ist, ca.35 Anmeldungen für Mai vor. Zu den ausgefallenen Terminen von März und April gibt es Abstimmungen mit den Betroffenen über Alternativen im Mai oder ein Verschieben auf einen späteren Zeitpunkt. Weitere Angebote und entsprechende Verfahrensweisen des Bürgerservices beispielsweise zur Kfz- Zulassung, zur Beantragung und Abholung von Dokumenten, zum Wohngeld oder Ausländer- Angelegenheiten sind zu finden unter www.cottbus.de/buergerservice
Update – 23. April 2020, 17:47
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 340 (+ 11 zum Vortrag) gestiegen.
9 von 11 Infektionen wurden in dem stark betroffenen Pflegeheim in Radeberg festgestellt. Da es sich um Stationen handelt, in denen bereits Corona-Infektionen vorliegen, war das Ergebnis bereits erwartet worden. Positiv ist dabei, dass sich das Virus bisher nicht auf weitere Stationen ausgebreitet hat.
14 weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 206 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 372. Insgesamt konnten bislang 1608 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden neun positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Zurzeit sind 124 Personen im Landkreis Bautzen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert.
Bislang sind zehn Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
- Weitere Tests in Pflegeheimen
Das Gesundheitsamt hat weitere Vorsorgetests in Pflegeheimen durchgeführt. Bislang waren hier alle Testergebnisse negativ. „Das ist ein gutes Zeichen, es zeigt, dass die Schutzmaßnahmen wirken“, sagt Amtsärztin Dr. Jana Gärtner. Tests in Pflegeheimen sind seit vergangener Woche ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Gesundheitsamtes. Dafür wurde ein gesondertes Team innerhalb des Amtes gebildet, das den engen Kontakt mit den Heimen im Landkreis Bautzen weiter intensiviert.
- Notbetreuung in Kitas: Freistaat für enge Auslegung der Kriterien
Mit den Erweiterungen der systemrelevanten Berufsgruppen für die Notbetreuungen sind inzwischen deutlich mehr Kinder für Notbetreuungen in den Kitas angemeldet. Die durch den Freistaat empfohlenen kleinen Gruppen sind in einigen Einrichtungen kaum noch umzusetzen. Auf Nachfrage hat der Freistaat erklärt, dass die Kriterien für eine Zugehörigkeit zu kritischen Sektoren eng auszulegen sind. So ist die Plausibilität von Notbetreuungsanfragen durch die Einrichtung zu prüfen. Die Zugehörigkeit von Firmen zur kritischen Infrastruktur umfasst grundsätzlich nur die Firmen selbst, nicht aber Zulieferer oder Unternehmen, die im Auftrag arbeiten.
- Zum Ausdrucken: Rote Karte für Maskenverweigerer
Das Landratsamt bietet Geschäften eine „Rote Karte“ für Maskenverweigerer als Download zum Selbstausdrucken an. Diese kann als Hinweis an alle Kunden ausgereicht werden, die das Geschäft ohne Maske betreten.
Druckvorlage rote Karte im Format DIN A4
https://www.landkreis-bautzen.de/download/Druckvorlage_DINA4.pdf
Die rote Karte ist im Originalmaßstab einer roten Karte angelegt, kann aber gern auf jede beliebige Größe angepasst werden. Für einen Ausdruck im DIN A4-Format einfach beim Ausdrucken „an Größe anpassen“ wählen.
Druckvorlage rote Karte 3fach
https://www.landkreis-bautzen.de/download/Druckvorlage_3fach_Kleinformat.pdf
Die rote Karte in 3facher Ausführung zum Ausdrucken.
- Hinweise zur Maskenpflicht im Busverkehr
Das Straßenverkehrsamt weist daraufhin, dass Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz von der Beförderung ausgeschlossen werden können. Sollten in den Bussen Fahrscheine verkauft werden, so ist hier das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auch durch den Fahrer erforderlich. Durch die passende Bereithaltung des Fahrgeldes können Sie den Fahrer zusätzlich unterstützen.
https://www.landkreis-bautzen.de/nutzung-der-oeffentlichen-verkehrsmittel-in-sachsen.php
Update – 23. April 2020, 17:47
Lange wurde darüber diskutiert, ob ein Verschieben des Volksfestes in den Herbst möglich ist, nun steht fest: das Zittauer Stadtfest 2020 findet nicht statt.
Das vom 10. bis 12. Juli geplante 24. Stadtfest kann gemäß Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen nicht zum ursprünglichen Termin durchgeführt werden. Da heute noch nicht absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt Großveranstaltungen wieder bedenkenlos durchgeführt werden können, hat sich die Stadt Zittau dazu entschieden, das Fest in diesem Jahr komplett abzusagen.
Update – 23. April 2020, 17:47
In Abstimmung mit den Gesellschaftern sagt das Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie und der diesbezüglich geltenden Bestimmungen alle Vorstellungen bis zum Ende der Spielzeit 2019/20 ab.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie der diesbezüglich geltenden Bestimmungen werden alle Vorstellungen bis zum Ende der Spielzeit 2019/20 abgesagt. Die Absage gilt für jegliche Veranstaltungen in den Stammhäusern in Görlitz und Zittau, den Abstecher-Betrieb im Kulturraum sowie den geplanten Sommertheaterbetrieb im Stadthallengarten Görlitz, im Klosterhof Zittau und auf der Waldbühne Jonsdorf.
Die derzeit zum Schutz der Zuschauer wie auch der Künstler und aller weiteren Mitarbeiter unbedingt notwendigen Sicherheitsabstände und hygienischen Maßnahmen sind im Vorstellungsbetrieb nicht zu gewährleisten. Dies gilt für die Einlass- und Bestuhlungssituation in den Spielstätten ebenso wie beispielsweise für Gastronomie und Sanitäranlagen, Garderoben, die Theatermaske oder den Orchestergraben. Es ist nicht absehbar, dass die daraus resultierenden Einschränkungen in absehbarer Zeit entfallen. Die Mitarbeiter des Gerhart-Hauptmann-Theaters befinden sich seit dem 1. April 2020 in Kurzarbeit.
»Wir alle vermissen die Tag für Tag so lebendige und vielfältige Arbeit an unserem Theater, vor allem aber natürlich den Moment, wenn sich am Abend der Vorhang hebt und wir für unser Publikum spielen dürfen«, sagt Generalintendant Klaus Arauner. »Leider ist dies derzeit nicht möglich. Denn das Live-Erlebnis im Theater lebt nun einmal von körperlicher und emotionaler Nähe. Und die gesundheitlichen Schutzmaßnahmen haben selbstverständlich oberste Priorität. Wir sind den Gesellschaftern des Theaters sehr dankbar, dass sie in diesen Zeiten ungewöhnlicher Herausforderungen vereint hinter unserer Institution stehen. Wir werden die kommenden Wochen nutzen, um die Spielzeit 2020/21 mit allen Kräften vorzubereiten. Und wir freuen uns bereits heute sehr darauf, die Menschen unserer Region dann wieder bei uns begrüßen zu können.«
Update – 23. April 2020, 17:46
Am Dienstag hat die Polizei in den Landkreisen Bautzen und Görlitz insgesamt acht Einsätze im Zusammenhang mit der Sächsischen Corona-Schutzverordnung registriert.
Dabei waren die Beamten im öffentlichen Raum bei Kontrollen präsent. Darüber hinaus unterstützten sie auch andere Ordnungsbehörden. Ebenso gingen die Einsatzkräfte Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Die meisten Menschen hielten sich an die Regelungen. In einigen Fällen war jedoch das Einschreiten der Uniformierten notwendig.
Am Dienstagmittag haben vier Jugendliche in einem Waldgebiet an der Hauptstraße in Wachau gemeinsam mit Holzkohle gegrillt. Polizisten beendeten die Zusammenkunft aus gleich zwei Gründen. Anzeigen wegen der Verstöße gegen das Sächsische Waldgesetz und gegen die Corona-Schutzverordnung folgten.
Am Dienstagnachmittag hat die Polizei von einem geöffneten Dienstleistungsgewerbe an der Straße A im Hoyerswerdaer Industriegelände erfahren. Im Geschäft trafen die Ordnungshüter eine 36-Jährige bei der Arbeit. Da der Betrieb von Dienstleistungsbetrieben mit unmittelbarem Kundenkontakt nach der Corona-Schutzverordnung momentan untersagt ist, sorgten die Beamten für die Schließung des Ladens. Die Betroffene erhielt eine entsprechende Anzeige.
An der Puschkinstraße in Weißwasser trafen Polizisten auf drei Personen, die miteinander unterwegs waren. Die jungen Erwachsenen zwischen 20 und 24 Jahren gehörten nicht zum selben Hausstand. Der Älteste von ihnen hatte offensichtlich zudem eine kleine Menge Marihuana bei sich. Eine Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz für den Deutschen folgte. Darüber hinaus zeigten die Ordnungshüter die Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung an.
Die Polizei appelliert an die Menschen, sich an die Kontaktbeschränkungen und Regelungen bezüglich der Corona-Pandemie zu halten, auch wenn dies eine Herausforderung darstellt. Sie dienen dem Schutze der Gesundheit aller.
Update – 21. April 2020, 9:06
ie Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen hat sich im Vergleich zum Vortrag nicht erhöht, da am Sonntag keine Tests durchgeführt wurden.
Bislang sind damit weiterhin 326 bestätigte Corona-Infektionen festzustellen.
Drei weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 190 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen steigt leicht auf 421. Insgesamt konnten bislang 1533 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden zehn positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Bislang sind sieben Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
Aktuell sind 129 Personen im Landkreis Bautzen mit dem Coronavirus infiziert.
Update – 21. April 2020, 9:06
Aktuell (Stand: 20. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 243 bestätigte Coronavirus-Fälle.
Damit sind erneut keine neuen Fälle zum Vortrag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 48 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 156. Insgesamt konnten bereits 434 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. Sieben Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person in intensivmedizinischer Betreuung. Im Landkreis Görlitz gibt es bisher 13 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Erkrankung.
Hinweise zum Dienstbetrieb der Zulassungsbehörde:
Die Landkreisverwaltung bleibt weiterhin für den Besucherverkehr an allen Standorten geschlossen. Die Zulassungsstellen des Landkreises bieten in der aktuellen Situation einen Notbetrieb an, welcher über eine telefonische Terminvereinbarung geregelt bzw. organisiert wird. Bei der Terminanfrage wird eine Priorisierung nach der Aufrechterhaltung der kritischen Allgemeininfrastruktur und der Daseinsvorsorge vorgenommen. Diese Regelung gilt sowohl für professionelle Antragsteller (Autohäuser, Zulassungsdienste) als auch für Privatkunden. Der „Notdienst“ wird in allen Außenstellen zu den nachfolgend genannten Zeiten angeboten. Die Umstellung auf Terminvergabe ist notwendig, da voll besetzte Warteräume momentan nicht zu vertreten sind. Anträge ohne vorher telefonisch vereinbarten Termin werden nicht bearbeitet.
Ab heute, 20. April 2020 werden Termine für Neuzulassungen, Umschreibungen, Erstzulassung von Gebrauchtfahrzeugen, Wiederzulassungen, Änderung von Halter- und Technikdaten, Umkennzeichnungen, Kurzzeitkennzeichen und Oldtimerzulassung vergeben. Dabei wird nach Dringlichkeit priorisiert. Zusätzliche Nachweise sind nicht erforderlich. Die Hotline der Zulassungsbehörde (Standort Niesky: 03581 663-5242, Standort Zittau: 03581 663-5239, Standort Görlitz: 03581 663-5220) ist wie folgt erreichbar:
Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Autohäuser sowie Zulassungsdienste werden gebeten, die Vorgänge im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu sammeln und somit eine tägliche Vorsprache weitestgehend zu vermeiden. Des Weiteren besteht für Gewerbetreibende die Möglichkeit, dass bei mehreren Vorgängen die Unterlagen abgegeben und nach Bearbeitung wieder abgeholt werden können. Für die Abgabe von Unterlagen ist ebenfalls eine Terminvergabe unter den oben genannten Telefonnummern erforderlich.
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Verfügbarkeit von Schilderprägediensten derzeit stark eingeschränkt ist. Daher kann der Abschluss des Zulassungsverfahrens – trotz Terminvergabe – nicht garantiert werden. Es ist damit zu rechnen, dass der Abschluss der Antragsbearbeitung erst bei entsprechender Verfügbarkeit der Schilderprägedienste erfolgen kann. Alternativ können Kennzeichen auch online bestellt werden.
Update – 21. April 2020, 9:05
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz bleibt weiter konstant – kumuliert sind 39 Fälle registriert.
Als genesen eingestuft sind jetzt 33 Personen. Insgesamt stehen derzeit noch 33 Personen unter häuslicher Quarantäne.
Im Carl-Thiem-Klinikum werden aktuell 3 Patienten wegen der Corona-Infektion stationär betreut, davon 1 Person auf der Intensivstation (alle Angaben: Stand 20.04.2020, 12:00 Uhr).
Die moderaten Zahlen werden sowohl auf ein sehr zeitiges und umfangreiches Krisenmanagement im Carl-Thiem-Klinikum sowie in der Stadt als auch auf die noch geltenden Einschränkungen im öffentlichen Leben einschließlich des mehrheitlich vernünftigen und sorgsamen Umgangs der Cottbuserinnen und Cottbuser mit den Vorschriften und Regelungen zurückgeführt. Einhergehend mit den angekündigten Lockerungen des öffentlichen Lebens ab dieser Woche wird die Entwicklung der Fallzahlen beobachtet.
622 Kinder in der Notbetreuung
Per 20.04.220 sind insgesamt 622 Kinder in der Notbetreuung, davon 606 im Bereich Kita/Hort. Das entspricht einer Betreuungsquote von 8,59 Prozent. Im Bereich Kindertagespflege werden per 20.04.2020 insgesamt 16 Kinder in der Notbetreuung versorgt. Das entspricht einer Quote von 7,28 Prozent.
Mögliche Hintergründe für den Anstieg sind das Ende der Ferien sowie das Wirken der Ein-Eltern-Regelung.
Keine Maibaum-Veranstaltungen möglich
In Cottbus/Chóśebuz sind aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr keine traditionellen Mai-Veranstaltungen wie beispielsweise das Maibaum-Aufstellen möglich. Alle derartigen Veranstaltungen sind auf der Grundlage der aktuellen Eindämmungsverordnung untersagt. Eine andere Entscheidung ist trotz des großen Respekts für die jahrelange ehrenamtliche Arbeit in den ländlichen Ortsteile durch Dorfvereine, Ortsbeiräte und vor allem die Freiwilligen Feuerwehren nicht möglich.
Versammlungen brauchen Anmeldung und Begründung
Die am 17.04.2020 veröffentlichte aktualisierte Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg (zu finden auch auf www.cottbus.de/corona) regelt die Möglichkeiten von Versammlungen unter freiem Himmel. Zuständige Behörde für die Anmeldung ist die Polizei, die sich vor einer Genehmigung zudem mit dem Gesundheitsamt abstimmt. Es geht dabei jedoch nicht um Zusammenkünfte oder Gruppenbildung mit bis zu 20 Personen – jede Versammlung braucht eine entsprechende Begründung beispielsweise als politische Demonstration und wird als Einzelfall entschieden. Auszug aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 17.04.2020:
§ 1 Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen
(1) Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen und sonstige Ansammlungen sind untersagt. Die Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 12 sowie das Selbstorganisationsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungskörperschaften bleiben davon unberührt.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Teilnehmenden kann die zuständige Versammlungsbehörde im besonders begründeten Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von der Untersagung nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Das zuständige Gesundheitsamt ist an der Entscheidung nach Satz 1 zu beteiligen.
(3) Nicht als Ansammlung im Sinne von Absatz 1 Satz 1 gelten
1. die Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs,
2. der Aufenthalt am Arbeitsplatz,
3. die Durchführung und Vorbereitung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen in Schulen, im außerschulischen Bereich sowie an Hochschulen,
4. religiöse Zeremonien aus wichtigem Grund, insbesondere Taufen und Bestattungen, sowie Trauerfeiern im privaten und familiären Bereich, von bis zu 20 Personen; ferner die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis, und
5. die Selbsterntenden auf Obst- und Gemüsefeldern.
Update – 19. April 2020, 21:02
Aktuell (Stand: 19. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 243 bestätigte Coronavirus-Fälle. Damit sind keine neuen Fälle zum Vortrag zu verzeichnen.
Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 48 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 156. Insgesamt konnten bereits 434 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. Sieben Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person in intensivmedizinischer Betreuung. Im Landkreis Görlitz gibt es bisher 13 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Erkrankung.
Hinweis zu den ab morgen geltenden Regelungen:
Mit den ab morgen geltenden neuen Regelungen müssen Personal und Kunden beim Aufenthalt in Geschäften eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Dies gilt auch bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Ausnahmen bestehen grundsätzlich nur bei Kindern oder Schutzbefohlenen, wenn sie nach Einschätzung ihrer Eltern und Sorgeberechtigten dazu nicht in der Lage sind, sowie bei Personen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen eine Abdeckung nicht tragen können.
Auch wenn die Regelung nicht bußgeldbewehrt ist, wird doch an das Verantwortungsbewusstsein aller appelliert, sich daran zu halten. Außerhalb dieser Bereiche besteht die dringende Empfehlung im öffentlichen Raum ebenso Mund und Nase abzudecken.
Update – 19. April 2020, 21:01
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 326 (+ 4 zum Vortag) gestiegen.
Fünf weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 187 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 416. Insgesamt konnten bislang 1512 Quarantänen aufgehoben werden. Aktuell werden zehn positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen. Bislang sind sieben Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
Aktuell sind 132 Personen im Landkreis Bautzen mit dem Coronavirus infiziert.
Update – 19. April 2020, 21:01
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz bleibt unverändert – kumuliert sind 39 Fälle registriert.
Als genesen eingestuft sind 31Personen. Insgesamt stehen derzeit 40 Personen unter häuslicher Quarantäne.
Im Carl-Thiem-Klinikum werden aktuell 3 Patienten wegen der Corona-Infektion stationär betreut, davon 1 Person auf der Intensivstation (alle Angaben: Stand 19.04.2020, 10:00 Uhr).
Die moderaten Zahlen werden sowohl auf ein sehr zeitiges und umfangreiches Krisenmanagement im Carl-Thiem-Klinikum sowie in der Stadt als auch auf die noch geltenden Einschränkungen im öffentlichen Leben einschließlich des mehrheitlich vernünftigen und sorgsamen Umgangs der Cottbuserinnen und Cottbuser mit den Vorschriften und Regelungen zurückgeführt. Einhergehend mit den angekündigten Lockerungen des öffentlichen Lebens ab kommender Woche wird die Entwicklung der Fallzahlen beobachtet.
Verfahren wegen Verstößen gegen Eindämmungsverordnung
Das Ordnungsamt hat nach Kontrollen mehrere Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. So laufen zwei Verfahren gegen Personen, die am See in Branitz mit offenem Feuer hantierten. Zwei weitere Verfahren betreffen eine Gruppe von Personen, die in Schmellwitz mehrfach angetroffen wurde und die entsprechenden Hinweise der Kontrolleure missachtete.
Update – 19. April 2020, 21:01
Dem Beschluss der Sächsischen Staatsregierung, dass ab dem 20. April 2020 im Freistaat Sachsen im öffentlichen Nahverkehr sowie im Einzelhandel eine entsprechende Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist, wird auch die sächsische Polizei bei ihrer täglichen Arbeit – wo immer es möglich ist – Rechnung tragen.
Die Bediensteten der sächsischen Polizei sind ab dem 20. April angehalten, den dienstlich gelieferten, textilen und waschbaren Mund-Nase-Schutz, die sogenannte Community-Maske, grundsätzlich bei Bürgerkontakten zu tragen. Darüber hinaus wird das Tragen auch bei Zusammenkünften im Innendienst dringend empfohlen. Hintergrund sind die jüngsten Empfehlungen bzw. Beschlüsse der Bundesregierung und der Sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit der Lockerung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Dementsprechend wurde auch die Erlasslage für die sächsische Polizei angepasst.
Dazu sagt Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar:
"Mit den Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen geht die Verpflichtung einher, vorsichtig miteinander umzugehen, um die weitere Übertragung des Virus möglichst zu verhindern. Das gilt nicht nur für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaates, sondern auch für die Bediensteten der sächsischen Polizei. Auch wenn sich das Bild in der Öffentlichkeit damit künftig verändern wird, wollen wir als Polizei mit gutem Beispiel voran gehen und unseren Beitrag zum Infektionsschutz leisten. Deshalb sind alle Kolleginnen und Kollegen grundsätzlich und anlassbezogen angehalten, ihre Community-Maske zu tragen, um so die Infektionsgefahr für sich, aber auch bei ihrem Gegenüber zu mindern. Die Bürgerinnen und Bürger können sich weiterhin und auch während der Corona-Krise auf ihre Polizei verlassen."
Durch das Polizeiverwaltungsamt wurden rund 26.000 Community-Masken beschafft und an die Dienststellen der sächsischen Polizei ausgeliefert. Operativ tätige Beamte im Polizeivollzugsdienst erhalten mindestens zwei Masken, für alle anderen Bediensteten bei der sächsischen Polizei wird jeweils eine Maske zur Verfügung gestellt.
Foto: © Polizei Sachsen/Philipp Thomas
Update – 17. April 2020, 20:38
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus in Cottbus/Chóśebuz bleibt unverändert.
Registriert sind kumulierte 39 Fälle einer Covid 19-Infektion. Als genesen eingestuft sind aktuell 29 Personen. Insgesamt 44 Personen stehen unter häuslicher Quarantäne.
Im Carl-Thiem-Klinikum werden weiterhin 3 Patienten wegen der Corona-Infektion stationär betreut, darunter 1 Patient auf der Intensivstation (alle Angaben: Stand 17.04.2020, 12:00 Uhr).
343 Kinder in der Notbetreuung
Per 17.04.2020 befinden sich insgesamt 343 Kinder in der Notbetreuung, davon 333 im Bereich Kita/Hort. Das entspricht einer Quote von 4,7 Prozent. Im Bereich Kindertagespflege werden aktuell 10 Kinder in der Notbetreuung versorgt. Die Quote liegt hier bei 4,85 Prozent.
Derzeit keine Untersuchungen zur Schultauglichkeit
Aufgrund der Pandemielage können unverändert und bis auf weiteres keine Schuleingangs- und Schulabgangsuntersuchungen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst stattfinden.
Platzverweise und Bußgelder nach Kontrollen Das stabile und sonnige Wetter hat erneut Familien und Gruppen an die Seen in der Stadt gelockt. Dabei wurden zwar grundsätzlich die Abstandsregelungen eingehalten, dennoch waren so zeitweise bis zu 30 und 40 Personen zeitgleich anwesend. Nach klärenden Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes zerstreuten sich die Gruppen. Ein ähnliches Bild ergab sich bei Kontrollen im Schillerpark, wo die vielen Bänke zum längeren Aufenthalt genutzt werden, der jedoch auf Basis der Eindämmungsverordnung vermieden werden soll.
Welche Verhaltensregeln sind beim Besuch der Parkanlagen bzw. Seen zu beachten?
• Keine Gruppen bilden: Sie können alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern Ihres Haushalts spazieren gehen oder individuellen Sport treiben
• Auch in Parks und Grünanlagen ist der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen einzuhalten
• Bei kurzen Erholungspausen auf Bänken gilt ebenfalls ein Mindestabstand von 1,50 Metern
• Kein Picknick, kein Grillen
Gegen insgesamt 6 Personen werden Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet. Es handelt sich um Personen einer Gruppe, die sich in Sandow zum Alkoholkonsum getroffen hat und Platzverweisen nicht nachkommen wollte. Bei dieser Kontrolle musste die Polizei hinzugezogen werden. Ein weiteres Verfahren mit Bußgeld ist gegen den Betreiber eines Bistros in Schmellwitz eingeleitet worden, der in seinem Imbiss mehrere Gäste bewirtete. Gegen einen dieser Gäste musste ein Bußgeld verhängt werden, da er das Bistro trotz entsprechender Aufforderung nicht verlassen wollte.
Update – 17. April 2020, 20:37
Die Weiterverbreitung des Corona-Virus im Freistaat Sachsen schreitet voran.
Eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Wochen ist es daher, erkranktes Personal und erkrankte Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen durch Testung schnell zu erkennen. Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Wir wollen über diesen Weg die besonders gefährdete Gruppe der älteren und vorerkrankten Personen noch gezielter schützen.«
Konkret bedeutet das: In jedem Fall, bei dem eine Infektion unter dem Personal oder unter den Bewohnern aufgetreten ist, werden alle Beschäftigten mit möglichem Kontakt und alle Bewohner getestet. Wenn eine tatsächliche Trennung zwischen Stationen oder Bereichen besteht, wird nur die betroffene Station getestet, ansonsten die ganze Einrichtung. Koordiniert wird diese Testung durch das zuständige Gesundheitsamt.
Jede Pflegekraft mit Symptomen muss sich vor Arbeitsbeginn einem Test unterziehen. Bis zum Eintreffen des Ergebnisses ist das Arbeiten nur mit Schutzausrüstung gestattet. Ebenso ist jeder erkrankte Bewohner der Einrichtungen unverzüglich zu testen.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Ich bitte weiterhin die Leiterinnen und Leiter der Pflegeeinrichtungen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Eigenbeobachtung hinzuweisen und sich beim Auftreten von Symptomen in einer Corona-Ambulanz oder ihrem Arzt vorzustellen. Gleichzeitig muss vor Ort sichergestellt werden, dass eine unverzügliche Testung erkrankter Bewohner der Einrichtungen erfolgt. Dazu müssen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten die notwendigen Absprachen getroffen werden. Die Gesundheitsämter stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.«
Update – 17. April 2020, 20:37
Aktuell (Stand: 17. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 238 bestätigte Coronavirus-Fälle.
Damit sind sechs neue Fälle zum Vortrag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 48 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 156. Insgesamt konnten bereits 434 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. Sieben Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person in intensivmedizinischer Betreuung. Im Landkreis Görlitz gibt es bisher 13 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Erkrankung.
Dank der Produktion von Mund-Nasen-Masken durch die Frottana Textil GmbH & Co KG Großschönau konnten in dieser Woche weitere 15.000 bestellte Masken durch die Landkreisverwaltung verteilt werden.
Öffentlicher Linienverkehr einschließlich aller Schülerlinien im Landkreis Görlitz ab Montag wieder planmäßig:
Ab Montag, 20. April 2020, wird der Schulbetrieb für die Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen im Landkreis Görlitz wieder aufgenommen. Gleichzeitig wird ab kommenden Montag der öffentliche Linienverkehr einschließlich aller Schülerlinien im Landkreis Görlitz wieder planmäßig nach den Fahrplänen an Schultagen verkehren. Alle Fahrgäste werden gebeten, sich in den seit 15. Dezember 2019 gültigen Fahrplänen auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen, Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH (KVG) und Regionalbus Oberlausitz GmbH (RBO), auf der Internetseite des ZVON sowie an den Haltestellen über das reguläre Fahrplanangebot an Schultagen zu informieren.
Der Ein- und Ausstieg an der ersten Tür und der Verkauf von Fahrausweisen bleibt bei allen Bussen und auf allen Linien der KVG und der RBO im Landkreis Görlitz weiterhin ausgesetzt. Der Landkreis Görlitz, die KVG und die RBO bitten daher ihre Fahrgäste, die notwendigen Tickets vorab über die App „HandyTicket Deutschland “ zu erwerben. Im Sinne der Gesundheitsvorsorge des Fahrpersonals sollten möglichst die vorderen Sitzreihen frei gehalten werden. Darüber hinaus darf zur Einhaltung der Abstandsregelungen nur jede zweite Sitzreihe besetzt werden und es dürfen maximal zwei Personen je Sitzreihe jeweils an den Fensterplätzen sitzen.
Zudem wird der freigestellte Schülerverkehr wieder für die betreffenden Schüler organisiert. Schüler bzw. deren Sorgeberechtigte werden gebeten, sich direkt an das Unternehmen, welches die Beförderung vor dem 23. März 2020 durchgeführt hat, zu wenden, um die Fahrzeiten abzustimmen.
Update – 17. April 2020, 20:37
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 317 (+ 9 zum Vortag) gestiegen.
22 weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 180 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 441. Insgesamt konnten bislang 1462 Quarantänen aufgehoben werden. Aktuell werden noch elf positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt, neun davon aus dem Landkreis Bautzen. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Bislang sind fünf Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
- Hinweise zum Dienstbetrieb des Landratsamtes ab 20. April 2020
Das Landratsamt Bautzen passt seinen Dienstbetrieb an die neuen Corona-Maßnahmen an. Ab Montag, 20. April 2020, bearbeiten die KfZ-Zulassungen zunächst in Bautzen und Kamenz, aus technischen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt auch in Hoyerswerda, wieder alle Anliegen. Dies gilt auch für Privatpersonen. Um Wartezeiten für Kunden zu vermeiden und Kontakte zu reduzieren, werden Termine ausschließlich per E-Mail an kfz-zulassung@lra-bautzen.de vergeben. Gewerbliche Meldevorgänge werden weiterhin bevorzugt behandelt. Gleiches gilt auch für die Fahrerlaubnisbehörden. Die Verwaltung wird bei Bedarf mit Sonderöffnungszeiten auf erhöhte Nachfragen reagieren.
Zur Vermeidung von Infektionen wird der Publikumsverkehr an allen Standorten des Landratsamtes weiterhin eingeschränkt bleiben. Anliegen sind vorzugsweise telefonisch oder per E-Mail zu klären. Unterlagen können an den bekannten Standorten persönlich abgegeben werden. Für Mitarbeiter des Landratsamtes und jeden Besucher gilt ab sofort in allen Gebäuden des Landratsamtes eine Maskenpflicht. Es gilt: Kein Zutritt ohne Mund-Nasen-Schutz!
Parallel dazu bereitet das Landratsamt die Wiederaufnahme des Regelbetriebs vor. Dies wird in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens erfolgen. Entsprechende Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert.
Update – 17. April 2020, 20:36
Für den eingeschränkten Schulbetrieb hat das Kabinett heute in Abstimmung mit dem Kultusministerium eine Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalts beschlossen.
Danach bleiben Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bis einschließlich 3. Mai geschlossen. Unterricht und schulische Veranstaltungen finden in dieser Zeit für einen Großteil der Schülerinnen und Schüler nicht statt. Nur für die Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen werden die Schulen nach den Osterferien wieder geöffnet. Konsultationen, die Durchführung von Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen können damit stattfinden.
Die Schulen werden ab dem 20. April vorerst ausschließlich für das Personal geöffnet, welches zur Vorbereitung der Schüler auf ihre Prüfungen notwendig ist. Erst ab dem 22. April beginnt die eigentliche Prüfungsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler. Konsultationen für Abiturientinnen und Abiturienten sind allerdings schon ab dem 20. April möglich. Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen und sind nur für Kinder in der Notbetreuung zugänglich.
Zudem wurde der Anspruch auf Notbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen erweitert. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Sektoren beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt erweitert und gelten ab dem 18. April.
Die wesentlichen Änderungen:
1. Zu den systemrelevanten Berufen gehören u. a. auch folgende Sektoren: Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichtsvollzieher, Bestattungswesen, Verkaufspersonal im Einzelhandel, Handwerker, Beschäftigte der stationären Kinder-, Jugendlichen- und Behindertenhilfe, Tierpfleger, Schüler mit eigenen Kindern mit Betreuungsbedarf sowie das für den Schuldienst an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft erforderliche Personal.
2. Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt nur vor, wenn beide Personensorgeberechtigten in systemrelevanten Berufen tätig sind.
3. Ausnahmsweise besteht auch ein Anspruch, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten in folgenden Bereichen tätig ist:
- Gesundheitsvorsorge und Pflege,
- Rettungsdienst (einschließlich Berufsfeuerwehr),
- Öffentlicher Personennahverkehr,
- Polizei- und Justizvollzugsdienst,
- Schuldienst und Kindertagesbetreuung,
- Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen mit eigenen betreuungspflichtigen Kindern,
- Kommunal- oder Staatsverwaltung (sofern man mit Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut ist).
Voraussetzung für den Anspruch auf Notbetreuung ist allerdings, dass eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann.
Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 18. April in Kraft. Die Allgemeinverfügung und eine aktualisierte Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung sowie das dazu auszufüllende Formblatt sind abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de
Update – 17. April 2020, 15:58
Im Freistaat Sachsen gelten ab kommendem Montag (20. April 2020) leicht gelockerte Beschränkungen im öffentlichen Leben.
Das beschloss das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung. Grundlage dieser Änderungen sind die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Standards, die alle Bundesländer im Rahmen eigener Rechtsverordnungen nun verbindlich festlegen. Ziel der sächsischen Verordnung bleibt es, Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden, damit seine Ausbreitung zu bremsen und die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen. Dies soll die Gesundheit der Bevölkerung schützen, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe beschränken und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung bewahren.
Auch künftig ist jede Bürgerin und jeder Bürger angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen als den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Für alle gilt eine Kontaktbeschränkung. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten (außer zu Angehörigen des eigenen Hausstandes), um die Ansteckung zu vermeiden. Dies gilt für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten. Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Verpflichtend ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften.
Wesentliche Lockerungen der bisherigen Maßnahmen sind der Wegfall der Ausgangsbeschränkungen. Es ist künftig erlaubt, die eigene Wohnung auch ohne triftigen Grund zu verlassen. Der Aufenthalt ist außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes gestattet.
Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus zu reduzieren, bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge.
Untersagt bleiben weiterhin Veranstaltungen und Ansammlungen jeglicher Art. Im Einzelfall können jedoch auf Antrag Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte erteilt werden. Zudem können Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen mit bis zu 15 Besuchern stattfinden. Geschlossen bleiben jegliche Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr. Ausgenommen sind unter anderem nur staatliche und freie Schulen zum Zweck der Prüfungsvorbereitung, Hochschulen und die Berufsakademie, Fachbibliotheken und Archive, Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Kitas zur Notbetreuung.
Eine Öffnung ist weiterhin für Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und für Waren der täglichen Grundversorgung erlaubt. Zudem können weitere Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geöffnet werden. Unabhängig von der Fläche zulässig ist die Öffnung von Ladengeschäften von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäusern, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägigen Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierenden und selbstvermarktenden Baumschulen und Gartenbaubetrieben, Läden für Tierbedarf sowie von Garten- und Baumärkten. Einkaufszentren bleiben weiterhin geschlossen. Erlaubt ist dort wie bisher nur die Öffnung von Geschäften des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung sowie von Läden, die über einen separaten Kundeneingang von außen verfügen.
Untersagt bleibt die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art sowie Hotel- und Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken. Ebenso ist der Betrieb von Dienstleistungsbetrieben mit unmittelbarem Kundenkontakt untersagt - mit Ausnahme notwendiger medizinischer Behandlungen.
Die bestehenden Besuchsverbote für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen sowie stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben bis auf wenige Ausnahmen gültig.
Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2020.
Ebenfalls in seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett beschlossen, die Geltungsdauer der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung sowie der Allgemeinverfügungen »Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen«, »Tagespflege (SGB XI)«, »Alten-, Pflegeheime, ambulante Wohngruppen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderung«, »Werkstätten für Menschen mit Behinderung«, »Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche« bis einschließlich 3. Mai 2020 zu verlängern. Die vorgenommenen Änderungen dienen lediglich der Anpassung an die geänderte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger ist die Hotline 0800 1000214 geschaltet, diese ist täglich von 7-18 Uhr, am Wochenende von 12-18 Uhr erreichbar.
Update – 17. April 2020, 15:58
Am Nachmittag des 16. April 2020, informierte der Bereich Informationssicherheit der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), die zuständigen Mitarbeiter des Landeskriminalamtes über die Feststellung der Phishing-Website sachsen-sab.de, die optisch dem Aufbau der offiziellen Website des SAB-Förderportals sab.sachsen.de entspricht.
Gleichzeitig mit dem Landeskriminalamt erhielten alle notwendigen Stellen diese Information durch die SAB. Durch die SAB wurde sofort entsprechende Öffentlichkeitsarbeit getätigt.
Ob bereits Auszahlungen von Fördergeldern vorgenommen wurden, die im Zusammenhang mit der Phishing-Website stehen, kann aktuell noch nicht gesagt werden. Ein höherer Schaden wird aber hier nicht erwartet.
Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden und deren Sächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime (ZCS) eröffnete ein entsprechendes Verfahren wegen Anfangsverdachts des Betruges, des Ausspähens von Daten und der Fälschung beweiserheblicher Daten. Das SN4C* des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen zu den Tätern aufgenommen und sichert aktuell alle verfügbaren Daten. Die Ermittlungen werden mit den zuständigen Dienststellen zu den anderen bundesweit bekannt gewordenen Fällen mit einem identischen Modus Operandi abgestimmt.
Im konkreten Fall beachten Sie bitte Folgendes:
- Informieren Sie sich auf der offiziellen Corona-Informations-Webseite des Freistaates Sachsen www.coronavirus.sachsen.de über die korrekte Internetadresse des Förderportals.
- Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie Ihre Daten auf einer Fakeseite eingetragen haben.
- Nutzen Sie möglichst keine Links, um auf die Internetseiten der SAB oder anderer Institutionen zu gelangen.
- Wählen Sie die Seiten direkt an und nicht über eine Suchmaschine, da die Täter die Seiten in den Ergebnislisten noch vor die echte Seite setzen können.
- Kommen Sie keiner Zahlungsaufforderung nach, um Zuschüsse oder Fördergelder zu erhalten (möglicher Modus Operandi ohne derzeitiges Fallaufkommen)
Update – 17. April 2020, 15:57
Die Weiterverbreitung des Corona-Virus im Freistaat Sachsen schreitet voran.
Eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Wochen ist es daher, erkranktes Personal und erkrankte Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen durch Testung schnell zu erkennen. Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Wir wollen über diesen Weg die besonders gefährdete Gruppe der älteren und vorerkrankten Personen noch gezielter schützen.«
Konkret bedeutet das: In jedem Fall, bei dem eine Infektion unter dem Personal oder unter den Bewohnern aufgetreten ist, werden alle Beschäftigten mit möglichem Kontakt und alle Bewohner getestet. Wenn eine tatsächliche Trennung zwischen Stationen oder Bereichen besteht, wird nur die betroffene Station getestet, ansonsten die ganze Einrichtung. Koordiniert wird diese Testung durch das zuständige Gesundheitsamt.
Jede Pflegekraft mit Symptomen muss sich vor Arbeitsbeginn einem Test unterziehen. Bis zum Eintreffen des Ergebnisses ist das Arbeiten nur mit Schutzausrüstung gestattet. Ebenso ist jeder erkrankte Bewohner der Einrichtungen unverzüglich zu testen.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Ich bitte weiterhin die Leiterinnen und Leiter der Pflegeeinrichtungen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Eigenbeobachtung hinzuweisen und sich beim Auftreten von Symptomen in einer Corona-Ambulanz oder ihrem Arzt vorzustellen. Gleichzeitig muss vor Ort sichergestellt werden, dass eine unverzügliche Testung erkrankter Bewohner der Einrichtungen erfolgt. Dazu müssen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten die notwendigen Absprachen getroffen werden. Die Gesundheitsämter stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.«
Update – 17. April 2020, 15:56
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Infektionen mit Covid 19 für Cottbus/Chóśebuz bleibt weiter stabil.
Aktuell sind kumuliert 39 Fälle registriert. 29 Personen sind als genesen eingestuft. Insgesamt 52 Personen stehen aktuell unter häuslicher Quarantäne.
Im Carl-Thiem-Klinikum werden derzeit 3 Patienten wegen der Corona-Infektion stationär betreut, davon 1 Patient auf der Intensivstation (alle Angaben: Stand 16.04.2020, 12:00 Uhr).
374 Kinder in der Notbetreuung
Per 16.04.2020 sind insgesamt 363 Kinder im Bereich Kita und Hort in der Notbetreuung. Das entspricht einer Quote von 5,15 Prozent. In der Kindertagespflege sind per 16.04.2020 elf Kinder in der Notbetreuung. Von 48 Kindertagespflegestellen sind 7 geöffnet. Die Quote liegt damit bei 5,34 Prozent.
Stadtfest kann nicht wie geplant stattfinden
Das Stadtfest in Cottbus/Chóśebuz kann nicht wie geplant am dritten Juni-Wochenende stattfinden. Das ergibt sich aus den Abstimmungen zwischen Bund und Ländern vom Mittwoch, nach denen Großveranstaltungen bis Ende August untersagt bleiben. Weitere Details müssen nun besprochen werden.
Appell an Eltern: Schutzmasken für Schüler fertigen
Allein die bevorstehenden Abitur-Prüfungen und das schrittweise Hochfahren der Schulen ab 04.05.2020 werden den Bedarf an Mund-Nasen-Schutz wachsen lassen. Die Nutzung entspricht dem Gebot in den Regelungen von Bund und Ländern sowie einer Empfehlung der Cottbuser Amtsärztin Dr. Christiane Glosemeyer. Daher appelliert die Stadtverwaltung an die Eltern, für ihre Kinder Schutzmasken zu kaufen oder selbst zu nähen. Entsprechende Anleitungen gibt es im Internet. In Cottbus/Chóśebuz wird es ca. 700 Abiturientinnen und Abiturienten geben. Der Verwaltungsstab dankt den bisher schon ehrenamtlich aktiven Näherinnen und Näher für ihre Arbeit – es ist davon auszugehen, dass der Bedarf auch an vielen anderen Stellen steigen wird. Insofern sind weitere Masken notwendig und höchst willkommen.
Wochenmarkt wird neu organisiert
Auf dem Wochenmarkt, vor allem dem auf dem Berliner Platz, sollen die einzelnen Stände künftig neu positioniert werden. Dort häufen sich die Probleme, da der empfohlene Mindestabstand von Kundinnen und Kunden nicht eingehalten wird, dieser insgesamt schwer zu organisieren ist und Appelle bislang nicht fruchteten. Zudem wird das Ordnungsamt die Händler mit Informationen und behördlichen Hinweisschildern versorgen, die über die Situation und die Regeln aufklären.
Bei den laufenden Kontrollen in der Stadt zeigt sich verstärkt die Trinker-Szene, so in Sandow, Ströbitz und Sachsendorf. Dabei mussten mehrfach Platzverweise erteilt und einem Fall ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit eingeleitet werden, da der Betreffende in Sachsendorf einem Platzverweis nicht nachkommen wollte.
Zudem wurden in Sandow von mehreren Spielplätzen die Hinweisschilder zum Betretungsverbot entfernt. Diese werden erneuert, da die Nutzung aktuell weiter untersagt ist.
Update – 17. April 2020, 15:44
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 308 (+ 4 zum Vortag) gestiegen.
Acht weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 158 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Damit übersteigt die Zahl der Genesen erstmals die Zahl der aktuell Infizierten. Das Gesundheitsamt sieht die Ursache dafür in dem besonnenen Verhalten der Menschen im Landkreis, die die strikten Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote weitgehend beachtet haben. „Wir bedanken uns dafür ausdrücklich“, so Amtsärztin Dr. Jana Gärtner.
Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 462. Insgesamt konnten bislang 1436 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden 11 positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Bei einem dieser Patienten ist ein schwerer Krankheitsverlauf festzustellen. Ein Patient mit schwerem Verlauf konnte heute entlassen werden.
Bislang sind fünf Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden- Ab 20. April 2020 werden Corona-Maßnahmen leicht gelockert
Bundesregierung und Bundesländer haben gestern (15.04.2020) entschieden, einige Corona-Maßnahmen zu lockern. Die Kontaktbeschränkungen werden zwar bis 3. Mai 2020 verlängert, jedoch werden die Ausgangsbeschränkungen in Sachsen aufgehoben. Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Friseure dürfen unter Bedingungen ab 4. Mai öffnen. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
In Sachsen öffnen ab dem 20. April 2020 die Gymnasien sowie Ober- und Förderschulen (mit Ausnahme des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung), die entsprechenden Bildungsgänge an den Schulen des zweiten Bildungsweges und die berufsbildenden Schulen für die Abschlussklassen, um die Schulabschlüsse sichern zu können. Für die Prüflinge zum Haupt- oder Realschulabschluss sowie im berufsbildenden Bereich wird dazu die Zeit bis zum Prüfungsbeginn am 25. Mai für eine intensive Vorbereitung genutzt.
Die genauen Regeln, die ab 20. April 2020 in Sachsen gelten, werden in einer neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben. Diese soll am Freitag verabschiedet werden.
Die Eckpunkte der neuen Regeln finden Sie auf den Seiten von Bundesregierung und Freistaat Sachsen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/fahrplan-corona-pandemie-1744202
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235498
Update – 17. April 2020, 15:43
Aktuell (Stand: 16. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 232 bestätigte Coronavirus-Fälle.
Damit sind sechs neue Fälle zum Vortrag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 44 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 156. Insgesamt konnten bereits 434 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. Sieben Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person in intensivmedizinischer Betreuung.
Darüber hinaus gibt es im Landkreis Görlitz zwei weitere Todesfälle. Dabei handelt es sich um eine 81-jährige Frau und einen 80-jährigen Mann aus der Pflegeeinrichtung in Niesky, die am Montag, 13. April 2020, verstorben sind. Landrat Bernd Lange bedauert die Todesfälle zutiefst: „Ich spreche den Angehörigen mein herzliches Beileid aus und wünsche ihnen viel Kraft, um den schmerzlichen Verlust zu überwinden.“ Die Anzahl der Todesfälle im Landkreis Görlitz erhöht sich damit auf 13.
Hinweis zu Landkreisjournal im April:
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Lage und den damit einhergehenden, dynamischen Entwicklungen wird die Ausgabe des Landkreisjournals des Landkreises Görlitz am 22. April 2020 entfallen. Die erforderlichen amtlichen Bekanntmachungen sind auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852943&waid=392 erfolgt. Die nächste Ausgabe des Landkreisjournales wird am 13. Mai 2020 erscheinen.
Update – 16. April 2020, 8:12
Die Beschränkungen im öffentlichen Leben zum Schutz vor einem Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus werden in Sachsen teilweise gelockert.
Das Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung leichte Lockerungen beraten, nachdem sich zuvor die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über deren Ausmaß verständigt hatten. Bedingung der Maßnahmen bleibt, dass die Ausbreitung des Coronavirus weiter verlangsamt wird. Die vereinbarten Lockerungen sollen bundesweit einheitlich gelten. Eine völlige Aufhebung aller Beschränkungen und Schließungen wurde als verfrüht verworfen, damit das Infektionsrisiko nicht wieder ansteigt.
Die Regelungen werden in einer Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben. Deren Hauptziel bleibt es, dass alle Bürgerinnen und Bürger länderübergreifend einheitlich so gut wie möglich vor Infektionen geschützt werden. Es gilt immer noch, das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich zu vermeiden, um Gesundheit und Leben zu schützen sowie das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren. Die bisherigen Maßnahmen haben dazu geführt, die Infektionsgeschwindigkeit zu reduzieren. Um dies zu sichern und die Ausbreitung des Virus zu bremsen sind aber Beschränkungen des öffentlichen Lebens weiterhin erforderlich.
Deshalb bleiben die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter aufrechterhalten. Die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen gelten überall und insbesondere dort, wo Kontakte stattfinden. Das Tragen von Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen wird ausdrücklich empfohlen. Gültig bleibt das Verbot von Ansammlungen von Menschen. Auch Veranstaltungen bleiben untersagt. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sowie die Zusammenkünfte in Vereinen. Betriebsuntersagungen bleiben teilweise bestehen. Auch die Schließung von Hotels und Gastronomie gilt weiter.
Trotzdem kann in kleinen Schritten mehr Freizügigkeit im öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die Ausgangsbeschränkungen werden wegfallen. Menschen benötigen keinen triftigen Grund mehr, um das Haus zu verlassen. Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive, Botanische Gärten können wieder öffnen. Dabei müssen von den Besuchern immer die Abstandsregeln eingehalten werden.
Weiterhin geöffnet sind Geschäfte für den täglichen Bedarf wie etwa der
- Lebensmittelhandel,
- Getränkemärkte,
- Hofläden,
- mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen für Lebensmittel,
- selbsterzeugte Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse.
Öffnen dürfen auch für die Grundversorgung notwendige Geschäfte wie zum Beispiel
- Banken, Sparkassen, Geldautomaten,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Optiker,
- Hörgeräteakustiker,
- Buch- und Zeitungsläden,
- Filialen des Brief- und Versandhandels,
- Reinigungen, Waschsalons,
- Baumärkte,
- Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben,
- Möbelhäuser,
- Telekommunikationsanbieter,
- Tankstellen, Autohäuser, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen,
- selbstproduzierende Baumschulen sowie Gartenbaubetriebe,
- Tierbedarf,
- der Großhandel.
Die Erlaubnis zur Öffnung betrifft Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter. Abhol- und Bringedienste sowie Paketzustellungen sind erlaubt.
Bestehen bleiben die dagegen die strengen Besuchsverbote von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen zum Schutz von besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen.
Wenn das Kabinett der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zustimmt, wird diese am 20. April 2020 in Kraft treten und gilt zunächst bis 3. Mai 2020.
Update – 16. April 2020, 8:11
Für die Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen werden die Schulen nach den Osterferien wieder öffnen.
Das hat heute die Staatsregierung nach Abstimmung auf Bundesebene beschlossen. »Wir wollen damit den Schülern, die kurz vor ihren Prüfungen stehen, die Chance geben, sich auf ihren Abschluss gezielt vorzubereiten«, teilte Kultusminister Christian Piwarz mit. Ein regulärer Unterricht findet nicht statt. Im Vordergrund stehen die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen. Die Schulen werden ab dem 20. April vorerst ausschließlich für das Personal geöffnet, welches zur Vorbereitung der Schüler auf ihre Prüfungen notwendig ist. Erst ab dem 22. April beginnt die eigentliche Prüfungsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler.
Auch die Abiturprüfungen finden wie geplant statt. Konsultationen sind hier schon ab dem 20. April möglich. »Die Abiturienten haben jahrelang auf den Moment ihres Abschlusses der Hochschulreife hingearbeitet. Wir sehen uns in der Pflicht, ihnen unter den schwierigen Bedingungen ein faires und bundesweit anerkanntes Verfahren für die Prüfungen zu ermöglichen. Im Interesse der Prüflinge, bieten wir die Möglichkeit, zwischen dem ersten und zweiten Prüfungstermin wählen zu können. Wer sich noch nicht ausreichend auf die Abiturprüfung vorbereitet sieht, kann somit auf den Zweittermin ausweichen und die zusätzliche Zeit für Konsultationen mit den Fachlehrern nutzen. Dass die diesjährigen Abiturprüfungen nicht nur für die Schüler, sondern auch die Lehrer eine besondere Herausforderung darstellen, ist uns bewusst«, so der Kultusminister. Die Abiturprüfungen in Sachsen starten nach den Osterferien am 22. April mit den schriftlichen Prüfungen in Evangelischer und Katholischer Religion. Es folgen die Prüfungen zum Graecum (23. April) und in Physik (24. April).
Der Minister machte zudem deutlich, dass für die Durchführung der Prüfungen und die Prüfungsvorbereitungen strenge Hygiene- und Abstandsregeln für Lehrkräfte und Schüler gelten, um den notwendigen Infektionsschutz zu gewährleisten. Dazu erhalten Schulen genaue Hinweise. »Wir haben auch die Risikogruppen im Blick und werden entsprechende Regelungen treffen und die Schulen darüber informieren«, betonte Piwarz.
Alle weiteren konkreten Informationen erhalten die Schüler in den kommenden Tagen von ihren Schulen. Das Kultusministerium veröffentlicht darüber hinaus unter www.coronavirus.sachsen.de die wichtigsten Hygieneregeln und stellt einen Fragen-Antworten-Katalog als zusätzliche Information zur Verfügung.
Update – 16. April 2020, 8:11
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 304 (+ 7 zum Vortag) gestiegen.
Sechs weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind damit bislang 150 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen steigt leicht auf 537. Insgesamt konnten bislang 1357 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden 13 positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Bei zwei dieser Patienten ist ein schwerer Krankheitsverlauf festzustellen.
Bislang sind fünf Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
Update – 16. April 2020, 8:11
Aktuell (Stand: 15. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 226 bestätigte Coronavirus-Fälle.
Damit sind zwei neue Fälle zum Vortrag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 34 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 205. Insgesamt konnten bereits 422 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. Sieben Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person weiterhin in intensivmedizinischer Betreuung. Der Landkreis Görlitz hat bisher 11 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Erkrankung zu verzeichnen.
Update – 14. April 2020, 19:16
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 297 (+ 3 zum Vortag) gestiegen
. Eine weitere Person im stark betroffenen Radeberger Pflegeheim ist leider verstorben. "Ich spreche der Familie des verstorbenen Patienten mein tief empfundenes Mitgefühl aus", sagte Landrat Michael Harig. Damit sind bislang fünf Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
23 weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind damit bislang 144 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 529. Insgesamt konnten bislang 1352 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden 13 positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Bei zwei dieser Patienten ist ein schwerer Krankheitsverlauf festzustellen.
Update – 14. April 2020, 17:48
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz liegt kumuliert bei 39 und ist damit aktuell unverändert (Stand: 14.04.2020, 12:00 Uhr).
Als genesen eingestuft sind derzeit 26 Personen. Insgesamt 78 Personen stehen unter häuslicher Quarantäne.
Im Carl-Thiem-Klinikum werden weiter 4 Patienten wegen des neuartigen Corona-Virus stationär betreut, davon 1 Patient auf der Intensivstation (alle Angaben: Stand 14.04.2020, 12:00 Uhr).
327 Kinder in der Notbetreuung
Per 14.04.2020 sind 316 Kinder in der Notbetreuung im Bereich Kita/Hort. Das entspricht einer Quote von 4,48 Prozent. In der Kindertagespflege sind am 14.04.2020 elf Kinder in der Notbetreuung. Von insgesamt 48 Kindertagespflegestellen sind 6 geöffnet. Die Quote liegt bei 5,34 Prozent.
Einzelne trüben vernünftigen Umgang mit neuen Regelungen
Das überwiegend schöne Wetter am Osterwochenende wurde auch in Cottbus/Chóśebuz von vielen Menschen für Bewegung und Spaziergänge an der frischen Luft genutzt. Die meisten von ihnen haben sich dabei an die Bestimmungen der Eindämmungs-Verordnung gehalten, Verständnis und Vernunft gezeigt.
Das insgesamt gute Bild trübten jedoch einzelne Gruppen. Dazu gehörten am Ostersamstag vereinzelte private Feierlichkeiten in einigen Gartenanlagen, bei denen auch Feuer abgebrannt wurden. In einem Fall musste gegen eine Gruppe von 6 Personen Bußgelder ausgesprochen werden. Alle anderen Sachverhalte konnten nach einer kurzen Ansprache aufgelöst werden.
Am Karfreitag wurden zudem am Spreedamm nahe Saspow mehrere Platzverweise erteilt und entsprechende Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen 7 Personen eingeleitet, da dort offenbar ein Osterfeuer vorbereitet worden ist. Zudem wurde der Deich mit Autos befahren. Bei dieser Kontrolle musste die Polizei hinzugezogen werden.
Am Ostersonntag waren aufgrund der sommerlichen Temperaturen auch viele Menschen an der Spree und an den Gewässern unterwegs. Bei den Kontrollen der Mitarbeiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit konnte aber festgestellt werden, dass sich die meisten Ausflügler an die Abstandsregelungen hielten und sich darüber hinaus auch nur kurz an den jeweiligen Stellen aufhielten.
Am so genannten Car-Freitag kamen an insgesamt vier Messstellen zwei Radarwagen zum Einsatz. Dabei wurden 2.090 Fahrzeuge erfasst, von denen 249 zu schnell unterwegs waren. Das war weniger als die Hälfte des Wertes vom vergangenen Jahr. Spitzenreiter in diesem Jahr war ein Fahrzeugführer mit 78 km/h bei erlaubten 50 km/h.
Wie berichtet, wurden gegen zwei Spätverkaufsstellen Bußgelder in Höhe von jeweils 1000 Euro verhängt. Hier geht es nicht um die Öffnung an sich, sondern um überzogene Schließzeiten. Der Einhaltung der aktuellen Regelungen wurde hier trotz mehrfacher Aufforderung und somit trotz mehrerer Kontrollen und Mahnungen nicht nachgekommen.
Update – 14. April 2020, 17:48
Aktuell (Stand: 14. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 224 bestätigte Coronavirus-Fälle.
Damit ist kein neuer Fall zum Vortrag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 34 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 248. Insgesamt konnten bereits 422 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. 15 Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person weiterhin in intensivmedizinischer Betreuung. Der Landkreis Görlitz hat bisher 11 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Erkrankung zu verzeichnen.
Landkreis Görlitz nutzt „BIWAPP“:
Der Landkreis Görlitz veröffentlicht seine – auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehenden – aktuellen Informationen auf der kostenlosen Smartphone-App BIWAPP. Auch Meldungen zu Schulausfällen, Kitaschließungen, Wetterunbilden, Straßensperrungen sowie zum Schulbusverkehr können über diesen Weg zeitnah und direkt an die Bürger weitergegeben werden. Jeder Nutzer kann dabei seine Inhalte auf ausgewählte Orte und den gewählten Umkreis beschränken.
Die App kann im jeweiligen App-Store für Apple- oder Android-Smartphones heruntergeladen werden.
Download der App unter:
https://apps.apple.com/de/app/biwapp/id1002179619 (für iOS)
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.mplg.biwapp (für Android)
Update – 13. April 2020, 18:58
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 294 (+ 5 zum Vortag) gestiegen.
Elf weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind damit bislang 121 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen steigt auf 553. Insgesamt konnten bislang 1319 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden 13 positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Vier Personen sind bislang im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
Update – 13. April 2020, 18:58
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz liegt bei kumulierten 39 Fällen.
Als genesen eingestuft sind aktuell 25 Personen. 4 Patienten werden wegen der Infektion stationär im Carl-Thiem-Klinikum behandelt, das ist 1 Patient mehr als am Ostersonntag. 1 Patient wird weiter auf der Intensivstation betreut. Insgesamt stehen in Cottbus/Chóśebuz aktuell 81 Personen unter häuslicher Quarantäne (alle Angaben: Stand 13.04.2020, 10:00 Uhr).
Bußgelder wegen wiederholter Verstöße gegen Verordnung
Das Ordnungsamt hat am Ostersonntag Bußgelder in Höhe von jeweils 1000 Euro gegen zwei Spätverkaufsstellen in der Innenstadt verhängt, die wiederholt gegen die Regelungen der Eindämmungsverordnung verstoßen haben.
Update – 13. April 2020, 9:33
Der Landkreis Görlitz hat einen weiteren Todesfall in Verbindung mit einer Coronavirus-Erkrankung zu verzeichnen.
Dabei handelt es sich um eine 70-jährige Frau mit Vorerkrankungen, die gestern in einer Klinik verstorben ist. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Landkreis Görlitz auf elf.
Aktuell (Stand: 12. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 223 bestätigte Coronavirus-Fälle. Damit sind vier weitere Fälle zum Vortag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 34 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 243. Insgesamt konnten bereits 422 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. 14 Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person weiterhin in intensivmedizinischer Betreuung.
Erreichbarkeit Bürgertelefon an den Osterfeiertagen:
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist morgen, 13. April 2020, in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter 03581 663-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de zu erreichen.
Update – 12. April 2020, 18:05
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 289 (+ 5 zum Vortag) gestiegen.
Insgesamt sind bislang 110 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantäne steigt auf 482. Insgesamt konnten bislang 1289 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden 13 positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Bei einem Patienten ist ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Vier Personen sind bislang im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
Update – 12. April 2020, 18:05
In Cottbus/Chóśebuz müssen gleich 5 neue, labordiagnostisch bestätigte Infektionen mit Covid 19 registriert werden, wovon 4 in die für die Stadt geltende Statistik einfließen.
Damit steigt die Zahl der für Cottbus/Chóśebuz registrierten positiven Diagnosen auf kumuliert 39 (Stand: 12.04.2020, 10:00 Uhr). Zur Erläuterung: Das ist der bislang größte Anstieg binnen eines Tages seit Mitte März. Positiv getestet wurde ein Ehepaar, das Kontakt zu einer bereits infizierten Person hatte und nun Symptome zeigt. Betroffen sind zudem ein 59-jähriger Mann und sein 16-jähriger Sohn. Beide haben sich nach derzeitigem Erkenntnisstand bei dem zweiten Sohn des Mannes, einem 28- jährigen mit Wohnsitz in Thüringen und Arbeitsort in Bayern, angesteckt. Dieser hält sich seit Anfang April in Cottbus/Chóśebuz auf. Beide Söhne sind derzeit frei von Symptomen, anders als ihr Vater. Alle stehen unter häuslicher Quarantäne. Der 28-jährige Mann zählt somit zur Thüringer Statistik. Im Carl-Thiem-Klinikum werden aktuell 3 Patienten wegen des neuartigen Coronavirus stationär behandelt, davon 1 auf der Intensivstation. 25 Personen sind als genesen eingestuft. Insgesamt 69 Personen stehen unter häuslicher Quarantäne (alle Angaben: Stand 12.04.2020, 10:00 Uhr).
Platzverweise nach Kontrollen
Während sich die meisten Cottbuserinnen und Cottbuser geduldig und bewusst an die Einschränkungen halten, um die Ausbreitung des aggressiven Virus‘ zu verlangsamen, haben Kontrollen des Ordnungsamtes am Ostersonnabend gezeigt, dass kleinere Gruppen vor allem in Parks immer wieder versuchen, sich über die Regelungen hinwegzusetzen. Entsprechende Einsätze gab es in Ströbitz sowie der Innenstadt und an der Spree in Sandow, wo gleich mehrmals Platzverweise erteilt werden mussten. Die Kontrollen werden am Ostersonntag fortgesetzt.
Update – 11. April 2020, 17:04
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 284 (+ 15 zum Vortag) gestiegen.
Eine Person im stark betroffenen Radeberger Pflegeheim ist leider verstorben. "Ich möchte an dieser Stelle den Angehörigen und allen Freunden mein tiefstes Beileid aussprechen", sagte Landrat Michael Harig. Damit sind bislang vier Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben. In dem Heim wurden heute (Karsamstag) weitere Tests durch das Gesundheitsamt durchgeführt.
Inzwischen ist auch das Landratsamt selbst betroffen. Ein Mitglied des Krisenstabes wurde positiv auf das Coronavirus getestet. In Folge wurden mehrere Beschäftigte des Landratsamtes unter Quarantäne gestellt, darunter auch Vize-Landrat Udo Witschas. Die Arbeitsfähigkeit des Stabes sowie des Landratsamtes ist jedoch weiterhin gegeben.
Sechs weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit bislang 110 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantäne steigt auf 425. Insgesamt konnten bislang 1278 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden elf positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Bei einem Patienten ist ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Update – 11. April 2020, 17:03
Die Zahl der für Cottbus/Chóśebuz labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen liegt konstant bei kumuliert 35.
Im Carl-Thiem-Klinikum werden weiterhin 3 Patienten wegen der Infektion stationär behandelt, davon einer auf der Intensivstation. Als genesen eingestuft sind 24 Personen. Unter häuslicher Quarantäne stehen aktuell 72 Personen (alle Angaben: Stand 11.04.2020, 10:00 Uhr).
Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten
Polizei und Ordnungsamt haben am Karfreitag die Kontrollen der Eindämmungsverordnung fortgesetzt. Während die Regelungen bei den meisten Cottbuserinnen und Cottbusern auf Verständnis stoßen, mussten gegen zwei Spätverkaufsstellen Verfahren wegen wiederholt zu langer Öffnungszeiten eingeleitet werden. Zudem wurden am Spreedamm nahe Saspow mehrere Platzverweise erteilt und entsprechende Verfahren eingeleitet, da dort offenbar ein Osterfeuer vorbereitet worden ist. Daher nochmals der Hinweis: Die moderat scheinenden Zahlen für Cottbus/Chóśebuz sind vor allem darauf zurückzuführen, dass die Einschränkungen des öffentlichen Lebens zeitig und konsequent umgesetzt und von den Bürgerinnen und Bürgern breit akzeptiert und beachtet worden sind. Einschränkungen und die Akzeptanz werden auch weiterhin benötigt, um die Ausbreitung des nach wie vor aggressiven Virus zu verlangsamen, Infektionsketten zu unterbrechen und vor allem ältere und geschwächte Menschen zu schützen.
Update – 11. April 2020, 17:03
Der Landkreis Görlitz hat einen weiteren Todesfall in Verbindung mit einer Coronavirus-Erkrankung zu verzeichnen.
Dabei handelt es sich um einen 88-jährigen Mann, der gestern im Klinikum Görlitz verstorben ist. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Landkreis Görlitz auf 10.
Aktuell (Stand: 10. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 216 bestätigte Coronavirus-Fälle. Damit sind 11 weitere Fälle zum Vortag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 34 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 205. Insgesamt konnten bereits 422 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. 12 Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person weiterhin in intensivmedizinischer Betreuung.
Update – 11. April 2020, 17:02
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 269 (+ 27 zum Vortag) gestiegen.
Mit 216 Tests hat das Bautzener Gesundheitsamt gestern so viel getestet wie an keinem anderen Tag zuvor. 20 neue Corona-Fälle wurden in einem Radeberger Pflegeheim bestätigt. Vier weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit bislang 104 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantäne steigt auf 432. Insgesamt konnten bislang 1269 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden zehn positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Bei einem Patienten ist ein schwerer Verlauf zu verzeichnen. Drei Patienten sind bisher im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
Update – 11. April 2020, 17:02
In Cottbus/Chóśebuz sind weiterhin 35 Corona-Infektionen labordiagnostisch bestätigt.
Damit bleibt die kumulierte Zahl stabil. 24 Personen sind als genesen eingestuft, eine mehr als am Donnerstag. Weiterhin werden 3 Patienten wegen der Covid 19-Infektion stationär im Carl-Thiem-Klinikum behandelt, davon 1 Patient auf der Intensivstation. Für 63 Personen ist häusliche Quarantäne angeordnet (alle Angaben: Stand 10.04.2020, 10:00 Uhr).
Der Leiter des Verwaltungsstabes der Stadt, Ordnungsdezernent Thomas Bergner, und der Geschäftsführer des Carl-Thiem-Klinikums, Dr. Götz Brodermann, hatten am Donnerstag in einer Lageeinschätzung deutlich gemacht: Die moderaten Zahlen für Cottbus/Chóśebuz sind auf die zeitige Beachtung und konsequente Umsetzung von Einschränkungen im Alltag analog zur Eindämmungsverordnung zurückzuführen. Es gibt keinen Anlass, diese jetzt zu lockern.
Thomas Bergner und Götz Brodermann dankten den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis für die Restriktionen und riefen zu Geduld auf. Das Virus sei in Cottbus/Chóśebuz und weiter als sehr aggressiv einzuschätzen. Die Zahlen dürfen nicht zu Leichtsinn und Nachlässigkeit führen. Daher werde auch über die Osterfeiertage konsequent kontrolliert, um unnötige Kontakte zu unterbinden, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und etwaige Infektionsketten zu unterbrechen. Die Polizei hat in der Nacht zum Karfreitag in der Cottbuser Innenstadt eine Bar geschlossen, die illegal in Betrieb war. Angetroffen wurden die Inhaberin und insgesamt fünf Gäste. Aufgelöst wurde zudem ein Treff von 5 Personen aus dem Trinkermilieu.
Update – 10. April 2020, 8:50
Der Landkreis Görlitz hat zwei neue Todesfälle in Verbindung mit einer Coronavirus-Erkrankung zu verzeichnen.
Dabei handelt es sich um eine 84-jährige Frau, die gestern in der Pflegeeinrichtung in Klein Priebus verstorben ist, und um eine 78-jährige Frau aus dem Pflegeheim Niesky, die gestern im Krankenhaus Niesky verstorben ist. Beide Personen hatten bestehende Vorerkrankungen. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Landkreis Görlitz auf neun.
Aktuell (Stand: 9. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 205 bestätigte Coronavirus-Fälle. Damit sind sechs weitere Fälle zum Vortag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 18 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 284. Insgesamt konnten bereits 340 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. 13 Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person weiterhin in intensivmedizinischer Betreuung.
Aufruf: Landkreis Görlitz sucht Helfer
Zum jetzigen Zeitpunkt sind zwei stationäre Pflegeeinrichtungen im Landkreis Görlitz besonders vom Coronavirus betroffen. Hierbei wird jede helfende Hand benötigt.
Der Landkreis Görlitz startet daher einen Freiwilligen-Aufruf, um zusätzliche Pflegekräfte für die Betreuung von Senioren in der Häuslichkeit und Bewohnern in den Pflegeeinrichtungen zu gewinnen und einen Helfer-Pool aufzustellen. Gesucht werden insbesondere Menschen mit einer Ausbildung bzw. Kenntnissen in einem pflegerischen, medizinischen oder sozialen Beruf.
Mögliche Interessenten wenden sich bitte unter Angabe der folgenden Daten per E-Mail an anfragen-corona@kreis.gr.de:
- Name, Telefonnummer bzw. E-Mailadresse,
- Wohnort (einschließlich Radius, in dem ein Einsatz möglich wäre),
- berufliche Qualifikation,
- Erfahrungen in der Pflege ja/nein,
- Bereitschaft zur direkten Betreuung und Pflege von Covid-19-Infizierten ja/nein,
- Geburtsdatum (Einsatz bei Covid-Patienten nur im Alter unter 65 Jahren möglich),
- Zeitpunkt und Dauer der Verfügbarkeit.
Der Landkreis Görlitz übernimmt die Vermittlung der Interessenten an die Träger der Einrichtungen.
Update – 10. April 2020, 8:50
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 242 (+ 13 zum Vortag) gestiegen.
Betroffen ist inzwischen auch ein mittelgroßes Pflegeheim in Radeberg, in dem 3 Corona-Fälle bestätigt wurden. Das Gesundheitsamt hat heute begonnen, alle Bewohner zu testen und steht in engem Kontakt mit der Heimleitung.
21 weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit bislang 100 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantäne steigt auf 417. Insgesamt konnten bislang 1219 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden elf positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Bei einem Patienten ist ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Drei Patienten sind bisher im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
Auslandsrückkehrer müssen sich bei Gesundheitsamt melden
EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien müssen sich ab 10. April 2020 nach einem mehrtägigem Auslandsaufenthalt zwingend bei der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 melden. Das gilt auch für Deutsche. Es wird durch das Amt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Einreisende sind verpflichtet, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld zwischen 150 Euro und 3000 Euro bestraft werden.
Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/einreiseregeln-coronavirus-1739526
Update – 10. April 2020, 8:49
Die Covid-19-Erkrankung breitet sich zunehmend in der Welt und in Deutschland aus.
Die bisherigen Maßnahmen im Landkreis Bautzen zeigen nach Einschätzung des Gesundheitsamtes zunehmend Wirkung. Durch Schulschließungen, Absagen von Großveranstaltungen, Befolgen allgemeiner Hygieneregeln, Einhaltung der Husten- und Niesetikette und die allgemeine Kontaktreduktion verlangsamt sich gegenwärtig die Krankheitsausbreitung im Landkreis Bautzen. Insgesamt ist es trotzdem noch zu früh, hier Lockerungen vorzunehmen.
Dieser langsamere Verlauf der Erkrankungszahlen hilft dabei, die Behandlung schwerer Verläufe im Krankenhaus adäquat zu ermöglichen. Bei einem drastischen Anstieg der Covid-19 Erkrankten kann es dazu kommen, dass Krankenhausärzte gezwungen sind, bei jedem neu eintreffenden Patienten den Behandlungserfolg abzuschätzen, das heißt zwischen Leben und Tod zu entscheiden - so wie es gerade aus Frankreich und Italien berichtet wird. Diese drastischen Zustände sollen im Landkreis Bautzen möglichst nicht zur Wirklichkeit werden - ob dies gelingt kann niemand sagen. Auch aus diesem Grund folgt an dieser Stelle ein Plädoyer für das Tragen einer textilen Schutzmaske:
Woher weiß man, dass die Textilmaske funktioniert?
Dazu muss man weit in der medizinhistorischen Geschichtsschreibung zurückgehen, denn bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurden einfache textile Mundschutze entwickelt, um die Infektionsrate bei operativen Eingriffen zu reduzieren. Dies wurde vor allem durch eine Verminderung der Keimabgabe vom Operateur (z.B. beim Sprechen) auf den Patienten erreicht. An der Innenseite der Maske bleibt dabei ein Großteil der Tröpfchen des Trägers hängen. Auch bei der Spanischen Grippe waren es die textilen Mundschutze, die neben der Vermeidung von Großveranstaltungen, Kontaktreduktion und Schulschließungen ein übermäßig rasches Fortschreiten der Erkrankung verhinderten. Vor allem in Amerika wurde das Einhalten dieser Maßnahme kontrolliert und streng eingefordert.
Worin besteht der Unterschied zu den sogenannten FFP2- oder FFP3-Masken?
Die FFP2- oder FFP3-Masken werden im Gegensatz zum chirurgischen Mundschutz unter anderem in bestimmten gefährlichen Bereichen der Industrie eingesetzt. Dort kommt es z.B. darauf an, dass der Träger der Maske vor gefährlichen Stäuben, Aerosolen oder auch hochgefährlichen Krankheitserregern geschützt wird. Deshalb ist hier ein anderes Testverfahren für die Durchlässigkeit angezeigt. Denn jedem ist klar, dass kleinste Staubpartikel, die möglicherweise ungefiltert Krebs oder Vergiftungserscheinungen erzeugen, sicher aus der Einatemluft gefiltert werden müssen. Schließlich soll der Träger vor den Gefahren von außen geschützt werden.
Zusammengefasst heißt das:
Die chirurgischen Mund-Nasen-Schutze reduzieren vor allem die Ausbreitung von Krankheitserregern des Maskenträgers auf andere, die hochwertigen FFP-Masken das Eindringen kleinster Partikel von außen auf den Träger.
So wird auch die aktuelle Diskussion in der Gesellschaft erklärbar. Der medizinische Mund-Nasen-Schutz reduziert nachweislich die Keimausbreitung, ist aber allein keine ausreichende Schutzmaßnahme. Je nach Dichtigkeit des verwendeten Materials beträgt die Filterwirkung bis zu 80 %. Zu beachten ist: je mehr eine chirurgische/medizinische Maske durchfeuchtet, desto geringer ist die Schutzwirkung. Reagieren kann jeder mit einem Wechsel der Maske. Diese Vorgehensweisen nutzen beispielsweise auch Chirurgen bei langwierigen Operationen.
Lohnt es sich denn überhaupt, eine Textilmaske zu tragen?
Die Textilmaske stellt eine Variation des chirurgischen Mundschutzes dar. Aktuell sind die medizinischen Schutzmasken sehr knapp. Das führte dazu, dass textile Schutzmasken als Alternative eingeführt wurden. Dabei handelt es sich meist um Masken, die einen ähnlichen Aufbau wie die chirurgischen Schutzmasken haben: mehrlagig, gerafft, eng am Gesicht anliegend, zum Binden um eine Anpassung zu gewährleisten.
Die in Zeiten von Corona sehr aktiven Virologen Alexander Kekule und Christian Drosten empfehlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes - auch der selbstgenähten Textilmasken.
Anfang April schloss sich auch das Robert-Koch-Institut der Empfehlung zum Tragen von einfachen Schutzmasken an Orten, wo der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, an. Mittlerweils ist auch die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene der Ansicht, dass selbst genähte Masken vor einer Virusinfektion schützen können. Die US-amerikanische CDC empfiehlt seit kurzem allen Bürgern, in der Öffentlichkeit Mund und Nase - notfalls auch nur mit einem Tuch zu schützen.
Entscheidend bei allen Überlegungen ist das Ziel, die Virusanzahl in der Atemluft zu vermindern!
Obwohl die Wirksamkeit des medizinischen Mund-Nasen-Schutzes als Hygienemaßnahme kaum angezweifelt wird, ist die Datenlage mit wirklich aussagekräftigen Studien eher dürftig. Trotzdem gibt es eine aktuelle Untersuchung aus dem Jahr 2020, die zu dem Schluss kommt, dass auch einfache Schutzmasken die Abgabe von Viren - zu denen die Grippe- und Coronaviren gehören - effektiv verringern können. Dabei muss die Übertragung allerdings durch Tröpfchen erfolgen. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch eine experimentelle Studie aus den Niederlanden, die belegt hat, dass jede Art von Mund-Nasen-Schutz - auch diejenige mit schlechtem Sitz oder mit improvisiertem Material, den Ausstoss von Viren effektiv verringern kann. Da die Viren nicht so einfach durch den Mundschutz dringen können, wird das Risiko einer Übertragung über Tröpfchen gesenkt. Aus medizinischer Sicht sind Mundschutze damit eine sinnvolle Ergänzung zu den anderen Hygienemaßnahmen.
Die selbstgenähte Textilmaske ist also sowohl eine Ergänzung zu den bereits praktizierten hygienischen Maßnahmen als auch eine Erinnerung für alle an den Ernst der Lage!
In Zeiten von knappen Ressourcen sollte diese Erkenntnis dazu genutzt werden, Möglichkeiten der Verminderung der Übertragung zu suchen. Und dies kann aus meiner Sicht sehr wirkungsvoll durch einen breiten Einsatz von Textilmasken erfolgen. Denn wenn jeder eine solche Maske in der Öffentlichkeit trägt und damit das Ausstoßen der eigenen Krankheitserreger minimiert, kann meiner Meinung nach eine effektive Keimreduktion erzielt werden.
Darüber hinaus vermindert auch eine Textilmaske das Auftreffen kleinster Tröpfchen auf die Mund- und Nasenschleimhaut des Trägers, selbst wenn nicht das gleiche Schutzniveau wie bei einer FFP2-Atemschutzmaske erreicht werden kann. Ein weiterer Effekt entsteht dadurch, dass man beim Tragen einer gut sitzenden Textilmaske dem Berühren von Augen, Nase und Mund vorbeugt. Kombiniert werden muss diese Maßnahme aber immer mit der allgemeinen Handhygiene und der Husten- und Niesetikette.
Akzeptanz und Toleranz ist wichtig - es geht um Ihre und unser aller Gesundheit!
In einer australischen Studie konnte gezeigt werden, dass bereits durch das Tragen eines einfachen Mundschutzes die Tröpfchen der Influenzaviren bis zu 80 % abgefangen werden konnten. Diese Untersuchung wurde unter Alltagsbedingungen in Familien durchgeführt. Es zeigte sich zum einen die Wirksamkeit des Schutzes, zum anderen aber auch die geringe Akzeptanz eines solchen Schutzes im häuslichen Umfeld. Dies ist aus meiner Sicht auch gegenwärtig ein Problem. Auch wenn man der Überzeugung ist, dass eine Mundschutzmaske vor Ansteckung bewahren kann, ist der Schritt, sich mit der Maske in der Öffentlichkeit zu zeigen doch mit einem gewissen Schamgefühl verbunden.
Daher ergeht mein dringender Aufruf an Sie alle:
Setzen Sie ein Zeichen - egal was andere denken!
Tragen Sie Textilmasken! Es dient Ihrem eigenen Schutz und dem Ihrer Mitmenschen.
Update – 8. April 2020, 16:27
Zahl der registrierten Covid 19-Fälle in Cottbus/Chóśebuz ist auch in den zurückliegenden 24 Stunden stabil geblieben.
Kumuliert bleibt es damit bei 34 labordiagnostisch bestätigten Infektionen. 19 Personen sind als genesen eingestuft.
Im Carl-Thiem-Klinikum werden derzeit 4 Patienten wegen der Corona-Infektion behandelt, einer mehr als am Dienstag. 3 Patienten liegen auf der Normalstation, 1 Person wird auf der Intensivstation betreut. Aktuell stehen noch 63 Personen in Cottbus/Chóśebuz unter häuslicher Quarantäne (alle Angaben: Stand 08.04.2020, 12:00 Uhr).
359 Kinder in Notbetreuung
Per 08.04.2020 sind 348 Kinder in der Notbetreuung in Kita und Hort. Die Quote liegt damit bei 4,93 Prozent. In der Kindertagespflege sind per 08.04.2020 elf Kinder in der Notbetreuung. Von 48 Kindertagespflegestellen sind 8 geöffnet. Die Quote liegt hier bei 5,34 Prozent.
Kontrollen zum Car-Freitag
Ordnungsamt und Polizei werden den so genannten Car-Freitag in Cottbus/Chóśebuz, umfassend kontrollieren. Zum einen werden Treffpunkte der Szene überprüft, da auch dort die Eindämmungsverordnung und damit die Einschränkungen für öffentliche Versammlungen gelten. Zum anderen sollen illegale Autorennen unterbunden werden. Manuel Helbig, amtierender Leiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit: „Die Teilnahme an solchen Rennen ist eine Straftat.“ Das Ordnungsamt wird über die Osterfeiertage mit 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Dienst sein und die Kontrollen auf Basis der weiterhin gültigen Eindämmungsverordnung durchführen. Manuel Helbig: „Unser Appell an die Bürgerinnen und Bürger ist, die Regeln einzuhalten. Wir sind nicht darauf aus, Bußgelder zu verhängen.“ Speziell kontrolliert werden Seen und ihr Umfeld, Gartenanlagen, der Car-Freitag sowie traditionelle Standorte von Osterfeuern.
Osterfeuer sind generell untersagt
Aufgrund der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus in Brandenburg dürfen in der Stadt Cottbus/Chóśebuz keine Osterfeuer durchgeführt werden. Alle Osterfeuer sind immer eine öffentliche Veranstaltung und damit untersagt. Dieses verbot gilt auch für private Osterfeuer, bei denen zum Beispiel Nachbarn, Bekannte und Freunde zusammenkommen. Darüber hinaus gilt in der Stadt Cottbus/Chóśebuz derzeit bereits die zweithöchste Waldbrandgefahrenstufe 4. Allein deshalb ist auf Feuer im Freien zu verzichten. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen einschließlich der Ortsbeiräte, die bereits Osterfeuer angemeldet hatten, sind von der Ordnungsbehörde informiert worden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit werden in diesem Zusammenhang am Osterwochenende die Kontrollen weiterführen und entsprechende Verstöße – wo notwendig – mit einem Bußgeld ahnden.
Besetzt ist zudem das Sicherheitszentrum, wo nach wie vor täglich bis zu 90 Anrufe eingehen mit Hinweisen und Fragen.
Hotline des Sicherheitszentrums: Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 09:00 bis 15:00 Uhr unter Telefon: 612 3456 und 612 2325; E-Mail: sicherheitszentrum@cottbus.de
Update – 8. April 2020, 16:27
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat heute (07.04.2020) einen Eilantrag gegen die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARSCoV- 2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - Sächs- CoronaSchVO) vom 31. März 2020 abgelehnt.
Der Antragsteller wandte sich einerseits gegen § 2 Abs. 2 Nr. 14 Sächs- CoronaSchVO, wonach Sport und Bewegung im Freien
nur „vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs“ und
nur „im Ausnahmefall“ mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person
möglich sind. Es sei unklar, was mit „vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs“ und mit „im Ausnahmefall“ gemeint sei, so dass er nicht wisse, was er dürfe und was er nicht dürfe.
Zum anderen machte der Antragsteller geltend
die Fortbewegung mit Kraftfahrzeugen müsse entgegen § 2 Abs. 2 SächsCoronaSchVO auch ohne triftigen Grund möglich sein und
das Verbot nach § 2 Abs. 1 SächsCoronaSchVO dürfe nicht mehr gelten, wenn jemand bereits immun gegen das Coronavirus sei,
weil in beiden Fällen keine Ansteckungsgefahr bestehe.
Dem ist das Gericht nicht gefolgt.
Trotz der weitreichenden Einschränkung der Freiheitsrechte der Menschen ist dieser massive Eingriff zur Erreichung des legitimen Ziels, weitere Infektionsfälle zu verhindern und eine möglichst umfassende medizinische Versorgung an COVID-19 erkrankter Personen zu gewährleisten, geeignet und wegen ihrer zeitlichen Begrenzung auf wenige Wochen bis zum 20. April 2020 auch verhältnismäßig. Denn bereits immunisierte Personen sind derzeit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand sicher zu identifizieren und die begehrte Freigabe des Kfz-Verkehrs könnte bei den mit dem Verkehr typischerweise einhergehenden Sozialkontakten zu einer unübersehbaren Weiterverbreitung des Coronavirus führen. Auch § 2 Abs. 2 Nr. 14 SächsCoronaSchVO ist bestimmt genug gefasst.
Der Vorschrift kann hinreichend sicher entnommen werden, dass „vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs“ meint, dass Aktivitäten jedenfalls dann unzulässig sind, wenn Ausflüge in die nähere oder weitere Umgebung der politischen Gemeinde geplant sind und wenn der Zielort der Aktivität typischerweise nur unter Zuhilfenahme eines Kraftfahrzeugs oder des überörtlichen öffentlichen Personenverkehrs (Zug, S-Bahn) erreicht werden könnte. Die Benutzung von entsprechenden Fortbewegungsmitteln innerhalb der Grenzen der politischen Gemeinde wird hingegen genauso gebilligt werden können, wie deren Überschreitung, wenn die Aktivität in einem räumlichen Bereich ausgeübt wird, der typischerweise ohne entsprechende Hilfsmittel - also etwa zu Fuß oder mit dem Fahrrad - erreicht werden kann, also in einem Bereich von etwa 10 bis 15 Kilometern von der Wohnung entfernt. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser Bereich auch tatsächlich zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Pkw bzw. dem öffentlichen Nahverkehr erschlossen wird.
Die Regelung, dass Sport und Bewegung im Freien nur „im Ausnahmefall“ mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person möglich sind, ermöglicht nach Sinn und Zweck hingegen nicht nur die Begleitung einer Person, die aufgrund körperlicher oder sonstiger Gebrechen oder Behinderungen nicht in der Lage ist, Sport und Bewegung im Freien alleine durchzuführen, sondern auch die Begleitung solcher Personen, die (etwa weil sie alleinstehend sind oder allein leben) ein nachvollziehbares Bedürfnis geltend machen können, zur Vermeidung einer mit dem Kontaktverbot einhergehenden sozialen Isolierung oder aus Gründen der psychischen Gesundheit mit einer anderen Person des Vertrauens zusammenzutreffen. Dies gilt jedoch jeweils nur, solange die Aktivitäten unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5 Metern ausgeübt werden.
Die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Update – 8. April 2020, 16:26
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 222 (+ 8 zum Vortag) gestiegen.
Traurige Nachricht: Ein weiterer Patient - Bewohner eines Pflegeheimes in Hoyerswerda - ist heute verstorben. "Unser tiefes Beileid gilt den Angehörigen", so Landrat Michael Harig. Damit sind bislang drei Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
13 weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit bislang 61 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
In Quarantäne befinden sich derzeit noch 424. Insgesamt konnten bislang 1113 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden acht positiv getestete Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt.
- Corona-Hotline des Landratsamtes auch Ostern geschaltet
Die Corona-Hotline des Landratsamtes ist auch über die Osterfeiertage täglich von 9 bis 12 Uhr geschaltet. Telefon: 03591 5251 12121
Oft gestellte Fragen zum Osterfest
Sachsen hat mit der Corona-Schutz-Verordnung umfangreiche Entscheidungen getroffen, die das soziale Leben für die nächste Zeit, in der auch das Osterfest liegt, erheblich einschränken. Ziel dieser Rechtsverordnung ist es, eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus innerhalb der Bevölkerung zu verhindern. Es wird deshalb gebeten, die Regelungen zu beachten und möglichst wenig Gebrauch von den Ausnahmemöglichkeiten zu machen. Bitte bleiben Sie zu hause!
Dürfen zu Ostern Verwandte besucht werden?
Nein, der Besuch von Familienangehörigen ist nur zulässig, wenn sie am gleichen Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Reisen Sie von außerhalb Sachsens an, beachten Sie bitte auch die dort geltenden Regelungen.
Sind Osterfeuer erlaubt?
Nein, Osterfeuer sind untersagt.
Dürfen auch private Gärten besucht werden?
Ja, es dürfen nur eigene Kleingärten oder Grundstücke alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person besucht werden
Ist es erlaubt, Motorradausflüge zu unternehmen?
Nein, ein Motorradausflug ist kein triftiger Grund für das Verlassen der häuslichen Unterkunft. Selbstverständlich kann das Motorrad für notwendige Wege genutzt werden, z.B. für den Weg zur Arbeit oder zum Supermarkt.
Was bedeutet die Regelung, dass Sport und Bewegung vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs erlaubt sind?
Die Regelung ist in Punkt 2.14. der Rechtsverordnung um das Wort »vorrangig« ergänzt worden. Das dient der Klarstellung. Insgesamt hat die Regelung das Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Das bedeutet, physische soziale Kontakte sind zu minimieren. Jeder soll zu Hause bleiben!
Es geht darum, den Ausnahmecharakter der Regelung zu verdeutlichen. Es soll nur die absolut notwendige Aktivität im Freien erlaubt sein, nämlich die im Umfeld des Wohnbereichs. Also sind keine Ausflüge in die nähere und weitere Umgebung erlaubt. Zum Beispiel bedeutet das für Dresden, dass Ausflüge in die Sächsische Schweiz, den Tharandter Wald oder das Erzgebirge nicht gestattet sind.
Dürfen Zweitwohnsitze noch aufgesucht werden, wenn sie in einem anderen Landkreis liegen?
Ja, unabhängig von der Entfernung zum Erstwohnsitz.
Ist der Besuch der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners innerhalb des Freistaates Sachsen zulässig?
Ja, dies ist ausdrücklich erlaubt.
Ist der Besuch des Lebenspartners außerhalb des Freistaates Sachsen zulässig?
Ja, es ist allerdings auf die umfangreichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit anderer Bundes- und Nachbarländer hinzuweisen. Es wird dringend empfohlen, sich vor Reiseantritt über die geltenden Regelungen zu informieren.
Ist es gestattet, im Freien auf einer Parkbank oder Grünfläche zu verweilen?
Ziel der gesamten Maßnahmen ist es, dass sich möglichst wenig Menschen im öffentlichen Raum aufhalten. Sport und Bewegung im Freien müssen daher unter dieser Prämisse gesehen werden. Jede Form von Bewegungssportarten ist hier gemeint. Unter Bewegung fällt selbstverständlich auch der Spaziergang. Zu Sport und Bewegung zählen naturgemäß auch die notwendigen Ruhe- und Entspannungsphasen. Von daher ist beispielsweise auch das kurze Sitzen auf einer Parkbank zulässig.
Verhalten an Eisdielen
Das Landratsamt erreichen Nachfragen, wie die Corona-Schutz-Verordnung mit Blick auf Eisdielen interpretiert werden soll. Hierzu hat der Freistaat erklärt, dass der Straßenverkauf möglich ist und dies auch für den sofortigen Verzehr (Waffel/Becher) gilt. Es sollen bevorzugt Abholungen vorgenommen werden. Die Hygienevorschriften des Sozialministeriums sind einzuhalten. Der Verzehr direkt vor der Eisdiele ist nicht möglich. Eiskaufende haben sich sofort nach Kauf des Eises zu entfernen. Menschenansammlungen sind unbedingt zu vermeiden. Jegliche Verweilgelegenheiten (insbesondere Tische, Stühle und Bänke) sind zu entfernen. Gleiches gilt für Imbisse.
- Freistaat unterstützt Vereine und Privatpersonen
Mit 55 Millionen Euro sollen unter anderem Sportvereine, Behindertenwerkstätten, nicht-kommunale Musikschulen, Jugendherbergen und Schullandheime unterstützt werden, die nicht auf die Unterstützung durch Bundes- oder Landeshilfen sowie kommunaler Träger zurückgreifen können. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235438
- Informationen zum Hexenbrennen
Den Landkreis erreichen in den letzten Tagen vermehrt Anfragen der Städte und Gemeinden zur Durchführung der Walpurgis- oder Hexenfeuer am 30. April. Hier gibt es wichtige Empfehlungen und Hinweise dazu. https://www.landkreis-bautzen.de/informationen-zum-hexenbrennen.php
Update – 8. April 2020, 16:26
Der Landkreis Görlitz hat den fünften Todesfall in Verbindung mit einer Coronavirus-Erkrankung zu verzeichnen.
Dabei handelt es sich um einen 82-jährigen Mann mit bestehenden Vorerkrankungen, der am gestrigen Tag, 6. April 2020, im Krankenhaus verstorben ist. Der Todesfall steht nicht in Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung.
Aktuell (Stand: 7. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 182 bestätigte Coronavirus-Fälle. Damit sind sieben weitere Fälle zum Vortag zu verzeichnen.
Hinweis: : Bei der gestern veröffentlichten Gesamtzahl der Corona-Infektionen (181) im Landkreis Görlitz unter http://coronavirus.landkreis.gr/ mussten sechs Fälle aufgrund einer Doppelerfassung korrigiert werden.
Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 18 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 220. Insgesamt konnten bereits 340 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. 18 Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person weiterhin in intensivmedizinischer Betreuung.
Update – 6. April 2020, 8:19
Der Landkreis Görlitz hat den vierten Todesfall im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Erkrankung zu verzeichnen.
Dabei handelt es sich um eine 94-jährige Frau mit bestehenden Vorerkrankungen, die am gestrigen Tag, 4. April 2020, im Pflegeheim in Niesky verstorben ist. Aktuell (Stand: 5. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 167 bestätigte Coronavirus-Fälle. Damit sind sechs weitere Fälle zum Vortag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 18 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 177. Insgesamt konnten bereits 340 Personen aus der Quarantäne entlassen werden.
14 Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person weiterhin in intensivmedizinischer Betreuung.
Anpassung der Schutzmaßnahmen für das Pflegeheim Niesky: Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz folgt den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern. Diese beinhalten eine Verschärfung im Umgang mit Kontaktpersonen auch bei Personalmangel. Im Konkreten heißt das, dass auch positiv getestete, nicht symptomatische Mitarbeiter nicht in Alten- und Pflegeeinrichtungen tätig sein dürfen und zudem für 14 Tage unter häusliche Quarantäne zu stellen sind. Diese Verfahrensweise wurde mit dem heutigen Tag, 5. April 2020, im Altenheim „Abendfrieden“ Niesky umgesetzt.
Dank der Produktion von Mund-Nasen-Masken durch die Frottana Textil GmbH & Co. KG Großschönau konnte der Landkreis Görlitz indieser Woche die ersten 3.000 Masken sowie weitere dringend benötigte Schutzausrüstung an die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im Landkreis verteilen. Auch die Pflegeeinrichtung in Niesky hatte ihren Bedarf angezeigt und wurde gestern mit dem notwendigen Material versorgt.
Update – 6. April 2020, 8:18
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigen Infektionen mit dem neuartigen Covid 19-Virus liegt in Cottbus/Chóśebuz kumuliert weiter bei 34 (Stand: 05.04.2020, 10:00 Uhr).
Sei Sonnabend musste somit kein neuer labordiagnostisch bestätigter Fall in der Stadt registriert werden. Im Carl-Thiem-Klinikum werden 3 Personen wegen des Virus stationär behandelt, 2 davon auf der Intensivstation. 100 Personen stehen in Cottbus/Chóśebuz unter häuslicher Quarantäne. 17 Personen sind als geheilt eingestuft.
Merzdorfer Aussichtsturm wird gesperrt
Der Aussichtsturm am künftigen Ostsee in Merzdorf wird ab Sonntag für den Besucherverkehr gesperrt. Bei mehreren Kontrollen wurde am Sonnabend festgestellt, dass Besucher in größeren Gruppen den Turm bestiegen und sich – ohne den nötigen Abstand zu wahren – auf der Plattform aufgehalten haben.
Mehrere Einsätze im Stadtgebiet
Ordnungsamt und Polizei haben am Sonnabend in Schmellwitz insgesamt 5 Platzverweise gegen eine Gruppe Alkoholisierter ausgesprochen. Da es sich um eine wiederholte Verletzung der Eindämmungsverordnung handelte, wurden die Personalien zur Einleitung von Ordnungswidrigkeits-Verfahren aufgenommen. Auf dem Berliner Platz sind am Sonnabend gegen 18:00 Uhr mehrere Gruppen mit Personen syrischer Herkunft aufeinandergetroffen. Ordnungsamt und Polizei erteilten jeweils Platzverweise. Diese wurden nur dahingehend befolgt, dass die Betreffenden mit der Straßenbahn eine Fahrt durch die Stadt machten und sich gegen 19:00 Uhr erneut auf dem Platz trafen. Bei dem erneuten Einsatz wurden zwei weitere Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet, einmal wegen Verstoßes gegen die Eindämmungsverordnung, einmal wegen der Weigerung, Personalien preiszugeben.
Mittlerweile sind deutlich mehr Cottbuserinnen und Cottbuser in der Stadt unterwegs, insbesondere in Gärten und an den Seen. Anglergruppen und Familien auf Spielplätzen wurden auf die geltenden Regelungen und Sperrungen hingewiesen. Hier reichten freundliche Worte. Die meisten Cottbuserinnen und Cottbuser halten sich an die bekannten Regelungen und Einschränkungen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und Infektionsketten möglichst zu unterbrechen. Dazu zählt insbesondere das Einhalten von mindestens 1,5 bis 2 Metern Abstand.
Kontrolleure des Ordnungsamtes sind am Sonnabend zudem einem Hinweis nachgegangen, wonach es in einer Gasstätte angeblich eine Familienfeier gebe. Dort konnte jedoch nichts festgestellt werden.
Update – 6. April 2020, 8:16
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 207 (+ 2 zum Vortag) gestiegen.
In Quarantäne befinden sich derzeit noch 497 Personen und damit etwa ein Drittel der bisher angeordneten Quarantänen. Insgesamt konnten bislang 1033 Quarantänen auf-gehoben werden.
Vier weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit 43 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Aktuell werden sechs positiv getestete Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt.
Zwei Patienten sind bisher im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
Update – 5. April 2020, 15:25
Der Landkreis Görlitz hat den dritten Todesfall im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Erkrankung zu verzeichnen.
Dabei handelt es sich um eine 91-jährige Frau mit bestehenden Vorerkrankungen aus einer Pflegeeinrichtung in Niesky, die bereits am 2. April 2020, in einer Klinik verstorben ist. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle auf drei.
Aktuell (Stand: 4. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 161 bestätigte Coronavirus-Fälle. Damit sind 65 weitere Fälle zum Vortag zu verzeichnen. Der erhebliche Aufwuchs in der Stadt Niesky mit insgesamt 49 weiteren positiv getesteten Personen (Bewohner und Personal) lässt sich auf das dort ansässige Altenpflegeheim "Abendfrieden" zurückführen. Weitere acht Fälle in der Stadt Löbau stehen im Zusammenhang mit den bestätigten Testergebnissen in einer Physiotherapie.
Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 18 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 136. Insgesamt konnten bereits 328 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. 14 Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person weiterhin in intensivmedizinischer Betreuung.
Konkrete Maßnahmen in der Pflegeeinrichtung in Niesky:
Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz hat für die Nieskyer Pflegeeinrichtung die sofortige Quarantäne für Bewohner und Mitarbeiter angeordnet. Sie gelten damit bis auf Weiteres als sogenannte Kontaktpersonen der Kategorie 1. Für die Bewohner bedeutet das, dass sie das Gelände nicht mehr verlassen sowie keinen Besuch empfangen dürfen. Die Mitarbeiter des Heimes gehören zur Gruppe der systemrelevanten Berufe und dürfen weiterarbeiten, solange sie keine Krankheitssymptome entwickeln. Hierfür wurden die persönlichen Schutzmaßnahmen erweitert. In der verbleibenden Zeit müssen sich die Mitarbeiter zuhause isolieren. Im Rahmen der Verteilung von Schutzausrüstung hat der Landkreis Görlitz am heutigen Tag auch die betroffene Einrichtung mit dringend benötigtem Material versorgt.
Um eine stationäre Versorgung von Covid-19 Patienten am Standort Niesky zu gewährleisten, erfolgte umgehend eine enge Absprache zwischen dem Landratsamt Görlitz und dem benachbarten Krankenhaus "Emmaus".
Update – 5. April 2020, 15:25
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Infektionen mit dem Covid 19-Virus liegt in Cottbus/Chóśebuz bei kumuliert 34 (Stand: 04.04.2020, 12:00 Uhr).
Bis zu diesem Zeitpunkt musste kein neuer bestätigter Fall in der Stadt registriert werden. In stationärer Behandlung im Carl-Thiem-Klinikum befinden sich weiter 2 Personen mit Covid 19-Infektion, davon einer auf der Intensivstation. Als genesen eingestuft sind 16 Personen. Insgesamt stehen 111 Personen unter häuslicher Quarantäne (Alle Angaben Stand: 04.04.2020, 12:00 Uhr). T
homas Bergner, Leiter des Verwaltungsstabes: „Diese zumindest scheinbar moderaten Zahlen dürfen nicht zu Leichtsinn oder Nachlässigkeit verführen. Wir sind auch in Cottbus/Chóśebuz in einer Krise, und das noch immer eher am Anfang als mittendrin. Die weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind derzeit noch weiter dringend notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen“ Hintergrund sind Vorfälle, die bei Kontrollen durch das Ordnungsamt in der Nacht zum Sonnabend festgestellt worden sind.
So mussten am Busbahnhof sechs Platzverweise ausgesprochen werden, weil sich dort eine Gruppe versammelt und getrunken hatte. Zudem wurden Fälle bekannt, in denen Vergnügungsstätten nachts über Hintereingänge betrieben sowie der Verzehr von Speisen in Imbissen gestattet wurde. Der Ordnungsdezernent kündigte daher an, dass Ordnungsamt und Polizei hier nicht mehr nur ermahnen, sondern den gültigen Bußgeld-Katalog anwenden werden. Es gelte, den Gesundheitsschutz für alle zu gewährleisten, aber auch dafür zu sorgen, dass alle Unternehmer die geltenden Einschränkungen respektieren und beachten.
Update – 5. April 2020, 15:25
Schon zum zweiten Mal Aktion haben heute Yvonne Tatzel vom Atelier le ciel und Heiko Steudtner von der Floralen Manufaktur Schröter aus Bautzen für gute Laune gesorgt.
Unter dem Motto " Blumen gegen Corona" haben die beiden Unternehmer Blumen in der Bautzener Innenstadt verteilt. Dem Deutsche Vize-Meister in Floristik tut es Leid wenn Blumen weg geworfen werden müssen, weil sie keiner verkaufen darf. So spendete die Gärtnerei Gruschwitz die Blumen und Heiko Steudtner machte sie hübsch und die beiden versahen die Töpfchen noch mit einem netten Spruch. Die Freude vieler war groß und die Blumen fanden auch gleich einen Platz in dem ein oder anderen Garten.
Was soll das?
Wir wollen den Menschen in dieser Zeit der Einsamkeit eine Freude schenken - und was eignet sich dazu besser als Blumen?! Blumen interessiert diese Krise nicht - sie wachsen einfach und erstrahlen in Ihrer Schönheit.
Wer sind die Initiatoren?
Brautmodeladen #atelierleciel
Floristikfachgeschäft #floralemanufakturSCHRÖTER
... mit Unterstützung der Gärtnerei Gruschwitz in Neustadt
Warum gibt es diese Hashtags?
Wir wollen nicht nur den 150 Menschen die eine Kleinigkeit finden ein Lächeln ins Gesicht zaubern - sondern diese Aktion in die Welt hinaus senden. Jeder "Finder" sollte deshalb auf seinen Sozial Media Kanälen seine Freude teilen. Bautzen kann schließlich mehr als schlechte Presse.
Die Botschaft: Vernetzung ist das Zauberwort in einer Krise - Wer jetzt zusammenhält und vorwärts geht - wird diese Krise überstehen und vorallem gestärkt daraus vorgehen.
Update – 5. April 2020, 15:24
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 205 (+ 3 zum Vortag) gestiegen.
Die Ausgehbeschränkungen und die Besonnenheit der Menschen zeigten nach Ansicht des Gesundheitsamtes Wirkung. Eine grundsätzliche Entwarnung sei jedoch nicht möglich.
In Quarantäne befinden sich derzeit 561 Personen. Insgesamt konnten bislang 966 Quarantänen aufgehoben werden.
Acht weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit 39 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Aktuell werden fünf der im Landkreis Bautzen positiv getesteten Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt. Hinzu kommt ein weiterer Corona-Patient, der nicht aus dem Landkreis stammt, jedoch in einer hiesigen Klinik behandelt wird. Insgesamt werden in den Kliniken im Landkreis Bautzen also sechs Corona-Patienten behandelt.
Zwei Patienten sind bisher im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
- BBZ-Telefonberatung für Herausforderungen in Corona-Pandemie
Unter dem Titel "BERATEN - BEANTWORTEN - ZUHÖREN" schaltet das Berufsbildungszentrum Bautzen (BBZ e.V.) wochentags von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr ein Beratungstelefon unter 03591 671540. Der freie Träger von Jugendhilfe und Bildung will damit ein Angebot für Menschen schaffen, die in der aktuellen Lage mit einer geänderten häuslichen Situation und neuen Herausforderungen im familiären Zusammenleben konfrontiert sind.
Update – 3. April 2020, 19:39
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen liegt in Cottbus/Chóśebuz kumuliert bei 34 (Stand: 03.04.2020, 12:00 Uhr).
Insgesamt 16 Personen sind als genesen eingestuft. Im Carl-Thiem-Klinikum werden derzeit 2 stationäre Covid 19-Patienten behandelt. Insgesamt 121 Personen stehen unter häuslicher Quarantäne (alle Angaben Stand: 03.04.2020, 12:00 Uhr). 293 Kinder in Notbetreuung Am 03.04.2020 sind insgesamt 286 Kinder im Bereich Kita/Hort in der Notbetreuung. Bei einer Gesamt-Inanspruchnahme von 7.055 Kindern errechnet sich eine tatsächliche Belegungsquote von 4,05 Prozent. In der Kindertagespflege sind am 03.04.2020 sieben Kinder in der Notbetreuung. Von 48 Kindertagespflegestellen sind 5 geöffnet. Bei einer Gesamt-Inanspruchnahme von 206 Kindern liegt die tatsächliche Belegungsquote bei 3,4 Prozent. Tipps und Kontakte für die Ferienzeit Das Jugendamt hat in einer Zusammenstellung Tipps, Kontakte und Hinweise zur Gestaltung der Zeit innerhalb von Familien, zur Beschäftigung und Hilfen im Konfliktfall zusammengestellt. Alle Informationen, darunter Kontaktdaten zu Sozialarbeitern der Stadt und der freien Träger, sind unter www.cottbus.de zusammengefasst und abrufbar.Update – 3. April 2020, 19:38
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 202 (+ 9 zum Vortag) gestiegen.
In Quarantäne befinden sich derzeit 561 Personen. Insgesamt konnten bislang 919 Quarantänen aufgehoben werden.
Sieben weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit 31 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Aktuell werden sieben der im Landkreis Bautzen positiv getesteten Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt. Hinzu kommt ein weiterer Corona-Patient, der nicht aus dem Landkreis stammt, jedoch in einer hiesigen Klinik behandelt wird. Insgesamt werden in den Kliniken im Landkreis Bautzen also acht Corona-Patienten behandelt.
Zwei Patienten sind bisher im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
- Hinweise für Alltagsbegleiter und pflegende Angehörige
Der Freistaat Sachsen lockert die Regelungen für Alltagsbegleiter für Senioren. Bislang durften nur gemeinsame Aktivitäten mit den Senioren abgerechnet werden. Diese Regel wird nun bis 31. Mai 2020 vorerst ausgesetzt. Nun können auch Tätigkeiten für einen Senior abgerechnet werden, etwa im Zusammenhang mit Einkäufen, die ein Alltagsbegleiter ohne den Senior erledigt. In Ausnahmefällen werden auch längere Telefonate anerkannt. Außerdem können Alltagsbegleiter, die derzeit nicht ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausüben können, die nicht in Anspruch genommenen Stunden später nachholen. Für diese Fälle wird die Stundenhöchstgrenze von 32 Stunden im Monat aufgehoben.
Da die aktuelle Situation insbesondere auch pflegende Angehörige belastet und vor neue Herausforderungen stellt, empfiehlt das Kreissozialamt die neue App "in Kontakt", die von der Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e. V. entwickelt wurde.
https://www.wir-pflegen.net/addons/online-selbsthilfe/in-kontakt-app-fuer-pflegende-angehoerige
- Ausländeramt unterstützt Firmen mit polnischen und tschechischen Berufspendlern
Durch die Landesdirektion in Sachsen wurde ein Programm zur Soforthilfe für Einpendler im Bereich des Gesundheitssektors im Zusammenhang mit den Auswirkungen durch die Corona-Pandemie erlassen. Diese Soforthilfe sieht unter anderem vor, dass Pendler aus Tschechien und Polen, die im Gesundheitsbereich tätig sind und derzeit erschwert oder gar nicht pendeln dürfen, mit einer Kindernotbetreuung versorgt werden könnten. Das trifft auf Pendler zu, die mit Familie in Deutschland eingereist sind.
Das FachinformationsZentrum Zuwanderung (FiZZ) unterstützt Arbeitgeber bei der Organisation von geeigneter Betreuung von mitanreisenden Kindern. Eine Inanspruchnahme der Notbetreuung durch die mitreisenden Kinder ist nach der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 16. März 2020 grundsätzlich möglich.
Firmen können sich per E-Mail an fizz@lra-bautzen.de oder telefonisch an 03591 5251 34 444 an das Ausländeramt wenden.
- Informationen für durch den Landkreis geförderte Kulturprojekte
Für Antragsteller nach der Richtlinie zur Förderung kultureller Maßnahmen und Projekte im Landkreis Bautzen (Kulturförderrichtlinie), die von Absagen/Ausfällen aufgrund der Corona-Pandemie betroffen sind, bestehen aus derzeitiger Sicht folgende Möglichkeiten:
o Verschiebung der Projektdurchführung
o Liquiditätssicherung
o Änderung des Förderzwecks
o Absage des Projektes
Weitere Informationen:
Update – 3. April 2020, 19:38
Im Landkreis Görlitz gibt es aktuell (Stand: 3. April 2020) 96 bestätigte Coronavirus-Fälle. Damit sind acht weitere Fälle zum Vortag zu verzeichnen.
Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 18 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 136. Insgesamt konnten bereits 314 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. 11 Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person weiterhin in intensivmedizinischer Betreuung. Bisher hat der Landkreis Görlitz zwei Todesfälle zu verzeichnen.
Statement Landrat Bernd Lange:
Landrat Bernd Lange äußert sich zur aktuellen Lage wie folgt: „In Krisensituation zusammenstehen ist keine Selbstverständlichkeit. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass sich der überwiegende Teil unserer Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Görlitz an die bestehenden Regelungen zu der vom Freistaat Sachsen erlassenen Ausgangsbeschränkung hält. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei Allen für ihr verantwortungsbewusstes und diszipliniertes Handeln in dieser Situation bedanken. Mein ausdrücklicher Dank gilt insbesondere auch denjenigen, die in dieser schwierigen Zeit eine hohe Verantwortung tragen und bereits seit vielen Wochen unter besonderen Bedingungen im Einsatz sind. Das sind alle Kräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, die Ärzte und Pfleger in Krankenhäusern, Hausarzt- und Facharztpraxen und in den ambulanten und stationären Pflege-/ sowie Behinderteneinrichtungen, Palliativstationen und Hospizen sowie das Laborpersonal. Danken möchte ich auch allen Verantwortungsträgern der Städte und Gemeinden im Landkreis Görlitz, die uns stets konstruktiv und hilfsbereit zur Seite stehen und ihre kommunale Verantwortung wahrnehmen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landkreisverwaltung stehen täglich im Rahmen des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) vor neuen Herausforderungen. Sie leisten im Hintergrund hervorragende Arbeit weit über das normale Maß hinaus.“
Hinweise zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO):
Im Zusammenhang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bittet der Landkreis Görlitz um Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen. Demnach sind Sport und Bewegung im Freien erlaubt. Um einer Verbreitung der Infektionen entgegen zu wirken, sind die bestehenden Einschränkungen unbedingt einzuhalten:
- Bürgerinnen und Bürger sollten sich vorrangig auf das Umfeld des Wohnbereichs beschränken. Auf Anreisen mit dem Auto, Motorrad und Moped sollte deshalb soweit wie möglich verzichtet werden.
- Bürgerinnen und Bürger sollten sich vorrangig auf die Begleitung Ihres Lebenspartners sowie auf Angehörige des eigenen Hausstandes beschränken. Erlaubt ist allenfalls die Begleitung einer Person außerhalb des Hausstandes, um ihrer Vereinsamung, insbesondere aufgrund ihres Alters vorzubeugen.
- Treffen mit Freunden sind zu unterlassen. Ansammlungen ab drei Personen müssen mit verstärkten Kontrollen rechnen. Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen sind bußgeldbewehrt. Der Regelsatz für einen Verstoß beträgt für jeden Zuwiderhandelnden 150 Euro.
Mit Blick auf die bevorstehenden Osterfeiertage haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 1. April 2020 die Bürgerinnen und Bürger angehalten, Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und sind aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten.
Der Landkreis Görlitz vertraut hier in Würdigung des Grundrechtes zum Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz auf das ausgeprägte Verantwortungsbewusstsein unter Verwandten. Aus diesem Grund sind staatliche Kontrollen und Nachschauen im familiären Bereich nicht veranlasst.
Die Corona-Schutz-Verordnung regelt in § 3 Besuchsverbote in Einrichtungen. Die Erfahrungen der letzten Tage haben deutlich gemacht, dass Alten- und Pflegeheime besonders hohen Infektionsrisiken ausgesetzt sind. Deshalb ist dort der Besuch, auch für nahe Angehörige, praktisch vollständig verboten. Dieses Verbot ist einzuhalten, um Risiken für Bewohner und Pflegepersonal zu minimieren. Verstöße sind bußgeldbewehrt und werden uneingeschränkt verfolgt. Der Regelsatz des Bußgeldes beträgt hier 500 Euro. Der Landkreis Görlitz bittet von einer Umgehung des Besuchsverbotes abzusehen. Es ist auch verboten, mit Bewohnern außerhalb der Einrichtung Kontakt aufzunehmen.
Die Corona-Schutz-Verordnung hat Erleichterung für Baumschulen und Gartenbaubetriebe gebracht. Selbstproduzierende und vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe können ebenso wie Hofläden geöffnet und zum Kauf ihrer Produkte besucht werden. Nicht darunter fallen aber Blumenläden die nur mit selbst eingekauften Blumen Handel treiben. Diese müssen weiter geschlossen bleiben.
Hinweis zu Notbetreuung in Kitas und Schulen:
Im Kita-Bereich liegt die Notbetreuungsquote im Landkreis Görlitz derzeit bei zirka sechs Prozent. Die Notbetreuung an den Grund- und Förderschulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgansstufen 1 bis 4, die derzeit zirka 270 Kinder im Landkreis Görlitz wahrnehmen, findet auch im Zeitraum der Osterferien vom 9. bis 17. April 2020 zu den sonst üblichen Unterrichts- und Hortzeiten statt. Die Landkreisverwaltung befindet sich im engen Austausch mit den Kindertageseinrichtungen und Schulen, um zeitnah auf die aktuellen Bedarfe reagieren zu können.
Update – 1. April 2020, 20:45
Am Montag haben Beamte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz insgesamt 43 Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erstattet und 21 Mal einen Platzverweis ausgesprochen.
Hauptsächlich ahndeten die Ordnungshüter Missachtungen der Ausgangsbeschränkung. Das bedeutet, die Betroffenen hatten ohne einen triftigen Grund das eigene Zuhause verlassen.
Die Einsatzkräfte kontrollierten an öffentlichen Orten und gingen Hinweisen aus der Bevölkerung nach.
So ist eine Streife bei einer Kontrolle der Allgemeinverfügung auf der Bautzener Fichtestraße in der Nacht zu Mittwoch auf zwei Radfahrer gestoßen. Der 36-Jährige und sein zwei Jahre jüngerer Begleiter hatten keinen erforderlichen Grund unterwegs zu sein. Damit folgten Anzeigen gegen die beiden Deutschen. Darüber hinaus fanden die Polizisten offenbar Drogen bei dem Älteren. Der Beschuldigte hatte eine Cliptüte dabei, die vermutlich mit Marihuana gefüllt war. Damit ermittelt nun auch die Kriminalpolizei wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Am Goetheweg in Großerkmannsdorf haben Polizisten am Dienstagnachmittag die Zusammenkunft von zwei Kindern, einem Jugendlichen und einem 18-Jährigen aufgelöst. Die Beamten übergaben die Minderjährigen an ihre jeweiligen Eltern. Auch hier folgten entsprechende Anzeigen.
Am Dienstagabend haben an der Rudolf-Breitscheid-Straße in Lauta offenbar vier Personen die Ausgangsbeschränkungen ignoriert. Ein lautstarker Streit sorgte für den Einsatz der Hoyerswerdaer Polizei. Beteiligt an der Auseinandersetzung waren eine 42-Jährige sowie drei Männer im Alter von 44, 35 und 24 Jahren. Alle vier deutschen Staatsbürger erhalten eine Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Darüber hinaus ist der 35-Jährige der Bedrohung gegen den Jüngsten sowie einer Körperverletzung zum Nachteil der Frau tatverdächtig.
Eine Streife hat am Dienstagvormittag das Treffen zweier Männer an einem Wahrzeichen an der Bautzener Straße in Weißwasser unterbunden. Ein 36-Jähriger und sein halb so alter Begleiter tranken dort gemeinsam Alkohol. Die Polizisten belehrten, erteilten Platzverweise und zeigten die Verstöße an.
Die Polizei appelliert an die Menschen, sich an die Ausgangsbeschränkungen und Regeln bezüglich der Corona-Pandemie zu halten, auch wenn dies eine Herausforderung darstellt. Sie dienen dem Schutze der Gesundheit aller. Verstöße werden zudem mit empfindlichen Geld- bzw. Freiheitsstrafen geahndet.
Update – 1. April 2020, 20:45
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Infektionsfälle in Cottbus/Chóśebuz ist auf kumulierte 32 gestiegen.
Betroffen ist ein 57-jähriger Mann, der symptomatische Reaktionen zeigt. Derzeit wird überprüft, wie der Mann sich angesteckt hat (alle Datenangaben mit Stand 01.04.2020, 12:00 Uhr).
Stationär behandelt werden im Carl-Thiem-Klinikum wegen einer Covid 19-Infektion derzeit 2 Patienten, davon einer intensiv. Ein Patient konnte in die häusliche Quarantäne entlassen werden. Die Zahl der als genesen eingestuften Personen sowie der Quarantänefälle können erst am Donnerstag wieder aktualisiert werden. Bis Dienstag waren 15 als geheilt eingestufte Personen zu verzeichnen.
315 Kinder in Notbetreuung in Kita oder Tagespflege
In der Notbetreuung für Kinder bis Grundschulalter (Kita, Hort, Kindertagespflege) werden mit Stand 01.04.2020 insgesamt 315 Mädchen und Jungen betreut. Das entspricht einer Quote von knapp 4,4 Prozent. Damit zeichnet sich eine moderate Entwicklung ab, die zu dem Ziel beiträgt, deutlich unter der Quote 10 Prozent zu bleiben, um Infektionswege zu minimieren und Infektionen zu verlangsamen, und somit letztlich Kinder, Eltern, Großeltern und Beschäftigte möglichst zu schützen. Folgend die Angaben zur Entwicklung seit dem 30.03.2020:
Am 30.03.2020 sind insgesamt 268 Kinder in der Kita-Notbetreuung. Bei einer Gesamt-Inanspruchnahme von 7.055 Kindern errechnet sich eine tatsächliche Belegungsquote von 3,8%. In der Kindertagespflege sind am 30.03.2020 fünf Kinder in der Notbetreuung. Von 48 Kindertagespflegestellen sind 3 geöffnet. Bei einer Gesamt-Inanspruchnahme von 206 Kindern errechnet sich eine tatsächliche Belegungsquote von 2,43%.
Am 31.03.2020 sind insgesamt 293 Kinder in der Kita-Notbetreuung. Bei einer Gesamt-Inanspruchnahme von 7.055 Kindern errechnet sich eine tatsächliche Belegungsquote von 4,15%.
In der Kindertagespflege sind am 31.03.2020 vier Kinder in der Notbetreuung. Von 48 Kindertagespflegestellen sind 3 geöffnet. Bei einer Gesamt-Inanspruchnahme zum Stand 01.03.2020 von 206 Kindern errechnet sich eine tatsächliche Belegungsquote von 1,94%.
Am 01.04.2020 sind insgesamt 309 Kinder in der Kita-Notbetreuung. Bei einer Gesamt- Inanspruchnahme von 7.055 Kindern errechnet sich eine tatsächliche Belegungsquote von 4,38%. In der Kindertagespflege sind am 01.04.2020 sechs Kinder in der Notbetreuung. Von 48 Kindertagespflegestellen sind 4 geöffnet. Bei einer Gesamt-Inanspruchnahme von 206 Kindern errechnet sich eine tatsächliche Belegungsquote von 2,91%.
Update – 1. April 2020, 18:09
Im Landkreis Görlitz gibt es aktuell (Stand: 1. April 2020) 82 bestätigte Coronavirus-Fälle.
Damit sind sieben weitere Fälle zum Vortag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits zehn Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 131. Insgesamt konnten bereits 277 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. 12 Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person weiterhin in intensivmedizinischer Betreuung. Am 25. März 2020 hatte der Landkreis Görlitz den ersten Todesfall zu verzeichnen.
Ausgangsbeschränkungen in Sachsen bis Ende der Osterferien verlängert:
Das Kabinett hat gestern, 31. März 2020, einer neuen Rechtsverordnung des Sächsischen Sozialministeriums zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 zugestimmt. Die Verordnung regelt die weiteren Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Sachsen und löst die bisher geltende Allgemeinverfügung »Ausgangsbeschränkungen« vom 22. März 2020 ab und tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
Außerdem wurde die Allgemeinverfügung »Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Verbot von Veranstaltungen« vom 20. März 2020 überarbeitet und tritt in ihrer aktuellen Fassung ebenfalls mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
Weitere Informationen zu den Regelungen sind unter https://www.coronavirus.sachsen.de/ zu finden.
Update – 1. April 2020, 18:08
Die Beiersdorf AG übergab dem Freistaat Sachsen die ersten Mengen der angekündigten Desinfektionsmittel-Spende.
Die rund 37.000 Flaschen mit Händedesinfektionsmittel wurden am vergangenen Wochenende im Beiersdorf-Werk in Waldheim produziert und heute auf 26 Paletten an das Logistikzentrum des Deutschen Roten Kreuzes in Dresden ausgeliefert. In den kommenden Tagen erhält der Freistaat weitere Mengen: 16 Container mit je 1.000 Litern Händedesinfektionsmittel werden aus dem Hamburger Produktionszentrum geliefert.
Gesundheitsministerin Petra Köpping nahm die Lieferung von Stephan Roelen, Werksleiter der Beiersdorf Manufacturing Waldheim (BMWa), entgegen. Anwesend war auch Rüdiger Unger, Vorstandsvorsitzender des DRK Landesverbandes Sachsen. Das Deutsche Rote Kreuz als die Hilfsorganisation der Landesbehörden unterstützt bei der Auslieferung des Schutzmittels. Geplant ist die sofortige Verteilung des Desinfektionsmittels an Schwerpunktpraxen von Ärzten und Zahnärzten, an den Rettungsdienst und Katastrophenschutz, an Pflegeeinrichtungen, an Institutionen der Behindertenbetreuung und an Bestatter.
»Es ist ein großer Akt der Solidarität der Beiersdorf AG, dem Freistaat das Händedesinfektionsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen«, erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping. »In der gegenwärtig sehr angespannten Marktlage bei Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung hilft diese Großspende enorm. Die Einhaltung der Hygienevorschriften ist ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung des Coronavirus. Die von uns nun belieferten Praxen und Einrichtungen können damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Patienten und Bewohner schützen.«
Werksleiter Stephan Roelen sagte bei der Übergabe: »Das gesamte Team unseres Werkes ist sehr stolz darauf, in dieser Krisensituation einen so wichtigen und sinnvollen Beitrag leisten zu können. Wir freuen uns sehr, dass Beiersdorf eine solche Spende ermöglicht.« Innerhalb weniger Tage hatte das Team im Waldheimer Werk die Produktion hochgefahren, nachdem die Beiersdorf AG Mitte März angekündigt hatte, mit der Produktion von medizinischen Desinfektionsmitteln den Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie zu unterstützen. »Und wir werden in den kommenden Wochen weitere Mengen produzieren«, kündigte Werksleiter Roelen bei der Übergabe an. Über die Verteilung wird in enger Abstimmung mit den zuständigen lokalen Behörden und Krisenstäben entschieden. Beiersdorf unterstützt ein zielgerichtetes Vorgehen, damit die Desinfektionsmittel koordiniert und schnell bei den jeweiligen öffentlichen Stellen zur medizinischen und öffentlichen Grundversorgung ankommen.
Rüdiger Unger, Vorstandsvorsitzender des DRK Landesverband Sachsen e.V. ergänzt: »Humanitäre Logistik ist ein wachsendes Aufgabenfeld für das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen. Wir freuen uns daher über das uns entgegengebrachte Vertrauen bei der Verteilung der Sachspenden.
Natürlich sind unsere Pflegeeinrichtungen und Rettungsdienste auch Empfänger des Händedesinfektionsmittels. Die besondere Berücksichtigung des Pflegebereiches unterstützen wir. Gerade in diesem Bereich geht es sehr schnell um Menschenleben, wenn es zu einer Infektion mit dem Corona-Virus kommt.«
Update – 31. März 2020, 20:00
Am Montag haben Beamte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz insgesamt 52 Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erstattet und 20 Mal einen Platzverweis ausgesprochen.
Hauptsächlich ahndeten die Ordnungshüter Missachtungen der Ausgangsbeschränkung. Das bedeutet, die Betroffenen hatten ohne einen triftigen Grund das eigene Zuhause verlassen.
Die Einsatzkräfte kontrollierten an öffentlichen Orten und gingen Hinweisen aus der Bevölkerung nach.
In der Nacht zu Dienstag hat Lärm aus einer Wohnung an der Bautzener Ricarda-Huch-Straße für einen Polizeieinsatz gesorgt. Die Beamten fanden dort neben den beiden Bewohnern auch zwei Gäste. Die Ordnungshüter lösten die kleine Feier auf und fertigten entsprechende Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.
Ebenso nächtlicher Lärm drang am Dienstag aus einer Görlitzer Wohnung an der Biesnitzer Straße. Eine Streife beendete die Party des 27-jährigen Mieters und seiner beiden 37 und 59 Jahre alten Gäste. Alle drei deutschen Staatsbürger erhalten eine entsprechende Anzeige.
Auch in Hoyerswerda war es verdächtig laute Musik, die eine verbotene Zusammenkunft aufdeckte. So haben in einer Wohnung an der Friedrich-Löffler-Straße insgesamt acht Personen gefeiert. Polizisten schickten die sieben Besucher des 28 Jahre alten Deutschen nach Hause. Alle Feiernden erwartet eine Strafanzeige.
Rauchend haben Polizisten einen 18-Jährigen und seinen drei Jahre jüngeren Begleiter am Montagabend an einer Haltestelle an der Bahnhofstraße in Löbau angetroffen. Die beiden hatten keinen triftigen Grund für ihre Zusammenkunft. Damit folgten Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Dem erwachsenen Deutschen erteilten die Beamten einen Platzverweis. Den Minderjährigen übergaben die Ordnungshüter an seine Eltern.
In Ottendorf/Okrilla nahmen es zwei Personen offenbar mit ihrer vom Gesundheitsamt des Landkreises angeordneten Quarantäne nicht so genau. Da die Mitarbeiter des Amtes mehrmals vergeblich versucht hatten die Betroffenen telefonisch zu erreichen, folgten Anzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.
Die Polizei appelliert an die Menschen, sich an die Ausgangsbeschränkungen und Regeln bezüglich der Corona-Pandemie zu halten, auch wenn dies eine Herausforderung darstellt. Sie dienen dem Schutze der Gesundheit aller. Verstöße werden zudem mit empfindlichen Geld- bzw. Freiheitsstrafen geahndet.
Update – 31. März 2020, 20:00
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 180 (+9 zum Vortag) gestiegen.
In Quarantäne befinden sich derzeit 696 Personen. Insgesamt konnten bislang 708 Quarantänen aufgehoben werden.
Vier weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit 17 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Aktuell werden drei Personen in einer Klinik behandelt. Hinweis: Im gestrigen Corona-Bericht wurden 4 Klinikfälle gemeldet. Ein Patient stammte dabei nicht aus dem Landkreis Bautzen. Künftig wird an dieser Stelle die Zahl der aus dem Landkreis Bautzen stammenden Patienten mit stationärer Behandlung im Landkreis Bautzen aufgeführt. Aktuell werden noch zwei weitere Patienten in den Kliniken im Landkreis Bautzen behandelt.
Bislang ist eine infizierte Person im Landkreis Bautzen verstorben.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden- Ausgangsbeschränkungen in Sachsen bis Ende der Osterferien verlängert
Der Freistaat Sachsen verlängert die Ausgangsbeschränkungen bis 19. April 2020. Ziel der neuen Verordnung ist es, weiterhin den physischen sozialen Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren. Außerdem wurde darin die Durchsetzung der Verbote mittels Bußgelder und Strafen ergänzend klar geregelt.
Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund – Bußgeld: 150 Euro
Verstoß gegen Besuchsverbot – Bußgeld (für Besuchenden): 500 Euro
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235356
- Hexenbrennen
Das Landratsamt erreichen derzeit viele Anfragen, ob das Hexenbrennen in diesem Jahr stattfinden kann. Zahlreiche Gemeinden berichten, dass bereits Brennmaterial an den bekannten Ablageplätzen gesammelt wird. Dazu erklärt das Landratsamt: Eine Aussage über die am 30. April 2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverbote kann derzeit nicht getroffen werden. Es gilt jedoch: Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist untersagt sofern keine triftigen Gründe vorliegen. Der Transport von Grünschnitt/Feuerholz zum Hexenbrennen ist KEIN triftiger Grund. Die Beschränkungen gelten zunächst bis 5. April 2020 – eine Verlängerung durch den Freistaat Sachsen wird erwartet.
- Corona-Anlaufpraxen im Kreisgebiet
Seit dem 27. März 2020 ist in Bautzen eine weitere Corona-Anlaufpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung in Betrieb. Eine erste Praxis existiert bereits in Hoyerswerda, eine weitere ist in Kamenz geplant. In diesen Anlaufpraxen arbeiten niedergelassene Ärzte. Sie testen Verdachtsfälle, die von anderen Hausärzten dorthin überwiesen werden. Bestätigt sich der Corona-Verdacht nicht, erhalten getestete Personen diese Information bei ihrem Hausarzt. Nur in bestätigten Corona-Fällen meldet sich das Gesundheitsamt direkt bei den Getesteten.
- Gesundheitsamt testet jetzt alle Auslandsrückkehrer
Das Gesundheitsamt Bautzen testet jetzt alle Reiserückkehrer mit Rückkehr ab 28. März 2020 auf das Corona-Virus. Dies gilt für alle Auslandsreisen unabhängig davon, ob die besuchten Länder als Risikogebiete bewertet wurden. Getestet wird auch, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Reiserückkehrer werden aufgefordert, sich in jedem Fall an die Corona-Hotline des Landratsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 Mo bis Fr: 9–17 Uhr, Sa und So: 9–12 Uhr) zu wenden.
- Wochenmärkte
Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch (1.4.) in Sachsen öffnen.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235350
- Information des Jobcenters zu Folge- bzw. Weiterbewilligungsanträgen
Das Jobcenter Bautzen informiert, dass bei allen Bewilligungszeiträumen, die bis Ende Juli 2020 ablaufen, es aufgrund einer befristeten gesetzlichen Sonderregelung nicht notwendig ist, einen Folgeantrag zu stellen. Die Bewilligungszeiträume werden von Amtswegen unter Annahme unveränderter Verhältnisse verlängert. Bei Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sind diese allerdings weiterhin unaufgefordert und zeitnah per Änderungsanzeige mitzuteilen.
Update – 31. März 2020, 20:00
In den zurückliegenden 24 Stunden musste in Cottbus/Chóśebuz kein neuer Fall einer Corona-Infektion registriert werden. Damit liegt die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Fälle einer Covid 19-Infektion kumuliert weiter bei 31. Als genesen eingestuft sind derzeit 15 Personen.
Zur stationären Behandlung wegen einer Corona-Infektion befinden sich weiterhin 3 Personen im Carl-Thiem-Klinikum. 177 Personen stehen unter häuslicher Quarantäne (alle Angaben: Stand 31.03.2020, 12:00 Uhr).
Folgende Testkapazitäten stehen derzeit in Cottbus/Chóśebuz zur Verfügung: Im Labor des Carl-Thiem-Klinikums könne maximal 150 Tests pro Tag analysiert werden. Das private MVZ Gemeinschaftslabor Cottbus hat Kapazitäten ausgeweitet und kann pro Woche bis zu 4200 Proben bearbeiten. Die täglich angeforderten und durchgeführten SARS-CoV-2-Untersuchungen schwanken nach Angaben des Labors zwischen 120 und 300.
Entscheidungen über die Tests werden anhand eines überarbeiteten Fragebogens getroffen, der 6 Fragen enthält und den aktuellen Richtlinien des Robert-Koch-Institutes entspricht. Voraussetzung für einen Abstrich im Zelt am CTK oder im Gemeinschaftslabor ist die Verdachtsabklärung und die Überweisung durch einen niedergelassenen Arzt.
Stab dankt für Schutzmasken
Der Verwaltungsstab dankt allen, die derzeit ehrenamtlich Schutzmasken nähen, beispielsweise am Staatstheater, dem Piccolo-Theater, der Lila-Villa, der Diakonie Elbe-Elster, dem Menschenrechtszentrum oder auch zu Hause. Zudem werden Unternehmen, die Schutzmasken verwenden, gebeten, ggf. vorhandene Lagerbestände für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Schutzmasken können helfen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und dienen vor allem dem Schutz des Umfeldes.
268 Kinder in Notbetreuung
Aktuell befinden sich in Cottbus/Chóśebuz 268 Kinder in der Notbetreuung, davon 195 im Bereich Kita sowie 73 im Hort. Das entspricht 3,5 Prozent der außerhalb der Krisenzeit insgesamt zur Verfügung stehenden Plätze in den 54 Einrichtungen. Die Entwicklung der Zahlen vor de Hintergrund der neuen „Ein-Elternteil-Regelung“ mit erweitertem Notfall-Betreuungsanspruch wird beobachtet. Auch hier bleibt es oberstes Ziel, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und einzudämmen sowie Personen jeden Alters zu schützen.
Stadtverwaltung aktualisiert FAQ-Liste
Die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg wird voraussichtlich bis zum 19.04.2020 verlängert. Die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz aktualisiert dazu eine Übersicht der wichtigsten und der am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zu den Einschränkungen im öffentlichen Leben, neuen Regelungen sowie drohenden Bußgeldern. Diese Liste wird voraussichtlich ab Mittwoch, 01.04.2020, auf www.cottbus.de zur Verfügung stehen. Zudem sind auf der Internetseite der Stadt die Allgemeinverfügungen zur Untersagung des Betriebs von Kindertagesstätten sowie der Kindertagespflege aktualisiert eingestellt.
Update – 31. März 2020, 16:00
Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Lage im Landkreis Görlitz
Im Landkreis Görlitz gibt es aktuell (Stand: 31. März 2020) 75 bestätigte Coronavirus-Fälle. Damit sind sechs weitere Fälle zum Vortag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits zehn Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 152. Insgesamt konnten bereits 250 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. Neun Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person weiterhin in intensivmedizinischer Betreuung. Am 25. März 2020 hatte der Landkreis Görlitz den ersten Todesfall zu verzeichnen.
Hinweis zu Bestellung von Mund-Nasen-Schutz:
Im Zusammenhang mit der Produktion eines Mund-Nasen-Schutzes durch die Frottana Textil GmbH & Co. KG Großschönau und der damit einhergehenden Bedarfsermittlung durch den Landkreis Görlitz wird aus gegebenen Anlass darauf hingewiesen, dass Apotheken und Physiotherapien zu den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zählen, und somit ebenfalls ihren Bedarf anmelden können. Als Kontakt steht hierfür das Bürgertelefon unter 03581 663-5656 oder per E-Mail anfragen-corona@kreis-gr.de gern zur Verfügung.
Hinweis zu Wochenmärkten:
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) teilte gestern mit, dass mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie dem Tierbedarf dienen, ab Mittwoch, 1. April 2020, in Sachsen wieder öffnen dürfen. Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass Wochenmärkte wieder uneingeschränkt abgehalten werden können.
Da die allgemeinen Hygieneregelung und Kontaktverbote nicht verändert sind, ist bei der Platzierung der Verkaufsstände darauf zu achten, dass diese Bestimmungen eingehalten werden. Das bedeutet insbesondere, dass
- der Aufenthalt der Kunden auf Kauf und Abholung der Produkte beschränkt ist (keine Gruppenbildung oder Verzehr vor Ort),
- der Zutritt gesteuert wird,
- Warteschlangen durch organisatorische Maßnahmen vermieden werden und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Wartenden eingehalten wird,
- Hygienebestimmungen eingehalten werden (insbesondere keine Selbstbedienung),
- keine Verkaufsstände mit unzulässigen Waren (Textilien, Bastelgegenstände) zugelassen werden,
- das Verkaufspersonal keine Erkältungssymptome und/oder Fieber hat.
Hinweis zu Imbissständen und Eisdielen:
Diese Einrichtungen können zum Außer-Haus-Verkauf bzw. zur Lieferung und Abholung, nicht aber zum Verzehr vor Ort geöffnet haben. Es ist aufgrund der Regelungen der Ausgangsbeschränkungen darauf zu achten, dass die Verkaufsstellen ihre Verweilgelegenheiten (insbesondere Tische, Stühle und Bänke) beseitigen.
Update – 31. März 2020, 14:21
Coronavirus: Wochenmarkt ab Donnerstag auf dem Kornmarkt
Um zeitnah auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können, hat Oberbürgermeister Alexander Ahrens im Rathaus einen Krisenstab eingerichtet. Die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung stimmen sich regelmäßig ab. In Reaktion auf die Richtlinien des Freistaates Sachsen und der Bundesregierung wurden folgende Maßnahmen besprochen:
Wochenmarkt darf wieder stattfinden
Gute Nachrichten für Händler und Bürger: Ab Donnerstag dürfen frische Waren wieder auf dem Bautzener Wochenmarkt verkauft werden. Damit der Abstand von 1,5 m zwischen den Passanten bestmöglich eingehalten werden kann, wird der Markt für die Dauer der aktuellen Ausgangsbeschränkungen ausschließlich auf dem Kornmarkt stattfinden – dienstags, donnerstags und samstags.
Bis auf Weiteres wird der Wochenmarkt nur als Grünmarkt durchgeführt. Die anderen Sortimente (Bekleidung, Haushaltswaren etc.) werden derzeit nicht angeboten. Zudem sind Händler und Kunden aufgefordert, die geltenden Hygieneregeln einzuhalten, die das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt tagesaktuell vorlegt (https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html).
Zuletzt war die Stadtverwaltung einer Vorgabe des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nachgekommen und hatte den Wochenmarkt abgesagt. Zufriedenstellend war die Situation für alle Beteiligten jedoch nicht. Deshalb trat die Leitung des Ordnungsamtes an das Ministerium heran und bat um eine Anpassung der Regelung. Schließlich gehöre auch der Wochenmarkt zum Lebensmittel-Einzelhandel. Zudem hatten die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes beobachtet, dass die Bautzenerinnen und Bautzener den vorgeschriebenen Abstand durchaus einhielten. Auch Alexander Ahrens hatte sich für die Durchführung des Wochenmarktes eingesetzt. Gestern bat Bautzens Oberbürgermeister den Sächsischen Städte- und Gemeindetag in einem Schreiben darum, sich erneut mit der Thematik zu befassen. Derweil verkündete Sachsens Landwirtschaftsminister, dass Wochenmärkte ab dem 1. April wieder durchgeführt werden dürfen (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235350).
Auf einen Blick: Unterkünfte für Pendler
Hotels und Pensionen können derzeit keine Touristen empfangen. Geschäftsreisenden, Monteuren und Pendlern stehen jedoch viele Unterkünfte unterschiedlicher Kategorien mit der gewohnten Gastfreundschaft zur Verfügung. Eine aktuelle Übersicht bietet die städtische Website (https://www.bautzen.de/buerger-rathaus-politik/corona/#c9645). Dort sind auch die geltenden Angebote der lokalen Händler, Gastronomen und Dienstleister zu finden. Damit die Übersicht dem neuesten Stand entspricht, können Gewerbetreibende aktuelle Informationen fortlaufend an das an das Amt für Pressearbeit und Stadtmarketing übermitteln: pressestelle@bautzen.de
Update – 28. März 2020, 14:24
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 158 (+17 zum Vortag) gestiegen. Die ermittelten Positiv-Ergebnisse betreffen insbesondere Familienmitglieder von Infizierten.
Die Zahl der bislang angeordneten Quarantänen erhöhte sich auf 1355. Tatsächlich in Quarantäne befinden sich derzeit 894 Personen, da erneut weitere Quarantänen beendet werden konnten. Damit sank erstmals die Zahl der aktuellen Quarantänen im Vergleich zum Vortrag.
Zwei weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit 11 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Aktuell werden drei Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt. In allen Fällen ist jedoch aktuell kein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen.
Eine Person war in der zurückliegenden Woche verstorben.
- Keine Notbetreuung in der Grundschule Göda
Wegen eines bestätigten Corona-Falls ist die Grundschule Göda am Montag und Dienstag geschlossen. Es findet an diesen beiden Tagen keine Notbetreuung statt. Da die betroffene Person am Dienstag vor zwei Wochen das letzte Mal in der Schule war, sind die 14 Tage bereits fast um. Am Mittwoch kann die Einrichtung wieder ihre Notbetreuung anbieten. Alle möglichen Kontaktpersonen werden durch das Gesundheitsamt direkt informiertUpdate – 28. März 2020, 11:15
Für Cottbus/Chóśebuz muss ein 30. Fall einer Corona-Infektion registriert werden.
Betroffen ist ein Mann, der mit Hauptwohnsitz in Cottbus/Chóśebuz gemeldet ist, sich aber nach derzeitigen Informationen seit mehreren Wochen nicht in der Stadt aufhält. Nach derzeit vorliegenden Informationen wird der Mann in einem Krankenhaus außerhalb von Cottbus/Chóśebuz behandelt.
Damit liegt die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Fälle mit Stand 28.03.2020, 10:00 Uhr, für Cottbus/Chóśebuz bei kumuliert 30. Insgesamt 11 Personen sind als geheilt eingestuft. Im Carl-Thiem-Klinikum werden zwei Personen stationär behandelt (+1). 210 Personen stehen unter Quarantäne (Stand jeweils 28.03.2020, 10:00 Uhr).
Allgemeinverfügung zu Notbetreuung wird aktualisiert
Auf Weisung des Landes Brandenburg vom Freitagabend werden mit Wirkung ab Sonnabend, 28.03.2020, weitere Beschäftigungsbereiche zur so genannten kritischen Infrastruktur hinzugerechnet. Dazu zählen Medien, Veterinärmedizin, Personen, die zur Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs unabdingbar sind sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Reinigungsfirmen, die in Unternehmen und Behörden der kritischen Infrastruktur tätig sind. Das könnte dazu führen, dass die Zahl der in der Notbetreuung zu versorgenden Kinder in der Stadt möglicherweise deutlich steigt. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz wird die aktualisierte Allgemeinverfügung dazu zu Wochenbeginn veröffentlichen. Entsprechende Anträge der betreffenden Arbeitgeber sind wieder schriftlich über die E-Mail-Adresse kritis@feuerwehr.cottbus.de zu stellen. Die Bewertungsstelle des Verwaltungsstabes ist ab Montag besetzt. N
Update – 27. März 2020, 19:37
Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkung – Regeln bleiben in Kraft
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Allgemeinverfügung "Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Ausgangsbeschränkungen" abgewiesen. Die Verwaltungsgerichte Dresden und Leipzig haben demgegenüber gleichgelagerte Anträge gegen die Allgemeinverfügung stattgegeben.
"Unabhängig von diesen Urteilen bleiben die Auflagen der Allgemeinverfügung in Kraft. Die Urteile haben keine rechtsaufschiebende Wirkung", stellte Innenminister Prof. Roland Wöller heute in Dresden klar.
Unabhängig davon wird die Staatsregierung anstelle einer Allgemeinverfügung eine entsprechende Rechtsverordnung Anfang nächster Woche erlassen. Mit dieser Rechtsverordnung sollen letzte juristische Zweifel ausgeräumt werden und die Ausgangsbeschränkungen auf eine breitere rechtliche Grundlage gestellt werden.
Für die Bürger ändert sich nichts. Die Regeln für die Ausgangsbeschränkungen bleiben nach wie vor in Kraft. Ziel ist, die physischen sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, Infektionsketten zu unterbrechen und damit das dynamische Infektionsgeschehen in Sachsen abzubremsen. »Bitte halten Sie sich an die Regeln in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse unserer aller Gesundheit. Besonders unsere älteren Mitbürger bedürfen besonderen Schutzes«, betonten Gesundheitsministerin Petra Köpping und Innenminister Prof. Roland Wöller.
Update – 27. März 2020, 19:36
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) startet heute mit der vom Freistaat Sachsen finanzierten Förderung von Berufspendlern aus Tschechien und Polen aus dem Gesundheitssektor, die wegen der aktuellen Grenzregularien nicht täglich nach zu Hause zurückkehren können. Ab sofort ist das Antragsformular auf der Internetseite der LDS verfügbar. Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können bei der Landesdirektion eingereicht werden.
»Die Förderung ist vollkommen unbürokratisch konzipiert und soll so schnell wie möglich den Berufspendlern zu Gute kommen. Denn mit ihrer Fachkompetenz und Einsatzbereitschaft tragen auch sie wesentlich dazu bei, eine gute Versorgung in den Bereichen Gesundheit und Pflege für die Bürgerinnen und Bürger Sachsens – gerade jetzt in der Corona-Pandemie – sicherzustellen«, sagt Regina Kraushaar, Präsidentin der LDS. »Und die Förderung ist auch gut für die Berufspendler selbst, denn so können sie weiterhin das Einkommen für sich und ihre Familien sichern.«
Der Freistaat Sachsen hatte mit Kabinettsbeschluss vom Mittwoch dieser Woche die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Arbeitgebern eine finanzielle Unterstützung für die Unterbringung von Grenzpendlern aus Tschechien und Polen gewährt werden kann, die in den Bereichen Medizin und Pflege tätig sind. Die Förderung umfasst auch die nahen Angehörigen der betreffenden Personen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Beschäftigten infolge der neuen Einreisebeschränkungen der Nachbarländer nicht mehr täglich nach Sachsen einpendeln können. Die Regelungen gelten für eine Laufzeit von zunächst drei Monaten ab dem 26. März 2020. Eine rückwirkende Bewilligung von diesem Stichtag an ist möglich.
Zuwendungsempfänger sind die Arbeitgeber der tschechischen und polnischen Beschäftigten aus dem Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie den damit im Zusammenhang stehenden Unterstützungsleistungen. Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt.
Je Arbeitskraft, die Unterkunft in Sachsen nimmt, wird eine Pauschale von 40 Euro pro Nacht gezahlt, wenn die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Für die mitreisenden Angehörigen beträgt die Pauschale 20 Euro pro Nacht.
Update – 27. März 2020, 19:36
Sachsens Krankenhäuser verfügen über eine große Bettenkapazität zur Behandlung von Patienten, die an COVID-10 erkranken.
Von den ca. 26.000 Krankenhausbetten im Freistaat Sachsen stehen potentiell 14.471 Betten zur Versorgung mit COVID-19-Patienten zur Verfügung. Momentan sind davon 5.325 Betten frei. Für die Behandlung schwerer klinischer Krankheitsverläufe stehen ca. 1.422 Betten auf Intensivstationen zur Verfügung. Davon sind 1.173 mit Beatmungsgeräten ausgestattet. Aktuell werden in sächsischen Krankenhäusern 222 COVID-19-Patienten behandelt. Davon liegen 32 Patienten auf Intensivstationen. Diese Statistik basiert auf einer Datenerhebung über die drei vom Gesundheitsministerium betrauten Krankenhauskoordinatoren, die drei Maximalversorger im Freistaat – die Uniklinika in Dresden und Leipzig sowie das Klinikum Chemnitz. Das System ist noch im Aufbau. Daher ist es möglich, dass sich bei der potentiellen Gesamtbettenkapazität sowie bei den ITS-Bettenkapazitäten für COVID-19-Patienten Veränderungen ergeben. Wir erwarten hier einen weiteren Aufwuchs.
Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Sachsen ist mit dieser Bettenkapazität im Bundesvergleich sehr gut aufgestellt. Die Krankenhäuser haben in den letzten Wochen ihre Kapazitäten überprüft und die Planung für die Behandlung schwerkranker Patienten abgeschlossen. Wir wissen nun, was unsere Krankenhäuser zu leisten imstande sein werden.« Sie ergänzt: »Wir halten aber auch deshalb an unseren strengen Ausgangsregelungen fest, um einerseits einen Anstieg der Coronafälle gering zu halten und um andererseits die Zahl der schwerkranken Patienten auf einem niedrigen Niveau zu halten. Wir wollen die Belastung für unsere Krankenhäuser, die Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger möglichst begrenzen. Trotzdem bin ich der Krankenhausgesellschaft dankbar, dass sie einen weiteren Ausbau der Bettenkapazität anstrebt.« Die Ministerin betont: »Ich danke schon jetzt allen Beschäftigten der Kliniken im ganzen Land für ihren großen Einsatz und ihre Bereitschaft zu helfen. Das nehme ich als gutes Zeichen, dass wir gemeinsam diese große Belastung meistern werden.«
Update – 27. März 2020, 19:36
Um das Geschäft während der Coronakrise am Laufen zu halten, gehen die Gewerbetreibenden in Bautzen neue Wege.
Die Händler, Gastronomen und Dienstleister sind in dieser schwierigen Zeit mehr denn je auf ihre Kunden angewiesen. Während bestimmte Leistungen wie gewohnt angeboten werden können, sind andere Akteure kreativ geworden. Sie bieten unter anderem Lieferservice, Online-Beratungen oder die Möglichkeit, Lebensmittel „to go“ zu erwerben.
Oberbürgermeister Alexander Ahrens weiß um die Bedeutung der Händler, Gastronomen und Dienstleister: „Für uns als Stadt ist es wichtig, dass sie auch nach der Krise eine Perspektive haben. Das können wir sicherstellen, indem wir sie jetzt unterstützen.“ Mit diesem Ziel haben das Citymanagement, der Innenstadt Bautzen e.V. und die Stadtverwaltung damit begonnen, aktuelle Informationen und Angebote zu sammeln. Ab sofort sind diese auf der städtischen Website aufgelistet: www.bautzen.de
Damit die Übersicht ständig aktuell ist, können Gewerbetreibende ihre Angebote fortlaufend an das an das Amt für Pressearbeit und Stadtmarketing übermitteln: pressestelle@bautzen.de
Update – 27. März 2020, 19:35
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 141 (+18 zum Vortag) gestiegen.
Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem positiv getesteten Personenkreis zu Wochenbeginn. Hier wurden durch das Gesundheitsamt schnell die Kontaktpersonen ermittelt und getestet. Diese Ergebnisse liegen nun vor.
Die Zahl der bislang angeordneten Quarantänen erhöhte sich auf 1285. Tatsächlich in Quarantäne befinden sich derzeit 957 Personen, da erneut weitere Quarantänen beendet werden konnten.
Ein weiterer Patient ist wieder gesund. Insgesamt sind damit 9 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Aktuell werden drei Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt. In allen Fällen ist jedoch aktuell kein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen.
Eine Person war in der zurückliegenden Woche verstorben.
- VVO: Züge und S-Bahnen reduzieren ab 1. April ihr Angebot.
Im Verkehrsverbund VVO wird ab April 2020 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie der Verkehr reduziert. In Dresden fahren weniger Straßenbahnen und Busse. Im Landkreis Bautzen und den weiteren Landkreisen im VVO-Gebiet gilt der Ferienfahrplan.
Weitere Informationen gibt es bei der VVO-Info-Hotline 0351 8526555 oder im Internet:
https://www.vvo-online.de/de/aktuelles/news/Corona.cshtml
Update – 27. März 2020, 19:35
Im Landkreis Görlitz gibt es aktuell (Stand: 27. März 2020) 59 bestätigte Coronavirus-Fälle.
Die sechs neuen Fälle zum Vortag stehen nicht im Zusammenhang mit der Pflegeeinrichtung in Klein Priebus.
Unter den insgesamt 59 Coronavirus-Infektionen gelten bereits sechs Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt angeordneten Quarantänen beträgt 224. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist bei vier Personen eine stationäre Behandlung in einer Klinik erforderlich. Davon befindet sich weiterhin eine Person in intensivmedizinischer Betreuung. Am 25. März 2020 hatte der Landkreis Görlitz den ersten Todesfall zu verzeichnen.
Update – 27. März 2020, 19:35
In Cottbus/Chóśebuz muss mit Stand 26.03.2020, 18:00 Uhr ein weiterer Fall einer mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Person registriert werden.
Betroffen ist eine Frau, die bereits als Kontaktperson bekannt und in Quarantäne war. Derzeit zeigt sie keine Symptome. Damit steigt die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Fälle in der Stadt kumulativ auf nunmehr 29 (Stand: 26.03.2020, 18:00 Uhr). 2 Personen befinden sich zur stationären Behandlung im Carl-Thiem-Klinikum. 9 Personen konnten bislang als geheilt eingestuft werden.
Update – 27. März 2020, 8:39
Update – 26. März 2020, 16:49
Der Landkreis Görlitz hat den ersten Todesfall im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Erkrankung zu verzeichnen.
Dabei handelt es sich um eine 89-jährige Frau, die aus der Pflegeeinrichtung in Klein Priebus (Krauschwitz) wegen einer allgemeinen Zustandsverschlechterung mit bestehenden Vorerkrankungen in einer Klinik behandelt wurde. Dort wurde die Patientin, die bereits als begründeter Verdachtsfall galt, positiv auf Covid-19 getestet. Am gestrigen Tag, 25. März 2020, ist die Frau verstorben. Landrat Bernd Lange bedauert den Vorfall zutiefst: „Ich spreche den Angehörigen mein tiefstes Beileid aus und wünsche allen Erkrankten in unserem Landkreis einen milden Krankheitsverlauf sowie eine baldige Genesung.“
Im Landkreis Görlitz gibt es aktuell (Stand: 26. März 2020) 53 bestätigte Coronavirus-Fälle. Unter den 20 neuen Fällen zum Vortag sind zehn Fälle innerhalb der Pflegeeinrichtung in Klein Priebus aufgetreten. Für die gesamte Einrichtung (Bewohner/innen und Pflegepersonal) besteht eine Quarantäne nach Infektionsschutzgesetz.
Die Zahl der durch das Gesundheitsamt angeordneten Quarantänen im Landkreis Görlitz hat sich auf 224 erhöht. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist bei vier Personen eine stationäre Behandlung in einer Klinik erforderlich. Davon befindet sich eine Person in intensivmedizinischer Betreuung. Sechs Personen gelten bereits wieder als geheilt.
Update – 26. März 2020, 16:18
Kein neuer positiver Fall in Cottbus/Chóśebuz – ein Corona-Patient aus CTK entlassen
Cottbus/Chóśebuz verzeichnet zum zweiten Mal in Folge keinen neuen Fall einer mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Person. Damit liegt die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Fälle kumulativ weiter bei 28 (Stand: 26.03.2020, 12:00 Uhr). Als geheilt sind derzeit 9 Personen eingestuft. Ein zwischenzeitlich in das Carl-Thiem-Klinikum eingelieferter Patient konnte wieder in die häusliche Quarantäne entlassen werden. 2 Personen werden weiter im Carl-Thiem-Klinikum stationär betreut. In Quarantäne befinden sich aktuell 210 Personen (Stand jeweils 26.03.2020, 12:00 Uhr).
Aufnahme erkrankter italienischer Bürger
Das Carl-Thiem-Klinikum wird in Abstimmung mit der Stadt Cottbus/Chóśebuz voraussichtlich in der kommenden Woche zwei schwer erkrankte Bürger aus Italien stationär aufnehmen. Die Stadt und das kommunale Klinikum betrachten das als Akt der Menschlichkeit und der Hilfe in großer Not für Bürger eines EU-Staates. Zudem sind in Cottbus/Chóśebuz derzeit die notwendigen Ressourcen vorhanden. Aktuell werden im CTK 12 Intensivbetten mit Beatmungstechnik vorgehalten. Aus eigenen Ressourcen kann diese Zahl auf 50 erhöht werden. Oberbürgermeister Holger Kelch: „Es ist für uns selbstverständlich, als Stadt Cottbus/Chóśebuz und mit den Kapazitäten des kommunalen Klinikums dort zu helfen, wo das Leid unerträglich groß ist und wir Leben retten können, und wo es die vorhandenen Ressourcen hergeben.“
Kita-Notbetreuung stabil
Die Zahl der in der Notbetreuung zu versorgenden Kinder liegt nach der Betriebsuntersagung für die Kindetagespflege aktuell bei 237. Das entspricht ca. 3 Prozent der regulär vorhandenen Plätze. Damit ist einerseits die Arbeit von Eltern in Unternehmen und Behörden der kritischen Infrastruktur sichergestellt, andererseits ist gewährleistet, dass es keine konzentrierten Gruppen gibt, in denen das Ansteckungsrisiko steigen würde.
Kita-Beiträge werden ab April ausgesetzt
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz begrüßt die landeseinheitliche Regelung durch das zuständige Ministerium, dass die Kita-Beiträge ab April nicht erhoben werden. Abstimmungen zu den daraus resultierenden Verfahren werden mit den freien Trägern am Freitag erfolgen. Derzeit lässt sich noch nicht abschätzen, ob die in Aussicht gestellten Pauschalbeträge für die Kommune ausreichend sind bzw. welche Auswirkungen für den kommunalen Haushalt zu erwarten sind.
Hilfe für Obdachlose erweitert
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat ihr Angebot zur Unterstützung obdachloser Personen erweitert. So ist die Übernachtestätte des DRK (Obdachlosenhaus) ab sofort ganztägig geöffnet. Damit wird gewährleistet, dass die betroffenen Menschen nicht wie im regulären Fall tagsüber das Haus verlassen müssen. Derzeit werden dort täglich 7 Personen betreut. In der städtischen Notunterkunft „Haus der Wohnhilfe“ leben aktuell 41 Personen. Diese Wohneinheiten werden grundsätzlich ganztägig zur Verfügung gestellt.
Update – 25. März 2020, 19:48
Im Landkreis Görlitz gibt es aktuell (Stand: 25. März 2020) 33 bestätigte
Coronavirus-Fälle.
Davon gelten bereits sechs Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt angeordneten Quarantänen hat sich auf 190 erhöht. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist bei drei Personen eine stationäre Behandlung in einer Klinik erforderlich. Davon befindet sich eine Person in intensivmedizinischer Betreuung.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat gestern, 24. März 2020, seine Kriterien zur Verdachtsabklärung angepasst. Danach sollen nur Personen mit Symptomen auf das Coronavirus getestet werden, insbesondere solche, die zu einer Risikogruppe gehören. Zu den Fällen, die weiterhin labordiagnostisch abgeklärt werden, gehören Personen mit akuten respiratorischen Symptomen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten. Der Aufenthalt in einem Risikogebiet spielt dabei keine Rolle mehr. Ferner soll ein Test erfolgen, wenn es klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie gibt. Diese Hinweise können ausschließlich durch einen Arzt erfasst werden können. Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist hierfür nicht ausgestattet. Demnach ist bei dieser Gruppe der erste Ansprechpartner der Hausarzt.
Weitere Informationen: https://www.kbv.de/html/1150_45117.php
Hinweis zur Notbetreuung an Schulen:
Die Notbetreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen finden ausschließlich an den Schulen statt, an welchen die Schülerinnen und Schüler ihre Schulpflicht erfüllen. Die Betreuungszeit wird während der üblichen Unterrichts- und Hortzeiten der jeweiligen Schule gewährt. Horte nehmen keine Kinder zur Notbetreuung an. In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass Betreuungsangebote für Kinder geschaffen wurden, deren Eltern (Personensorgeberechtigte) oder der alleinige Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.
Hinweis auf
Umsetzung der Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkungen:
Die Umsetzung der
Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zu den Ausgangsbeschränkungen wird
durch den Landkreis Görlitz, den Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden
sowie der Landespolizei verstärkt kontrolliert. Es wird aus diesem Grund
nochmals darauf hingewiesen, dass Personen, die ihre häusliche Unterkunft wegen
eines triftigen Grundes (z.B. Ausübung beruflicher Tätigkeiten bzw. Hin- und
Rückweg Kindernotbetreuung) verlassen dürfen, dies in geeigneter Weise
glaubhaft machen müssen. Als Nachweis bieten sich vor allem schriftliche
Unterlagen, wie eine Arbeitgeberbescheinigung bzw. das Formular zur
Notbetreuung in Kita und Schule, an. Bei zwingend notwendigen Umzügen eigenen
sich Nachweise zu Beginn und Ende der Mietverträge der neuen und der alten
Wohnung. In jedem Fall sollte ein Identifikationsnachweis, in erster Linie ein
Personalausweis, bei sich geführt werden.
Update – 25. März 2020, 19:48
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis
Bautzen ist auf 112 (+11 zum Vortag) gestiegen.
Die Zahl der bislang angeordneten Quarantänen erhöhte sich auf 1090. Tatsächlich in Quarantäne befinden sich derzeit 845 Personen, da erneut weitere Quarantänen beendet werden konnten.
Eine weitere Person ist inzwischen wieder gesund. Damit sind insgesamt 8 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Aktuell werden zwei Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt. In beiden Fällen ist jedoch aktuell kein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen.
Eine Person war in der zurückliegenden Woche verstorben.
Die Polizei weist darauf hin, dass auch in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie die Straßenverkehrsordnung einzuhalten ist. So wurden in den zurückliegenden Tagen Fahrten unter Alkohol, Handytelefonate während der Fahrt und Fälle von überhöhter Geschwindigkeit festgestellt.
Update – 25. März 2020, 12:47
Bischofswerdaer können ihre Hilfsangebote über nebenan.de vernetzen
Die Corona-Krise stellt die ganze Welt und viele Bürgerinnen und Bürger vor große Herausforderungen. Viele Veranstaltungen werden abgesagt, Menschen müssen über eine längere Zeit zu Hause bleiben und sind zunehmend verunsichert. Besonders ältere Menschen und chronisch kranke, aber zunehmend auch Mitbürger, die unter Quarantäne gestellt wurden, benötigen Unterstützung durch Freiwillige, die für sie Einkäufe und andere Besorgungen erledigen. Betroffene und Helfer benötigen gleichermaßen darüber hinaus außerdem Schutz- und Desinfektionsmittel, zum Beispiel Handschuhe, Mundschutz und vieles andere mehr.
Mit Hilfe der Nachbarschaftsplattform nebenan.de können sich die Bischofswerdaer Einwohner ab sofort virtuell vernetzen, austauschen und ihre Hilfsangebote koordinieren. Darauf haben sich heute Oberbürgermeister Holm Große, die Pfarrer Joachim Rasch von der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde und Pfarrer Dariusz Frydrych von der Römisch-Katholischen Pfarrei Maria Magdalena mit zwei aktiven Frauen der Stadtgesellschaft, der Innenstadthändlerin Sandra Schölzel (Blumen&mehr) sowie Katrin Schiller aus Weickersdorf, verständigt.
Bisher war nebenan.de nur in Großstädten angesiedelt. Das soll sich mit dem Ende Januar erfolgten Startschuss zum Projekt „Dörfer mit Zukunft“ ändern. Die Diakonie Deutschland initiierte dies gemeinsam mit der Nachbarschaftsplattform nebenan.de für den ländlichen Raum. Das Pilotprojekt begann in fünf Bundesländern. In Sachsen geht das Diakonische Werk Bautzen an den Start. Katrin Schiller (Kontakt: k.schiller@diakonie-bautzen.de) vom Diakonischen Altenpflegeheim „Zur Heimat“ in Bischofswerda koordiniert das Projekt vor Ort. Bereits am 21. Februar stellte sie dem Bischofswerdaer Oberbürgermeister die Nachbarschaftsplattform vor – und erhielt die Zusage, dass die Stadt ihr Projekt aktiv unterstützen wird. Für den 8. April 2020 war eine Bürgerinformationsveranstaltung im Rathaus geplant. Nicht ahnend, dass die Corona-Pandemie den geplanten Netzwerkaufbau noch viel schneller erfordert. Kontaktaufnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie im reellen Leben nur noch eingeschränkt möglich und mit Risiken verbunden sind, geschehen im ersten Schritt virtuell. Die Gründer von nebenan.de verzeichnen aktuell einen Anstieg an Hilfsangeboten auf der Plattform, insbesondere für Nachbarn aus Risikogruppen. Alle Nutzerinnen und Nutzer sind adressverifiziert und treten mit Klarnamen auf, um einen sicheren und vertrauensvollen Umgang zu ermöglichen. nebenan.de ist TÜV-geprüft und unterliegt höchsten Datenschutzstandards.
Der Vorteil einer Vernetzung über nebenan.de besteht darin, dass nur Bischofswerdaer Einwohner Zugang zur lokalen Plattform erhalten. Bei der Anmeldung unter www.nebenan.de/einladung/schiebock geben Interessierte bitte den folgenden Zugangscode ein: nodbu-sadci.
Oberbürgermeister Holm Große sieht einen weiteren Vorteil: „Mit nebenan.de haben wir eine bereits bestehende Plattform, können sofort loslegen und müssen nicht erst etwas Neues erfinden. Wir besitzen damit einen zentralen Anlaufpunkt für alle Bischofswerdaer, ohne erst einen anderen Social-Media-Kanal mit allen Vor- und Nachteilen als einzige Kontaktmöglichkeit festzulegen“.
In den nächsten Tagen werden erste Projekte über die Plattform initiiert: Sandra Schölzel (Kontakt: Tel. 0152 52082902) sucht weitere Mitstreiter, die wie sie Mundschutze für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Privatpersonen nähen. Der Regenbogen-Verein und die evangelische Kirchgemeinde werden ihr Angebot, für Kranke und andere Hilfebedürftige Einkäufe und Besorgungen zu erledigen, ebenfalls auf die Plattform stellen. Das Bildungszentrum Lausitz des Bildungswerkes der Sächsischen Wirtschaft (bsw) bietet bereits jetzt Unterstützung besonders für Risikogruppen in Bischofswerda an. Unter Telefon 0151 52718226 können u.a. Hilfeleistungen in Form von Einkäufen, Apothekengängen, Tierversorgung sowie Unterstützung im Alltag erbeten werden.
Abschließend die Projektkoordinatorin Katrin Schiller: „Liebe Bischofswerdaer und Bischofswerdaerinnen, beteiligen Sie sich bitte zahlreich. Nur mit Ihrer Hilfe kann dieses Projekt, das für alle Bürgerinnen und Bürger einen Mehrwert bringen kann, zum Erfolg werden. Scheuen Sie sich nicht, auch um Unterstützung zu bitten. Ich glaube fest, dass viele helfen können und wollen“.
Wird Unterstützung benötigt oder möchte jemand konkret mithelfen, hat aber keinen Internetzugang, können sich Interessierte auch telefonisch beim Regenbogen-Verein, bei Patrick Wolf unter der Telefonnummer 03594 7858090 in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, melden.
Update – 25. März 2020, 12:46
Dawid Statnik, Vorsitzender des sorbischen Dachverbandes Domowina, erklärt zum Thema Osterreiten und Corona-Krise:
„Ich bin sehr traurig, wenn ich daran denke, dass uns der gewohnte Anblick der Osterreiter dieses Jahr fehlen könnte. Bisher war das für mich – wie für viele Menschen – unvorstellbar. Weder Krieg noch Diktaturen vermochten diesen Ausdruck unseres Glaubensbekenntnisses zu verhindern. Haben wir uns nun dem Coronavirus zu fügen?
Persönlich bin ich inzwischen positiv auf Corona getestet und deshalb zuhause in Isolation. Ohne vollständige Heilung wäre ich als Osterreiter für meine Familie, die Gemeinde, die anderen Osterreiter, Freunde und Zuschauer eine Gefahr, zumal Ostern nicht auf dem Pferd, sondern in der Kirche beginnt. Wie viele von uns aber haben einen medizinischen Beweis, dass sie das Virus nicht in sich tragen? Wir wissen, dass sich das Coronavirus auch in unserer Heimat immer mehr ausbreitet. Wir müssen daher eine Entwicklung wie in Italien abwenden, wo das Gesundheitswesen längst überfordert ist und jeden Tag Hunderte Menschen an den Folgen des Coronavirus sterben.
Für mich persönlich bedeutet Corona Gott sei Dank nur eine Erkältung; für viele andere, besonders ältere Menschen und Patienten mit Vorerkrankungen, kann Corona tödlich sein. Niemand weiß zurzeit, wie viele Menschen sich angesteckt haben, ohne dass sie darum wissen. Bei uns im Sorbenland und woanders auf der Welt gibt es viele kostbare Riten und Brauchtümer; würde nun überall in der Zeit der Pandemie darauf bestanden, dass es dafür jeweils Ausnahmeregelungen geben muss, damit sie in gewohnter Weise praktiziert werden können, würde das in der gegenwärtigen Situation fatale Folgen haben.
Gerade auch wir Sorben haben in den letzten Wochen gezeigt, dass wir in dieser Krise mit kreativen Ideen bestehen können, zum Beispiel mit Gottesdiensten über Livestream und Radio, mit gemeinsamem Beten auf der Basis digitaler Technik, mit Chorproben übers Internet und vielem anderen mehr. Wie viele wünsche auch ich mir, dass die Botschaft der Osterreiter von der Auferstehung Jesu Christi auch in diesem Jahr öffentlich lebendig ist. Und deshalb hoffe ich, dass es uns gelingt, unter diesen Bedingungen eine Botschaft des Glaubens in die Öffentlichkeit zu tragen – auf welche Weise in den sorbischen Regionen auch immer.
Ich wünsche den Kantoren und Verantwortlichen eine glückliche Hand bei ihren Entscheidungen und uns allen die Vernunft, dass wir ihre Beschlüsse annehmen und uns daran halten. Ostern möge auch in diesem Jahr für alle ein Fest des Lebens sein – zur Ehre Gottes und zum Wohl auch des sorbischen Volkes.”
Update – 24. März 2020, 17:04
In Sachsen sind inzwischen schon über 1000 Personen infiziert. Es sind 5 Personen infolge des Virus verstorben, bei 8 Personen gibt es einen schweren Verlauf.
Hier unsere Karte:
Update – 24. März 2020, 16:00
Im Landkreis Görlitz gibt es aktuell (Stand: 24. März 2020, 9Uhr) 30 bestätigte Coronavirus-Fälle.
Davon gelten bereits fünf Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt angeordneten Quarantänen hat sich auf 148 erhöht. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist bei zwei Personen eine stationäre Behandlung in einer Klinik erforderlich. Davon befindet sich eine Person in intensivmedizinischer Betreuung.
In einer Pflegeeinrichtung in Krauschwitz gibt es bestätigte Covid-19-Fälle. Aus diesem Grund wurde seitens des Gesundheitsamtes des Landkreises Görlitz für die gesamte Einrichtung (Bewohner/innen und Pflegepersonal) eine Quarantäne nach Infektionsschutzgesetz angeordnet, die Einrichtung damit geschlossen. Um die pflegerische und betreuerische Versorgung der Bewohner/innen dennoch zu gewährleisten, gibt es im Rahmen der angeordneten Quarantäne für das Pflegepersonal eine Sonderregelung nach Empfehlung des Robert-Koch-Institutes. Diese sieht vor, dass sich das Pflegepersonal sowohl im häuslichen Umfeld als auch in der Arbeitsstätte (Pflegeeinrichtung) aufhalten darf und somit der Dienstbetrieb weiterhin gewährleistet werden kann, unter Einhaltung des persönlichen Schutzes.
Im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zu den Ausgangsbeschränkungen und deren Umsetzung durch verstärkte Kontrollen ist der Landkreis Görlitz in enger Abstimmung mit den Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden sowie der Landespolizei. Aus gegebenen Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Wochenmärkte zunächst bis 5. April 2020 nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Darüber hinaus ist jeglicher Vereinssport in den Turnhallen zu unterlassen.
Update – 24. März 2020, 15:21
Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
(24.03.2020, Stand 14 Uhr)
+++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++
Im Landkreis OSL wurden bislang 11 Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet (Stand 24.03.2020). Diese stehen unter häuslicher Quarantäne. Zudem befinden sich etwa 200 weitere Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Einige Testergebnisse sind noch offen.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg veröffentlicht täglich eine Übersicht über die Entwicklung der Fallzahlen. Die Ergebnisse werden auch auf der Seite der Kreisverwaltung bekannt gegeben.
Der Landkreis OSL hat für Anfragen ein Bürgertelefon geschaltet. Dieses ist von Montag bis Sonntag in der Zeit von 9 bis 18 Uhr unter folgender zentraler Nummer erreichbar: 0800 870 1100.
+++ Notbetreuung für Kinder +++
Die Notbetreuung für Kinder, deren Personensorgeberechtigten in sogenannten kritischen Infrastrukturen arbeiten, wurde um die Berufsfelder des Postwesens (einschließlich private Kurierdienste), der Presse/Medien sowie des Bestattungswesens erweitert. Der aktualisierte Antrag auf Notbetreuung steht zum Download auf der Internetseite des Landkreises bereit.
Auf Empfehlung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom vergangenen Freitag hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit Montag, dem 23. März 2020, sämtliche Kindertagespflegestellen, die nicht der Notfallbetreuung dienen, geschlossen. Die Kreisverwaltung hat entschieden, den Tagespflegepersonen ihre Vergütung weiter zu zahlen. Aktuell gibt es in OSL 25 Tagespflegepersonen, welche in Summe 80 Kinder betreuen.
Seit Anfang der Woche erfolgt die Betreuung der Hortkinder ausschließlich in den Horteinrichtungen und damit nicht, wie ursprünglich angedacht, auch in den jeweiligen Schulen. Darauf hatten sich die Kommunen in OSL und der Landrat in der vergangenen Woche geeinigt.
Von 7.374 Kindern in OSL im Bereich Krippe, Kita, Hort/Flex (Grundschulalter) wurde das Angebot der Notbetreuung in den Einrichtungen am Dienstag für 445 Kinder in Anspruch genommen. Das entspricht 6 % der Kinder.
Im Bereich der Kindertagespflege wurden 7 von 80 Kindern betreut (8,75%).
+++ Hinweise für Jagdausübungsberechtigte +++
Nach Abstimmung der unteren Jagdbehörde mit dem Verwaltungsstab ist die Jagdausübung weiterhin, unter Beachtung der Anforderungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, möglich. Die Jagdverbände in OSL wurden heute durch die untere Jagd- und Fischereibehörde entsprechend informiert.
+++ Busverkehr+++
Der Busverkehr ist seit Montag, 23. März, auf den Ferienverkehr umgestellt. Bedingt durch hohe Krankenstände kann es jedoch zu Ausfällen und kurzfristigen Änderungen kommen. Bürger werden gebeten, sich unter www.vgosl.de zu informieren.
Update – 24. März 2020, 14:25
Insgesamt acht COVID-19-Patienten mit schweren Lungenkrankheiten werden in sächsischen Krankenhäusern behandelt. Der Kontakt wurde auf Anfrage der Deutschen Botschaft in Rom und des Auswärtige Amts über die sächsische Staatsregierung zu den Experten in Leipzig hergestellt. Von dort ging die Vermittlung in sächsische Kliniken weiter.
Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Es ist für uns selbstverständlich, dass wir in einer solch bedrohlichen Situation helfen und Patienten aus Italien aufnehmen. Die Situation dort ist dramatisch. Unsere Krankenhäuser und Kliniken haben dafür die Kapazitäten und die medizinische Expertise. Auch wenn die Grenzen gerade geschlossen sind und jedes Land für sich kämpft, um die Krise zu bewältigen, denken wir weiter europäisch und helfen, wo wir können.«
In der Nacht landete bereits eine Militärmaschine auf dem Flughafen Leipzig/Halle und brachte zwei schwerstkranke Patienten aus Bergamo. Die beiden 57-jährigen Männer kamen aus dem Krankenhaus »Papa Giovanni XXIII« in Bergamo und wurden ans Uniklinikum Leipzig verlegt. Die Behandlung der Patienten erfolgt in enger Abstimmung mit den ärztlichen Kollegen in Bergamo. Prof. Sebastian Stehr, Direktor der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie am UKL: »Die beiden Patienten sind kritisch krank. Sie leiden an typischen Symptomen der COVID-19-Erkrankung, also einer ausgeprägten Lungenfunktionsstörung. Sie werden am Universitätsklinikum Leipzig intensivmedizinisch betreut.« Prof. Christoph Josten, Medizinischer Vorstand des UKL, erklärt: »Wir sehen das als unsere Pflicht an und setzen bewusst ein Zeichen europäischer Solidarität und Humanität. Das Gebot der Stunde ist es, zu helfen, wo Hilfe möglich ist.«
Zwei weitere beatmungspflichtige Patienten mit COVID-19 aus Italien werden das Herzzentrum und Helios Park-Klinikum Leipzig aufnehmen. Die Kliniken sind gut auf die pflegerische und medizinische Betreuung der Patienten vorbereitet. Das Fachpersonal ist geschult und nach einem Hygieneplan auf Grundlage der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts eingewiesen. »Mit der Versorgung der italienischen Patienten mit unseren Intensivkapazitäten kommen wir einem Hilfeersuchen der Sächsischen Staatsregierung nach. Für uns ist das in der derzeitigen Lage selbstverständlich und europäische Bürgerpflicht«, betont Prof. Dr. Gerhard Hindricks, Ärztlicher Direktor des Herzzentrums Leipzig. Die Behandlung der italienischen Patienten werde als Akt der humanitären Hilfe durchgeführt.
Der Helios Klinikstandort Leipzig verfügt aktuell über 61 Intensivbetten und maximal 109 Beatmungsplätze. Darüber hinaus werden Verfahren zur temporären mechanischen Unterstützung von Herz und Lunge, sogenannte ECMO-Systeme, vorgehalten. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Halm, Ärztlicher Direktor des Helios Park-Klinikums Leipzig: »Wir haben eigens Intensivkapazitäten zur Versorgung von COVID-positiven Patienten ausgewiesen und sind nach aktuellem Stand auch personell in der Lage, Spitzen bei der Versorgung von Corona-Patienten zu bewältigen.«
Darüber hinaus werden je zwei weitere schwerstkranke Patienten aus Bergamo im Universitätsklinikum Dresden sowie im Fachkrankenhaus Lungenzentrum Coswig erwartet.
Update – 23. März 2020, 17:30
Da zahlreiche Testergebnisse vom Wochenende noch ausstehen, ist nur ein geringer Anstieg zu verzeichnen: Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 88 (+2 zum Vortag) gestiegen. Gute Nachricht: 3 weitere Personen sind inzwischen wieder gesund. Damit sind insgesamt 5 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Die Zahl der bislang angeordneten Quarantänen erhöhte sich auf 907. Tatsächlich in Quarantäne befinden sich derzeit 702 Personen, da weitere Quarantänen beendet werden konnten.
Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen werden aktuell 2 Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt. Bei beiden ist jedoch aktuell kein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen.
Eine Person war in der zurückliegenden Woche verstorben.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Der Anspruch auf Notfallbetreuung in Kita und Grundschule wird ab 24.03.2020 erweitert:
o Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren,
sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.
o Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einem der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.
o Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt
notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235314
- Viele Nachfragen erreichen uns zur gestern vermeldeten Schulschließung in Goldbach/Bischofswerda: Eltern fragen sich, ob sie nun auch unter Quarantäne stehen. Dazu erklärt das Gesundheitsamt: Unter Quarantäne stehen nur die Personen, die persönlich durch das Amt mündlich oder schriftlich in ein solche versetzt wurden. Für alle weiteren Kinder einer Schule oder Einrichtung gilt: Diese befinden sich nicht in Quarantäne. Sie sollen jedoch zur Vermeidung von Infektionsketten 14 Tage zu Hause bleiben.
- Weitere Fragen betreffen die Ausrüstung von Pflegeheimen mit Schutzanzügen, Atemschutzmasken, etc. Hier gibt es auf Ebene des Bundes und des Freistaates aktuell intensive Bemühungen, weitere Schutzausrüstungen zu bestellen. Der Landkreis Bautzen verfügt derzeit nicht über entsprechende Bestände, um Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zu beliefern.
Update – 23. März 2020, 16:53
Im Landkreis Görlitz gibt es aktuell (Stand: 23. März 2020, 16Uhr) 29 bestätigte Coronavirus-Fälle.
Davon gelten bereits vier Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt angeordneten Quarantänen hat sich auf 138 erhöht. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist bei zwei Personen eine stationäre Behandlung in einer Klinik erforderlich. Davon befindet sich eine Person in intensivmedizinischer Betreuung.
Einschränkung der bisherigen Quarantäne-Maßnahmen für das Christian-Weise-Gymnasium Zittau:
Im Zusammenhang mit dem am vergangenen Wochenende festgestellten positiven Testergebnis einer Schülerin des Christian-Weise-Gymnasiums in Zittau wurde vom Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz und dem Landesamt für Schule und Bildung am Standort Bautzen zeitnah reagiert. Durch das Gesundheitsamt (ärztlich federführend) wurde gestern, 22. März 2020, die Kontaktermittlung aufgenommen. Es werden nur Schüler/innen und Lehrer/innen durch das Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt, die sogenannte begründete Verdachtsfälle sind. Das heißt, dass die betreffenden Personen selbst Symptome haben und nachweislich engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Für alle anderen gilt die Bitte zur besonderen Zurückhaltung im Kontaktverhalten, im Sinne einer freiwilligen häuslichen Isolierung. Bei der vom Landesamt für Schule und Bildung empfohlenen freiwilligen häuslichen Isolation für alle Schülerinnen und Schüler sowie Pädagogen der gesamten Schule handelt es sich nicht um eine anzuordnende Quarantänemaßnahme. Die von dieser Empfehlung betroffenen Familien können sich bei Fragen direkt an die Schulleitung wenden. Die Schülerinnen und Schüler können nun gemeinsam mit ihren Sorgeberechtigten entscheiden, ob sie sich in eine freiwillige häusliche Isolation begeben.
Umstellung Linienverkehr:
Ab heute, 23. März 2020, wurde der Linienverkehr der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck (KVG) und der Regionalbus Oberlausitz GmbH (RBO) im Landkreis Görlitz auf Ferienfahrpläne umgestellt. Auch der so genannte freigestellte Schulverkehr mit Taxen und Mietwagen wurde eingestellt. Ausnahmen von dieser Regelung, die sich aus der Notbetreuung an Förderschulen ergeben, wurden in Abstimmung mit den Schulen festgelegt und bereits umgesetzt.
Update – 22. März 2020, 16:43
Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Ausgangsbeschränkungen
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. März 2020, Az. 15-5422/10:
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) erlässt auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 54 IfSG sowie § 1 Abs. 2 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe vom 9. Januar 2019, geändert durch die Verordnung vom 13. März 2020 folgende
Allgemeinverfügung
1. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt.
2. Triftige Gründe sind insbesondere:
2.1. die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
2.2. Ausübung beruflicher Tätigkeiten (dies umfasst auch den Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte),
2.3. Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung gemäß der Allgemeinverfügung des SMS bzgl. Kindertagesstätten und Schulen vom 18. März 2020 sowie zu Tagespflegeinrichtungen entsprechend der Allgemeinverfügung des SMS vom 20. März 2020 bzw. beruflich veranlassten Kinderersatzbetreuung,
2.4. Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung, einschließlich Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit),
2.5. Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,
2.6. Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,
2.7. Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen und zwingend notwendige fachliche Beratungen sowie Blut- und Plasmaspenden), sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsfachberufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten auch in Alten- und Pflegeheimen) bzw. im Rahmen einer dringend erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
2.8. Versorgungswege für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (Einzelhandel für Lebensmittel, Großhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfsmärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken, Sparkassen sowie Geldautomaten, Poststellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen),
2.9. die Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren,
2.10. Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftige Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,
2.11. Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
2.12. Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis, wobei die Anzahl 15 Personen nicht überschreiten darf,
2.13. Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen und
2.14. unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren. Im Falle einer Kontrolle durch die zum Vollzug dieser Verfügung betrauten Stellen sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Eine Glaubhaftmachung kann insbesondere durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen.
3. Untersagt wird der Besuch in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, die im Anwendungsbereich des § 2 Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz erfasst sind, in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 IfSG). Ausgenommen hiervon sind Besuche von engsten Angehörigen auf Geburts-, Kinder- und Palliativstationen sowie Hospize und Besuche zur Sterbebegleitung naher Angehöriger. Hierbei wird die Zahl der gleichzeitig anwesenden Angehörigen auf fünf Personen begrenzt. Auf die Verhaltensweisen zur Einhaltung der Hygiene ist durch die Leitung der vorgenannten Einrichtungen oder einer von ihr bestimmten Person in besonderem Maße hinzuweisen. Das Betreten der zuvor genannten Einrichtungen zu therapeutischen oder medizinischen Zwecken sowie zu nicht aufschiebbaren baulichen Maßnahmen am und im Gebäude gilt nicht als Besuch im Sinne dieser Regelung.
4. Im Übrigen ist jeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten.
5. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die Ziffern 1 und 3 dieser Verfügung gemäß § 75 Abs.1 Nr. 1 IfSG wird ausdrücklich hingewiesen.
6. Verschärfende Anordnungen der örtlichen Gesundheitsbehörden im Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie bleiben unberührt.
7. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.
8. Diese Allgemeinverfügung tritt am 23. März 2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 5. April 2020, 24.00 Uhr, außer Kraft. Soweit die - Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020, Az.: 15-5422/5 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Verbot von Veranstaltungen), - Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020, Az.: 33-5421.50/58 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus (SARS-CoV-2, COVID-19), abweichende Regelungen enthalten, treten diese mit Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung für die Zeit der Geltung dieser Allgemeinverfügung außer Kraft.
Weiterhin Geltung haben die:
- Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020, Az.: 43-510/70 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstrukturierende Angebote), - Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 19. März 2020, Az.: 42-6928-20 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche), - Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020, Az.: 33-5421.50/58 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Betretungsverbot von Tagespflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch).
Update – 22. März 2020, 16:20
86 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert
Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 86 (+11 zum Vortag) gestiegen. Eine Person ist wieder gesund. Damit sind insgesamt 2 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Die Zahl der bislang angeordneten Quarantänen erhöhte sich auf 783. Tatsächlich in Quarantäne befinden sich derzeit 625 Personen, da weitere Quarantänen beendet werden konnten.
Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist noch bei einer Person ein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen. Diese Person wird weiterhin in einer Klinik behandelt.
Eine Person war in der zurückliegenden Woche verstorben.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
Risikogebiete
Ägypten ist in die Liste der Corona-Risikogebiete aufgenommen worden. Personen, die in den vergangenen 14 Tagen aus dem Land zurückgekehrt sind, folgenden bitte den Empfehlungen und Meldehinweisen des Gesundheitsamtes für Reiserückkehrer.
https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Hinweis_Reiserueckkehrer.pdf
Schulschließungen
Grundschule Goldbach: Die Schule wird wegen eines nachgewiesenen Corona-Falls geschlossen, eine Notbetreuung findet nicht mehr statt. Betroffene Kinder bleiben zu Hause, die Eltern werden durch die Schule informiert.
Ebenfalls geschlossen:
o Philipp-Melanchthon-Gymnasium Bautzen
o Lessing-Gymnasium Kamenz
o Lessing-Gymnasium Hoyerswerda
Update – 21. März 2020, 17:41
Die Zahl der Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 75 (+20 zum Vortag) gestiegen.
Die Zahl der bislang angeordneten Quarantänen erhöhte sich auf 720. Tatsächlich in Quarantäne befinden sich derzeit 622 Personen, da rund 100 Quarantänen beendet werden konnten. Bislang ist eine Person vollständig genesen.
Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist noch bei einer Person ein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen. Diese Person wird weiterhin in einer Klinik behandelt. Eine weitere Person konnte heute entlassen werden, befindet sich aber weiterhin in Quarantäne.
Wichtiger Sicherheitshinweis:
Im Stadtgebiet Hoyerswerda sind Fälle bekannt geworden, bei denen vermeintliche Corona-Tester in Schutzanzügen private Haushalte aufsuchen. Wir weisen darauf hin, dass das Gesundheitsamt mögliche Kontaktpersonen in das eigens dafür geschaffene Testzentrum in Bautzen einbestellt und keine Hausbesuche vornimmt. Besagte Hausbesuche sind nicht durch das Gesundheitsamt veranlasst!
Update – 20. März 2020, 20:46
Die Landeshauptstadt Dresden erlässt in ihrer Eigenschaft als örtlich zuständiges Gesundheitsamt folgende
Allgemeinverfügung
1. Das Verlassen der eigenen Häuslichkeit ist untersagt. Eine Ausnahme besteht nur bei Vorliegen triftiger Gründe, die gegenüber der Polizei, dem Gemeindlichen Vollzugsdienst sowie dem Gesundheitsamt und anderen mit dem Vollzug dieser Verfügung betrauten Stellen, bei Aufforderung glaubhaft zu machen sind. Triftige Gründe im Sinne dieser Verfügung sind insbesondere:
a. die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
b. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Unterbringung von Minderjährigen in der Notbetreuung,
c. die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen akademischer Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
d. Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte und der Großhandel),
e. der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außer halb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,
f. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
g. die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis mit maximal 15 Teil nehmenden,
h. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer fünf Personen und
i. Handlungen zur Versorgung von Tieren.
2. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Ange hörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, was auch das Verbot jeg licher privaten Veranstaltungen und Feierlichkeiten einschließt. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs ist nur unter Beachtung des vorgenannten Mindestabstands zulässig.
3. Zum Schutz vulnerabler Personengruppen wird in Erweiterung der Allgemeinverfügungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt der Besuch von Krankenhäusern so wie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 IfSG) untersagt. Ausgenommen hier von sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige und Palliativstationen sowie Hospize und Be suche zur Sterbebegleitung naher Angehöriger. Hierbei wird die Zahl der gleichzeitig anwesenden Angehö igen auf fünf begrenzt. Auf die Verhaltensweisen zur Einhaltung der Hygiene ist durch die Leitung der vor genannten Einrichtungen oder eine von ihr bestimmten Person in besonderem Maße hinzuweisen. Die Be tretung vorgenannter Einrichtungen zu therapeutischen oder medizinischen Zwecken sowie zu nicht auf schiebbaren baulichen Maßnahmen und Reparaturen am und im Gebäude gelten nicht als Besuch im Sinne dieser Regelung.
4. Sofern der Freistaat Sachsen weitergehende Regelungen erlässt, gehen diese der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden über Ausgangsbeschränkungen sowie über die Einschränkung der Besuchs rechte in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona- Virus SARS-CoV-2 vor.
5. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung, dem 21. März 2020 um 0.00 Uhr, in Kraft und hängt öffentlich an der Anschlagtafel im Eingangsbereich des Rathauses Dr.-Külz-Ring 19 in 01067 Dresden aus. Sie tritt mit Ablauf des 4. April 2020 außer Kraft. Ab dem 5. April 2020,0.00 Uhr, sind die Regelungen damit hinfällig.
Gründe:
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 stellt die gesamte Gesellschaft und das Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen. Es besteht weltweit, deutschland- und sachsenweit eine sehr dynamische und ernstzuneh mende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage. In Dresden ist ein sprunghafter Anstieg der Zahl Neuinfizierter zu verzeichnen, was ein unbedingtes Handlungserfordernis begründet. Die Welt gesundheitsorganisation hat die Ausbreitung des Virus und der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch einge schätzt. COVID-19 ist sehr infektiös. Besonders ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkran kungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da derzeit we der eine Impfung noch eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen wer den, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verzögern. Ziel ist es, durch eine Verlangsamung des Infektions geschehens die Belastung für das Gesundheitswesen insgesamt zu reduzieren, Belastungsspitzen zu vermeiden und die medizinische Versorgung sicherzustellen. Dazu wurden bereits Maßnahmen ergriffen, die nunmehr er weitert werden müssen. Nur durch die konsequente Vermeidung und Minimierung sozialer Kontakte erscheint die notwendige Verlangsamung des Infektionsgeschehens erreichbar.
Update – 20. März 2020, 20:06
In Cottbus/Chóśebuz mussten am Donnerstagsabend zwei Corona-Patienten stationär im Carl-Thiem-Klinikum aufgenommen werden.
Ihr Allgemeinzustand hatte sich in häuslicher Quarantäne verschlechtert. In Cottbus/Chóśebuz gibt es mit Stand 20.03.2020, 12 Uhr, 20 infizierte Personen. In Quarantäne stehen aktuell 228 Personen. Gesundheitsamt und Carl-Thiem-Klinikum weisen darauf hin, dass für den Fall, dass sich bei den Betroffenen die Beschwerden verschlimmern, rechtzeitig Arzt oder Rettungsdienst kontaktiert werden sollen. Alle aktuellen Entwicklungen und Informationen sind zusammengefasst auf www.cottbus.de/corona
Ordnungsamt und Polizei auf Kontrollgängen
Das Ordnungsamt der Stadt hat sechs Teams gebildet, die auch am Wochenende in allen Ortsteilen unterwegs sein werden, um die Einhaltung der weitreichenden Verfügungen zu kontrollieren. Das gilt derzeit vor allem für Spielplätze, deren Nutzung auch in Cottbus/Chóśebuz untersagt ist. Die entsprechende Eindämmungsverordnung des Landes gilt auch in der Stadt – auch wenn klar ist, dass nicht alle Spielplätze zu jeder Zeit kontrolliert werden können. Der Verwaltungsstab appelliert nochmals an die Eltern und Großeltern, Spielplätze zu meiden, um eine Verbreitung des Virus durch größere Menschenansammlungen zu verhindern bzw. zu verlangsamen. Gleiches gilt für Treffen größerer Gruppen in Parks oder an Gewässern. Bisherige Kontrollen zeigten, dass Eltern und Gruppen auf Hinweise der Kontrolleure verständnisvoll und einsichtig zeigten. Ziel bleibt es, nicht zu strafen, sondern aufzuklären, um Kontakte zu vermeiden
Nutzung von Feierhallen
Die Nutzung von Feierhallen bleibt möglich. Es gilt jedoch die dringende Empfehlung der Ärzte, die Zahl der Trauergäste auf 5 zu beschränken. Das ist notwendig, um Ansteckungen einzudämmen oder insgesamt zu verlangsamen.
Kulanz bei Zwangsvollstreckungen
Stadtverwaltung und Verwaltungsstab werden mit Behörden, Vermietern und Versorgern Kontakt aufnehmen, um bei etwaigen Zwangsvollstreckungen oder Mietrückständen u.ä. sorgsam und kulant zu reagieren. Voraussetzung ist, dass sich die Schwierigkeiten und Außenstände auf die Corona-Krise zurückführen lassen und nicht bereits in den Monaten oder gar Jahren zuvor aufgelaufen sind. Hilfe für bedürftige, vor allem ältere Menschen Freiwillige, ehrenamtliche Hilfsangebote können über die E-Mail-Adresse info@cottbus.de angegeben werden. Sie werden von der Stadtverwaltung gesammelt. Bei Bedarf werden die Anbieter dann gezielt kontaktiert bzw. vermittelt. Bürgerservice aktualisiert Serviceangebot Der Fachbereich Bürgerservice hat nach ersten Erfahrungen sein Servicepaket für die Notversorgung aktualisiert. Weiter gehende Informationen gibt es im Internet unter www.cottbus.de/buergerserive
Update – 20. März 2020, 20:01
+++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++
Im Landkreis OSL wurden bislang 6 Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet (Stand 20.03.2020). Diese stehen unter häuslicher Quarantäne. Zudem befinden sich 184 weitere Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Einige Testergebnisse sind noch offen.
Es ist davon auszugehen, dass die Fallzahlen weiter steigen. Ziel aller behördlichen Bemühungen ist es, das Risiko von Folgeinfektionen und somit die Ausbreitung des Virus möglichst gering zu halten, damit das Gesundheitswesen und weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur, die für alle Menschen essenziell sind, nicht kollabieren.
Dr. Susanne Rosenthal, Leiterin des Gesundheitsamtes OSL, spricht in diesem Zusammenhang die dringende Bitte aus: „Unterstützen Sie durch Ihr eigenes und umsichtiges Handeln. Tragen Sie dazu bei, sich und andere zu schützen. Hinweise zur Hygiene und Verhaltensmaßgaben sind bekannt. Setzen Sie diese um. Meiden Sie soziale Kontakte, zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein gegenüber sich selbst, aber auch und insbesondere gegenüber den Risikopersonen in unserem Landkreis. Die Lage ist ernst. Das belegen die Bilder, die uns aus Italien erreichen.“
+++ Notbetreuung für Kinder +++
Von 7.357 Kindern in OSL im Bereich Krippe, Kita, Hort/Flex (Grundschulalter) wurde das Angebot der Notbetreuung in den Einrichtungen am Donnerstag für 367 Kinder in Anspruch genommen. Das entspricht 4,99 % der Kinder. Vereinzelte Einrichtungen haben für die nächste Woche einen steigenden Bedarf angezeigt.
Die Kommunen in OSL und der Landrat haben sich am Donnerstag im Rahmen telefonischer Abstimmungen darauf verständigt, dass die Betreuung der Hortkinder ab der kommenden Woche ausschließlich in den Horteinrichtungen und damit nicht, wie ursprünglich angedacht, auch in den jeweiligen Schulen stattfindet. Die Kinder gehen damit gleich früh in den Hort. Personell unterstützen hierbei die Erzieher. Eine Betreuung der Hortkinder in den Schulen, wie zuerst beabsichtigt, findet nicht statt. Bei Fragen rund um das Thema können sich Eltern auch an die Kommunen wenden.
Update – 20. März 2020, 16:40
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Staatsregierung heute weitere Maßnahmen getroffen. Nachdem bereits in der letzten Woche Schulen und Kitas geschlossen, Veranstaltungen verboten sowie der Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe eingeschränkt wurde, entschied das Kabinett heute weitere Verschärfungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Die Allgemeinverfügung vom 18. März wird weiter verschärft. Zu den Geschäften und Einrichtungen, die jetzt geschlossen werden müssen, gehören nun auch Badeanstalten, Friseure, Bau- und Gartenbaumärkte. In den Geschäften, die öffnen dürfen, müssen die Auflagen zur Hygiene eingehalten werden. Dazu gehören u. a. ausreichende Waschgelegenheiten und Desinfektionsmittel für das Personal, die regelmäßige Desinfektion von Einkaufswagen, Kassenbändern in kurzen Abständen, das Verbot von Selbstbedienung bei offenen Backwaren, Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit nur dann nachgehen, wenn diese ohne Publikumsverkehr stattfindet. Gaststätten sind zu schließen. Ausgenommen sind Personalrestaurants und Kantinen in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr, wenn sie die Hygieneauflagen erfüllen. Gaststätten ist zwischen 6 und 20 Uhr ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt bzw. ein Liefer- und Abholservice ohne zeitliche Beschränkung.
Zudem wird ein Besuchsverbot für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen gelten. Die Allgemeinkrankenhäuser setzen ihren jeweiligen Krankenhaus-Alarm- und Einsatzplan in Kraft und führen eine tägliche Analyse der Versorgungssituation mindestens in Bezug auf die Notfallversorgung und COVID-19 durch. Planbare Aufnahmen sind in den Allgemeinkrankenhäusern so zu reduzieren, dass in ein bis zwei Wochen die Aufnahmekapazitäten für COVID-19 Patienten bereitstehen. Jedes Krankenhaus und jede Reha-Klinik ergreift Maßnahmen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren. Dazu gehören Besuchsverbot bzw. restriktive Einschränkungen der Besuche, Schließung von Kantinen, Absage aller öffentlichen Veranstaltungen.
Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird ein Betreuungsverbot ausgesprochen. Genehmigungspflichtige stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung sowie Wohnstätten, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendlichen erbracht werden, sind prioritär aufrecht zu erhalten. Zum Schutz der untergebrachten Kinder und Jugendlichen und zum Schutz des öffentlichen Wohles dürfen diese Einrichtungen von Besuchern nicht betreten werden. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind therapeutisch zwingend erforderliche oder medizinisch notwendige Besuche.
Ebenfalls ein Besuchsverbot wird für Alten- und Pflegeheime ausgesprochen. Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften und Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und Hospize im Freistaat Sachsen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nicht betreten werden. Vom Verbot ausgenommen sind therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche. Ausnahmen für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung) können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden. Diese Personen haben ihren geplanten Besuch telefonisch bei der Einrichtung anzukündigen. Eine Betreuung von Tagespflegegästen in Tagespflegeeinrichtungen, die in keinem Verbund zu einer stationären Pflegeeinrichtung stehen, ist für eine Notfallversorgung aufrecht zu erhalten. Pflegebedürftige, Pflegepersonen und andere Angehörige sind angehalten, familiär die Versorgung oder zumindest den Transport zur und von der Einrichtung sicherzustellen.
Beschlossen wurden auch Einschränkungen, denen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen künftig unterliegen. Diese betreffen neben den Werkstätten auch andere tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit Behinderungen. Beide Einrichtungen dürfen von den dort beschäftigen und betreuten Menschen nicht betreten werden. Von dem Verbot ausgenommen sind Menschen mit Behinderungen, deren notwendige Betreuung und pflegerische Versorgung nicht durch Eltern, Angehörige oder sonstiges Betreuungspersonal sichergestellt werden kann. Auch diejenigen Menschen mit Behinderungen können ausgenommen werden, die zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Betriebs der Werkstatt in besonders wichtigen Teilbereichen zwingend erforderlich sind. In diesen Fällen hat die Leitung der Werkstatt dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen hygienischen Maßnahmen umgesetzt werden.
Update – 20. März 2020, 16:39
Leider ist heute der erste Corona-Patient im Landkreis Bautzen verstorben. "Ich bedauere das zutiefst und möchte den Angehörigen an dieser Stelle mein tiefstes Beileid aussprechen", so Landrat Michael Harig.
Die Zahl der Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 55 (+ 7 zum Vortag) gestiegen. Der Anstieg ist vor allem auf die verstärkten Rückmeldungen von Ischgl-Urlaubern zurückzuführen, die dem Aufruf des Gesundheitsamtes gefolgt sind. Damit konnten weitere infizierte Personen ausfindig gemacht werden. Derzeit arbeiten rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Bekämpfung der Pandemie.
Die Zahl der Quarantänen erhöhte sich auf 581, da für zahlreiche mündliche Anordnungen jetzt der schriftliche Bescheid ausgestellt wurde.
Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist noch bei einer Person ein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen. Diese Person wird weiterhin in einer Klinik behandelt. Eine weitere Person kann am Sonnabend entlassen werden.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Der Linienverkehr im Landkreis Bautzen wird wegen der Schulschließungen ab 23.03.2020 auf Ferienfahrplan umgestellt. Diese Regelung gilt mindestens bis zum Ende der regulären Osterferien am 17. April 2020.
Auch der Schulbusverkehr mit Taxen, Mietwagen und Bussen im Auftrag des Landratsamtes Bautzen wird in dieser Zeit eingestellt. Eltern von Schülern, die den Anspruch auf eine Betreuung haben und die Beförderung nicht eigenständig absichern können, wenden sich bitte an die Schule, um notwendige Beförderungen zu beantragen. Die Schule mit dem Betreuungsangebot wird mit dem Straßenverkehrsamt mögliche alternative Beförderungen abstimmen
Zum Schutz vor Ansteckungen im ÖPNV gilt zudem:
o Kein Fahrscheinverkauf im Bus - bitte Handyticket-Deutschland-App oder Verkaufsstellen und Mobilitätszentren nutzen
o Vordere Sitzplätze im Fahrerbereich freihalten
o Kein Aus- und Einstieg an der Fahrertür
Im Eisenbahnverkehr können weiterhin noch alle fahrplanmäßigen Angebote aufrechterhalten werden. Notfahrpläne werden jedoch vorbereitet.
https://www.landkreis-bautzen.de/aenderungen-im-busverkehr-im-landkreis-bautzen.php
- Auch die Werkstätten für Behinderte schließen: Der Freistaat hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung steht in Kürze auf www.coronavirus.sachsen.de zum Download zur Verfügung.
Update – 19. März 2020, 20:06
Update – 19. März 2020, 19:18
Derzeit sind im Landkreis Bautzen 48 (+12 zum Vortag) Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der angeordneten Quarantänen sank auf 470. Einige Quarantänen konnten aufgehoben werden, weil ein erster Corona-Infizierter inzwischen genesen ist. Zudem sind viele der neu bestätigten Fälle Rückkehrer aus Risikogebieten, die sich selbst isoliert hatten. Damit waren keine weiteren Kontaktpersonen unter Quarantäne zu stellen. Das Gesundheitsamt lobt dieses besonnene Verhalten ausdrücklich.
Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist bei zwei Personen ein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen. Diese Personen werden in einer Klinik behandelt.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Der tägliche "Corona-Bericht" des Landratsamtes kann jetzt auch als E-Mail-Newsletter abonniert werden. Die Anmeldung erfolgt unter www.landkreis-bautzen.de/corona
- Der Freistaat Sachsen hat ein eigenes Corona-Portal geschaltet: www.coronavirus.sachsen.de
Hier finden sich alle Informationen, Anträge, Merkblätter für jedes Anliegen.
- Seit heute gilt eine Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen. Bars, Kinos, öffentliche Einrichtungen und zahlreiche Geschäfte sind bis 20. April 2020 geschlossen. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung.
https://www.staatsregierung.sachsen.de/coronavirus-in-sachsen.html#a-6971
- Für Fragen zu den Öffnungs- und Veranstaltungsverboten des Freistaates Sachsen und der Zugehörigkeit zu Bereichen kritischer Infrastruktur wenden Sie sich bitte an die Hotline des Sozialministeriums: 0351 564-55860 (Montag bis Freitag 8 Uhr bis 17 Uhr) oder per E-Mail an corona-av@sms.sachsen.de
- Rückkehrer aus Ischgl (Österreich) melden sich bitte weiterhin dringend an der Corona-Hotline 03591 525112121 (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Sa-So: 9-12 Uhr) um einen Test zu vereinbaren. Rückkehrer aus anderen Risikogebieten isolieren sich bitte selbst und melden sich bei Symptomen bei ihrem Hausarzt. Dieser führt den Test durch. Das Ergebnis wird dem Gesundheitsamt mitgeteilt und dieses führt die Ermittlung der Kontaktpersonen sowie deren Test durch.
- Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
- Es gehen auch beim Landratsamt private Unterstützungsangebote für den Stau auf der A4 ein. Herzlichen Dank dafür - es ist aber alles durch die Einsatzkräfte ausreichend organisiert. Eine Notwendigkeit für Hilfe aus der Bevölkerung besteht nicht.
Update – 19. März 2020, 19:17
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist das Ausländeramt auf vorerst unbestimmte Zeit für den direkten Publikumsverkehr geschlossen.
Für betroffene Ausländer, deren Aufenthaltstitel, Gestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung in Kürze abläuft, wird daher zeitnah vom Ausländeramt postalisch eine Bescheinigung über die Rechtmäßigkeit des weiteren Aufenthaltes (Gültigkeit vorerst bis zum 17.04.2020) übersandt.
Im Zweifelsfall wenden sich Betroffene bitte diesbezüglich direkt per Post, Telefon, Fax oder E-Mail an das Ausländeramt. E-Mail: auslaenderamt@lra-bautzen.de
Ausländer, die
. sich aktuell mit einem Visum der Kategorie C (Schengen-Visum) oder
. visabefreit für einen touristischen Kurzaufenthalt in Deutschland befinden und
. deren maximale Aufenthaltsdauer in Kürze abläuft oder schon überschritten wur-de,
melden sich bitte umgehend beim Ausländeramt.
Dazu schicken diese bitte
. eine Kopie Ihres Reisepasses (Lichtbildseite, ggf. Seite mit Visumsaufkleber, Sei-te mit Einreisestempel in das Gebiet der Schengen-Staaten),
. Nachweise über die geplante Ausreise (gebuchte Tickets etc.) und
. eine postalische Kontaktadresse in Deutschland
per Post oder E-Mail an das Ausländeramt. Betroffene bekommen danach eine Bescheinigung ausgestellt, die den weiteren Aufenthalt vorerst legal absichert.
Update – 19. März 2020, 17:08
Helferinitiative www.teamsachsen.de ist online
Koordinierungsstelle der Sächsischen Hilfsorganisationen stellt Webseite zur Registrierung von Helfern und Helferinnen zur Verfügung
Staatsministerin Petra Köpping und Rüdiger Unger,Vorstandsvorsitzender des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen, stellten heute Vormittag die neue gemeinsame Helfer-Webseite vor. Die Webseite ist an engagierte Bürger adressiert, die sich in der aktuellen Lage rund um den Corona-Virus einbringen wollen.
»Mein Aufruf ist ganz klar: Stellen Sie sich zur Verfügung. Besonders im ländlichen Raum wissen wir, gibt es viele ältere Leute, die alleine leben und sicherlich oft Angst haben. Da kann ein Anruf, ein beruhigendes Wort, viel bewirken. Das DRK und die anderen Hilfsorganisationen sind wichtige Partner für uns, die hier eine ganz tolle Initiative gestartet haben«, so Staatsministerin Petra Köpping.
Rüdiger Unger ergänzt dazu: »Die Webseite ist für uns Hilfsorganisationen ein wichtiger Schritt, online Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Unser wichtigstes Ziel ist, dass jede Bürgerin und jeder Bürger sich und andere schützt. Bitte nutzen Sie daher die Onlineschulung zur Hygiene und zum Eigenschutz.«
Aktuell befindet sich auf der Webseite www.teamsachsen.de ein Anmeldeformular für interessierte Helferinnen und Helfer, die sich noch nicht in den genannten Hilfsorganisationen engagieren, aber in der jetzigen Lage ihre Zeit und Fähigkeiten zur Verfügung stellen wollen. Zusätzlich gibt es einen Onlinekurs zum Thema Hygiene- und Desinfektionsschulung. Dieser steht jeder Bürgerin und jedem Bürger zur Verfügung unabhängig davon, ob sie oder er sich im »Team Sachsen« engagieren möchte. Perspektivisch soll auch ein Anmeldeformular für Hilfegesuche auf der Seite implementiert werden.
Update – 19. März 2020, 17:07
Tag des Stadtwaldes ist abgesagt
Der für Sonnabend, den 18. April 2020, geplante „Tag des Stadtwaldes“, kann aufgrund der aktuellen Situation nicht stattfinden. Ob sich die Möglichkeit für einen Ersatztermin ergibt, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Wir bitten alle Freundinnen und Freunde des Bautzener Stadtwaldes um Verständnis.
Update – 19. März 2020, 10:17
Aufgrund der aktuellen Entwicklung rund um die Ausbreitung des Coronavirus haben sich der Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. und die Zweckverbände Lausitzer Seenland Sachsen und Brandenburg entschieden, die für den 25. und 26. April 2020 geplanten Seenlandtage abzusagen. Die nächsten Seenlandtage finden am 24. und 25. April 2021 statt.
Kathrin Winkler, Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V. erklärt: „Die Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus nehmen zu und sind auch im Lausitzer Seenland deutlich zu spüren. Unsere Tourismuswirtschaft ist tief getroffen. Wir unterstützen die Maßnahmen um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Da wir noch nicht wissen können, wie lange die Maßnahmen andauern werden, haben wir uns entschlossen die Seenlandtage vorsorglich abzusagen. Wir wollen die Einheimischen und Gäste nicht der Gefahr aussetzen sich mit dem Virus zu infizieren. Wir bedauern die Absage sehr, erachten sie aber zugleich als notwendig. Wir danken allen Partnern für die bisher geleistete Vorbereitung und freuen uns auf die Seenlandtage im kommenden Jahr.“
Update – 19. März 2020, 9:04
Mit Bezug auf die "Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) vom 16. März 2020 und der darin festgelegten Einstellung des Schulbetriebs und der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen ab dem 18. März 2020 wird nach einer Übergangsphase ab Montag, dem 23. März 2020 der Linienverkehr im Landkreis Bautzen auf die Ferienfahrpläne umgestellt.
Das bedeutet, dass alle Fahrten mit der Kennzeichnung "verkehrt nur an Schultagen" nicht durchgeführt werden. Diese Regelung gilt mindestens bis zum Ende der regulären Osterferien am 17. April 2020.
Im gleichen Zeitraum, d. h. ebenfalls vom 23. März 2020 bis 17. April 2020, wird auch der so genannte freigestellte Schulbusverkehr mit Taxen, Mietwagen und Bussen, beauftragt durch das Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Bautzen, eingestellt.
Hinweise für Fahrgäste:
Ab sofort werden bis auf weiteres der Ein- und Ausstieg an der ersten Tür und der Verkauf von Fahrausweisen eingeschränkt. Damit soll die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung beim Fahrscheinverkauf und einem damit verbundenen Geldwechsel sowohl für die Busfahrer/innen als auch für alle Fahrgäste minimiert werden. Zur Sicherheit der Gesundheitsvorsorge des Fahrpersonals sollten möglichst die vorderen Sitzreihen frei gehalten werden.
Die Fahrscheinpflicht wird hierdurch selbstverständlich nicht aufgehoben. Die gemeinsamen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VVO und des ZVON gelten weiterhin. Der Landkreis Bautzen und die Verkehrsunternehmen bitten ihre Fahrgäste, die notwendigen Tickets vorab in den Mobilitätszentren, in betrieblichen und externen Verkaufsstellen sowie insbesondere mit der App "HandyTicket Deutschland " zu erwerben.
Bürger/innen können sich auf den Webseiten der Verkehrsunternehmen, der Verkehrs-verbünde Oberelbe (VVO) und Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) sowie an den Haltestellen über das reguläre Fahrplanangebot in den Ferien informieren.
Update – 18. März 2020, 18:58
Coronavirus: Ab Donnerstag kein Publikumsverkehr in der Tourist-Information
In Bautzen wird weiter versucht, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Aus diesem Grund sind in der Tourist-Information Bautzen-Budyšin ab Donnerstag, dem 19. März 2020, bis auf Weiteres keine persönlichen Beratungen möglich. Auf den Service der Einrichtung muss jedoch niemand verzichten: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erteilen telefonisch (wochentags von 10.00 bis 17.00 Uhr) oder per E-Mail Auskünfte.
Tourist-Information Bautzen-Budyšin
Hauptmarkt 1
02625 Bautzen
Telefon +49 3591 42016
Telefax +49 3591 327629
Update – 18. März 2020, 17:09
Update – 18. März 2020, 16:55
Derzeit sind im Landkreis Bautzen 36 (+12 zum Vortag) Personen mit dem Coronavirus infiziert. Je 6 Fälle der neuen Fälle stammen aus den Räumen Bautzen und Hoyerswerda. Von allen Infizierten stammen 8 Personen aus dem Raum Hoyerswerda, 15 aus dem Raum Bautzen und 13 aus dem Raum Kamenz. Die Zahl der angeordneten Quarantänen steigt auf 520. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist bei zwei Personen ein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen. Diese Personen werden in einer Klinik behandelt.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Rückkehrer aus Ischgl werden durch Gesundheitsamt getestet
Personen, die in den vergangenen 14 Tagen aus dem österreichischen Ski-Ort Ischgl zurückgekehrt sind, werden ab sofort durch das Gesundheitsamt getestet. Bereits registrierte Personen werden durch das Gesundheitsamt informiert. Noch nicht registrierte Personen sollen sich selbst isolieren und sich dringend am Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121 (Mo-Fr: 9-17 Uhr) melden.
- Der Linienverkehr im Landkreis Bautzen wird wegen der Schulschließungen ab 23.03.2020 auf Ferienfahrplan umgestellt. Diese Regelung gilt mindestens bis zum Ende der regulären Osterferien am 17. April 2020. Auch der freigestellte Schulbusverkehr mit Taxen, Mietwagen und Bussen im Auftrag des Landratsamtes Bautzen wird in dieser Zeit eingestellt.
Zum Schutz vor Ansteckungen im ÖPNV gilt zudem:
o Kein Fahrscheinverkauf im Bus - bitte Handyticket-Deutschland-App oder Verkaufsstellen und Mobilitätszentren nutzen
o Vordere Sitzplätze im Fahrerbereich freihalten
o Kein Aus- und Einstieg an der Fahrertür
https://www.landkreis-bautzen.de/aenderungen-im-busverkehr-im-landkreis-bautzen.php
Im Eisenbahnverkehr können weiterhin noch alle fahrplanmäßigen Angebote aufrechterhalten werden. Notfahrpläne werden jedoch vorbereitet.
- Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121 (Mo-Fr: 9-17 Uhr)
- Nachfragen erreichen uns zum Betrieb von Behindertenwerkstätten. Diese bleiben vorerst geöffnet - sie gelten als Betriebsstätten.
Update – 18. März 2020, 13:24
Umgang mit Corona-Virus: Stadtverwaltung Hoyerswerda komplett für den Besucherverkehr geschlossen
Auf der Grundlage der betreffenden Allgemeinverfügungen des Landkreises Bautzen vom 13. März 2020 und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 18. März 2020 werden die bestehenden Einschränkungen im Bürgerverkehr mit der Stadtverwaltung erweitert. Ab sofort bis zunächst einschließlich 20. April 2020 sind alle Dienststellen der Stadtverwaltung für den Besucherverkehr komplett geschlossen. Die Erreichbarkeit der Stadtverwaltung ist telefonisch und per E-Mail sichergestellt. Bürgertelefon: 03571 456456 montags bis donnerstags 08.00 – 16.00 Uhr, freitags 08.00 – 14.00 Uhr E-Mail: buergeramt@hoyerswerda-stadt.de Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Sollten wichtige Unterlagen abzugeben sein, so wird darum gebeten, diese in den Briefkasten der Stadt Hoyerswerda am Neuen Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str.1 einzuwerfen. Die Absage der Sitzungen des Stadtrates und seiner Gremien (Ältestenrat, Ausschüsse, Beiräte) sowie des Jugendstadtrates und der Ortschaftsräte gilt ebenfalls bis zunächst einschließlich 20. April 2020.
Update – 18. März 2020, 10:50
Landkreisverwaltung wird für Besucherverkehr geschlossen
Das Landratsamt Görlitz bleibt ab morgen, 18. März 2020, an allen Standorten geschlossen. Es werden alle Bürger/innen gebeten, lediglich dringende Anliegen telefonisch oder per E-Mail an das Landratsamt zu richten.
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt ist ab sofort von Montag bis Sonntag täglich von 8 bis 18 Uhr unter 03581 663-5656 zu erreichen.
Weitere Informationen: http://coronavirus.landkreis.gr/
Update – 18. März 2020, 10:49
Die Stadtverwaltung Zittau reagiert mit weiteren Vorsichts- bzw. Schutzmaßnahmen auf die Ausbreitung des Corona-Virus. Dies sind unter anderem:
Einschränkung der Bürgerkontakte/des Publikumsverkehrs in der Stadtverwaltung
Die Bürgerkontakte in den Gebäuden der Stadtverwaltung werden auf ein Minimum reduziert. Bis auf weiteres sollten nur unaufschiebbare Anliegen persönlich an die Verwaltung gerichtet werden. Generell wird darüber informiert, dass Termine nur nach telefonischer oder schriftlicher bzw. elektronischer Anmeldung (E-Mail) ermöglicht werden.
Die Öffnungszeiten für Publikumsverkehr der Stadtverwaltung werden ausgesetzt.
Die Terminvergabe der Bereiche
Standesamt
Ref. Gewerbe, Pass- und Meldewesen
Ref. Soziales
Ref. Stadtordnung und Bußgeldstelle erfolgt ausschließlich für dienstags und donnerstags zwischen 7 Uhr und 18 Uhr. An den Türen aller Dienststellen ist eine Mitteilung zur Einschränkung des Publikumsverkehrs und der jeweils notwendigen Kontakte zur Terminabstimmung angebracht. Bei Eheschließungen ist nur die Anwesenheit des Brautpaares zulässig. Die Pforten im Rathaus und im Technischen Rathaus werden ab 19.03.2020 besetzt und kontrollieren den Zugang zu den Häusern (Ausnahme: Standesamt). Die Stadtkasse ist geschlossen, bitte nutzen Sie die Möglichkeit von Überweisungen.
Das ehemalige Gemeindeamt Hirschfelde und das Kinder- und Jugendhaus „Villa“ sind ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die regelmäßigen Beratungen des Finanzamt Löbau, der Handwerkskammer, die Rechtsberatung der Anwaltskammer, der EUTB Görlitz für Familie e.V. und des Friedensrichters werden vorübergehend ausgesetzt.
Die Wochenmärkte in der Stadt Zittau werden vorerst fortgeführt. Das Sortiment wird auf Lebensmittel beschränkt. Es erfolgt kein Ausschank von Getränken. Oberbürgermeister Thomas Zenker bittet die Bevölkerung um Verständnis und weist darauf hin, dass die Zahlen von Corona-Infizierten im Landkreis Görlitz weiterhin sehr niedrig sind.
„Mit unseren Maßnahmen tragen wir aktiv zur Vorbeugung bei und bleiben auch arbeitsfähig,“ so Zenker. Gültig bleibe der Aufruf, soziale Kontakte auf das Nötigste zu beschränken.
Vor diesem Hintergrund bedankt sich der Oberbürgermeister bei allen Initiativen, die sich derzeit gründen, um gegenseitige bürgerschaftliche Hilfe zu leisten. „Diese Situation bewältigen wir nur gemeinsam.“
Update – 18. März 2020, 10:47
Der Landkreis OSL erweitert ab heute die Erreichbarkeit seines Bürgertelefons. Die Mitarbeiter sind bei konkreten Anfragen, den Landkreis betreffend, von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 18 Uhr unter folgender zentraler Nummer erreichbar: 0800 870 1100. Wir bitten um Verständnis, wenn es angesichts gehäufter Nachfragen zu Verzögerungen kommen kann und auch unsere Mitarbeiter derzeit noch nicht alle Fragen vollumfänglich beantworten können. Insbesondere zu den Regelungen der Notbetreuungen in Schulen und Kitas können ggf. auch die Schulen oder die Kommune Auskunft geben. Um nicht unnötig Verzögerungen hervorzurufen, sollten für allgemeine Fragen die Nummern genutzt werden, die die Kreisverwaltung auch auf ihrer Internetseite kommuniziert.
Kabinett beschließt Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Das öffentliche Leben im Land Brandenburg wird zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus vorerst bis zum 19. April weiter eingeschränkt. Das Kabinett unter Vorsitz von Ministerpräsident Dietmar Woidke beschloss dazu heute die angekündigte Rechtsverordnung. Woidke: „Die gestern mit der Bundeskanzlerin und den anderen Bundesländern einvernehmlich getroffenen Festlegungen dienen einem Ziel: Die Ausbreitung des Virus muss verlangsamt werden, damit unser Gesundheitssystem weiterhin alle Erkrankten versorgen kann.“ Er stellte die Verordnung gemeinsam mit Justizministerin Susanne Hoffmann im Anschluss vor. Im Kabinett informierte zudem Finanzministerin Katrin Lange über die geplante finanzielle Unterstützung von Betroffenen.
Neben den bekannten Einschränkungen im Kita- und Schulbereich treten damit am morgigen Mittwoch entscheidende Festlegungen für die Brandenburgerinnen und Brandenburger in Kraft. Woidke: „Ich bitte dafür im Namen der gesamten Landesregierung um Verständnis. Wichtig sind jetzt Besonnenheit, Zusammenhalt und das Funktionieren der kritischen Infrastruktur. Mein Dank gilt allen, die mit großem Engagement dafür kämpfen, damit die Pandemie eingedämmt werden kann. Dank auch den kommunalen Einrichtungen auf Gemeinde- oder Kreisebene für die gute Kooperation.“
Die beschlossene Rechtsverordnung regelt unter anderem das Verbot von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden. Wenn sich weniger als 50 Menschen zusammenfinden, gelten genaue Vorgaben über Anwesenheitslisten. Beispielsweise fallen Gottesdienste unter diese Regelung.
Außerdem müssen Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr schließen. Ausnahmen gelten für den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Damit können in großen Einkaufsmalls diese Verkaufsbereiche geöffnet bleiben. Für all diese Bereiche wird das Sonntagsverkaufsverbot für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung (bis 19. April) aufgehoben. Sie können demnach sonntags von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen.
Geschlossen für das Publikum werden auch Diskotheken, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen, Prostitutionsstätten sowie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Jahrmärkte, Freizeit- und Tierparks, Spielplätze, Anbieter von Freizeitaktivitäten und ähnliche Einrichtungen.
Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios ist untersagt. In besonderen Einzelfällen können vor Ort Ausnahmen gewährt werden. Ferner sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen verboten.
Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Hospizen dürfen keinen Besuch empfangen. Ausnahme: Kinder unter 16 Jahren und Schwerstkranke dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Menschen mit Atemwegsinfektionen.
Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und ähnlichen Wohnformen dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen.
Finanzministerin Katrin Lange hatte zuvor das Kabinett darüber informiert, dass sich das Land darauf vorbereitet, die heute noch nicht absehbaren finanziellen Folgen durch die Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie abzufedern. Lange: „Wir wollen als Land finanziell in der Lage sein, die Aufrechterhaltung der wesentlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Funktionen unabhängig von der Trägerschaft zu gewährleisten und Schäden dort ausgleichen zu können, wo sie andernfalls zu einer existenzbedrohenden Härte führen würden.“
Daher hätten die Koalitionsfraktionen verabredet, einen Rettungsschirm für das Land Brandenburg auf den Weg zu bringen. Lange: „Der Rettungsschirm sieht vor, im Nachtragshaushalt 500 Millionen Euro zusätzlich pauschal bereitzustellen und zugleich das Finanzministerium zu ermächtigen, diese Mittel den Ressorts auf Antrag schnell und unbürokratisch für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen. Entscheidend ist: Wir spannen einen Rettungsschirm für Brandenburg auf, damit die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie in Brandenburg abgefedert werden können.“
Update – 17. März 2020, 20:30
Cottbus: Zahl der Infizierten steigt auf 17 – OB getestet
Die Zahl der in Cottbus/Chóśebuz mit dem neuartigen Corona-Virus infizierten Personen ist auf 17 gestiegen (Stand: 17.03.2020, 17:00 Uhr). Betroffen ist aktuell ein Rückkehrer aus Tirol/Österreich, der leichte Symptome zeigt. Zudem ist am heutigen Dienstag ein Test beim Oberbürgermeister der Stadt Cottbus/Chóśebuz, Holger Kelch vorgenommen worden. Hier besteht ein Verdacht nach Kontakt mit infizierten Personen. Das Ergebnis liegt noch nicht vor; der OB steht zunächst unter Quarantäne.
Update – 17. März 2020, 17:54
Linienverkehr wird auf Ferienfahrplan umgestellt
Mit Bezug auf die „Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) vom 16. März 2020 und der darin festgelegten Einstellung des Schulbetriebs und der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen ab dem 18. März 2020 wird nach einer Übergangsphase ab Montag, dem 23. März 2020 der Linienverkehr der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck (KVG) und der Regionalbus Oberlausitz GmbH (RBO) im Landkreis Görlitz auf Ferienfahrpläne umgestellt. Das bedeutet, dass alle Fahrten mit der Kennzeichnung „verkehrt nur an Schultagen“ nicht durchgeführt werden. Diese Regelung gilt mindestens bis zum Ende der regulären Osterferien am 17. April 2020.
Im gleichen Zeitraum, d.h. ebenfalls vom 23. März bis 17. April 2020, wird auch der so genannte freigestellte Schulverkehr mit Taxen und Mietwagen durch das Schul- und Sportamt eingestellt. Ausnahmen von dieser Regelung, die sich aus der Notbetreuung an Förderschulen ergeben, werden aktuell geprüft und in Abstimmung mit den Schulen eingerichtet.
Hinweise für Fahrgäste
Ab dem morgigen Mittwoch, den 18. März 2020, wird bis auf weiteres der Ein- und
Ausstieg an der ersten Tür und der Verkauf von Fahrausweisen bei allen Bussen
und auf allen Linien der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH (KVG) und
der Regionalbus Oberlausitz GmbH (RBO) im Landkreis Görlitz ausgesetzt. Damit
soll die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung beim Fahrscheinverkauf und einem
damit verbundenen Geldwechsel sowohl für die Busfahrer/innen als auch für alle
Fahrgäste minimiert werden. Zur Sicherheit der Gesundheitsvorsorge des
Fahrpersonals sollten möglichst die vorderen Sitzreihen frei gehalten werden.
Die Fahrscheinpflicht wird hierdurch selbstverständlich nicht aufgehoben. Die gemeinsamen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des ZVON gelten weiterhin. Der Landkreis Görlitz, die KVG und die RBO bittet ihre Fahrgäste, die notwendigen Tickets vorab in den Mobilitätszentren, in betrieblichen und externen Verkaufsstellen sowie insbesondere mit der App „HandyTicket Deutschland “ zu erwerben.
Bürger/innen können sich auf den Webseiten der beiden Verkehrsunternehmen, auf der Webseite des ZVON sowie an den Haltestellen über das reguläre Fahrplanangebot in den Ferien informieren.
Links:
https://www.zvon.de/de/Fahrplanauskunft/
Update – 17. März 2020, 17:40
Derzeit sind im Landkreis Bautzen 24 (+4 zum Vortag) Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der angeordneten Quarantänen stieg auf 470. Ein Fall im Raum Kamenz betrifft eine Kontaktperson einer in Dresden festgestellten Infektion. Da sie sich bereits frühzeitig selbst isoliert hatte, mussten hier keine Kontaktpersonen getestet werden. Das besonnene Verhalten der Person wurde durch das Gesundheitsamt besonders gelobt. Eine weitere Person aus dem Raum Bautzen und zwei Personen aus dem Raum Hoyerswerda wurden positiv getestet.
Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist bei einer Person ein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen. Diese Person wird in einer Klinik behandelt. Bei einer weiteren Person deutet sich ein schwerer Verlauf der Infektion bereits an.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Der Krisenstab im Landratsamt Bautzen arbeitet jetzt im 2-Schicht-Betrieb.
- Das Corona-Bürgertelefon ist derzeit aufgrund des hohen Aufkommens an Anrufen teilweise schlecht zu erreichen. Die Zahl der hier tätigen Mitarbeiter wird schnellstmöglich weiter erhöht. Das Telefonangebot dient ausschließlich der Kontaktaufnahme zu Fragen der Gesundheit bei Corona-Verdachtsfällen.
Nicht beantwortet werden Fragen zum allgemeinen Dienstbetrieb des Landratsamtes, Schulschließungen, Kinderbetreuungen, Verdienstausfall, Unternehmensfragen. Hierfür wurden durch die zuständigen Behörden gesonderte Hotlines (siehe unten) eingerichtet.
Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121 (Mo-Fr: 9-17 Uhr)
- Das Landratsamt hat den Besucherbetrieb eingestellt. Anfragen können telefonisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Sachbearbeitern geklärt werden. Unterlagen können an folgenden Standorten abgegeben werden:
. Standort Bautzen: Bahnhofstraße 9, Raum 119
. Standort Kamenz: Macherstraße 55, Foyer Eingangsbereich
. Standort Hoyerswerda: Schlossplatz 2, neben Bürgeramt
Auch die Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisbehörden sind bis auf weiteres geschlossen. Nur besondere Zulassungsangelegenheiten (Gewerbe-, Sonderfahrzeuge) sind nach Terminabsprache weiterhin möglich. Hierfür ist eine Voranmeldung per E-Mail an kfz-zulassung@lra-bautzen.de notwendig.
Verschiedene Services sind auch online möglich: https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/organisation/59.
Der Pflichtumtausch von Führerscheinen wird ausgesetzt.
- Alle finanziellen Leistungen des Landratsamtes werden weiterhin wie üblich gezahlt.
- Ab Mittwoch, 18.03.2020, sind alle Schulen und Kitas geschlossen. Das gilt auch für die Kindertagespflege. Eine Notbetreuung gilt nur für einen sehr eingeschränkten Personenkreis.
Umfassende Informationen dazu gibt es auf www.bildung.sachsen.de. Hier finden sich auch die Liste der zugelassenen Berufsgruppen und entsprechende Anträge/Arbeitgeberbestätigungen.
Das Landesamt für Schule und Bildung weist noch einmal daraufhin, dass für die Notbetreuung an Grund- und Förderschulen die Zuständigkeit der Notbetreuung bei den Schulleitern liegt. Die Notbetreuungszeit betrifft die sonst übliche Unterrichtszeit und auch die Hortzeit. Bei den Kitas liegt die Zuständigkeit bei den Städten und Gemeinden. Um hier ein einheitliches Vorgehen abzusichern, wird den Städten und Gemeinden sowie Trägern Folgendes empfohlen:
1.) Ermittlung des Betreuungsbedarfs der relevanten Berufsgruppen
2.) Bildung von kleinen Gruppen - keine zentralen Gruppen
3.) Bei der Auswahl des Personals für die Notbetreuung ist die individuelle Situation (Gesundheitszustand bzw. Vorerkrankungen, Alter, familiäre Situation - z.B. Betreuung eigener Kinder) angemessen zu berücksichtigen.
- Ab Mittwochnacht 24 Uhr gilt eine Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen. Bars, Kinos, öffentliche Einrichtungen und zahlreiche Geschäfte sind ab diesem Zeitpunkt bis 20. April 2020 geschlossen.
https://www.staatsregierung.sachsen.de/coronavirus-in-sachsen.html#a-6971
Update – 17. März 2020, 14:34
Spielplätze im Stadtgebiet bleiben geschlossen
Bund und Länder haben Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart. Zusätzlich zu den bereits bekannt gegebenen Maßnahmen bedeutet dies für die Stadt Bautzen u. a., dass Spielplätze nicht mehr benutzt werden sollen. Soweit es technisch möglich ist, werden diese verschlossen. Wie aus der Leitlinie von Bund und Ländern ebenfalls hervorgeht, sind Anbieter von Freizeitaktivitäten aufgefordert, den Betrieb einzustellen. Dieser Regelung entsprechend bleibt auch der selbst verwaltete Jugendclub KURTI geschlossen.
Wie geht es weiter?
Die Lage muss täglich neu betrachtet und beurteilt werden. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, sich über aktuelle Entwicklungen auf den offiziellen Kanälen der Ministerien und Institute selbstständig zu informieren. Über die Situation im Landkreis Bautzen informiert das Gesundheitsamt des Landratsamtes Bautzen.
Bürgertelefon Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen: 03591 5251-12121.
Update – 17. März 2020, 14:32
Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren, schließt der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung fast alle private und öffentliche Einrichtungen und untersagt alle Veranstaltungen. Das Kabinett hat diese Maßnahme in seiner heutigen Sitzung beraten. Die Verfügung des Gesundheitsministeriums soll voraussichtlich ab 18. März 2020 bis zunächst 20. April 2020 gelten.
Sie untersagt den Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volkfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen. Zudem sind für den Publikumsverkehr geschlossen Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Opern, Museen, Ausstellungshäuser, Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote von Volkshochschulen, Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger, Angebote von Musikschulen, Angebote in Literaturhäusern, Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte, Mensen und Cafés der Studentenwerke, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, Sportanlagen sowie Reisebusreisen.
Geöffnet bleiben Gaststätten in der Zeit von 6 bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf. Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Das Kabinett beschloss zudem die Einrichtung eines gemeinsamen Krisenstabes von Innenministerium und Gesundheitsministerium. Er bekommt den Titel Gemeinsamer Krisenstab Infektionsschutz. Alle Ministerien werden in dem Stab vertreten sein. Ziel ist die Koordinierung der Maßnahmen aller Ministerien zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, die Unterstützung von Behörden, Dienststellen und Einrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Bündelung von Informationen für die Berichterstattung gegenüber den zuständigen Behörden von Bund und Ländern sowie für die Öffentlichkeits- und Medienarbeit. Gleichzeitig soll eine Beschleunigung notwendiger Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse erreicht werden.
Alle Informationen rund um COVID 19 finden Sie hier: https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html
Update – 17. März 2020, 14:15
Um die Ausbreitung des Corvid-19 (Coronavirus) zu verlangsamen, sagt die Biosphärenreservatsverwaltung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft alle öffentlichen Veranstaltungen bis Ende April 2020 ab. Das bezieht sich insbesondere auf den Deutsch-Sorbischen Frühjahrs-Naturmarkt, welcher am 25. April 2020 bereits zum 19. Mal stattfinden sollte.
Zusätzlich wird vorläufig vom 17. März 2020 bis 17. April 2020 das Besucherinformationszentrum HAUS DER TAUSEND TEICHE in Wartha für den täglichen Besucherverkehr geschlossen.
„Die Vermittlung der Zusammenhänge zwischen Mensch und Natur im Biosphärenreservat ist uns ein wichtiges Anliegen, das wir durch ein vielfältiges Veranstaltungsangebot zusammen mit freiwilligen Naturführern und Partnern umsetzen. Im Moment steht für uns jedoch die Gesundheit Aller im Vordergrund. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, das Risiko, dass sich jemand bei einem unserer Angebote anstecken könnte, durch die Absage aller Veranstaltungen sowie die Schließung des HAUS DER TAUSEND TEICHE zu verringern“, so Torsten Roch, Leiter der Biosphärenreservatsverwaltung.
„Wir hoffen inständig, dass die Maßnahmen, die momentan überall getroffen werden, zu einem Rückgang der Erkrankungsfälle führen und wir dann wieder in Gemeinschaft die Natur erleben können“, so Torsten Roch weiter.
Auf der Website www.biosphärenreservat-oberlausitz.de sowie auf dem Social-Media-Kanal der Biosphärenreservatsverwaltung wird über die weiteren Entwicklungen informiert.
Update – 17. März 2020, 14:13
Das Tourismuszentrum in Zittau bleibt ab sofort bis auf Weiteres für den öffentlichen Kundenverkehr geschlossen. Die telefonische Erreichbarkeit sowie der Kontakt per E-Mail wird von Montag bis Freitag in der Zeit von 9-16 Uhr sichergestellt.
Kunden, welche Tickets im Tourismuszentrum für Veranstaltungen erworben haben, die abgesagt wurden, bitten wir um Aufbewahrung der Originaltickets. Diese können nach Wiedereröffnung des Tourismuszentrums zurückgegeben werden.
Für die weiteren Geschäftsbereiche der Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Stadt- und Regionalentwicklung und Kulturhauptstadtbüro gilt:
Es wird darum gebeten, persönliche Termine nur bei Dringlichkeit wahrzunehmen. Diese werden ausschließlich nur nach telefonischer oder elektronischer Anmeldung (per E-Mail) ermöglicht.
Update – 17. März 2020, 14:12
Ab sofort Fokus auf Notfallversorgung und Versorgung dringlicher Fälle im Klinikum Niederlausitz
Senftenberg/Lauchhammer. Die Fokussierung der medizinischen Versorgung im Klinikum Niederlausitz gilt an den Standorten Lauchhammer und Senftenberg. Der bereits bestehende Besucherstopp zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 wird fortgeführt.
Das Klinikum Niederlausitz mit den Krankenhausstandorten in Senftenberg und Lauchhammer richtet sich vollumfänglich darauf ein, allen Anforderungen nachzukommen, die hinsichtlich der Pandemie mit Coronavirus SARS-CoV-2 auf uns zukommen. Aus diesem Grund wird ab sofort der Fokus auf die Notfallversorgung und die Versorgung dringlicher Fälle priorisiert, nicht-dringliche medizinische Behandlungen müssen reduziert werden. So können die Ressourcen für die Akut- und Notfallversorgung bestmöglich ausgeschöpft sowie die Intensivkapazitäten erweitert werden, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Geplante Behandlungen und Operationen, die nicht zwingend zu diesem Zeitpunkt notwendig sind, werden verschoben. Eine Aufnahme von Patienten mit einer medizinischen Dringlichkeit oder Notwendigkeit sowie von Schwangeren zur Entbindung findet selbstverständlich weiterhin statt. Betroffene Patienten erhalten eine entsprechende Information über das Klinikpersonal.
Ebenfalls ab sofort entfallen weitestgehend alle angekündigten öffentlichen sowie internen Veranstaltungen für Patienten, Besucher, Interessierte und Mitarbeiter, um zusätzlich das Infektionsrisiko zu reduzieren und die Leistungsfähigkeit des Klinikums Niederlausitz zu schützen. Weiterhin Gültigkeit hat der Besucherstopp. Nur im Einzelfall werden Ausnahmen von diesem Besuchsverbot gemacht. So können lebensbedrohlich Erkrankte von einem Angehörigen besucht werden. Auch die Partner von Schwangeren dürfen zur Geburt ins Krankenhaus kommen. Bei jedem Betreten der Kliniken ist eine gründliche Händedesinfektion durchzuführen.
Mit diesen Entscheidungen reagiert das Klinikum Niederlausitz auf die Anforderungen der Bundesregierung und bereitet alle notwenigen Maßnahmen vor, um die Infektionsausbreitung so gering wie möglich zu halten. Aktuelle Meldungen können jederzeit über die Homepage www.klinikum-niederlausitz.de abgerufen werden.
Update – 17. März 2020, 8:02
Wir beraten unsere Kunden ab sofort ausschließlich telefonisch, postalisch oder per E-Mail. Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit mit Ihren notwendigen und dringenden Anliegen möglichst per E-Mail an den kundenservice@ewbautzen.de oder per Post an uns. Der kostenlose, telefonische Kundenservice ist weiterhin unter der Nummer 03591 3752-200 erreichbar.
Bis Ende April werden wir keine persönlichen Zählerablesungen für die Jahresverbrauchsabrechnung vornehmen. Sie erhalten von uns eine Zählerkarte zugesandt, die Sie bitte ausgefüllt an uns zurück senden.
Die Kollegen der Störungshotline erreichen Sie jederzeit unter der Rufnummer 03591 3752-375 bei Störungen in den Bereichen Strom, Erdgas, Fernwärme sowie Trinkwasser.
Update – 17. März 2020, 7:36
Ab heute müssen zahlreiche Geschäfte schließen. Hier alle Infos der Bundesregierung:
I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
- Spielplätze.
III. Zu verbieten sind
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
IV. Zu erlassen sind
- Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
- in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
- Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise
- Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
- Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.
Update – 16. März 2020, 19:53
Gegenwärtig, 16. März 2020, 19.30 Uhr, sind im Landkreis Görlitz neun Personen mit dem Coronavirus infiziert und es bestehen 48 begründete Verdachtsfälle. Bei den beiden neu hinzugekommenen Infizierten handelt es sich um eine Frau aus der Gemeinde Oppach und einen Mann aus dem Stadtgebiet Görlitz. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit mögliche Kontaktpersonen.
Heute Nachmittag fand ein Treffen mit den Ober-/Bürgermeistern der Städte und Gemeinden statt, bei dem die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Coronavirus-Lage im Freistaat Sachsen besprochen wurden. Der 1. Beigeordnete des Landkreises Görlitz, Thomas Gampe und die 2. Beigeordnete und Sozialdezernentin, Martina Weber, ermöglichten damit eine kurzfristige Informationsweitergabe und einen Austausch auf kommunaler Ebene. Wesentliches Thema dabei war die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur Schließung von Schulen und Kitas und die damit einhergehende Organisation einer Notbetreuung in den Kommunen. Dabei wurde noch einmal verdeutlicht, dass nach Festlegung des Freistaates Sachsen, jeder Träger einer solchen Einrichtung eine Notbetreuung zu gewährleisten hat. Die Träger werden bei der Umsetzung von den Kita-Fachberatern des Landkreises Görlitz unterstützt.
Weiterhin wurde über die medizinische und rettungsdienstliche Versorgung sowie die Wiedereinführung der Grenzkontrollen informiert.
Im Rahmen des eingerichteten Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) koordiniert die Landkreisverwaltung verschiedene Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu verzögern und die Infrastruktur im Landkreis stabil zu erhalten. Der Landkreis Görlitz hat vorbeugend seine kreiseigenen Einrichtungen geschlossen und empfiehlt darüber hinaus die Schließung von Freizeitbädern, inklusive der Saunabereiche, von Sporthallen, einschließlich des Vereinssports, von Fitnessstudios und Kultureinrichtungen (u.a. Bibliotheken, Musikschulen, Museen, Kinos).
Weitere Hinweise:
Das Landratsamt Görlitzsetzt bis zum 19. April 2020 die Mahnung und Vollstreckung offener Forderungen des Landkreises Görlitz vorübergehend aus. Eine Ausnahme davon bilden drohende, endgültige Zahlungsausfälle durch Verjährung.
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt ist von Montag bis Freitag täglich von 8 bis 16 Uhr unter 03581 663-5656 zu erreichen. Um die Erreichbarkeit zu verbessern, wird das Bürgertelefon personell erweitert.
Darüber hinaus bittet das Landratsamt von persönlichen Ansprachen in den Dienstgebäuden der Landkreisverwaltung weitgehend abzusehen. Es werden alle Bürger/innen gebeten, ihr Anliegen prioritär telefonisch oder per E-Mail an das Landratsamt zu richten. Weiterhin bitten wir um Verständnis, dass es aufgrund der aktuellen Situation zu einer Verzögerung von Verwaltungsvorgängen kommen kann.
Allgemeine Informationen rund um das Coronavirus und Handlungsempfehlungen stellt der Landkreis Görlitz auf seiner Internetseite unter http://coronavirus.landkreis.gr/ zur Verfügung.
Update – 16. März 2020, 19:18
Update – 16. März 2020, 17:53
Derzeit sind im Landkreis Bautzen 20 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Ein neuer Fall wurde im Raum Kamenz festgestellt. 450 Personen befinden sich in Quarantäne.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Die Bundesregierung und die Bundesländer haben umfangreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet.
- Alle Schulen und Kitas im Landkreis Bautzen werden ab Mittwoch, 18.03.2020, bis 17. April 2020 geschlossen. Grundlage ist ein Erlass des Freistaates. Dies gilt auch für Kindertagespflegepersonen. Alle Betreuungsangebote entfallen, es wird für Kinder, Schüler, Studenten ein Betretungsverbot ausgesprochen. Eine Notbetreuung wird nur auf Antrag begrenzt für Beschäftigte der Sektoren der Kritischen Infrastruktur angeboten. Hierfür ist ein Nachweis des Arbeitgebers notwendig. Die Bestätigung muss der Einrichtung spätestens einen Arbeitstag nach Antragstellung vorliegen.
Download: Antrag Notbetreuung
Download: Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen
- Das Corona-Bürgertelefon wird personell aufgestockt, um die Erreichbarkeit zu verbessern. Das Gesundheitsamt rät dringend davon ab, die Außenstelle in der Taucherstraße ohne Termin aufzusuchen. Corona-Tests ohne Notwendigkeit und Beratungen werden hier nicht durchgeführt. Bescheinigungen für Arbeitgeber werden hier nicht ausgestellt. Jede unangemeldete Vorsprache gefährdet die wichtige Arbeit des Gesundheitsamtes. Auf E-Mail-Anfragen kann derzeit nicht zeitnah reagiert werden.
- Das Landratsamt verzeichnet eine verstärkte Nachfrage von Unternehmen verschiedener Branchen zur offiziellen Untersagung von Veranstaltungen, Kursen, etc. Dies betrifft u.a. auch kleinere Schwimmbäder in privater Trägerschaft. Das Gesundheitsamt wird keine solchen Verbote aussprechen. Die Empfehlung, Angebote und Veranstaltungen abzusagen, besteht jedoch weiterhin. Die Entscheidung dazu trifft der jeweilige Veranstalter bzw. das Unternehmen.
- Viele Nachfragen von Eltern beziehen sich auf die seit heute wegen Coronafällen geschlossenen Einrichtungen (Berufsschulzentrum Bautzen mit Außenstelle, Sorbisches Schul- und Begegnungszentrum Bautzen). Das Gesundheitsamt stellt klar, dass alle relevanten Kontaktpersonen ermittelt wurden. Nicht alle Schüler der Einrichtungen zählen automatisch zu den Kontaktpersonen und müssen daher nicht getestet oder in Quarantäne geschickt werden.
- Das Gesundheitsamt erhält eine steigende Zahl von Hinweisen aus der Bürgerschaft, dass sich Einwohner nicht an Quarantänen halten würden. Hierzu erklärt das Gesundheitsamt mit Nachdruck:
o Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Bitte handeln Sie besonnen - Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!
o Jedoch bitten wir um Beachtung, dass nicht jeder Urlaubsrückkehrer sich automatisch in Quarantäne befindet.
- Das Landratsamt Bautzen schränkt den Besucherverkehr ein. Ab Dienstag, 17.03.2020, ist nur noch die Abgabe von Unterlagen sowie Barzahlungsverkehr an folgenden Standorten möglich:
o Standort Bautzen: Bahnhofstraße 9, Raum 119
o Standort Kamenz: Macherstraße 55, Foyer Eingangsbereich
o Standort Hoyerswerda: Schlossplatz 2, neben Bürgeramt
Persönliche Beratungen werden nicht mehr durchgeführt, Anfragen sind nur noch telefonisch oder per E-Mail möglich. Die Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisbehörden sind bis auf weiteres geschlossen. Nur besondere Zulassungsangelegenheiten (Gewerbe-, Sonderfahrzeuge) sind nach Terminabsprache weiterhin möglich. Hierfür ist eine Voranmeldung per E-Mail an kfz-zulassung@lra-bautzen.de notwendig. Verschiedene Services sind auch online möglich: https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/organisation/59. Der Pflichtumtausch von Führerscheinen wird ausgesetzt.
- Wir empfehlen allen Unternehmen, auf Dienstberatungen und gemeinsame Kantinen-Mahlzeiten (besser: Abholung etwa in Assietten) zu verzichten. Aufgrund von Nachfragen von Unternehmen stellt das Landratsamt einen "Fragebogen zur Selbsteinschätzung - Corona-Virus-Infektion" zum Download (https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Fragebogen_Corona.pdf) zur Verfügung. Dieser soll Firmen (z.B. Friseure, Physiotherapeuten, Zahnärzten, etc.) zur Vorabkontrolle bei Kundenkontakten dienen. Sofern eine der Fragen mit "Ja" beantwortet wird, sollte der Termin um mindestens 14 Tage verschoben werden.
Update – 16. März 2020, 17:29
Update – 16. März 2020, 17:05
Eine Mitarbeiterin im Hort der 139. Grundschule und der dazugehörigen Kita „Gorbitzer Sonnenland“, Omsewitzer Ring 10, wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Das Ergebnis liegt dem Gesundheitsamt seit heute, Sonntag den 15. März 2020, vor. Das Gesundheitsamt hat in Absprache mit dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen und dem Träger „Bürgerhilfe Sachsen e.V.“ sofort reagiert und eine Schließung festgelegt.„Für alle Kinder, Lehrer und das gesamte Personal der Einrichtung wird auch hier eine häusliche Isolation von 14 Tagen angeordnet. Der Träger und die Schulleitung wird die Eltern darüber schnellstmöglich informieren, ein schriftlicher Bescheid des Gesundheitsamtes folgt“, so Pressesprecher Kai Schulz. In Abstimmung mit der Leitung des Eigenbetriebs Kindertagesstätten wurde darüber hinaus festgelegt, dass die Eltern für die Zeit der häuslichen Absonderung keine Beiträge entrichten müssen. Damit soll die Belastung in dieser Zeit minimiert werden.
Update – 16. März 2020, 16:53
Der für den 4. April 2020 geplante vierte gemeinsame Umwelttag der Gemeinde Olbersdorf und der Stadt Zittau wird wegen der Corona-Pandemie vorsorglich abgesagt.
Update – 16. März 2020, 16:03
Update – 16. März 2020, 16:01
Ab Mittwoch (18. März) werden alle Schulen und Kitas sowie die Kindertagespflege in Sachsen bis einschließlich der Osterferien (17. April) geschlossen. Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Abstimmung mit dem Sächsischen Kultusministerium ergangen. Eine Notbetreuung an Kitas und Grundschulen wird gewährleistet. Um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, wird diese nur für einen eng begrenzten Personenkreis angeboten. Kultusminister Christian Piwarz warb um Verständnis. »Wir befinden uns in einer besonderen Zeit, die besondere Maßnahmen und Flexibilität abverlangt. Nur so können wir die schnelle Ausbreitung des Corona-Virus verhindern«. Eine Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung und das dazu auszufüllende Formblatt sind abrufbar unter: www.bildung.sachsen.de
Der Minister bittet alle Eltern, Kinder und Schüler umsichtig mit der Situation umzugehen. »Damit die Schließungen auch Wirkung zeigen, bitte ich darum, auf parallele Betreuungsstrukturen oder Freizeitaktivitäten mit größeren Kinderansammlungen zu verzichten. Bisher habe ich aber den Eindruck, dass alle Beteiligten verständnisvoll mit der Situation umgehen. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken. Zusammenhalt, Unterstützung und Rücksichtnahme sind jetzt entscheidend.«
Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Die Schließung von Schulen und Kitas auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ist nötig, um die Ansteckungsmöglichkeiten weiter zu reduzieren. Auch wenn Kinder offensichtlich nicht so stark erkranken, sind sie doch Infektionsbrücken zu ihren Eltern und Freunden. Diese Brücken müssen wir abbrechen, um das Virus auszuhungern. Ich hoffe auf das Verständnis aller für diese Maßnahme.«
Für die Zeit der Schulschließungen wird den Schülern durch die Schulen Lernstoff bereitgestellt, damit die freie Zeit als Lernzeit genutzt werden kann. Der Minister dankte den Lehrern, die durch elektronischen oder analogen Wege mit ihren Schülern im Austausch bleiben.
Die Abiturprüfungen und Prüfungen an den Oberschulen sind nach derzeitigem Stand nicht in Gefahr. Die ersten Prüfungen beginnen erst nach Ostern.
Alle weiteren sich ergebenden Fragen werden zügig geklärt. Für Rückfragen aus der Bevölkerung schaltet das Kultusministerium eine Hotline unter der Nummer 0351-564 69999.
Die Verfügung im Detail ist abrufbar unter: www.bildung.sachsen.de
Update – 16. März 2020, 12:46
Coronavirus: Weitere Vorsichtsmaßnahmen gelten ab Dienstag
Um zeitnah auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können, hat Oberbürgermeister Alexander Ahrens im Rathaus einen Krisenstab eingerichtet. Die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung stimmen sich regelmäßig ab. Heute wurden weitere Regelungen getroffen, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus/COVID-19 im Stadtgebiet zu begrenzen. Alle getroffenen Maßnahmen gelten zunächst bis zum 19. April 2020.
Betrieb der Stadtverwaltung
Der Betrieb der Stadtverwaltung Bautzen läuft regulär weiter. Ab Dienstag, dem 17. März 2020, wird jedoch der Publikumsverkehr aller Ämter eingestellt. Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen telefonisch oder per E-Mail mit den zuständigen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung klären. Dokumente können per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden – diese werden wie gewohnt bearbeitet.
Der Bautzener Bürger-Service ist ausschließlich telefonisch oder per E-Mail zu erreichen.
Telefon: 03591 534-0
E-Mail: buergerservice@bautzen.de
Ausnahmeregelung
Eheschließungen werden wie geplant durchgeführt. Brautpaare sind jedoch aufgefordert, den Kreis der Anwesenden auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Städtische Einrichtungen
Der Betrieb öffentlicher Einrichtungen ist nicht zwangsläufig erforderlich, um die Versorgung innerhalb der Stadt aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund bleiben ab Dienstag, dem 17. März 2020, das Museum Bautzen, die Stadtbibliothek Bautzen sowie der Archivverbund Bautzen geschlossen. Gleiches gilt für Sportstätten der Stadt Bautzen. Wie die Beteiligungs- und Betriebsgesellschaft Bautzen mbH mitteilte, bleibt auch das Röhrscheidtbad Gesundbrunnen bis auf Weiteres geschlossen.
Kinderbetreuung
Sachsens Staatsministerium für Kultus ordnete am 13. März für öffentliche Schulen ab Montag, dem 16. März 2020, unterrichtsfreie Zeit an. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulen bleiben jedoch geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zu Hause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht. Über eine mögliche Schließung von Schulen aber auch von Kitas wird im Laufe der Woche entschieden, heißt es in einer Mitteilung. In den kommenden Tagen werden in der Stadtverwaltung Bautzen Regelungen für die Notbetreuung in der Kindertagespflege sowie in den Kindertageseinrichtungen (inklusive der Horte) getroffen.
Wie geht es weiter?
Die Lage muss täglich neu betrachtet und beurteilt werden. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, sich über aktuelle Entwicklungen auf den offiziellen Kanälen der Ministerien und Institute selbstständig zu informieren. Über die Situation im Landkreis Bautzen informiert das Gesundheitsamt des Landratsamtes Bautzen.
Bürgertelefon Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen: 03591 5251-12121
Update – 16. März 2020, 12:30
IKK classic schließt bundesweit die Servicecenter und betreut Kunden online und per Telefon
Dresden, den 16. März 2020. Zum Schutz vor dem Corona-Virus schließt die IKK classic ab Dienstag, dem 17. März, bis auf weiteres ihre bundesweit rund 160 Kundenberatungsstellen (Servicecenter).
„Dies ist eine vorbeugende Maßnahme, um unseren Kunden und Beschäftigten in der gegenwärtigen Krisenphase ein vermeidbares Ansteckungsrisiko zu ersparen“, erklärt Pressesprecher Michael Förstermann. „Die Sicherheit der Kunden geht für uns vor.“
Der normale Geschäftsbetrieb der IKK classic mit ihren gut 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern läuft indessen, wie der Sprecher betont, in ganz Deutschland unvermindert weiter.
Wesentliche Einschränkungen bei Service und Beratung für die mehr als drei Millionen Kunden erwartet Förstermann durch die jetzt getroffene Vorsichtsmaßnahme nicht.
„Für den Austausch mit der Krankenkasse nutzen die Versicherten traditionell in der überwiegenden Mehrheit das Telefon oder die Post. In den letzten Jahren haben wir zudem einen regelrechten Run auf die bequemen digitalen Kontaktmöglichkeiten erlebt; etwa bei der wachsenden User-Zahl unserer Onlinefiliale oder beim fast schon obligatorischen Email-Verkehr.“
Die IKK classic verfügt daher über eine solide und umfassende telefonische und digitale Kommunikations-Infrastruktur. „In Zeiten von Corona muss kein Kunde der IKK classic persönlich eine Filiale aufsuchen und sich und andere dabei einem unnötigen Gesundheitsrisiko aussetzen“, so Förstermann. „Wir sind gut aufgestellt, um alle Kundenanliegen rasch zu bedienen, auch ohne dass es zu einem direkten Kontakt kommen muss.“
In begründeten und dringenden Einzelfällen bietet die Kasse zudem eine individuelle Terminvereinbarung an.
Wie lange die Servicecenter geschlossen bleiben, wird von der Einschätzung der öffentlichen Gefährdungslage durch die zuständigen Behörden bestimmt werden.
Update – 16. März 2020, 12:29
+++ Landkreis und Kommunen zur konkreten Notfallbetreuung +++
Ab Mittwoch wird in Brandenburg an allen Schulen die Unterrichtserteilung sowie der Kita-Betrieb untersagt. Dies gilt auch für den Landkreis OSL (Siehe hierzu auch die Pressemitteilung des MSGIV vom 15. März). Am Montagvormittag verständigte sich die Kreisverwaltung mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der Kommunen in OSL im großen Sitzungssaal im Landratsamt in Senftenberg über die Umsetzung der konkreten Notfallbetreuung im Landkreis OSL.
Hierzu wurde entschieden:
- Die Kitas halten zur Notfallbetreuung der Kinder für Beschäftigte in sogenannten „versorgungsrelevanten Infrastrukturen“* zu den regulären Öffnungszeiten ab Mittwoch kleine Gruppen vor.
- Gleiches gilt für die Schulen/Hort. Auch hier wird eine Notfallbetreuung der Kinder für Beschäftigte in sogenannten „versorgungsrelevanten Infrastrukturen“* gewährleistet.
- Voraussetzungen:
- Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Sorgeberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der Inhaber des Sorgerechts, in sogenannten kritischen Infrastrukturen* tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können. Es ist unerheblich, ob die berufliche Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg ausgeübt wird.
- Diese Eltern müssen ein amtliches Formblatt ausfüllen, unterzeichnen und dieses am Mittwoch in der Einrichtung (Kita/Schule) als Nachweis vorlegen. Das Vorweisen des Formulars ist die Voraussetzung zur Aufnahme der Kinder.
Das Formblatt stellt die Kreisverwaltung den Kommunen im Laufe des Montags zur Verfügung. Die Kommunen stellen dieses, in der Regel über die Internetseiten, zur Verfügung. Es wird auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de, veröffentlicht. (Hinweis: Formulare, die vereinzelte Kitas über das Wochenende hinweg eigenständig erarbeitet haben, reichen hierfür nicht aus)
- Formal erstellt der Landkreis zur Notfallbetreuung eine Allgemeinverfügung. Diese wird derzeit erarbeitet und am Montag auf der Internetseite veröffentlicht.
- Der Schulbusverkehr findet in dieser Woche noch regulär statt, ab der kommenden Woche ist mit Einschränkungen zu rechnen. Weitere Informationen folgen. Siehe auch www.vgosl.de.
Update – 16. März 2020, 11:41
Ab dem 17. März 2020 werden aufgrund behördlicher Festlegung zur Eindämmung des Coronavirus alle Veranstaltungen des Sorbischen National-Ensembles abgesagt. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 9. April 2020. Auch Begleitprogramme sowie Veranstaltungen an anderen Spielorten sind davon betroffen. Alle bereits erworbenen Karten für die abgesagten Vorstellungen werden erstattet. Unsere Mitarbeiterinnen an der Theaterkasse stehen Ihnen weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Verkauf für die Vorstellungen ab dem 10. April 2020 läuft weiter wie gewohnt.
Update – 16. März 2020, 11:39
Update – 16. März 2020, 11:38
Absage Frühlingsfest
Am vergangenen Freitag erst ist der Findlingspark Nochten in die neue Saison gestartet – u.a. mit der Eröffnung der neuen Dauerausstellung „Eisig, riesig, spannend- Abenteuer Eiszeit“. Nun gibt es leider die erste traurige Mitteilung.
Aufgrund der aktuellen Lage hat man sich dazu verständigt, die erste Veranstaltung des Jahres – das große Frühlingsfest am 29. März – abzusagen!
Da man nicht weiß wo die Reise hin geht, es nicht gut findet zu feiern, während andere isoliert sind und die Gesundheit der Gäste und der Mitarbeiter an erster Stelle steht, sieht man sich zu diesem Schritt gezwungen.
Nichts desto trotz ist der Findlingspark für alle Spaziergänger weiter geöffnet.
Da Bewegung an frischer Luft gerade in dieser angespannten Lage sehr wichtig ist, hält man auch weiterhin die Tore für alle Besucher offen. Da man nicht in geschlossenen Räumen unterwegs ist, sondern in einem 20ha großen Parkareal, sollte die Ansteckungsgefahr damit weitaus geringer sein, als z.Bsp. auf Arbeit oder im Supermarkt. Wer also in den nächsten Tagen frische Luft schnappen oder etwas Sonne tanken will – der ist im Findlingspark wie immer gern gesehen.
Derzeit kann man sich im Park übrigens an blühenden Narzissen, Krokussen, Christrosen und Winterheide erfreuen. Der Park ist täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Sollte es zu weiteren Änderungen kommen – informiert man sofort!
Update – 16. März 2020, 9:08
Abänderung und Erweiterung der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 12.03.2020 zum weitergehenden Verbot von Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2
Das
Landratsamt des Landkreises Görlitz erlässt als zuständige Behörde gemäß § 28
Absatz 1 Satz 2 IfSG die folgende Abänderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz
vom 12.03.2020 über das Verbot von Veranstaltungen auf dem Gebiet des
Landkreises Görlitz
- Im Gebiet
des Landkreises Görlitz ist es untersagt, Großveranstaltungen durchzuführen.
Großveranstaltungen sind jegliche örtlich zusammenhängende
Veranstaltungen, Vergnügungen und sonstige Menschenansammlungen sowie
Versammlungen und Aufzüge mit einer Zahl von über 75 gleichzeitig
erwartenden Teilnehmenden, unabhängig davon, ob sie unter freiem Himmel
oder in geschlossenen Räumen stattfinden. Umfasst sind auch
Teilveranstaltungen im Sinne von Satz 1, die zum gleichen Zweck sowie im
zeitlich engen Zusammenhang abgehalten werden und in Summe dieser
Teilveranstaltungen über 75 Teilnehmende umfassen. Teilnehmende sind
jegliche der Veranstaltung beiwohnende Personen, ganz gleich ob es sich um
Gäste, Personal oder andere Personen handelt.
- Die
Teilnahme an den unter Ziffer 1 genannten Veranstaltungen ist untersagt.
- Veranstaltungen
mit bis zu 75 Teilnehmenden sind durch die Veranstalterin bzw. den
Veranstalter unter Nutzung des als Anlage zu dieser Allgemeinverfügung
eingestellten Bogens zur Selbsteinschätzung mit einer Kurzbeschreibung der
Veranstaltung und einer Aufzählung der angedachten Hygienemaßnahmen
mindestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Landratsamt
Görlitz – Gesundheitsamt - anzuzeigen. Für die Zeit ab 18.03.2020
vorgesehene Veranstaltungen, für die keine fristgerechte, vollständige
Anzeige vorliegt, sind untersagt.
- Das Verbot
nach Ziffer 1 gilt nicht für Veranstaltungen, die zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind, und die durch
die nach Art. 4 Grundgesetz gewährleistete Religionsfreiheit geschützt
sind.
- Diese Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung vom 12.03.2020 und gilt am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung auf der Homepage www.kreis-gr.de als bekanntgegeben und tritt mit Wirksamkeit ab Montag, 16.03.2020, 0.00 Uhr (Nacht von Sonntag auf Montag) in Kraft. Sie gilt bis auf Widerruf.
Die erforderliche Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung einschließlich seiner Begründung und der Anlage (Risikoeinschätzung für Veranstalter)erfolgt auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter folgendem Link: https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852943&waid=392&modul_id=33&record_id=109066
Update – 16. März 2020, 9:02
Am 22. März dieses Jahres sollte der 36. Elstraer Frühlingstest stattfinden. Es waren 5 Touren über die Westlausitzer Berge bis nach Kamenz geplant.
Nach langer Überlegung und aufgrund der aktuellen Lage haben wir uns entschlossen, die Sportveranstaltung abzusagen. Über einen Ersatztermin wurde noch nicht entschieden.
Alle Wanderer, die die Touren auf eigene Faust bestreiten wollen, können sich die Wanderpläne unter www.outdooractive.com herunterladen.
Update – 15. März 2020, 18:25
Der Krisenstab des Landratsamtes Bautzen ist am Sonntagnachmittag zusammengetreten. Damit wechselt der Landkreis Bautzen in den Krisenmodus. Es erfolgt daher der dringende Aufruf, jegliche sozialen Kontakte zu vermeiden, die nicht existenziell sind. Dies gilt nicht für Arbeitsbesuche und den Einkauf, jedoch für Geburtstagsfeiern, Tagungen, Vereinstreffen, etc - unabhängig von der Zahl der Besucher. Sie schützen damit nicht nur sich, sondern auch ihre Mitmenschen.
Stand der Erkrankungen
Derzeit sind im Landkreis Bautzen 19 (+ 2 zum Vortag) Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der angeordneten Quarantänen stieg auf 400.
Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes waren auch am Wochenende im Einsatz, führten Abstriche durch, sprachen Quarantänen aus und ermittelten Kontaktpersonen.
Durch die stetig ansteigende Zahl an Quarantänen war es dem Gesundheitsamt nicht möglich, die versprochenen Kontrollanrufe zu realisieren. Wir bitten um Verständnis bei den betroffenen Personenkreisen. Zukünftig erfolgt einmal in der Woche eine Kontaktaufnahme durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes.
Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten eine Meldung an das Bürgertelefon 03591 5251 12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie den Bereitschaftsdienst 116117.
Vermehrte Nachfragen gibt es derzeit zur Situation in verschiedenen Pflegeheimen, welche von Quarantänemaßnahmen einzelner Mitarbeiter betroffen sind.
Wir bitten um Verständnis, dass nähere Auskünfte seitens des Gesundheitsamtes nicht möglich sind. Seien Sie sicher, dass alle engen Kontaktpersonen ermittelt und bei Notwendigkeit getestet werden. Die entsprechenden Maßnahmen in den Heimen vor Ort sowie einzelne Quarantänemaßnahmen werden durch das Gesundheitsamt koordiniert.
Maßnahmen der Behörden
- Das Bürgertelefon ist ab sofort von Montag bis Freitag täglich von
9.00 - 17.00 Uhr zu erreichen. Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121
(Fragen zur Kinderbetreuung werden hier nicht beantwortet.)
- Aufgrund bestätigter Coronafälle werden ab Montag das Berufsschulzentrum Bautzen einschl. Außenstelle und das Sorbische Schulzentrum in Bautzen geschlossen. Eine Notbetreuung findet dort aus diesem Grund nicht statt. Alle engen Kontaktpersonen wurden bereits ermittelt und telefonisch kontaktiert. Für den Großteil der Schüler an diesen Schulen besteht entsprechend kein Grund zur Sorge.
- In allen anderen Schulen gilt ab Montag der Erlass des Freistaates zur unterrichtsfreien Zeit. Eine vollständige Schließung aller Schulen sowie Kitas und Horte ist noch in dieser Woche durch den Freistaat geplant. Bis dahin sind die Schulen geöffnet, das Lehrpersonal vor Ort. Kitas und Horte sind bis zu einer Entscheidung über Schließungen vorerst geöffnet. Es wird dringend gebeten, diese Zeit zur Organisation von Betreuungsalternativen zu nutzen und Kinder möglichst ab sofort nicht mehr in die Einrichtungen zu bringen. Notbetreuungen werden nur für Kinder von Personal aus systemrelevanten Berufen angeboten werden. Die genaue Liste, wer dazu zählt, wird rechtzeitig bekanntgeben.
- Für Fragen zur Schulschließungen ist der Schulleiter der Schule der erste Ansprechpartner. Für Anfragen steht darüber hinaus die Hotline des Landesamts für Schule und Bildung unter 03591 621555 zur Verfügung.
- In den Kliniken haben Corona-Patienten Vorrang vor allen anderen Behandlungen.
- Das Landratsamt wird kurzfristig auf einen eingeschränkten Dienstbetrieb reduzieren, um wichtige personelle Kapazitäten für die Bekämpfung des Corona-Virus freizulenken. Genauere Informationen erfolgen Anfang der Woche.
- Das Landratsamt bittet von persönlichen Ansprachen im Landratsamt weitgehend abzusehen. Klären Sie Ihr Anliegen vorab mit ihrem Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail. Dieser wird mit Ihnen besprechen, ob ein persönlicher Termin notwendig ist oder die Angelegenheit auf anderem Wege erledigt werden kann. Kinder sollten nicht mit in die Verwaltung gebracht werden.
Update – 15. März 2020, 17:46
Update – 15. März 2020, 17:25
Ein Schüler des St. Benno-Gymnasiums in Dresden wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Das Testergebnis ging am heutigen Tag, 15. März, ein. Das Gesundheitsamt hat daraufhin den Kontakt zur Schulleitung hergestellt und angeordnet, dass die Schule bis einschließlich 27. März 2020 geschlossen bleibt. Diese Entscheidung ergeht unabhängig der ab morgen geltenden Regelung, wonach die Schulpflicht ausgesetzt wird. Damit ist im St. Benno-Gymnasium keine Betreuung möglich. Alle betroffenen Personen werden von der Schulleitung informiert, über die nun geltenden Verhaltensregelungen belehrt und erhalten in den nächsten Tagen einen schriftlichen Bescheid des Gesundheitsamtes, der die häusliche Isolation für 14 Tage anordnet.
„Dies bedeutet, dass tatsächlich für alle Schüler, Lehrer und sonstiges Personal eine häusliche Isolation angeordnet wird“, sagt Pressesprecher Kai Schulz. „Der Kreis der Personen lässt sich leider nicht stärker eingrenzen, deshalb ist die Isolation für alle unumgänglich.“ „Die Schulleitung hat die Lage sehr schnell erkannt und steht in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt. Gerade in dieser Situation ist ein Arbeiten Hand in Hand das Gebot der Stunde. Es ist wichtig, dass noch heute alle betroffenen Personen über die Entscheidung informiert werden und die Verhaltensregeln strikt befolgen.“, so Schulz.
Update – 15. März 2020, 15:17
Dienststellen der Großen Kreisstadt Löbau für Besucherverkehr geschlossen Die Dienststellen der Großen Kreisstadt Löbau bleiben vorerst für den Besucherverkehr geschlossen.
Die Stadtverwaltung reagiert damit auf die zunehmende Verbreitung des Coronavirus. Durch die Schließungen soll die Bevölkerung geschützt und die Arbeitsfähigkeit der Bediensteten sichergestellt werden. Bürger können sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung wenden. Die Kontaktdaten konkreter Ansprechpartner und Bearbeiter sind jederzeit auf der städtischen Internetseite unter der Adresse www.loebau.de abrufbar. Ausschließlich für Anliegen in Bezug auf Standes- und Meldeamt gilt: In dringenden, begründeten und unaufschiebbaren Fällen, für die ein persönliches Vorsprechen unabdingbar ist, wird darum gebeten, im Vorfeld telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Während der üblichen regulären Sprechzeiten können sich Bürgerinnen und Bürger unter der Rufnummer 03585 450-0 mit den zuständigen Bearbeitern verbinden lassen. Sprechzeiten der Stadtverwaltung: Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr, Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr. Besucherinnen und Besucher, welche Unterlagen persönlich abgeben möchten, werden gebeten, diese per Post zu übersenden oder direkt in den Briefkasten zu werfen, der sich in der Eingangstür des Rathauses (Altmarkt 1) befindet.
Diese Regelung gilt ebenso für die Dienststellen im Technischen Rathaus, an welchem sich kein Briefkasten befindet. Die Stadtverwaltung Löbau bittet um Verständnis für diese Maßnahme.
Update – 15. März 2020, 15:17
In Abstimmung mit den freien Trägern (AWO Oberlausitz e.V., Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Löbau-Zittau gGmbH und Lebenshilfe e.V.) und den Tagespflegestellen („Sonnenkäfer“ und „Riesengroß“) wird für die Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Löbau folgendes festgelegt:
1. Am Montag, den 16. März 2020 öffnen alle Einrichtungen wie gewohnt. Es wird jedoch dringend darum gebeten, alle Möglichkeiten einer anderweitigen Betreuung (z.B. durch Angehörige) zu prüfen. Den Sorgeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich die Notwendigkeit der Notbetreuung durch ihren Arbeitgeber bestätigen zu lassen. Das entsprechende Formular „Kindernotbetreuung“ kann unter www.loebau.de abgerufen werden. Ebenso wird es in allen Kindertageseinrichtungen ausgegeben.
2. Ab Dienstag, den 17. März 2020 sind alle Kindertageseinrichtungen geschlossen. Nur Sorgeberechtigte, deren berufliche Tätigkeit in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur (Gesundheit, Versorgung, Polizei, Justiz, Berufsfeuerwehr, Bildung, Behörden) notwendig ist, haben die Möglichkeit, ihre Kinder zur Notbetreuung anzumelden. Mit der Anmeldung auf Notbetreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung (Krippe | Kindergarten | Hort) bestätigen die Sorgeberechtigten und der jeweilige Arbeitgeber, dass der betriebliche Einsatz der Sorgeberechtigten zwingend notwendig ist, um das Allgemeinwohl aufrechtzuerhalten. Eine Notbetreuung ist nur möglich, wenn beide Sorgeberechtigten in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
3. Die Träger behalten sich vor, die Kindertageseinrichtungen mit sofortiger Wirkung zu schließen, wenn weitere Anweisungen bzw. Informationen des Sächsischen Staatsministerium für Kultus oder der örtlichen Gesundheitsbehörden vorliegen.
Update – 15. März 2020, 15:11
Update – 14. März 2020, 21:19
Präventionsmaßnahmen gegen Corona-Infektionen
Informationen der Stadtverwaltung Zittau zu notwendigen Maßnahmen im Stadtgebiet Zittau
Auf die weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland hat das Land Sachsen u.a. mit folgenden Maßnahmen reagiert, die aktuell zwischen Ministerien, Behörden sowie Kita- und Schulleitungen ausgearbeitet und im Laufe der kommenden Woche organisatorisch umgesetzt werden:
Im Sinne der Prävention in der Großen Kreisstadt Zittau erfolgen untenstehende Informationen und Klarstellungen zu Entscheidungen.
Veranstaltungen:
Der Landkreis Görlitz regelt die Möglichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen: Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz über das Verbot von Veranstaltungen. Veranstalter haben die offizielle Risikoeinschätzung für Veranstalter zu nutzen, um die geplante Veranstaltung beim Gesundheitsamt des Landkreises genehmigen zu lassen gesundheitsamt@kreis-gr.de
(Der Leiter des Zittauer Bürgeramtes berät Veranstalter auf Anfrage bei der Erstellung der Riskioeinschätzung: ordnungsamt@zittau.de).
Einschränkung der Bürgerkontakte/der Öffnungszeiten der
Stadtverwaltung:
Die Bürger/-innen werden gebeten, nur unaufschiebbare Anliegen an die Verwaltung zu richten. Generell gilt, dass persönliche Termine ausschließlich nach telefonischer oder elektronischer Anmeldung (per E-Mail) ermöglicht werden. Für die Abteilungen des Bürgeramts (Standesamt, Gewerbe, Einwohnermeldeamt, Ref. Stadtordnung, Ref. Soziales) erfolgen zeitnah organisatorische Schritte um Warteschlangen zu vermeiden. Darüber wird in Kürze öffentlich informiert. Bei den Anmeldungen und bei unangemeldeten Bürgerkontakten sind durch die Verwaltungsmitarbeiter folgende Fragen als erstes zu klären:
- Waren Sie in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet?
- Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer auf Corona positiv getesteten Person?
Wenn eine dieser Fragen bejaht wird, wird die Anmeldung abgelehnt und die weitere Vorgehensweise muss telefonisch geklärt werden.
Schließungen von öffentlichen Einrichtungen:
- Turnhallen: Die Stadt Zittau untersagt mit sofortiger Wirkung die Nutzung aller Turnhallen in städtischer Verantwortung sowie des Weinaustadions bis einschließlich 19.4.2020 für den Vereinssport sowie alle weiteren Veranstaltungen.
- Schwimmhallen: Die Schwimmhalle Hirschfelde sowie das Stadtbad Zittau sind ab Sonntag, 15.3.2020 bis einschließlich 19.4.2020 geschlossen.
- Die Städtischen Museen Zittau (das umfasst Klosterkirche, Franziskanerkloster, sowie Kirche zum Heiligen Kreuz) sind bis zum 19.04.2020 geschlossen.
- Das Gerhart-Hauptmann–Theater hat seinen Vorstellungsbetrieb bis auf weiteres eingestellt. Erworbene Karten für die ausfallenden Veranstaltungen können zurückgegeben werden. Der Kartenpreis wird erstattet.
- Städtische Veranstaltungen oder Veranstaltungen von Dritten in städtischen Gebäuden (Bürgersaal etc.) werden bis auf weiteres abgesagt.
- Die Hochschule Zittau-Görlitz hat ihren Vorlesungsbetrieb und die öffentlichen Zugänge stark eingeschränkt, ihre Bibliotheken an beiden Standorten geschlossen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Maßnahmen der HSZG zur Corona-Vorbeugung Gratulationen und „Feiern“: Ab sofort werden bis auf Weiteres keine Gratulationen durch die Stadtverwaltung, den Oberbürgermeister und seine Stellvertreter bei runden Geburtstagen/Ehe- und Betriebsjubiläen etc. vorgenommen (iSd. Verringerung der Sozialkontakte).
Maßnahmen kommunaler Gesellschaften:
- Die städtische Kindertagesstätten gGmbH „gernegroß“ bereitet die Umsetzung der Empfehlungen der Sächsischen Landesregierungen vor: Maßnahmen der Zittauer Kindertagesstätten gGmbH
- Das Tourismuszentrum Naturpark Zittauer Gebirge bietet ab sofort keine Veranstaltungstickets bzw. Fahrtickets (Regiojet, Flixbus) für Tschechien mehr an. Zudem finden keine Führungen in geschlossenen Räumen mehr statt.(Kellerführung, Rathausführung, „Der tolle Junker“ und Führung Stadtbad)
Der öffentliche Geschäftsbetrieb wird bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen vorerst fortgesetzt, die Öffnungszeiten vollumfänglich aufrecht erhalten.
DRINGENDE Empfehlungen:
- Das Klinikum Oberlausitzer Bergland und die Pflegeeinrichtungen in der Stadt Zittau bitten dringend um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Entwicklung desInfektionsgeschehens von jeglichen Besuchen in den Einrichtungen bis auf Weiteres Abstand genommen werden sollte.
- Allen öffentlichen Veranstaltungsorten und Vereinsstätten wird ebenfalls empfohlen im Sinne der Vermeidung von Sozialkontakten zu handeln. Die Stadtverwaltung wird im Laufe der nächsten Tage dazu das Gespräch mit den Verantwortlichen suchen.
- Bitte vermeiden Sie panische Reaktionen. Die Versorgung der Bevölkerung ist weiterhin gewährleistet und soll derzeit nicht eingeschränkt werden. So genannte „Hamsterkäufe“ gefährden dies weitaus mehr als das übliche Einkaufsverhalten.
- Schränken Sie Ihre Sozialkontakte auf das dringend benötigte Maß ein, damit schützen Sie sich und andere.
- Versuchen Sie vor allem älteren Menschen bei Einkäufen und Erledigungen zu helfen, damit diese nicht in größere Menschenansammlungen gehen müssen.
- Nutzen Sie bitte für Ihre Information offizielle Quellen und seriöse Medien. Besonders in den sozialen Netzwerken und im Internet werden Falschmeldungen sehr schnell weit verbreitet.
- Befolgen Sie dringend die Empfehlungen Ihrer Hausarztes/Hausärztin sowie des Gesundheitsamtes des Landkreises Görlitz.
Update – 14. März 2020, 20:00
Update – 14. März 2020, 18:05
Update – 14. März 2020, 17:12
Derzeit sind 17 Personen (+3 zum Vortag) im Landkreis Bautzen mit dem Coronavirus infiziert. Zwei neue Fälle betreffen den Raum Hoyerswerda, einer den Raum Bautzen. Die Zahl der Personen in Quarantäne stieg auf mehr als 300.
Maßnahmen der Behörden
- Seit heute (14.03.2020) gilt die Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen zur Absage von Veranstaltungen über 100 Personen. Generell gilt die Empfehlung des Gesundheitsamtes, auch Veranstaltungen mit geringeren Besucherzahlen abzusagen.
- Der Freistaat Sachsen hat alle Schulen ab Montag, 16.03.2020, von der Schulpflicht befreit. Dies gilt auch für Berufsschulen - öffentliche wie private. Kindergärten bleiben vorerst geöffnet. Bis Mitte der Woche soll über eine landesweite generelle Schließung von Schulen, Kitas und Horten entschieden werden.
- Eingeschränkter Dienstbetrieb des Landratsamtes wird vorbereitet: Der Krisenstab des Landratsamtes bereitet eine geordnete Einschränkung des Leistungsangebotes des Landratsamtes für die nächsten Tage vor. Damit soll die weitere Handlungsfähigkeit als staatliche Behörde gewährleistet werden. Alle Leistungsempfänger werden jedoch weiterhin wie gewohnt ihre Überweisungen erhalten.
- Das Landratsamt bittet von persönlichen Ansprachen im Landratsamt weitgehend abzusehen. Klären Sie Ihr Anliegen vorab mit ihrem Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail. Dieser wird mit Ihnen besprechen, ob ein persönlicher Termin notwendig ist oder die Angelegenheit auf anderem Wege erledigt werden kann. Bitte verzichten Sie auf jeden Fall auf einen Besuch, wenn Sie:
- Krankheitszeichen aufweisen wie Fieber, Husten, Atemnot, Muskelschmerzen, Müdigkeit/Schlappheit
- innerhalb der letzten 14 Tage in Risikogebieten waren
- Kontakt zu einer Person aus dem Risikogebiet hatten
- Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall hatten.
Update – 14. März 2020, 14:41
Um zeitnah auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können, hat Hoyerswerdas Oberbürgermeister Stefan Skora im Rathaus einen Krisenstab eingerichtet. Die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung stimmten sich in ihrer heutigen Zusammenkunft darüber ab, wie die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus/COVID-19 begrenzt werden und der Betrieb der Verwaltung dennoch aufrechterhalten werden kann.
Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Situation wegen der Ausbreitung des Corona-Virus und zur Unterbrechung von Infektionsketten werden demnächst alle Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen durch die zuständigen Gesundheitsbehörden bis auf Weiteres geschlossen.
Bei dringenden Angelegenheiten gibt es im Gesundheitsamt des Landratsamtes eine Hotline:
Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121 www.landkreis-bautzen.de/corona
Sprechzeiten beachten!
Sprechzeiten:
montags 09:00 - 15:30 Uhr
dienstags 09:00 - 17:00 Uhr
mittwochs 09:00 - 15:30 Uhr
donnerstags 09:00 - 17:00 Uhr
freitags 09:00 - 13:00 Uhr
SCHLIESSUNG ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN
RATHAUS
Die Dienststellen der Stadtverwaltung Hoyerswerda sind für den Bürgerverkehr vom 16.03.2020 bis voraussichtlich 09.04.2020 geschlossen. Die Erreichbarkeit ist telefonisch und per E-Mail sichergestellt. In begründeten wichtigen Einzelfällen können Terminabsprachen zwischen dem Mitarbeiter der Verwaltung und dem Bürger getroffen werden.
Für das Bürgeramt am Standort Dillinger Straße 1 und für das Standesamt am Standort S.-G.-Frentzelstr. 1 gelten folgende Öffnungszeiten in der Zeit vom 16.03.2020 bis voraussichtlich 09.04.2020:
Montag 8:30 – 13:00Uhr
Dienstag 8:30 – 13:00Uhr
Mittwoch geschlossen,
Termine nach Vereinbarung
Donnerstag 8:30 – 13:00Uhr
Freitag 8:30 – 13:00Uhr
KINDERTAGESSTÄTTEN
Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Situation werden demnächst alle Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen durch die zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen. Bis dahin werden die Kindertageseinrichtungen offen gehalten. Wir möchten Ihnen ermöglichen, eine alternative Betreuung zu organisieren.
Wer nicht berufstätig ist oder eine Betreuungsmöglichkeit hat, ist angehalten, sein Kind bereits ab Montag nicht mehr in die Kita zu bringen. Für die Horte gilt das gleiche. Bei Schließung der Kitas und Horte durch das Gesundheitsamt werden wir eine Notbetreuung für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur anbieten.
FREIZEITEINRICHTUNGEN
Alle Kultureinrichtungen (Lausitzhalle, Schloss und Museum, Stadtbibliothek, Volkshochschule und Musikschule) sind bis auf weiteres geschlossen. Dasselbe gilt für die Bürgerhäuser, Vereinsheime und alle Turnhallen.
Für alle Veranstalter gilt ab heute die Allgemeinverfügung zur Absage von Veranstaltungen über 100 Personen des Landkreise Bautzen.
Oberbürgermeister Stefan Skora zu den getroffenen Maßnahmen: „Wir werden die Ausbreitung des Coronavirus nicht verhindern können. Aber jede und jeder Einzelne muss mit seinem Handeln dazu beitragen, dass sich die Geschwindigkeit der Verbreitung nicht erhöht. Deshalb ist es unsere Pflicht, entsprechende Maßnahmen einzuleiten – auch, wenn dies mit unangenehmen Einschränkungen des Alltags verbunden ist. Alle unsere Maßnahmen gelten Ihrer Gesundheit.“
Update – 14. März 2020, 14:36
In Tschechien ist nun der Notstand eingetreten. Mehr dazu in unserem Artikel: https://lausitznews.de/artikel/coronavirus-notstand-ausgerufen_4711.html
Unser Reporter war in Liberec unterwegs!
Update – 14. März 2020, 11:46
Aaufgrund behördlicher Festlegungen zur Eindämmung des Coronavirus wird der Spielbetrieb des Gerhart-Hauptmann-Theaters ab sofort bis auf weiteres unterbrochen. Erworbene Karten für die ausfallenden Veranstaltungen können selbstverständlich zurückgegeben werden. Der Kartenpreis wird Ihnen erstattet.
Bitte beachten Sie, dass zur Vermeidung von Bargeldverkehr aus Gründen des Infektionsschutzes die Rückerstattung per Überweisung erfolgen soll. Das diesbezügliche Formular liegt an den Theaterkassen aus und steht auf unserer Homepage zum Download bereit: https://www.g-h-t.de/de/Downloads/
Wir möchten ebenso aus Gründen des Infektionsschutzes vermeiden, dass zu viele Menschen zu Zwecken der Stornierung gleichzeitig an die Theaterkasse kommen. Für die nun ausfallenden Veranstaltungen wird daher eine Stornierungsfrist bis zum 30. September 2020 festgelegt.
Weitere Informationen erhalten Sie gern über unseren Besucherservice, den Sie unter 03581-474747 oder per E-Mail an service@g-h-t.de erreichen.
Update – 14. März 2020, 8:00
Update – 14. März 2020, 6:31
Am Grenzübergang Ebersbach-Neugersdorf wurden neben einem Versorgungszelt Zäune und schwere Betonklötze aufgestellt, Beamte der Polizei sind ab sofort rund um die Uhr vor Ort.
Update – 14. März 2020, 6:29
Am Grenzübergang Seifhennersdorf (D) - Varnsdorf (CZ) wurden Zäune und schwere Betonklötze aufgestellt, Beamte der Polizei sind ab sofort rund um die Uhr vor Ort.
Update – 14. März 2020, 6:25
Klinikum Görlitz schränkt Besuchserlaubnis ein
Um eine Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen, gelten ab sofort eingeschränkte Besuchsregeln. Patientenveranstaltungen werden bis auf weiteres abgesagt.
Görlitz, 13.03.2020. Obwohl der überwiegende Teil der SARS-CoV-2-Infektionen mild verläuft, hat das Klinikum die Verantwortung, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus für alle unsere Patient:innen sowie Mitarbeiter:innen zu minimieren. Deshalb bittet das Klinikum die Bevölkerung um Unterstützung bei einigen Vorsichtsmaßnahmen:
Bitte schränken Sie Ihre Besuche auf einen Besucher pro Patient und Tag – Bitte bringen Sie keine Kinder mit!
Wir verkürzen die Besuchszeit auf 14 – 16 Uhr – Bitte melden Sie sich beim Stationspersonal an!
Patienten, die einen ambulanten Termin haben, sollen diesen nach Möglichkeit ohne Begleitung wahrnehmen. Die Begleitperson kann alternativ außerhalb des Klinikgebäudes warten. Diese Regelung gilt selbstverständlich nur, wenn Patienten nicht betreut werden müssen oder der Termin eine anschließende Betreuung/Begleitung erfordert.
Bitte betreten Sie das Klinikum nicht, wenn Sie selbst erkältet sind.
Wir weisen Sie darauf hin, die Möglichkeiten der Händedesinfektion im Krankenhaus zu nutzen. Sie finden Desinfektionsspender in allen Bereichen mit Patientenkontakt (Stationen, Eingangsbereiche, Patientenzimmer).
Weiterhin gilt unsere ausdrückliche Empfehlung und Bitte an die Bevölkerung, die grundsätzlichen Maßnahmen des Ansteckungsschutzes jetzt ganz bewusst einzuhalten:
- gründliches und häufiges Händewaschen mit Seife
- Abstand zu Mitmenschen bei Atemwegserkrankungen (Husten, Schnupfen, Niesen)
- Auskurieren der Krankheitssymptome (Ansteckungsvermeidung anderer)
- direkte Händekontakte reduzieren („Winken statt Schütteln“)
- Nutzung von Einwegtaschentüchern
Danke für Ihre Mitwirkung!
Darüber hinaus werden bis auf Weiteres alle Patientenveranstaltungen abgesagt.
Update – 14. März 2020, 6:24
Ab dem 16.03.2020 werden in den Oberlausitzkliniken alle planbaren und nicht dringlichen stationären Aufnahmen, Untersuchungen und Operationen bis auf weiteres ausgesetzt.
Außerdem treten für Besucher Einschränkungen in Kraft. Es werden alle Besuche untersagt.
Wer denkt sich infiziert zu haben, soll nicht die Klinik betreten sondern sich bei den bekannten Telefonnummern melden!
Update – 13. März 2020, 20:35
In Cottbus/Chóśebuz ist ein weiterer Infektionsfall mit dem neuartigen Corona-Virus zu registrieren.
So ist eine Frau positiv getestet worden, die am 08.03.2020 mit ihrem Lebenspartner aus Südtirol zurückgekehrt war. Beide standen seitdem unter Quarantäne. Bei dem Test, der wegen der Überprüfung der Quarantäne-Dauer durchgeführt wurde, wurde die Frau, die bislang ohne Symptome ist, positiv getestet.
Der Lebensgefährte wird am Sonnabend getestet, da er jetzt symptomatisch mit Fieber und Husten reagiert. Die dreijährige Tochter, die nicht mitgereist war, ist asymptomatisch. Damit liegt die Zahl der nachgewiesenen Infektionen in Cottbus/Chóśebuz jetzt bei 12 (Stand: 13.03.2020, 17:00 Uhr). Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen unter www.cottbus.de/corona
Update – 13. März 2020, 20:12
Nach Tschechien schließt nun auch Polen die Grenzen!
Polen schließt in der Corona-Krise seine Grenzen für Deutsche und alle anderen Ausländer. Das teilte der Ministerpräsident des Landes, Mateusz Morawiecki, am Freitagabend auf einer Pressekonferenz in Warschau mit.
Update – 13. März 2020, 20:06
Update – 13. März 2020, 17:30
Cottbus/Chóśebuz bereitet sich auf Schulschließung vor – CTK verschiebt nicht notwendige Operationen
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz und die Carl-Thiem-Klinikum gGmbH erweitern die Maßnahmen mit Blick auf die Corona-Epidemie. So wird sich der Verwaltungsstab am Sonnabend, 14.03.2020, mit den von der Landesregierung angekündigten Schul- und Kita-Schließungen befassen. Diese werden ab Mittwoch, 18.03.2020, geschlossen.
Oberbürgermeister Holger Kelch: „Die medizinischen Aspekte und der Schutz der Bevölkerung sowie die Hilfe für Kranke und Schwäche haben jetzt oberste Priorität. Diesen Gegebenheiten stellen wir uns, ohne das öffentliche Leben gänzlich in Frage zu stellen. Es liegt auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, sich selbst und andere zu schützen.“ Gleichzeitig sind am Freitag viele Veranstaltungen abgesagt worden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich auf den jeweiligen Internetseiten der Veranstalter und Anbieter unmittelbar zu informieren. So schließt beispielsweise das Freizeitbad Lagune ab Sonnabend, 14.03.2020. Offen hingegen bleibt der Tierpark Cottbus/Chóśebuz, der allerdings Einrichtungen wie das Elefantenhaus, Raubtierhaus u.ä. für den Besucherverkehr sperrt.
Abgesagt sind Veranstaltungen zum Bücherfrühling am kommenden Montag, sowie im Rahmen der Frauenwoche. Der Semesterstart an der BTU wird verschoben.
Das Carl-Thiem-Klinikum wird ab Montag, 16.03.2020, keine elektiven Patienten mehr aufnehmen – das heißt, es werden nur noch dringend notwendige Eingriffe vorgenommen. Dr. Götz Brodermann, CTK-Geschäftsführer: „Wir sind gerüstet für Notfälle. Durch die Verschiebung von Operationen sichern wir die personelle Leistungsfähigkeit des Klinikums.“ Die Patienten werden entsprechend informiert. Die Betreuung von Schwangeren und Tumorpatienten wird sichergestellt. Ab Montag sind zur Vermeidung weiterer Ansteckungsgefahren keine Besuche mehr möglich.
Die MVZ-Praxen werden komplett geschlossen, lediglich der Betrieb der chirurgischen und neurochirurgischen Praxen bleibt aufrechterhalten. Weiter gilt der dringende Appell an alle Rückkehrer aus Risikogebieten, sich nach ihrer Rückkehr zunächst zu Hause aufzuhalten und telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt oder dem Gesundheitsamt aufzunehmen. Diese werden weitere Schritte veranlassen.
Update – 13. März 2020, 17:24
Auch Begleitprogramme sowie Veranstaltungen an anderen Spielorten sind davon betroffen.
Alle bereits erworbenen Karten für die abgesagten Vorstellungen werden erstattet.
Unsere Mitarbeiterinnen an der Theaterkasse stehen Ihnen weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.
Update – 13. März 2020, 17:23
Coronavirus: Stadtverwaltung Bautzen ergreift Vorsichtsmaßnahmen
Um zeitnah auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können, hat Oberbürgermeister Alexander Ahrens im Rathaus einen Krisenstab eingerichtet. Die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung stimmten sich in ihrer heutigen Zusammenkunft darüber ab, wie die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus/COVID-19 begrenzt werden und der Betrieb der Verwaltung dennoch aufrechterhalten werden kann.
Sind die Stadtverwaltung und ihre Einrichtungen weiterhin erreichbar?
Ja. Trotz der notwendigen Vorkehrungen bleibt es das oberste Ziel, den Betrieb der Stadtverwaltung aufrecht zu erhalten. Der Krisenstab hat aus diesem Grund entschieden, dass alle Ämter bis auf Weiteres zu den Sprechzeiten erreichbar bleiben. Alle Bürgerinnen und Bürger werden dennoch gebeten, ihre Anliegen bevorzugt telefonisch oder per E-Mail zu klären.
Auch die Stadtbibliothek Bautzen, das Museum Bautzen und der Archivverbund Bautzen bleiben vorerst zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Welche Vorkehrungen werden in Schulen und Kindertageseinrichtungen getroffen?
Sachsens Staatsministerium für Kultus ordnete am 13. März für öffentliche Schulen ab Montag, dem 16. März 2020, unterrichtsfreie Zeit an. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulen bleiben jedoch geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zu Hause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht. Über eine mögliche Schließung von Schulen aber auch von Kitas wird im Laufe der kommenden Woche entschieden, heißt es in einer Mitteilung.
Die Maßnahme wird ergriffen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Staatsregierung sowie Städte und Gemeinden stimmen sich zu der Umsetzung ab. Um die Versorgung der Bevölkerung, den öffentlichen Personennahverkehr oder die medizinische Versorgung zu garantieren, wird die Betreuung für alle Kinder abgesichert, deren Eltern kein alternatives Betreuungsangebot haben.
Die Prüfungen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sind nach derzeitigem Stand nicht in Gefahr. Klassenfahrten ins In- und Ausland sind bis zum Schuljahresende abzusagen. Klassenfahrten in Sachsen sind zunächst bis zu den Osterferien abzusagen, danach gibt es eine neue Bewertung der Lage. Außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten. Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres abgesagt bzw. sind abzusagen.
Werden städtische Veranstaltungen wie geplant durchgeführt?
Alle städtischen Veranstaltungen werden abgesagt oder verschoben. Das betrifft Veranstaltungen, die bis einschließlich Ostern stattfinden sollten:
- Veranstaltungen des Museums Bautzen (auch Führungen)
- Veranstaltungen des Archivverbundes Bautzen
- Veranstaltungen der Stadtbibliothek Bautzen
- Vorlesung der Bautzener Akademie
Zudem gelten die durch den Landkreis Bautzen bekanntgegebenen Bestimmungen. Der Wochenmarkt ist von den Absagen bislang nicht betroffen, da sie zur Versorgung der Bürger beitragen.
Sind Ausschusssitzungen von den Absagen betroffen?
Welche Ausschusssitzungen in der nächsten Zeit stattfinden, hängt davon ab, ob unabdingbare Beschlüsse zu treffen sind. Die für den 25. März angesetzte Sitzung des Bautzener Stadtrates entfällt ebenso wie die nächste Zusammenkunft des Beirates für Stadtentwicklung.
Wie begründet Oberbürgermeister Alexander Ahrens die getroffenen Maßnahmen?
„Wir werden die Ausbreitung des Coronavirus im Stadtgebiet nicht verhindern können. Aber jede und jeder Einzelne muss mit seinem Handeln dazu beitragen, dass sich die Geschwindigkeit der Verbreitung nicht erhöht. Deshalb ist es unsere Pflicht, entsprechende Maßnahmen einzuleiten – auch, wenn dies mit unangenehmen Einschränkungen des Alltags verbunden ist.“
Update – 13. März 2020, 17:20
Der Landkreis Bautzen steht am Beginn einer krisenhaften Situation. Als am stärksten betroffener Landkreis wurden daher am Freitag durch das Landratsamt weitreichende Entscheidungen getroffen. Zudem wird an alle Einwohner appelliert, jegliche sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Ziel aller Maßnahmen ist weiterhin eine Verzögerung der Ausbreitung des Corona-Virus, um die medizinische Infrastruktur im Landkreis aufrechtzuerhalten.
Stand der Erkrankungen
Derzeit sind 14 Personen (+2 zum Vortag) im Landkreis Bautzen mit dem Corona-Virus infiziert. Die neuen Fälle betreffen jeweils den Raum Hoyerswerda und den Raum Bautzen. Weiterhin sind rund 250 Personen in Quarantäne. Beide Zahlen können sich bei Vorlage noch ausstehender Testergebnisse noch erhöhen.
Maßnahmen der Verwaltung
- Der Landkreis Bautzen erlässt eine Allgemeinverfügung zur Absage von Veranstaltungen über 100 Personen. Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonnabend, 14.03.2020, 0:00 Uhr und vorerst bis 09.04.2020. https://www.landkreis-bautzen.de/download/Ordnungsamt/Allgemeinverfuegung_LRABautzen.pdf
- Das bedeutet unter anderem:
- Der Spielbetrieb in allen Kultureinrichtungen wird eingestellt. Museen bleiben vorerst geöffnet, Veranstaltungen werden jedoch abgesagt.
- Die Sitzung des Kreistages am 16.03.2020 findet nicht statt. Die vorher geplante Pressekonferenz um 15 Uhr am 16.03.2020 entfällt.
- Veranstaltungen der Kreismusikschule und Kreisvolkshochschule finden nicht statt. Dies gilt auch für den Unterricht.
- Für Veranstaltungen von unter 100 Personen empfiehlt das Gesundheitsamt eine Absage. Die Entscheidung trifft jedoch der Veranstalter.
- Das Gesundheitsamt empfiehlt, Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen abzusagen.
- Das Gesundheitsamt empfiehlt, den Bäderbetrieb einzustellen. Dies betrifft alle Hallenbäder im Landkreis Bautzen.
- Die reguläre Arbeit (Ausnahme: Corona-Maßnahmen) des Gesundheitsamtes am Standort Bautzen wird eingestellt. Bei Bedarf ist auf die Standorte Kamenz und Hoyerswerda auszuweichen.
- Das Landratsamt beruft einen Krisenstab ein. Dieser trifft Entscheidungen, die über die konkrete Arbeit des Gesundheitsamtes zur Verzögerung der Virusausbreitung hinausgehen.
Update – 13. März 2020, 15:26
Die voranschreitende Ausbreitung des Coronavirus hat auch in Cottbus/Chóśebuz weitere Auswirkungen.
So bleibt ab Sonnabend, dem 14.03.2020, das Freizeitbad Lagune geschlossen. Weitere Einrichtungen werden voraussichtlich folgen. Dazu bitten wir, entsprechende Veröffentlichungen auf den jeweiligen Internetseiten bzw. Aushänge zu beachten. Auch die geplanten Aufführungen des Kabaretts „Männer- und Weiberkram“ im Rahmen der 30. Brandenburgischen Frauenwoche in Cottbus werden am Sonntag, dem 15.03.2020, entfallen. Erworbene Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit. Ein Ersatztermin ist für Ende September anvisiert. Zudem gilt auch in Cottbus/Chóśebuz die dringende Empfehlung, soziale Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken. Dies ist auch als Appell an die Verantwortung jedes Einzelnen und als Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu verstehen.
Update – 13. März 2020, 15:03
IHK Dresden sagt Prüfungen ab
"Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Prüfungsteilnehmer,
die IHK-Organisation sieht sich angesichts der momentanen Lage gezwungen, die bundeseinheitlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen Teil 1 in allen Ausbildungsberufen abzusagen. Alle Weiterbildungsprüfungen, die im Zeitraum vom 16. März 2020 bis einschließlich 24. April 2020 stattfinden sollte, werden abgesagt. Dies betrifft auch die AdA-Prüfung.
Damit leisten wir einen Beitrag zum gemeinsamen Aufruf der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten/-innen der Länder, alle nicht notwendigen Veranstaltungen mit mehr als 1 000 Teilnehmern zwingend und solche mit weniger Teilnehmern möglichst abzusagen. Dies dient dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen.
Die Prüfung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Aktuell können wir Ihnen leider noch nicht mitteilen, wann das der Fall sein wird. Wir werden aber im Einklang mit den für die Pandemie-Bekämpfung zuständigen Behörden neue Termine festsetzen, sobald sich die Risikoeinschätzung wieder verbessert hat. Nach unserer vorsichtigen Prognose wird das frühestens im April der Fall sein können.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass in der Zwischenzeit weder Ihre IHK, noch der DIHK oder gar die Aufgabenerstellungseinrichtung (AkA, DIHK-Bildungs-GmbH, PAL, ZFA, ZPA) genauere Details mitteilen können. Deshalb bitten wir Sie, möglichst von direkten Anfragen abzusehen. Wir werden im Gegenzug all unsere Kapazitäten dafür aufbringen, Sie so schnell wie möglich über den neuesten Stand zu informieren. Diesen finden Sie auch immer auf unseren Webseiten: www.dihk.de und Ihrer IHK Dresden: www.dresden.ihk.de
So ärgerlich diese Entscheidung für Sie im Einzelnen auch sein mag: Der Schutz und die Gesundheit aller beteiligten Personen hat oberste Priorität. Wir hoffen auch auf Ihr Verständnis für diese Maßnahme."
Update – 13. März 2020, 14:53
Sachsens Kultusministerium ordnet für öffentliche Schulen ab Montag (16. März) unterrichtsfreie Zeit an. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulen bleiben jedoch geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zuhause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht.
Mit der Entscheidung wird Eltern die Möglichkeit gegeben, sich bis zur Schließung von Schulen, auf eine Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen zu können. Eine Entscheidung, ab wann Schulen und Kitas bis zum 17. April komplett geschlossen werden, wird im Laufe der kommenden Woche getroffen.
Die Maßnahme wird ergriffen, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Staatsregierung sowie Städte und Gemeinden stimmen sich zu der Umsetzung ab. Um die Versorgung der Bevölkerung, den öffentlichen Personennahverkehr oder die medizinische Versorgung zu garantieren, wird die Betreuung für alle Kinder abgesichert, deren Eltern kein alternatives Betreuungsangebot haben.
Die Prüfungen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sind nach derzeitigem Stand nicht in Gefahr. Die ersten Prüfungen beginnen erst nach Ostern (Start Abitur 22. April).
Klassenfahrten und schulische Veranstaltungen:
Klassenfahrten ins In- und Ausland sind bis zum Schuljahresende abzusagen. Klassenfahrten in Sachsen sind zunächst bis zu den Osterferien abzusagen, danach gibt es eine neue Bewertung der Lage. Bis auf weiteres dürfen auch keine neuen Klassenfahrten vertraglich abgeschlossen werden, unabhängig davon, wann diese stattfinden sollen. Außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres abgesagt bzw. sind abzusagen.
Update – 13. März 2020, 14:11
Spree-Neiße-Kreis: Ausbildungs-Stopp wegen Corona-Virus
Auf der Website des Kreisfeuerwehrverbandes Spree-Neiße e.V. wurden folgende Maßnahmen bekanntgegeben:
"Im Spree-Neiße-Kreis sollen wegen des Corona-Virus sämtliche Ausbildungsmaßnahmen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes vorläufig eingestellt werden. Das hat die kreisliche Arbeitsgruppe festgelegt.
Die Arbeitsgruppe reagiert damit auf die gegenwärtigen Gefährdungslage im Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus und möchte damit zusätzliche Gefahrenmöglichkeiten zur Verbreitung des Erregers vermeiden. Bis Ende April sollen Schulungen und Ausbildungen auch der im Kreis ausgesetzt werden. Sämtliche Kommunen (als Träger des Brandschutzes) sind angehalten, das auch in ihren Ortsfeuerwehren umzusetzen.
Die für den 21. März geplante Weiterbildung der Jugendwarte in Forst wird auf einen noch festzulegenden Termin im Herbst diesen Jahres verschoben.
Das Robert Koch Institut und die DGUV haben inzwischen Verhaltenshinweise für Einsatzkräfte herausgegeben.
Die Feuerwehren sind ein wesentlicher Baustein für die Sicherheit im Kreis. Umso wichtiger ist es nach Ansicht des KFV SPN e.V. dass sie gesund sind und auch bleiben. DennDennoch kann es im Rahmen von Einsätzen zum Kontakt mit Corona-Infizierten bzw, -Verdachtsfällen kommen. Deshalb sollten Einsatzkräfte die angehängten Sicherheitsmaßnahmen beachten.
Und noch ein Hinweis für Bürger: Die Notrufnummer 112 ist - wie der Name schon sagt - für Notfälle vorbehalten. Sollten Sie den Verdacht haben, sich mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben, melden Sie sich bei der Hotline der kassenärztlichen Vereinigung: 116117.
Bleiben Sie besonnen und vor allem gesund!
Sascha Erler
Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit"
Update – 13. März 2020, 13:33
Update – 13. März 2020, 13:12
Staatliche
Museen schließen vorerst bis 19.04.2020
Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch hat sich mit Vertretern der Museen in Trägerschaft des Freistaates Sachsen aus ihrem Geschäftsbereich abgestimmt. Die Museen werden mit Wirkung zum 14.03.2020 bis 19.04.2020 (Ende der Osterferien) schließen.
Staatsministerin Klepsch: „Alles, was wir tun, tun wir, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Situation ist sehr dynamisch und führt dazu, dass wir unsere Entscheidungen jeden Tag neu überdenken. Leider betrifft das jetzt auch die staatlichen Museen in Sachsen. Ich habe soeben gemeinsam mit deren Spitzen die Schließung bis zum Ende der Osterferien entschieden. Ich kann nur alle Kulturschaffenden und Besucher um Verständnis bitten, dass wir solche Maßnahmen ergreifen.“
Update – 13. März 2020, 13:08
Die Informations- und Annahmestellen der sächsischen
Finanzämter bleiben vorerst für den Besucherverkehr geschlossen. Die sächsische
Finanzverwaltung reagiert damit auf die zunehmende Verbreitung des Coronavirus.
»Durch die Schließungen soll die Bevölkerung geschützt und die Arbeitsfähigkeit der Bediensteten sichergestellt werden. Die Finanzämter arbeiten mit dem gewohnten Service weiter und stehen insbesondere für steuerliche Fragen in der aktuellen Situation zur Verfügung«, so Karl Köll, Präsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen.
Steuerpflichtige können sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die Finanzämter wenden. Die Kontaktdaten konkreter Ansprechpartner und Bearbeiter können der jeweiligen Internetseite des Finanzamtes sowie den Steuerbescheiden entnommen werden.
Besucher, die Unterlagen persönlich in den Finanzämtern abgeben wollen, werden gebeten diese per Post an das Finanzamt zu übersenden oder direkt in den Briefkasten des jeweiligen Amtes zu werfen. Vordrucke können beim Finanzamt schriftlich, per E- Mail oder telefonisch angefordert werden.
Darüber hinaus werden Fragen, insbesondere zu allgemeinen steuerlichen Themen, durch das Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Dieses ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 (Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz) erreichbar.
Das Onlineportal der Finanzverwaltung »Mein ELSTER« (www.elster.de) bietet zudem einen kostenlosen, sicheren und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Die Steuererklärung kann elektronisch erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden. Zusätzlich können auch Anträge, Einsprüche oder sonstige Nachrichten papierlos über »Mein ELSTER« versendet werden. Eine Registrierung ist unter www.elster.de möglich.
Update – 13. März 2020, 12:02
Einstellung des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Tschechien
Auf Beschluss der tschechischen Regierung werden ab dem morgigen Samstag (14.3.), 0:00 Uhr, alle grenzüberschreitenden Zugverbindungen eingestellt.
In den Netzen der Länderbahn kommt es zu Einschränkungen auf folgende Linien:
Trilex:
RB 61 / RE 2: Dresden - Zittau - Liberec, verkehrt nur noch bis Zittau
L7: Seifhennersdorf/Rybniste – Zittau – Hradek – Liberec (noch ungeklärt, Ausnahmegenehmigung zum Verkehr ohne Halt in Deutschland ist im tschechischen Verkehrsministerium beantragt), Ersatzverkehr zwischen Seifhennersdorf und Zittau wird organisiert
Diese Einschränkungen können weiteren Veränderungen unterliegen, über die dann informiert wird. Die Länderbahn steht in ständiger Verbindung mit den Aufgabenträgern und anderen Bahnunternehmen. Wir bitten unsere Fahrgäste um Beachtung.
Update – 13. März 2020, 11:58
Hinweise der Stadtverwaltung Hoyerswerda
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 (kurz Corona) informiert die Stadtverwaltung Hoyerswerda mit nachfolgenden Hinweise und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Corona.
Oberbürgermeister Stefan Skora bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass es in Folge möglicherweise zu Einschränkungen im Bürgerverkehr kommen kann. „Ich halte es für angemessen, wenn nur in wirklich dringenden Fällen der direkte Kontakt zur Stadtverwaltung aufgesucht wird.“
Alle Informationen, Fragen und Anliegen zum Thema „Corona“ werden zentral gebündelt und bearbeitet. Im Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt und der Dienststellenleitung werden ggf. auftretende konkrete Fragen geklärt. Für einen ruhigen und besonnenen Umgang mit der sich entwickelnden Lage sind verlässliche Informationen notwendig.
Oberbürgermeister Skora abschließend: „Bitte helfen Sie uns mit der Situation bestmöglich umzugehen, indem Sie die allgemeinen Verhaltensempfehlungen der Bundesregierung und der sächsischen Staatsregierung befolgen.“
Update – 13. März 2020, 11:45
Der DRK Kreisverband Görlitz Stadt und Land e.V. informiert zur Lage in einem Altenpflegeheim.
Wörtlich heißt es in der Mitteilung:
"Achtung - Aufhebung des Besuchsverbot im Altenpflegeheim, jedoch mit Einschränkungen
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir sagen, dass wir die Infektionswelle des Norovirus in unserem Altenpflegeheim auf der Lausitzer Straße überstanden haben. Somit heben wir das Besuchsverbot auf.
Jedoch mit folgender Einschränkung: Die Corona-Virus Infektion hat auch unsere Region erreicht. Wir bitten Euch dringend, in all unsren Einrichtungen die Besuche auf das Notwendigste zu reduzieren. Insbesondere bitten wir Euch, auf Besuche mit Kindern zu verzichten.
Durch die Beachtung dieser Regelungen unterstützt ihr unsere Arbeit.
Vielen Dank!!"
Update – 13. März 2020, 11:27
Datum
Stadt Cottbus/Chóśebuz erweitert Allgemeinverfügung:
Veranstaltungen ab 100 Besuchern untersagt
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz erweitert die Allgemeinverfügung zu
Veranstaltungen. Ab sofort sind auch alle Veranstaltungen mit mehr als 100
Besuchern untersagt.
Durch den absehbar dynamischen Anstieg der Zahl infizierter Personen entsteht in der Stadt nach Einschätzung des Verwaltungsstabes eine kritische Situation. Es muss alles unternommen werden, um Kontakte und Ansteckungen so weit wie möglich einzuschränken und die Ansteckungskette möglichst zu verlangsamen. Eine Anmeldung solcher Veranstaltungen ist somit nicht mehr notwendig. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.
Wichtiger Hinweis: Reiserückkehrer müssen zu Hause bleiben und sich telefonisch beim Hausarzt oder beim Gesundheitsamt melden. Zudem weisen wir darauf hin, dass das Gesundheitsamt keine Antworten zu arbeitsrechtlichen Fragen geben kann. Im Internet gibt es dazu diverse Seiten und Informationsangebote, u.a. auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums.
Update – 13. März 2020, 9:51
In der Nacht von Donnerstag (12. März) zu Freitag (13. März) hat das SFV-Präsidium ( Sächsischer Fussballverband) die Situation rund um die Folgen des Coronavirus neu bewertet und ist zu dem Entschluss gelangt, alle Spiele auf Landesebene bis einschließlich 22. März 2020 abzusagen.
Des Weiteren wurde am heutigen Freitagmorgen allen Kreis- und Stadtfußballverbänden nahegelegt, die Generalabsage auf ihren Kreisspielbetrieb zu erweitern.
Dirk Majetschak (Vizepräsident Spielbetrieb): „Es ist eine Entscheidung der Vernunft und zum Wohle der Gesundheit unserer Mitglieder. Wir möchten als Landesverband unseren Beitrag dazu leisten, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und hoffen auf das Verständnis unserer Vereine.“
Auswirkungen auf die Talentförderung
Alle Maßnahmen der Landesauswahlmannschaften sind vorerst abgesagt, darauf einigten sich die Landestrainer am gestrigen Donnerstagabend. Der DFB setzt die Sichtungsmaßnahmen der Talentförderung bis zum 20. April aus
Update – 13. März 2020, 9:30
Der Messepark Löbau teilt mit:
Aufgrund des Erlasses des sächsischen Gesundheitsministeriums und zum Wohle der Gesundheit von Besuchern, Ausstellern, Organisatoren, unseren Helfern und allen Partnern, haben wir uns dazu entschieden, die Gewerbe- und Leistungsschau KONVENT’A auf den 20. & 21.06.2020 zu verschieben. Wir sind überzeugt davon, mit dieser Verlegung der weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken und freuen uns schon jetzt auf eine rege Teilnahme am neuen Termin im Sommer.
Update – 13. März 2020, 9:00
Weißwasser schließt öffentliche Einrichtungen
Als Vorsichtsmaßnahme sperrt die Stadtverwaltung in Weißwasser wegen einer möglichenAusbreitung des Corona-Virus öffentliche Einrichtungen. Betroffen ist die Schwimmhalle, die Eisarena, das Glasmuseum und die Stadtbibliothek. Sie werden ab heute, Freitag, 13. März bis vorerst 29. März gesperrt.
In Weißwasser gibt es einen bestätigten Fall. Dazu gibt bereits mehrere Verdachtsfälle, unter anderem auch im Rathaus. „Bislang vielen diese negativ aus“, so Bürgermeister Torsten Pötzsch.
Update – 13. März 2020, 8:30
Update – 13. März 2020, 8:22
Österreich beendet Skisaison vorzeitig
Für ganz Tirol wurden mit der Ankündigung des Landes Tirols vom 12. März 2020 weitere Vorsichtmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus umgesetzt. Im gesamten Landesgebiet werden alle Seilbahnen am Sonntag 15. März 2020 ihren letzten Betriebstag haben. Beherbergungsbetriebe (Hotels, Apartments, Privatzimmer usw.) werden im Laufe des Montags, 16. März 2020, geschlossen. Details dazu erteilt das Land in einer Pressekonferenz am Freitag, 13. März 2020, ab 10 Uhr. Diese umfassenden Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung der Behörden und des Tiroler Tourismus. Die Gesundheit und Sicherheit der Tiroler Bevölkerung, der MitarbeiterInnen der touristischen Betriebe des Landes und der Gäste aus aller Welt hat oberste Priorität.
Update – 13. März 2020, 7:58
Der SV Oberland Spree teilt mit:
+++ SPIELTAG ABGESETZT! +++
Nunmehr haben die Auswirkungen des Corona Virus auch unseren Kreis erreicht.
Der Westlausitzer Fußball Verband e.V. hat alle Spiele vom 12.03 bis einschließlich 19.03.2020 abgesetzt. Dies gilt sowohl für die Spiele unserer #Ersten beim TSV Pulsnitz 1920 e.V. wie auch für das Spiel unserer #Zweiten beim FV Ottendorf-Okrilla 05 e. V. und alle Spiele unseres #Nachwuchses. Laut Beschluss der sportlichen Leitung des SV Oberland Spree in der heutigen Vorstandssitzung folgen wir ebenso den Empfehlungen des Kreisverbandes und setzen das Training für die kommende Woche bis auf Weiteres aus. Wir bitten um euer Verständnis. Desweiteren bitten wir um Berücksichtigung der Handlungsanweisungen im beigefügten Flyer.
Update – 13. März 2020, 7:55
Trainingsaussetzung des Nachwuchses für zwei Wochen
Die FSV Budissa Bautzen trägt der momentanen gesundheitsgefährdenden und ansteckenden Situation Rechnung und will seine Mitglieder schützen. Ab heute sind alle Trainingseinheiten zunächst von der A-Jugend bis zur G-Jugend für zwei Wochen einschließlich den 27. März ersatzlos abgesagt. Nach Ablauf der genannten zwei Wochen wird die Situation neu bewertet, dann werden neue Entscheidungen gefällt. Wir werden an dieser Stelle über weitere Entscheidungen berichten.
Update – 12. März 2020, 20:08
Das Landratsamt des Landkreises Görlitz erlässt als zuständige Behörde gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 lfSG daher die folgende Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz über das Verbot von Veranstaltungen auf dem Gebiet des Landkreises Görlitz
- lm Gebiet des Landkreises Görlitz ist es untersagt, Großveranstaltungen durchzuführen. Großveranstaltungen sind jegliche örtlich zusammenhängende Veranstaltungen, Vergnügungen und sonstige Menschenansammlungen sowie Versammlungen und Aufzüge mit einer Zahl von über 1.000 gleichzeitig erwartenden Teilnehmenden, unabhängig davon, ob sie unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfinden. Umfasst sind auch Teilveranstaltungen im Sinne von Satz 1, die zum gleichen Zweck sowie im zeitlich engen Zusammenhang abgehalten werden und in Summe dieser Teilveranstaltungen über 1.000 Teilnehmende umfassen. Teilnehmende sind jegliche der Veranstaltung beiwohnende Personen, ganz gleich ob es sich um Gäste, Personal oder andere Personen handelt.
- Die Teilnahme an den unter Ziffer 1 genannten Veranstaltungen ist untersagt.
- Veranstaltungen mit über 100 bis maximal 1.000 Teilnehmenden sind durch die Veranstalterin bzw. den Veranstalter unter Nutzung des als Anlage zu dieser Allgemeinverfügung eingestellten Bogens zur Selbsteinschätzung mit einer Kurzbeschreibung der Veranstaltung und einer Aufzählung der angedachten Hygienemaßnahmen mindestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Landratsamt Görlitz - Gesundheitsamt - anzuzeigen. Unmittelbar bevorstehende Veranstaltungen oder Menschenansammlungen, die bis einschließlich 15. März 2020 durchgeführt werden sollen, sind sofort in entsprechender Weise anzuzeigen.
- Das Verbot nach Ziffer 1 gilt nicht für Veranstaltungen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind, die durch die nach Art. 4 Grundgesetz gewährleistete Religionsfreiheit geschützt sind von medizinische Einrichtungen im Sinne von § 23 Abs. 3 lfSG oder Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 lfSG sowie sonstige Einrichtungen und Unternehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 lfSG von Hochschulen bzw. Universitäten.
- Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung auf der Homepage www.kreis-görlitz.de und durch öffentlichen Aushang im Landratsamt, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz als bekannt gegeben. Sie gilt bis auf Widerruf.
Die erforderliche Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung einschließlich seiner Begründung und der Anlage (Risikoeinschätzung für Veranstalter)erfolgt auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter folgendem Link: https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852943&waid=392&modul_id=33&record_id=108995.
Update – 12. März 2020, 20:01
Die Lage an den Grenzübergängen ist aktuell unverändert chaotisch, ein Ende der Einreisewelle zum Tanken und Einkaufen ist nicht in Sicht.
Update – 12. März 2020, 20:00
In Cottbus/Chóśebuz sind ab 13.03.2020 Veranstaltungen mit mehr als 1000 geplanten oder zu erwartenden Besuchern nicht mehr gestattet.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist per 13.03.2020 erlassen worden. Basis dafür ist ein Erlass des Gesundheitsministeriums des Landes Brandenburg. Das bedeutet beispielsweise, dass die Spiele des FC Energie Cottbus in der Regionalliga bis auf weiteres nicht stattfinden können. Gleiches gilt für politische Veranstaltungen der entsprechenden Größe. Veranstaltungen mit mehr als 100 und bis zu 1000 Besuchern müssen schriftlich angezeigt werden. Dafür steht die E-Mail-Adresse sicherheitszentrum@cottbus.de zur Verfügung.
Für Rückkehrer von Reisen aus Risikogebieten sind in diesen Allgemeinverfügungen Regelungen enthalten, wonach diese beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Heime u.ä. nicht betreten dürfen. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügungen ist nach der Veröffentlichung auf der Internetseite www.cottbus.de einzusehen.
Zudem sind am heutigen Donnerstag vier weitere Fälle registriert worden, in denen 2 Kontaktpersonen von Rückkehrern, 1 Rückkehrer aus Norditalien sowie der Ehemann der zu Wochenbeginn positiv getesteten Frau mit dem neuen Virus SARS-CoV-2 infiziert sind. Sie stehen jeweils unter Quarantäne. Die Zahl der infizierten Personen in Cottbus/Chóśebuz steigt damit auf nunmehr 7. Weiterführende Informationen und Empfehlungen findet man zusammengefasst unter www.cottbus.de/corona .
Update – 12. März 2020, 19:00
Öffentliche Impfsprechstunde im Gesundheitsamt Görlitz fällt aus
Die öffentliche Impfsprechstunde im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz, Reichertstraße 112, die jeweils dienstags in der Zeit von 14 Uhr bis 17.30 Uhr stattfindet, entfällt bis auf Weiteres.
Update – 12. März 2020, 19:00
12 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert
Stand der Erkrankungen
Im Landkreis Bautzen sind derzeit 12 Personen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Zwei neue Fälle betreffen den Raum Bautzen.
Maßnahmen der Verwaltung
- 250 Personen befinden sich häuslicher Quarantäne. Kontaktpersonen wurden und werden ermittelt, isoliert und getestet.
- Bürgertelefon: 03591-525212121 Bitte Sprechzeiten beachten!
- Informationsseite: www.landkreis-bautzen.de/corona
Konkrete Maßnahmen
- Pflegeheime
Schutz von gefährdeter Zielgruppe: Wir empfehlen die Besuche von Bewohnern von Pflegeheimen im Kreisgebiet auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Das Gleiche gilt für therapeutische Angebote in den Einrichtungen. - Grenzverkehr
nach Tschechien
Tschechien schließt seine Grenzen für alle Deutschen, die keinen festen Wohnsitz in dem EU-Mitgliedstaat haben. Tschechischen Bürgern werden Reisen in die sogenannten "Risikogebiete", darunter auch Deutschland, untersagt. Für Grenzpendler, die im nahen Ausland arbeiten, soll es Ausnahmen geben. Sie müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. - Veranstaltungen allgemein
Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, auf eine Teilnahme an Veranstaltungen mit einer größeren Teilnehmerzahl zu verzichten. Dies betrifft auch Geburtstagsfeiern, Konzerte, Tagungen, etc.
Veranstaltungen mit einer Besucherzahl ab 1000 Personen Diese sind per Erlass des Freistaates Sachsen untersagt.
https://www.sms.sachsen.de/download/Erlass_Grossveranstaltungen.pdf
Am Beispiel Osterreiten: Für eine Bewertung und abschließende Empfehlung ist es noch zu früh.
Update – 12. März 2020, 18:30
Angesichts der aktuellen Entwicklung rund um die Ausbreitung des Coronavirus hat sich der Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. heute entschieden, den für den 24. März 2020 in der Energiefabrik Knappenrode geplanten Tourismustag Lausitzer Seenland abzusagen und auf das kommende Jahr zu verschieben.
Kathrin Winkler, Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e.V. erklärt: „Wir möchten die wichtigen Themen des Lausitzer Seenlandes mit möglichst vielen touristischen Akteuren und Partnern diskutieren. Das könnten wir bei der aktuellen Verunsicherung sowie teilweisen Einschränkungen von Geschäftsreisen jedoch nicht erreichen. Die Sicherheit der über 100 Teilnehmer steht an erster Stelle. Wir wollen sie nicht der Gefahr aussetzen, sich mit dem Virus zu infizieren. Wir bedauern die Absage außerordentlich, erachten sie aber zugleich als notwendig. Wir danken den Partnern für die bisher geleistete Vorbereitung und freuen uns auf einen erfolgreichen Tourismustag im kommenden Jahr.“
Update – 12. März 2020, 18:16
Aufgrund einer Empfehlung des Landesvorstands der LINKEN Sachsen, wird der für den 14.03.2020, um 15:00 Uhr im KulturPunkt Görlitz geplante Frühjahrsempfang der Stadtratsfraktion, des Landtagsabgeordneten und des Ortsverbandes abgesagt.
In der Empfehlung des Landesvorstands heißt es: „auf Grund der aktuellen Situation des am gestrigen Tage zur Pandemie hochgestuften Ausbruchs des Corona-Virus, hat der Landesvorstand sich entschieden, eigene geplante landesweite Veranstaltungen zu vertagen bzw.abzusagen. Dies betrifft beispielhaft die Regionalkonferenzen zur Strukturdebatte und den Tag der Neumitglieder.“
Und weiter: „Ergänzend zu diesem Beschluss empfehlen wir den
Kreisverbänden und Gliederungen dringend, in den kommenden Wochen auf
Veranstaltungen der Partei zu verzichten, egal ob Mitgliederversammlungen,
Parteitage oder öffentliche Veranstaltungen. Nur in Ausnahmefällen – wenn
satzungsmäßig zwingend geboten - sollten solche Veranstaltungen durchgeführt
werden. Wo möglich und notwendig leistet die Landesgeschäftsstelle
Unterstützung, geplante Versammlungen als Telefon- oder Videokonferenz
durchzuführen.“
Stefanie Wendt dazu: „ Wir bedauern diese Absage sehr, werden jedoch schnellstmöglich über einen Nachholtermin nachdenken. Wir wollen mit unserer Entscheidung keine Panik schüren, jedoch ist uns bewusst, dass die Ausbreitung des neuartigen Corona- Virus nur durch konsequentes Handeln verlangsamt werden kann. Wir möchten unsere Verantwortung ernst nehmen, deshalb diese Entscheidung.“
Update – 12. März 2020, 18:14
Der Schwimmsportverein Hoyerswerda e.V hat
sich am heutigen Donnerstag dazu entschieden, den geplanten „Start in den
Frühling“ am 21. März zu verschieben. Hintergrund sind die aktuellen
Entwicklungen bei der Ausbreitung des sogenannten „Corona-Virus“. An einem
Nachholtermin wird bereits gearbeitet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen hatte keine
Bedenken bei der Durchführung der Veranstaltung. Wir als Verein haben uns
dennoch dazu entschieden, gerade mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen im
Landkreis Bautzen, den Schwimmwettkampf auf die zweite Jahreshälfte zu
verschieben. Der Landkreis Bautzen steht laut Verwaltung vor einer “kritischen
Phase”. Bislang wurden zehn Corona-Fälle bestätigt, zudem sind viele Lausitzer
in Quarantäne.
Foto: SSV Hoyerswerda e.V.
Update – 12. März 2020, 18:06
Kultur-
und Tourismusministerin Barbara Klepsch hat sich mit Vertretern der
Kultureinrichtungen in Trägerschaft des Freistaates Sachsen aus ihrem
Geschäftsbereich getroffen. Sie haben zum weiteren Vorgehen gemeinsam Folgendes
entschieden.
- Der Staatsbetrieb Sächsische Staatstheater stellt den Spielbetrieb bis zum 19.04.2020 ein (Ende der Osterferien). Dies betrifft alle Spielstätten des Staatsbetriebes (Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden) und alle Veranstaltungen in den Spielstätten (auch Einmietungen und den Betrieb von Gästeführungen).
- Die Museen bleiben derzeit grundsätzlich geöffnet.
- Die Museen ergreifen für den laufenden Betrieb besondere Hygienemaßnahmen (wie z. B. besondere Desinfektion, erhöhte Reinigungszyklen). Besonders Situationen, die zu einem erhöhten Personenaufkommen führen können, wie zum Beispiel beim Einlass, werden Sicherheitsabstände vergrößert. Dazu werden Hinweisschilder für Besucher aufgestellt und das Personal nochmals sensibilisiert.
- Die Museen sagen alle Veranstaltungen bis zum 19.04.2020 ab. Davon ausgenommen sind museumspädagogische Angebote, die im Rahmen der normalen Klassenstärke stattfinden. Davon ausgenommen sind außerdem Pressekonferenzen.
Diese
Entscheidung wurde gemeinsam auf der Grundlage des Erlasses des Sächsischen
Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt vom
12.03.2020 getroffen.
„Das Gebot der Stunde ist es, die schnelle Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Gemeinsam mit den Spitzen der Kultureinrichtungen aus meinem Geschäftsbereich haben wir uns deshalb auf diese Maßnahmen geeinigt. Die Lage ist weiterhin dynamisch und sollte sich die Situation weiter verschärfen, werden wir angemessen reagieren. Ich danke den Verantwortlichen für den schnellen Austausch und die besonnene Reaktion", betonte Klepsch abschließend.