Kreditkartenbetrüge per WhatsApp nehmen zu – Die Polizei klärt auf und warnt
Immer wieder wenden sich Geschädigte an die Polizei, nachdem sie getäuscht wurden, den Tätern ihre Kreditkartendaten preisgaben und ihnen so unberechtigten Zugriff ermöglichten. Die Polizei möchte die Bevölkerung sensibilisieren, da immer wieder fehlendes Wissen oder falsche Vorstellungen von festgeschriebenen Prozessen zu Fehlverhalten und damit zu finanziellen Schäden führen. Die einzigen Nutznießer sind die, die es besser wissen und dies eben für ihre kriminellen Aktivitäten (aus)nutzen – die Betrüger.
Wie gehen die Täter vor?
Die Betrüger melden sich auf Seiten, wie beispielsweise eBay Kleinanzeigen an und geben sich dann als Kaufinteressenten aus. Sie bieten die Zahlungsabwicklung per Kreditkarte an und übermitteln einen Link zu einer gefälschten, dem Original nachempfundenen Kleinanzeigen-Seite. Wenn die Geschädigten diesen dann anklicken, werden sie zur Eingabe ihrer Kreditkartendaten aufgefordert. Kommen sie der Aufforderung nach, nutzen die Täter die Daten für Bezahlvorgänge, die dann die Kreditkarte des Opfers belasten. Auf diese Weise brachten die Täter bereits mehrere Geschädigte um ihr Geld. Dabei machen sich die Betrüger das im vergangenen Herbst eingeführte Bezahlsystem „Sicher bezahlen“ zu Nutze, das zur Erhöhung der Zahlungssicherheit eingeführt wurde und von einer niederländischen Firma betrieben wird. Der Kontakt wird innerhalb kürzester Zeit, nachdem der Geschädigte ein Inserat bei eBay Kleinanzeigen veröffentlicht hat, per Instant Messenger, in der Regel per WhatsApp, hergestellt. Geschädigte Anbieter/Verkäufer hinterlegen in der Regel ihre Mobiltelefonnummer in der Anzeige, obwohl es unter eBay Kleinanzeigen auch die Möglichkeit einer sicheren Kommunikation (per E-Mail) über dieses Portal gibt. Richtig dargestellt ist, dass der „Sicher-Bezahlen“-Dienst über diesen Kanal läuft. Sowohl App als auch Desktop (also PC oder Laptop) sind möglich. Den Opfern ist nicht bewusst, dass der Käufer zur Zahlungsabwicklung per Kreditkarte einen Zahlungsdienstleister benötigt – den so genannten Acquirer, auch Acquirerbank genannt, denn was kann eine Privatperson, die kein Händler ist und keinen Vertrag mit einem Acquirer besitzt, mit fremden Kreditkartendaten anfangen? Er kann sie sich nur verschaffen wollen, um sie dann unberechtigt gegenüber Dritten zu verwenden – und dies meist im Ausland, wo kein 3D-Secure-Verfahren für Onlinekäufe durchgeführt wird. Dies ist durch Inkraftsetzen der 2. Zahlungsdienstrichtlinie der EU (PSD2) vorgeschrieben, ist aber nur im SEPA-Raum bindend. Somit wird ggf. zwar das Kreditkartenkonto belastet, erfolgt der Widerspruch gegen diese Belastung aber fristgerecht, wird der Betrag an den Händler zurückgegeben, der dann als Geschädigter anzusehen ist. Im Regelfall verlangen die Herausgeber der Kreditkarte zur Unterstützung des Widerspruchs des Kunden eine Strafanzeige.
Was machen sich die Täter zu Nutze?
Die Täter machen es sich zu Nutze, dass vielen nicht bekannt ist, wie ein vertrauenswürdiger Link zu einer Internetseite aufgebaut ist. Sobald vertraut erscheinende Informationen auftauchen, wie das Wort „eBay“ oder „Kleinanzeigen“, wird geklickt. Das gleiche Phänomen beobachten die Ermittler bei Messenger Diensten. Zudem gibt es speziell bei eBay Kleinanzeigen seit Kurzem einen neuen Service. Dieser nennt sich „Sicheres Bezahlen“. Der Dienst ist nur über die mobile App verfügbar. Informationen hierzu verteilt der Online-Dienst ausschließlich über den gesicherten E-Mail-Kanal. Eine Initiierung von Zahlungen über Messenger, anderweitige E-Mail-Absender oder SMS sind Phishing-Versuche. Zudem fehlt es offenbar manchen an Kenntnissen über die Möglichkeiten einer Kreditkartenzahlung. Die vermeintlichen Kaufinteressenten erfragen die Kreditkartennummer, Gültigkeitsdauer und den Sicherheitscode und geben dann vor, Geld auf die Kreditkarte der Geschädigten zu „buchen“. Grundsätzlich können Privatpersonen ihre Kreditkarte nur zur Bezahlung registrierter Unternehmen verwenden. Überweisungen an andere Privatpersonen sind nicht möglich. Sicher ist jedoch, dass die Betrüger mit diesen Daten wie ein Berechtigter verfahren können.
Wie können Sie sich schützen?
Im Internet geht es oftmals sehr schnell zu. „Nur ein Klick zur Kaufabwicklung“ - hier lautet jedoch der Grundsatz: Nehmen Sie sich Zeit! Seien Sie achtsam, wo Sie Ihre persönlichen Daten im Internet eingeben, denn es geht um Ihr Geld. Sehen Sie sich genau an, auf welchen Link Sie klicken, recherchieren Sie, fragen Sie nach! Eine Kaufabwicklung sollte niemals zwischen Tür und Angel stattfinden.