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Als Kontrollfahrzeuge dienen u.a. Mannschaftstransportwagen der Freiwilligen Feuerwehr, welche durch eine Markierung im Bereich der Windschutzscheibe als Kontrollfahrzeuge des städtischen Ordnungsamtes gekennzeichnet sind. Eventuellen Anweisungen der Bediensteten der Stadtverwaltung Löbau ist Folge zu leisten.
Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, die in der Allgemeinverfügung vom 22. März 2020 festgehaltenen Richtlinien zu befolgen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger zu verhindern.
An Tag eins (Montag, den 23. März 2020) konnten die städtischen Bediensteten keine Verstöße gegen die Richtlinien der Allgemeinverfügung feststellen.
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