Kontrolle der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
Dabei waren die Beamten im öffentlichen Raum bei Kontrollen präsent und überwachten die Einhaltung der Vorschriften. Außerdem begleiteten sie mehrere angezeigte und nicht angezeigte Versammlungen. Die Uniformierten ahndeten rund 50 Verstöße und fertigten entsprechende Anzeigen. Des Weiteren erteilten sie drei Platzverweisungen. Unterstützung erhielten die Beamten der Polizeidirektion Görlitz von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei. Insgesamt waren am Dienstag etwa 70 Polizisten im Einsatz.
Großschönau/Seifhennersdorf
Polizisten des Reviers Zittau-Oberland kontrollierten am Dienstag gemeinsam mit Kräften der Bereitschaftspolizei den Einreiseverkehr aus Tschechien und Polen. An den Grenzen in Zittau, Großschönau und Seifhennersdorf ging es den Beamten vor allem um die Einhaltung der Coronavirus-Einreiseverordnung und der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung. Die Einsatzkräfte beobachteten eine deutliche Abnahme des Personen- und Fahrzeugverkehrs im Vergleich zu den Vortagen. Ein Großteil der insgesamt rund 45 kontrollierten Reisenden führte die erforderlichen Dokumente mit sich. In einem Fall jedoch mussten zwei tschechische Staatsbürger zurückgewiesen werden, weil sie keinen Nachweis im Sinne der Corona-Einreise-Verordnung vorlegen konnten. Die Polizisten schrieben Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Zudem schickten sie einen Deutschen in häusliche Quarantäne, weil er nach dem Tanken in Tschechien zurück nach Deutschland einreiste.
Ebersbach-Neugersdorf
Am Mittwochabend versammelten sich an der Hauptstraße in Neugersdorf rund 30 Personen. Einige von ihnen führten Reichs- und Deutschlandfahnen ohne strafrechtliche Relevanz mit sich. Alle Anwesenden hielten die Mindestabstände ein und trugen Mund-Nasen-Bedeckungen. Ein Versammlungsleiter konnte nicht ermittelt werden. Wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erfolgte daher eine Anzeige von Amts wegen.
Pulsnitz/Großröhrsdorf/Radeberg
Am Dienstagvormittag überprüften Polizeibeamte die Einhaltung der Corona-Schutz-Verordnung vor Einkaufsmärkten in Pulsnitz, Großröhrsdorf und Radeberg. Dabei stellten sie mehrere Verstöße fest. Sieben Bürger erhalten demnächst einen Bußgeldbescheid.
Arnsdorf
Am Bahnhof in Arnsdorf trafen Polizisten am Dienstagabend zwei Jugendliche ohne Mund-Nasen-Schutz an. Auf die 17-Jährigen wird ein Bußgeld zukommen.
Oßling
Am Dienstagabend haben sich in einer Wohnung in Weißig Personen aus insgesamt vier Hausständen getroffen. Die Polizei erstattete entsprechende Anzeigen gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und schickte die Gäste nach Hause.
Görlitz
Am späten Dienstagabend erwischten Görlitzer Polizisten am Postplatz einen 67-Jährigen, der gegen die Ausgangsbeschränkungen verstieß. Zudem fanden die Beamten im Rucksack des Mannes ein Messer, dessen Klinge zum Führen in der Öffentlichkeit zu lang war. Das Messer musste der Deutsche abgeben. Zudem erhielt er Anzeigen wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und das Waffengesetz.
Zittau
Eine Streife des Polizeireviers Zittau-Oberland traf in der Nacht zu Mittwoch einen 50-Jährigen an der Frauenstraße in Zittau an. Es stellte sich heraus, dass der Deutsche keinen triftigen Grund nennen konnte, weshalb er während der Ausgangssperre unterwegs war. Er erhielt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige im Sinne der Corona-Schutz-Verordnung.
Bad Muskau
Der Bürgerpolizist von Bad Muskau ertappte am Dienstagabend einen VW-Fahrer nach dem Einkaufen am Grenzübergang Bad Muskau. Die Insassen waren offenbar Zigaretten kaufen und kamen aus dem Revierbereich Hoyerswerda. Ein Einkauf stellt jedoch keinen triftigen Grund dar, um die 15-Kilometer-Grenze zu überschreiten. Es folgten entsprechende Anzeigen gegen den 43-Jährigen und seinen Beifahrer. Zudem benachrichtigte der Beamte das Gesundheitsamt. Die Polizei appelliert an die Menschen, sich an die Ausgangsbeschränkungen und -sperren sowie die Regeln bezüglich der Corona-Schutz-Verordnung zu halten, auch wenn dies eine Herausforderung darstellt. Sie dienen dem Schutz der Gesundheit aller. Verstöße werden zudem mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.