Ladendieb im beschleunigten Verfahren verurteilt
Der 44-Jährige nahm zuvor zwei Schnapsflaschen im Wert von etwa 34 Euro aus einem Regal und steckte diese in die Innentaschen seiner Jacke. Anschließend durchquerte der polnische Bürger ohne zu zahlen den Kassenbereich, wobei er gestellt werden konnte. Der Ladendetektiv informierte die Polizei. Ermittlungen ergaben, dass gegen den Polen ein Haftbefehl vorlag. Er darf sich nicht in Deutschland aufhalten, da er seine Freizügigkeit für hiesiges Land verloren hatte. Das bedeutet, dass er als EU-Bürger nicht mehr frei in jedes Mitgliedsland einreisen darf. Es erfolgte die vorläufige Festnahme. Die Ermittler des Polizeireviers Görlitz setzten sich mit der Staatsanwaltschaft Görlitz in Verbindung. Diese stellte fest, dass in einem weiteren Verfahren gegen den Festgenommenen unlängst ein Antrag beim Amtsgericht auf Erlass eines Strafbefehls gestellt worden war. Dem Verfahren liegt ebenso ein Verstoß gegen das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern zu Grunde. Wegen des kurzen Rückfallintervalls der begangenen Straftaten beantragte die Staatsanwaltschaft ein beschleunigtes Verfahren beim Amtsgericht Görlitz. Der Termin für den mehrfach vorbestraften Mann wurde für Mittwoch, den 1. Februar 2023, 15:30 Uhr angesetzt. Es erfolgte die Verbindung der drei offenen Verfahren. Der Richter verurteilte den Polen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Polizeibeamte brachten den Verurteilten aus dem Gerichtssaal direkt zur Grenze, wo seine Ausreise nach Polen überwacht wurde. Sollte der 44-Jährige nun erneut unerlaubt nach Deutschland einreisen, droht ihm die sofortige Inhaftierung. Dies führte das Gericht in der Urteilsbegründung aus.