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Kontrolle der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

8. Januar 2021, 22:00
Kontrolle der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Am Donnerstag hat die Polizei in den Landkreisen Bautzen und Görlitz zahlreiche Einsätze im Zusammenhang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung registriert.

Dabei waren die Beamten im öffentlichen Raum bei Kontrollen präsent und überwachten die Einhaltung der Maßnahmen. Die Uniformierten ahndeten rund 60 Verstöße und fertigten entsprechende Anzeigen. Insgesamt befanden sich am Donnerstag über 100 Polizisten im Einsatz.

Königswartha

In Königswartha verstießen am Donnerstagmorgen drei Personen an einer Bushaltestelle Am Marktplatz in Königswartha gegen die Maskenpflicht. Die drei Männer im Alter von 28, 36 und 48 Jahren erhielten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Hoyerswerda

Eine Streife des Polizeireviers Hoyerswerda überprüfte am Donnerstagvormittag eine Stunde lang gezielt die Einhaltung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung im Stadtgebiet von Hoyerswerda. Alle Bürger verhielten sich vorbildlich. Die Polizisten stellten keine Verstöße fest.

Görlitz

Am Donnerstagabend trafen Polizeibeamte eine 24-Jährige auf dem Sechsstädteplatz in Görlitz an. Die Polin konsumierte verbotenerweise Alkohol in der Öffentlichkeit. Zudem hatte sie auch keinen triftigen Grund, um sich außerhalb ihrer häuslichen Unterkunft aufzuhalten. Die Uniformierten zeigten sie an und schickten sie nach Hause.

Zittau

Eine Streife des Polizeireviers Zittau-Oberland bemerkte in der Nacht zu Freitag einen jungen Mann am Martin-Wehnert-Platz. Bei der Kontrolle gab der 26-Jährige an, Essen kaufen zu wollen. Dies stellte jedoch keinen triftigen Grund dar, um während der Ausgangssperre das Haus zu verlassen. Der Deutsche erhielt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die Polizei appelliert an die Menschen, sich an die Ausgangsbeschränkungen und -sperren sowie die Regeln bezüglich der Corona-Schutz-Verordnung zu halten, auch wenn dies eine Herausforderung darstellt. Sie dienen dem Schutze der Gesundheit aller. Verstöße werden zudem mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.

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